Im Jahre 2015 wurde die Gemeinde Isernhagen in das Städtebauförderprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" aufgenommen und in das Programm "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne" überführt. Das festgesetzte Sanierungsgebiet umfasst unter anderem die gesamte Bothfelder Straße, Teile der Stettiner Straße sowie einige weitere Platzbereiche (z.B. Rathausplatz, Platz an der Passage, Parkplatz Nord, Parkplatz Stettiner Straße) im Umfeld des Rathauses der Gemeinde Isernhagen in Altwarmbüchen. Die Bothfelder Straße verläuft zwischen den beiden Kreisstraßen K 112 (Hannoversche Straße, östlich) und K 114 (Kircher Straße, westlich) und dient als Hauptzufahrt in das Altwarmbüchener Zentrum. Die Stettiner Straße schließt im zentralen Abschnitt aus Süden kommend an die Bothfelder Straße an. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme wurden im Zentrum Altwarmbüchens bislang vier Bauabschnitte umgesetzt. Die Bothfelder Straße wurde hierbei in drei Bauabschnitte (West, Mitte/zentraler Abschnitt und Ost) aufgeteilt. Im 1. Bauabschnitt erfolgte der Ausbau des östlichen Teilabschnittes der Bothfelder Straße. Der 2. Bauabschnitt umfasste den zentralen Abschnitt mitsamt dem südlich gelegenen Rathausplatz. Im 3. Bauabschnitt wurden der nördlich gelegene Platz an der Passage sowie der angrenzende Parkplatz umgestaltet. Der 4. Bauabschnitt im westlichen Teil der Bothfelder Straße steht mit Stand November 2025 kurz vor seiner Fertigstellung. Die Bauarbeiten in der Bothfelder Straße sind damit zeitnah abgeschlossen. Ein südlich der Bothfelder Straße und des Rathausplatzes gelegener Teilabschnitt der Stettiner Straße ist nun Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung des 5. Bauabschnittes. Die Stettiner Straße ist innerhalb der im Zentrum bestehenden Tempo-20- Zone (VZ 274.1-20) als Sackgasse (VZ 357) ausgewiesen und als Gehwegüberfahrt an die Bothfelder Straße angeschlossen. Die Stettiner Straße verfügt in ihrem weiteren Verlauf über eine Asphaltfahrbahn, in der Regel beidseitige Längs- oder Senkrechtparkstände sowie je nach Abschnitt entweder ein- oder beidseitige Gehwege. Im öffentlichen Straßenraum und auf den angrenzenden Flächen der Stettiner Straße befinden sich insgesamt viele Parkmöglichkeiten. Das Umfeld ist einerseits geprägt von Wohnbebauung, andererseits vom Rathaus, einer Kirche, verschiedenen Einkaufsmöglichkeiten, Supermärkten und Discountern sowie Restaurants. Im Zuge des 5. Bauabschnittes ist neben den Senkrechtparkständen an der Westseite der Stettiner Straße die Erneuerung der Grünfläche und ihrer Bepflanzung vorgesehen. Auf der Ostseite der Stettiner Straße werden die Oberflächenbefestigungen des Gehwegs erneuert, die bestehenden Fahrradabstellanlagen durch neue ersetzt sowie eine neue Grünfläche mit Gemeinde Isernhagen - Umgestaltung Zentrum Altwarmbüchen, Stettiner Straße 5. BA 2 Sitzgelegenheit im Bereich der Einmündung Stettiner Straße / Stettiner Straße angelegt. Im östlichen Abschnitt zwischen der Einmündung Stettiner Straße / Stettiner Straße und der weiter östlich gelegenen Wendeanlage wird ebenfalls auf der Nordseite die Oberfläche des Gehwegs erneuert und der Gehweg in Richtung des Rathausplatzes weitergeführt. Im weiteren Verlauf erfolgt der Umbau eines Parkplatzes des ehemaligen Posthofes, südlich des Rathausplatzes. Die vorhandenen Mauer- und Toranlagen werden im Zuge der geplanten