Die Wallfahrtstadt Werl schreibt die Umgestaltung von Teilbereichen ihrer Fußgängerzone aus. Die Baumaßnahme befindet sich ca. 15 Km westlich von Soest in der Innenstad von Werl und umfasst einen ca. 5.900 qm großen Marktplatz sowie einen ca. 300 Meter langen Fußgängerzonenabschnitt. Das Bearbeitungsgebiet hat eine Gesamtfläche von ca. 1.500 qm. Es wird von zwei Kfz-Straßen durchschnitten und von einer tangiert. Der Gewerbe- und Gastronomiebetrieb soll über den gesamten Bauzeitraum aufrechterhalten werden. Für den Bauzeitraum sind aktuell 22 Monate vorgesehen. Die Maßnahme umfasst neben der vollständigen Neugestaltung der Oberflächen und Ausstattungselemente auch das Ertüchtigen der Infrastruktur (Versorgungs- und Entsorgungsleitungen. Im Zuge der Maßnahme werden auch die Telekommunikationsunternehmen in Teilen Ihre Leitungen ertüchtigen) Besonderheit ist, dass im Bearbeitungsgebiet mit archäologischen Funden zu rechnen ist, weshalb Arbeiten in tieferen Lagen mit der zuständigen Abteilung des Kreis Soest abzustimmen sind (Insbesondere bei den Kanalsanierungen und dem Herstellen der Verdunstungsbeete). Für die Maßnahme wird es drei Rechnungsempfänger geben. Vorweg laufen die Arbeiten für die örtlichen Ver- und Entsorger welche sich überwiegend durch Grabenarbeiten definieren. Die anschließenden Hauptarbeiten sind überwiegend Abbruch- und Herstellarbeiten von befestigten Flächen (Betonpflaster, Guss- und Walzasphaltflächen und in Teilen Wassergebundene Wegedecken). Des Weiteren sind vorbereitend Pflanzbeete herzustellen (die Bepflanzung erfolgt nicht in dieser Maßnahme). Das Gesamtprojekt wird von den Stadtwerken Werl, dem Kommunalbetrieb Werl und der Stadt Werl gemeinschaftlich umgesetzt. Ferner werden Dritte wie die Telekom und Vodafon im Zuge des Gesamtprojektes Leitungen neu verlegen. Die Stadtwerke werden im Zuge der Gesamtmaßnahme eine Erneuerung/Sanierung von Strom-, Gas- und Wasserleitungen inkl. entsprechender Hausanschlüsse durchführen sowie Glasfaseranschlüsse verlegen (siehe unter Titel 03). Der Kommunalbetrieb Werl wird das Kanalsystem teilweise erneuern/sanieren inkl. entsprechender Hausanschlüsse (siehe unter Titel 04). Die Stadt Werl wird den Oberbau der Wegebefestigung erneuern, Pflanzbeete herstellen und neue Ausstattungsgegenstände einbauen (siehe unter Titel 02).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-14.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umgestaltung der Fußgängerzone Tiefbaumaßnahme BA 1+2
Referenznummer: 236-25
Kurze Beschreibung:
“Die Wallfahrtstadt Werl schreibt die Umgestaltung von Teilbereichen ihrer Fußgängerzone aus. Die Baumaßnahme befindet sich ca. 15 Km westlich von Soest in...”
Kurze Beschreibung
Die Wallfahrtstadt Werl schreibt die Umgestaltung von Teilbereichen ihrer Fußgängerzone aus. Die Baumaßnahme befindet sich ca. 15 Km westlich von Soest in der Innenstad von Werl und umfasst einen ca. 5.900 qm großen Marktplatz sowie einen ca. 300 Meter langen Fußgängerzonenabschnitt. Das Bearbeitungsgebiet hat eine Gesamtfläche von ca. 1.500 qm. Es wird von zwei Kfz-Straßen durchschnitten und von einer tangiert. Der Gewerbe- und Gastronomiebetrieb soll über den gesamten Bauzeitraum aufrechterhalten werden. Für den Bauzeitraum sind aktuell 22 Monate vorgesehen. Die Maßnahme umfasst neben der vollständigen Neugestaltung der Oberflächen und Ausstattungselemente auch das Ertüchtigen der Infrastruktur (Versorgungs- und Entsorgungsleitungen. Im Zuge der Maßnahme werden auch die Telekommunikationsunternehmen in Teilen Ihre Leitungen ertüchtigen) Besonderheit ist, dass im Bearbeitungsgebiet mit archäologischen Funden zu rechnen ist, weshalb Arbeiten in tieferen Lagen mit der zuständigen Abteilung des Kreis Soest abzustimmen sind (Insbesondere bei den Kanalsanierungen und dem Herstellen der Verdunstungsbeete). Für die Maßnahme wird es drei Rechnungsempfänger geben. Vorweg laufen die Arbeiten für die örtlichen Ver- und Entsorger welche sich überwiegend durch Grabenarbeiten definieren. Die anschließenden Hauptarbeiten sind überwiegend Abbruch- und Herstellarbeiten von befestigten Flächen (Betonpflaster, Guss- und Walzasphaltflächen und in Teilen Wassergebundene Wegedecken). Des Weiteren sind vorbereitend Pflanzbeete herzustellen (die Bepflanzung erfolgt nicht in dieser Maßnahme). Das Gesamtprojekt wird von den Stadtwerken Werl, dem Kommunalbetrieb Werl und der Stadt Werl gemeinschaftlich umgesetzt. Ferner werden Dritte wie die Telekom und Vodafon im Zuge des Gesamtprojektes Leitungen neu verlegen. Die Stadtwerke werden im Zuge der Gesamtmaßnahme eine Erneuerung/Sanierung von Strom-, Gas- und Wasserleitungen inkl. entsprechender Hausanschlüsse durchführen sowie Glasfaseranschlüsse verlegen (siehe unter Titel 03). Der Kommunalbetrieb Werl wird das Kanalsystem teilweise erneuern/sanieren inkl. entsprechender Hausanschlüsse (siehe unter Titel 04). Die Stadt Werl wird den Oberbau der Wegebefestigung erneuern, Pflanzbeete herstellen und neue Ausstattungsgegenstände einbauen (siehe unter Titel 02).
