Umrüstung Innenstadtbeleuchtung in der Bahnhofstraße und am Stadtplatz

Stadt Penzberg

Umrüstung der Innenstadtbeleuchtung auf LED - Austausch von Stelenleuchtköpfen gegen hocheffiziente LED-Systeme für die Stadt Penzberg. Die Leistung wird in 2 Losen vergeben. Bieter können für ein oder beide Lose ein Angebot abgeben. Los 1Innenstandbeleuchtung Bahnhofstraße Los 2 Innenstadtbeleuchtung Stadtplatz die Umrüstmaßnahme muss auf Grund der Förderbedingungen zwischen dem 01.01.2026 und dem 31.03.2026 durchgeführt und abgeschlossen werden. Auf Grund der Witterungsbedingungen in den Wintermonaten muss das Material deshalb bis spätestens Freitag den 30.01.2026 vollständig geliefert werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-08-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-08-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Umrüstung Innenstadtbeleuchtung in der Bahnhofstraße und am Stadtplatz
Referenznummer: EU-3-2-af-25-356
Kurze Beschreibung:
Umrüstung der Innenstadtbeleuchtung auf LED - Austausch von Stelenleuchtköpfen gegen hocheffiziente LED-Systeme für die Stadt Penzberg. Die Leistung wird in 2 Losen vergeben. Bieter können für ein oder beide Lose ein Angebot abgeben. Los 1Innenstandbeleuchtung Bahnhofstraße Los 2 Innenstadtbeleuchtung Stadtplatz die Umrüstmaßnahme muss auf Grund der Förderbedingungen zwischen dem 01.01.2026 und dem 31.03.2026 durchgeführt und abgeschlossen werden. Auf Grund der Witterungsbedingungen in den Wintermonaten muss das Material deshalb bis spätestens Freitag den 30.01.2026 vollständig geliefert werden.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Straßenbeleuchtung 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: EU-3-2-af-25-356-Los 1
Titel: Innenstadtbeleuchtung Bahnhofstraße
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Umrüstung der Innenstadtbeleuchtung auf LED - Austausch von Stelenleuchtköpfen gegen hocheffiziente LED-Systeme für die Stadt Penzberg. Los 1 Innenstandbeleuchtung Bahnhofstraße Die Umrüstmaßnahme muss auf Grund der Förderbedingungen zwischen dem 01.01.2026 und dem 31.03.2026 durchgeführt und abgeschlossen werden. Auf Grund der Witterungsbedingungen in den Wintermonaten muss das Material deshalb bis spätestens Freitag den 30.01.2026 vollständig geliefert werden.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postleitzahl: 82377
Stadt: Penzberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Weilheim-Schongau 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-11-11 📅
Datum des Endes: 2026-01-30 📅
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: EU-3-2-af-25-356_LOS 2
Titel: Innenstadtbeleuchtung Stadtplatz
Beschreibung der Beschaffung:
Umrüstung der Innenstadtbeleuchtung auf LED - Austausch von Stelenleuchtköpfen gegen hocheffiziente LED-Systeme für die Stadt Penzberg. Los 2 Innenstadtbeleuchtung Stadtplatz die Umrüstmaßnahme muss auf Grund der Förderbedingungen zwischen dem 01.01.2026 und dem 31.03.2026 durchgeführt und abgeschlossen werden. Auf Grund der Witterungsbedingungen in den Wintermonaten muss das Material deshalb bis spätestens Freitag den 30.01.2026 vollständig geliefert werden.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-19 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 53 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-09-19 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-09-11 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über den erwirtschafteten spezifischen Jahresumsatz für die Jahre 2022 bis 2024.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über eine vorhandene berufliche Risikohaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens: 3.000.000,00 Euro für Personenschäden 300.000,00 Euro für sonstige Schäden.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eigenerklärung über die Eintragung in ein Berufsregister.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten rein innerstaatliche Ausschlussgründe. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen aus, wenn Gründe gemäß § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB, §§ 125,126 GWB vorliegen. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem.§ 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Die Eigenerklärung zur Eignung ist ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Penzberg
Nationale Registrierungsnummer: t:088568130
Postanschrift: Karlstr. 25
Postleitzahl: 82377
Postort: Penzberg
Region: Weilheim-Schongau 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: ZV KD Oberland - Zentrale Beschaffungsstelle
E-Mail: vergabe@zv-oberland.de 📧
Telefon: +4980414417700 📞
Fax: +4980414417999 📠
Adresse des Käuferprofils: https://zv-oberland.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/285382 🌏
Teilnahme-URL: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/xxxxxx Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/xxxxxx Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/xxxxxx Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt. Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot_abgeben.html
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Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Abteilung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@zv-oberland.de 📧
Telefon: +49892176-2411 📞
Fax: +49892176-2847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: ZV KD Oberland Zentrale Beschaffungsstelle
Nationale Registrierungsnummer: t:080414417700
Abteilung: Verfahrensstelle gem. § 120 Absatz 4 GWB
Postanschrift: Prof.-Max-Lange-Platz 9
Postleitzahl: 83646
Postort: Bad Tölz
Region: Bad Tölz-Wolfratshausen 🏙️
Telefon: +4980414417700 📞
Fax: +4980414417999 📠
URL: https://www.zv-oberland.de/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 158-542298 (2025-08-18)