Baumaßnahme beseitigt, sodass eine große, zusammenhängende Fläche entsteht und gestaltet werden kann. Für den Fußverkehr entsteht außerhalb des Parkplatzes eine durchgehende Wegeverbindung zwischen der Stettiner Straße und dem Rathausplatz. Auf dem neuen Parkplatz sind insgesamt zwölf Senkrechtparkstände vorgesehen, die perspektivisch mit Elektroladesäulen versehen werden sollen. Hierfür sind entsprechende Leerrohre zu verlegen. Ergänzend ist auch in diesem Abschnitt die Schaffung zusätzlicher Fahrradabstellmöglichkeiten sowie die Gestaltung und Bepflanzung von Grünflächen geplant. In einigen angrenzenden Bereichen (u.a. Parkplatz innerhalb der östlich gelegenen Wendeanlage) sollen im Zuge des 5. Bauabschnittes einige Fahrbahnmarkierungen erneuert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-09.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umgestaltung des Zentrums in Iserhagen 5. Bauabschnitt "Stettiner Straße"
Referenznummer: 2025-21
Kurze Beschreibung:
Im Jahre 2015 wurde die Gemeinde Isernhagen in das Städtebauförderprogramm
"Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" aufgenommen und in das Programm
"Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne"
überführt. Das festgesetzte Sanierungsgebiet umfasst unter anderem
die gesamte Bothfelder Straße, Teile der Stettiner Straße sowie einige
weitere Platzbereiche (z.B. Rathausplatz, Platz an der Passage, Parkplatz
Nord, Parkplatz Stettiner Straße) im Umfeld des Rathauses der Gemeinde
Isernhagen in Altwarmbüchen. Die Bothfelder Straße verläuft zwischen
den beiden Kreisstraßen K 112 (Hannoversche Straße, östlich) und K 114
(Kircher Straße, westlich) und dient als Hauptzufahrt in das Altwarmbüchener
Zentrum. Die Stettiner Straße schließt im zentralen Abschnitt aus Süden
kommend an die Bothfelder Straße an.
Im Rahmen der Gesamtmaßnahme wurden im Zentrum Altwarmbüchens
bislang vier Bauabschnitte umgesetzt. Die Bothfelder Straße wurde hierbei
in drei Bauabschnitte (West, Mitte/zentraler Abschnitt und Ost) aufgeteilt.
Im 1. Bauabschnitt erfolgte der Ausbau des östlichen Teilabschnittes der
Bothfelder Straße. Der 2. Bauabschnitt umfasste den zentralen Abschnitt
mitsamt dem südlich gelegenen Rathausplatz. Im 3. Bauabschnitt wurden
der nördlich gelegene Platz an der Passage sowie der angrenzende Parkplatz
umgestaltet. Der 4. Bauabschnitt im westlichen Teil der Bothfelder
Straße steht mit Stand November 2025 kurz vor seiner Fertigstellung. Die
Bauarbeiten in der Bothfelder Straße sind damit zeitnah abgeschlossen.
Ein südlich der Bothfelder Straße und des Rathausplatzes gelegener Teilabschnitt
der Stettiner Straße ist nun Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung
des 5. Bauabschnittes.
Die Stettiner Straße ist innerhalb der im Zentrum bestehenden Tempo-20-
Zone (VZ 274.1-20) als Sackgasse (VZ 357) ausgewiesen und als Gehwegüberfahrt
an die Bothfelder Straße angeschlossen. Die Stettiner Straße verfügt
in ihrem weiteren Verlauf über eine Asphaltfahrbahn, in der Regel beidseitige
Längs- oder Senkrechtparkstände sowie je nach Abschnitt entweder
ein- oder beidseitige Gehwege. Im öffentlichen Straßenraum und auf
den angrenzenden Flächen der Stettiner Straße befinden sich insgesamt
viele Parkmöglichkeiten. Das Umfeld ist einerseits geprägt von Wohnbebauung,
andererseits vom Rathaus, einer Kirche, verschiedenen Einkaufsmöglichkeiten,
Supermärkten und Discountern sowie Restaurants.