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Fußgängerzonen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“m Wesentlichen sind folgende Arbeiten auszuführen (Titel 02 oder anders gekennzeichnet): - 2.650 m2 Rückbau vorhandener Oberflächenbeläge mit...”
Beschreibung der Beschaffung
m Wesentlichen sind folgende Arbeiten auszuführen (Titel 02 oder anders gekennzeichnet): - 2.650 m2 Rückbau vorhandener Oberflächenbeläge mit Tragschichten, Einfassungen, Einbauten und Ausstattungen - 7.850 m2 Abbruch vorhandener Oberflächenbeläge mit Tragschichten, Einfassungen, Einbauten und Ausstattungen - 330 m Leitungsverlegung Niederschlagswasser - 2.600 m3 Bodenaustausch - 5.100 m3 Tragschichtmaterial - 650 m Einfassung aus Stahl - 753 m Einfassung Betonborde eingefärbt (unterschiedliche Abmessungen) - 235m2 Einfassung aus Natursteinplatten - Oberflächenherstellung: - 6.950m2 ungebundene Betonsteinpflasterflächen - 1.050m2 ungebundene Natursteinpflasterflächen - 600 m2 Fassadenstreifen aus Natursteinpflaster - 365 m2 wassergebundene Wegedecke - 1.300 m2 Walzasphalt (eingefärbte Deckschicht) - 450 m2 Gussasphalt (eingefärbt) - 79 m2 EPDM-Belag - 225 m2 taktile Elemente - Liefern und Setzen von Betonfertigteilen - Herstellung von Verdunstungsbeeten (1.050 m3) - Allgemeine und besondere Ausstattung - Erneuerung Kanalisationsanlagen (Titel 03) - Entwässerungsanschlüsse der anliegenden Grundstücke, die nach einer Zustandsbewertung in die Klassen II und I eingestuft wurden, werden bis zur Grundstücksgrenze erneuert (Titel 03) - Umschluss von intakten Grundstücksentwässerungsleitungen (Titel 03) - Erneuerung des Leitungsnetzes (Gas-, Wasser- und Stromversorgungsleitungen) (Titel 04)
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Zusätzliche Informationen:
“Fristen: Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (Ausführungsfristen) Beginn: 4 Wochen nach Auftragserteilung, spätestens 30.03.2026 Ende: spätestens...”
