Die Stadtbahnlinie 10 in Ludwigshafen-Friesenheim wurde 2022 fast vollständig fertiggestellt, bis auf ein 500 Meter Teilstück. Ursprünglich war eine Einfachfahrleitung geplant. Da jedoch durch die neuen Straßen-bahnen und steigenden Fahrgastzahlen ein Engpass in der Energieversorgung drohte, war eine Anpassung der Planung erforderlich. Statt der Einfachfahrleitung soll nun eine Hochkettenfahrleitung installiert werden, um ein zusätzliches Unterwerk zu vermeiden. Die Planung ist inzwischen abgeschlossen. Nun soll die Fahrleitungsanlage in der Carl-Bosch-Straße auf eine Hochkettenfahrleitung umgerüstet werden. Diese Leistung ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-08.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umrüstung der Fahrleitungsanlage in der Carl-Bosch-Straße in Ludwigshafen am Rhein
Referenznummer: 077-25-E15
Kurze Beschreibung:
“Die Stadtbahnlinie 10 in Ludwigshafen-Friesenheim wurde 2022 fast vollständig fertiggestellt, bis auf ein 500 Meter Teilstück. Ursprünglich war eine...”
Kurze Beschreibung
Die Stadtbahnlinie 10 in Ludwigshafen-Friesenheim wurde 2022 fast vollständig fertiggestellt, bis auf ein 500 Meter Teilstück. Ursprünglich war eine Einfachfahrleitung geplant. Da jedoch durch die neuen Straßen-bahnen und steigenden Fahrgastzahlen ein Engpass in der Energieversorgung drohte, war eine Anpassung der Planung erforderlich. Statt der Einfachfahrleitung soll nun eine Hochkettenfahrleitung installiert werden, um ein zusätzliches Unterwerk zu vermeiden. Die Planung ist inzwischen abgeschlossen. Nun soll die Fahrleitungsanlage in der Carl-Bosch-Straße auf eine Hochkettenfahrleitung umgerüstet werden. Diese Leistung ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Fahrleitungsbauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: cb6f2809-9889-4fa2-9616-d6792e618785
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadtbahnlinie 10 in Ludwigshafen-Friesenheim wurde 2022 fast vollständig fertiggestellt, bis auf ein 500 Meter Teilstück. Ursprünglich war eine...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadtbahnlinie 10 in Ludwigshafen-Friesenheim wurde 2022 fast vollständig fertiggestellt, bis auf ein 500 Meter Teilstück. Ursprünglich war eine Einfachfahrleitung geplant. Da jedoch durch die neuen Straßen-bahnen und steigenden Fahrgastzahlen ein Engpass in der Energieversorgung drohte, war eine Anpassung der Planung erforderlich. Statt der Einfachfahrleitung soll nun eine Hochkettenfahrleitung installiert werden, um ein zusätzliches Unterwerk zu vermeiden. Die Planung ist inzwischen abgeschlossen. Nun soll die Fahrleitungsanlage in der Carl-Bosch-Straße auf eine Hochkettenfahrleitung umgerüstet werden. Diese Leistung ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung.
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Zusätzliche Informationen:
“Es gilt deutsches Recht. Auf der Baustelle muss
während der Bauarbeiten ständig ein Verantwortlicher, der deutschen Sprache in
Wort und Schrift kundiger...”
Zusätzliche Informationen
Es gilt deutsches Recht. Auf der Baustelle muss
während der Bauarbeiten ständig ein Verantwortlicher, der deutschen Sprache in
Wort und Schrift kundiger Polier oder Schachtmeister anwesend sein. Jegliche
Kommunikation mit dem AG oder dessen Vertreter hat in deutscher Sprache zu
erfolgen.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Fahrleitungsbauarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fundamentierungsarbeiten📦 Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-15 📅
Datum des Endes: 2025-08-15 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt🏙️ Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fundamentierungsarbeiten📦 Beschreibung
Postleitzahl: 67063
Stadt: Ludwigshafen am Rhein
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-10 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht
zugelassen. Gem. § 14 EU VOB/A Abs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in
Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht
zugelassen. Gem. § 14 EU VOB/A Abs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in
Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d genannten Informationen
unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt. Den Bietern und ihren
Bevollmächtigten wird die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge
(Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3 VOB/A) gestattet.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Zusätzliche Informationen:
“Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht
zugelassen. Gem. § 14 EU VOB/A Abs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in
Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d...”