Im Zuge des 5. Bauabschnittes ist neben den Senkrechtparkständen an
der Westseite der Stettiner Straße die Erneuerung der Grünfläche und ihrer
Bepflanzung vorgesehen. Auf der Ostseite der Stettiner Straße werden die
Oberflächenbefestigungen des Gehwegs erneuert, die bestehenden Fahrradabstellanlagen
durch neue ersetzt sowie eine neue Grünfläche mit
Gemeinde Isernhagen - Umgestaltung Zentrum Altwarmbüchen, Stettiner Straße 5. BA 2
Sitzgelegenheit im Bereich der Einmündung Stettiner Straße / Stettiner
Straße angelegt.
Im östlichen Abschnitt zwischen der Einmündung Stettiner Straße / Stettiner
Straße und der weiter östlich gelegenen Wendeanlage wird ebenfalls
auf der Nordseite die Oberfläche des Gehwegs erneuert und der Gehweg
in Richtung des Rathausplatzes weitergeführt. Im weiteren Verlauf erfolgt
der Umbau eines Parkplatzes des ehemaligen Posthofes, südlich des Rathausplatzes.
Die vorhandenen Mauer- und Toranlagen werden im Zuge der
geplanten Baumaßnahme beseitigt, sodass eine große, zusammenhängende
Fläche entsteht und gestaltet werden kann. Für den Fußverkehr entsteht
außerhalb des Parkplatzes eine durchgehende Wegeverbindung zwischen
der Stettiner Straße und dem Rathausplatz. Auf dem neuen Parkplatz
sind insgesamt zwölf Senkrechtparkstände vorgesehen, die perspektivisch
mit Elektroladesäulen versehen werden sollen. Hierfür sind entsprechende
Leerrohre zu verlegen. Ergänzend ist auch in diesem Abschnitt
die Schaffung zusätzlicher Fahrradabstellmöglichkeiten sowie die Gestaltung
und Bepflanzung von Grünflächen geplant.
In einigen angrenzenden Bereichen (u.a. Parkplatz innerhalb der östlich gelegenen
Wendeanlage) sollen im Zuge des 5. Bauabschnittes einige Fahrbahnmarkierungen
erneuert werden.
Im Jahre 2015 wurde die Gemeinde Isernhagen in das Städtebauförderprogramm
"Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" aufgenommen und in das Programm
"Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne"
überführt. Das festgesetzte Sanierungsgebiet umfasst unter anderem
die gesamte Bothfelder Straße, Teile der Stettiner Straße sowie einige
weitere Platzbereiche (z.B. Rathausplatz, Platz an der Passage, Parkplatz
Nord, Parkplatz Stettiner Straße) im Umfeld des Rathauses der Gemeinde
Isernhagen in Altwarmbüchen. Die Bothfelder Straße verläuft zwischen
den beiden Kreisstraßen K 112 (Hannoversche Straße, östlich) und K 114
(Kircher Straße, westlich) und dient als Hauptzufahrt in das Altwarmbüchener
Zentrum. Die Stettiner Straße schließt im zentralen Abschnitt aus Süden
kommend an die Bothfelder Straße an.
Im Rahmen der Gesamtmaßnahme wurden im Zentrum Altwarmbüchens
bislang vier Bauabschnitte umgesetzt. Die Bothfelder Straße wurde hierbei
in drei Bauabschnitte (West, Mitte/zentraler Abschnitt und Ost) aufgeteilt.
Im 1. Bauabschnitt erfolgte der Ausbau des östlichen Teilabschnittes der
Bothfelder Straße. Der 2. Bauabschnitt umfasste den zentralen Abschnitt
mitsamt dem südlich gelegenen Rathausplatz. Im 3. Bauabschnitt wurden
der nördlich gelegene Platz an der Passage sowie der angrenzende Parkplatz
umgestaltet. Der 4. Bauabschnitt im westlichen Teil der Bothfelder
Straße steht mit Stand November 2025 kurz vor seiner Fertigstellung. Die
Bauarbeiten in der Bothfelder Straße sind damit zeitnah abgeschlossen.
Ein südlich der Bothfelder Straße und des Rathausplatzes gelegener Teilabschnitt
der Stettiner Straße ist nun Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung
des 5. Bauabschnittes.