Zusätzliche Informationen
Fristen: Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (Ausführungsfristen) Beginn: 4 Wochen nach Auftragserteilung, spätestens 30.03.2026 Ende: spätestens 22 Monate nach Baubeginn Urkalkulation: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, vor Auftragserteilung ab einem Wert von 50.000 EUR eine Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag einzufordern. Bieterfragen: Frist für Bieterfragen: 28.11.2025 Inhalte und Ergänzungen, hervorgehend aus der Bieterkommunikation sind Bestandteil der Ausschreibung und somit der Vergabeunterlagen. Sie sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Es wird empfohlen, vor Ablauf der Angebots-Abgabe-Frist den aktuellen Stand der Bieterkommunikation zu prüfen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Walburgisstraße, Alter Markt, Neuer Markt, Marktstraße und Salzstraße in 59457 Werl (Innenstadt)”
Ort der Leistung: Soest🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-15 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rathaus der Wallfahrtsstadt Werl, Hedwig-Dransfeld-Str. 23, 59457 Werl
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote erfolgt unter Beachtung des § 14 EU VOB/A.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gefordert werden Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 10 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gefordert werden Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 10 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Vergleichbar sind dabei solche Maßnahmen die ein Nettoauftragsvolumen von mind. 2,5 Mio EUR haben. Als vergleichbare Baumaßnahmen werden Fußgängerzonen und Promenaden mit Personenverkehr und angrenzender personengesnutzter Bebauung angesehen. Die Maßnahmen muss in den letzten 10 abgeschlossenen Kalenderjahren begonnen, abgeschlossen und abgerechnet sein. (vgl. § 6a Nr. 3 lit a EU VOB/A)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 9611) sind für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 9611) sind für die Beurteilungsgruppe (AK 2) zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen. (vgl. § 6a Nr. 3 lit c EU VOB/A)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gefordert wird eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gefordert wird eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (vgl. § 6a Nr. 2 lit c EU VOB/A)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gefordert wird die Vorlage von ihren letzten beiden Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gefordert wird die Vorlage von ihren letzten beiden Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Zusätzlich können weitere Informationen, zum Beispiel über das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten in den Jahresabschlüssen, verlangt werden. (als Nachforderung) (vgl. § 6a Nr. 2 lit b EU VOB/A)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gefordert wird ein Nachweis über eine bestehende berufliche Risikohaftpflichtversicherung während der gesamten Baumaßnahme. Die Deckungssummen für Personen-...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gefordert wird ein Nachweis über eine bestehende berufliche Risikohaftpflichtversicherung während der gesamten Baumaßnahme. Die Deckungssummen für Personen- und Sachschäden müssen sich auf mind. 50 Mio EUR belaufen. Solle eine Versicherung in der vorgegebenen Höhe nicht bestehen, wird die Erklärung Ihrer Versicherung benötigt, dass Sie im Falle der Auftragserteilung in entsprechender Höhe versichert werden. Spätestens vor der Auftragsvergabe ein Nachweis beizubringen, dass die Versicherung in der geforderten Höhe für den gesamten Zeitraum der Baumaßnaheme abgeschlossen wurde. (vgl. § 6a Nr. 2 lit a EU VOB/A)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zusätzlich können weitere Informationen, zum Beispiel über das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten in den Jahresabschlüssen, verlangt werden....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zusätzlich können weitere Informationen, zum Beispiel über das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten in den Jahresabschlüssen, verlangt werden. (als Nachforderung) (vgl. § 6a Nr. 2 lit b EU VOB/A)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der öffentliche Auftraggeber kann von den Unternehmen insbesondere verlangen, einen bestimmten Mindestjahresumsatz, einschließlich eines Mindestumsatzes in...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der öffentliche Auftraggeber kann von den Unternehmen insbesondere verlangen, einen bestimmten Mindestjahresumsatz, einschließlich eines Mindestumsatzes in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich nachzuweisen. Gefordert wird ein durchschnittlicher Mindestumsatz von 2,5 Mio EUR in Bezug auf Tiefbau,Straßenbau und Kanalbau, damit soll sichergestellt werden, dass der Bieter den vorliegenden Auftrag auch ausführen kann und insbesondere mit solchen Baumaßnahmen vertraut ist. (vgl. § 6a Nr. 2 lit c EU VOB/A)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes verlangen. (vgl. § 6a Nr. 1 EU VOB/A)
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“1. Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für...”
Geforderte Kautionen und Garantien
1. Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. 2. Sicherheitsleistung für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B) Die Sicherheit für die Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). 3. Bürgschaften (§ 17 VOB/B) - Vertragserfüllungsbürgschaft - Mängelansprüchebürgschaft - Vorauszahlungsbürgschaft
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 5.000,00 EUR (ohne Umsatzsteuer) Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. Zahlung (§ 16 VOB/B) gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf 60 Tage.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 6e EU VOB/B) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 6e EU VOB/B) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB) s. Vergabeunterlagen Umlagen Bauwesenversicherung: Die Kosten für die Bauwesenversicherung werden in Höhe von insgesamt 0,3 % der Bruttoauftragssumme auf den Auftragnehmer umgelegt. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadensfall 250 Euro. Umlagen Baustrom/Bauwasser: Die Kosten für den Verbrauch sowie für Zähler für Baustrom- und Wasser werden in Höhe von insgesamt je 0,4 % der Bruttoauftragssumme auf den Auftragnehmer umgelegt.
“#Bekanntmachungs-ID: CXPWYRBLLSJ#
Bereitstellung der Unterlagen: Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz...”
#Bekanntmachungs-ID: CXPWYRBLLSJ#
Bereitstellung der Unterlagen: Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Vergabe-Westfalen zur Verfügung gestellt. Anfragen zum Verfahren: Anfragen zum Verfahren stellen Sie bitte ausschließlich für den Projektraum des Vergabemarktplatzes Vergabe-Westfalen. Wichtiger Hinweis: Das Angebot ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabemarktplatzes Vergabe-Westfalen elektronisch einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Achten Sie dabei bitte auf die Vollständigkeit der Unterlagen. Angebote, die per E-Mail oder postalisch eingereicht werden, können nicht gewertet werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 in 48147 Münster Unklarheiten, Rügen, Sonstiges sind unmittelbar schriftlich über das Vergabeprotal einzureichen. Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Auf die Regelungen des § 160 GWB wird hingewiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 198-676157 (2025-10-14)