Zusätzliche Informationen
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht
zugelassen. Gem. § 14 EU VOB/A Abs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in
Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d genannten Informationen
unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt. Den Bietern und ihren
Bevollmächtigten wird die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge
(Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3 VOB/A) gestattet.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-06-03 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
“Gemäß § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.” Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/99839524-4411-4600-8acd-85dbfcbcc0dc/suitabilitycriteria
Präqualifizierte Unternehmen
führenden Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das
Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum
Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur
Eignung" (Formular 124) vorzulegen. Diese beinhaltet: - Eintragung in das
Berufsregister - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere
Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der
Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer. Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und
Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer
Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter haben
gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres
Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu
übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von
Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine
Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen
den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das
Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen
den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das
Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum
Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur
Eignung" (Formular 124) vorzulegen. Diese beinhaltet: - Umsätze des
Unternehmens, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen, aus den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren; - Angabe zu Insolvenzverfahren und
Liquidation; - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur gesetzlichen Sozialversicherung; - Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft. Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das
Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden
Nachweise anzufordern: - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine
Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben
wurde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls
das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine
solche Bescheinigung ausstellt - Freistellungsbescheinigung nach §
48bEinkommensteuergesetz - Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der
Lohnsummen, - Eigenerklärung das der Bieter spätestens unverzüglich nach
Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung
verfügt, die über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben muss. Die
Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens
betragen: 3 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert
pro Jahr. Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der
Bieter einen entsprechende Nachweis oder eine Bereitschaftserklärung des
Versicherers ab. Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und
Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer
Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber
haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution
ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu
übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von
Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine
Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen
den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das
Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen
den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das
Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum
Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur
Eignung" (Formular 124) vorzulegen. Dieses beinhaltet: - Angaben zu
Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind -
Angaben zu Arbeitskräften. Mit dem Angebot sind zusätzliche
Referenznachweise folgender Leistungen einzureichen: - Mindestens 2 und maximal 3
Referenzen über die Umsetzung von Umrüstungsarbeiten von Fahrleitungsanlagen Hochkette für Straßenbahnlinien im Stadtgebiet, ähnlicher Größenordnung (Auftragswert) mit Leistungszeitraum zwischen 2019 und 2024.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in
die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise
anzufordern: - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. Die in diesem
Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den
jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert
vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für
sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält
sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von
ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5%. Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3%.”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“siehe Vergabeunterlagen” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Gemäß Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Rheinland-Pfalz (LTTG)
haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Gemäß Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Rheinland-Pfalz (LTTG)
haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen Mindestentgelterklärung und Arbeitnehmer-Entsendegesetz LTTG abzugeben.
2. Einhaltung der Erklärungsinhalte der Eigenerklärung
zum Russlandgeschäft gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576.
3.Berufshaftpflichtversicherung (Personen-, Sach- und Vermögensschäden mind. 3 Mio.,
zweifach maximiert pro Jahr)
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Zum Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen gemäß § 16 VOB/A, § 21 AentG, § 19 MiLoG oder §
21SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen gemäß § 16 VOB/A, § 21 AentG, § 19 MiLoG oder §
21SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit
Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe
gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das
zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert. Soweit
Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem
Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene
Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber
nachzuweisen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 1d8ddb29-ca75-433e-ace2-8ea30f3e66c1
Abteilung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Baden-Württemberg
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 1d8ddb29-ca75-433e-ace2-8ea30f3e66c1
Abteilung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Baden-Württemberg
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 090-298754 (2025-05-08)
Auftragsbekanntmachung (2025-05-15) Objekt Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-20 📅
Datum des Endes: 2025-12-05 📅
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-15+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Information about modifications
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: c8a0f93d-64ef-4b30-a079-2a28107e3142-01
Quelle: OJS 2025/S 094-316455 (2025-05-15)