Die Stettiner Straße ist innerhalb der im Zentrum bestehenden Tempo-20-
Zone (VZ 274.1-20) als Sackgasse (VZ 357) ausgewiesen und als Gehwegüberfahrt
an die Bothfelder Straße angeschlossen. Die Stettiner Straße verfügt
in ihrem weiteren Verlauf über eine Asphaltfahrbahn, in der Regel beidseitige
Längs- oder Senkrechtparkstände sowie je nach Abschnitt entweder
ein- oder beidseitige Gehwege. Im öffentlichen Straßenraum und auf
den angrenzenden Flächen der Stettiner Straße befinden sich insgesamt
viele Parkmöglichkeiten. Das Umfeld ist einerseits geprägt von Wohnbebauung,
andererseits vom Rathaus, einer Kirche, verschiedenen Einkaufsmöglichkeiten,
Supermärkten und Discountern sowie Restaurants.
Im Zuge des 5. Bauabschnittes ist neben den Senkrechtparkständen an
der Westseite der Stettiner Straße die Erneuerung der Grünfläche und ihrer
Bepflanzung vorgesehen. Auf der Ostseite der Stettiner Straße werden die
Oberflächenbefestigungen des Gehwegs erneuert, die bestehenden Fahrradabstellanlagen
durch neue ersetzt sowie eine neue Grünfläche mit
Gemeinde Isernhagen - Umgestaltung Zentrum Altwarmbüchen, Stettiner Straße 5. BA 2
Sitzgelegenheit im Bereich der Einmündung Stettiner Straße / Stettiner
Straße angelegt.
Im östlichen Abschnitt zwischen der Einmündung Stettiner Straße / Stettiner
Straße und der weiter östlich gelegenen Wendeanlage wird ebenfalls
auf der Nordseite die Oberfläche des Gehwegs erneuert und der Gehweg
in Richtung des Rathausplatzes weitergeführt. Im weiteren Verlauf erfolgt
der Umbau eines Parkplatzes des ehemaligen Posthofes, südlich des Rathausplatzes.
Die vorhandenen Mauer- und Toranlagen werden im Zuge der
geplanten Baumaßnahme beseitigt, sodass eine große, zusammenhängende
Fläche entsteht und gestaltet werden kann. Für den Fußverkehr entsteht
außerhalb des Parkplatzes eine durchgehende Wegeverbindung zwischen
der Stettiner Straße und dem Rathausplatz. Auf dem neuen Parkplatz
sind insgesamt zwölf Senkrechtparkstände vorgesehen, die perspektivisch
mit Elektroladesäulen versehen werden sollen. Hierfür sind entsprechende
Leerrohre zu verlegen. Ergänzend ist auch in diesem Abschnitt
die Schaffung zusätzlicher Fahrradabstellmöglichkeiten sowie die Gestaltung
und Bepflanzung von Grünflächen geplant.
In einigen angrenzenden Bereichen (u.a. Parkplatz innerhalb der östlich gelegenen
Wendeanlage) sollen im Zuge des 5. Bauabschnittes einige Fahrbahnmarkierungen
erneuert werden.
1.150 m2 Pflaster aufnehmen
150 m3 Frostschutzmaterial lösen
270 m3 Boden lösen
135 m Leerrohre verlegen
180 m Beleuchtungskabel verlegen
18 m Kastenrinne aufnehmen
3 Straßenabläufe setzen inkl. Anschlussleitungen
58 m Schmutzwasserkanal sanieren (Inliner)
200 m Hoch- und Tiefborde setzen
220 m3 Frostschutzschicht herstellen
55 m 2 Aspahlt einbauen
1.000 m2 Pflaster herstellen
10 Stk. Verkehrsschilder aufstellen
150 m Fahrbahnmarkierung herstellen
3 Stk Bäume pflanzen
verschiedene Bodendecker, Stauden und Strächerpflanzen
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten📦
Postanschrift: Stettiner Straße
Postleitzahl: 30916
Stadt: Isernhagen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Region Hannover
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-12 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-09 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 40 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-12-19 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen und Preise werden nachgefordert, soweit zulässig.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe des Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er vergleichbare Leistungen betrifft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe über die Eintragung in das Berufsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe zu Arbeitskräften (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe zu Arbeitskräften (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Angabe, dass Ihnen die erforderlichen Arbeitskräfte für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bescheinigung über Registereintragungen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Soweit zutreffend Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bescheinigung über Registereintragungen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Soweit zutreffend Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen (VOB) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Drei Referenznachweise über vergleichbare Leistungen, die in den letzten fünf Kalenderjahren ausgeführt wurden.
Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zertifikat/Gütezeichen für die Beurteilungsgruppe I gemäß Gütesicherung Kanalbau RALGZ 961 (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zertifikat/Gütezeichen für die Beurteilungsgruppe S gemäß Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Geforderte Kautionen und Garantien:
- Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung: 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge)
- Sicherheitseinbehalt für Mängelansprüche: 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Verlängerung der Schlusszahlungsfrist auf 60 Tage
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung zu bestätigen:
- Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
- Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- kein Begehen von die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellenden schweren Verfehlungen
- Angabe über Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen)
- Tariftreue und Mindestlohn (Erklärung zu § 4 I NTVergG)
- DIBT - Zulassung für den angebotenen Liner (Schlauchrelining)
Auf gesonderte Anforderung einzureichen:
- Nachweis der vollst. Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (mittels UB der meistvertretenden Krankenkasse unter den Mitarbeitern, nicht älter als ein Jahr).
- UB der tariflichen Sozialkasse
- UB des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung zu bestätigen:
- Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
- Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- kein Begehen von die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellenden schweren Verfehlungen
- Angabe über Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen)
- Tariftreue und Mindestlohn (Erklärung zu § 4 I NTVergG)
- DIBT - Zulassung für den angebotenen Liner (Schlauchrelining)
Auf gesonderte Anforderung einzureichen:
- Nachweis der vollst. Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (mittels UB der meistvertretenden Krankenkasse unter den Mitarbeitern, nicht älter als ein Jahr).
- UB der tariflichen Sozialkasse
- UB des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y62YTJ370J5N#
Kommunikation/Angebotsabgabe:
Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der Angebote erfolgt elektronisch. Weitere Hinweise erhalten Sie im ReadMe (Vergabeunterlagen). Nur mit Registrierung auf der Vergabeplattform und Bestätigung der "Teilnahme am Verfahren" erhalten Sie Benachrichtigungen per E-Mail über neue Nachrichten der Vergabestelle.
Kommunikation/Angebotsabgabe:
Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der Angebote erfolgt elektronisch. Weitere Hinweise erhalten Sie im ReadMe (Vergabeunterlagen). Nur mit Registrierung auf der Vergabeplattform und Bestätigung der "Teilnahme am Verfahren" erhalten Sie Benachrichtigungen per E-Mail über neue Nachrichten der Vergabestelle.
Belehrung über die Antragsfrist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB:
Bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens sind die Fristen gemäß § 160 GWB zu beachten. Maßgeblich für die Einhaltung der Antragsfrist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB (15 Kalendertage) ist der Zugang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer. Ein Nachprüfungsantrag, der erst nach Ablauf der Antragsfrist zugeht, wird als unzulässig zurückgewiesen.
Zuständige Stelle für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist die
Vergabekammer Niedersachsen beim
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Fax: 04131/15-2943
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Nachprüfungsanträge können auf dem Postweg eingereicht werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Belehrung über die Antragsfrist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB:
Bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens sind die Fristen gemäß § 160 GWB zu beachten. Maßgeblich für die Einhaltung der Antragsfrist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB (15 Kalendertage) ist der Zugang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer. Ein Nachprüfungsantrag, der erst nach Ablauf der Antragsfrist zugeht, wird als unzulässig zurückgewiesen.
Zuständige Stelle für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist die
Vergabekammer Niedersachsen beim
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Fax: 04131/15-2943
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Nachprüfungsanträge können auf dem Postweg eingereicht werden.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-09+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 238-819086 (2025-12-09)