Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Erklärung, in den letzten drei Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben,
(b) Vorlage einer Liste mit mindestens drei Referenzen über in den letzten drei Kalenderjahren ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe einer kurzen Leistungsbeschreibung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers, wobei die erbrachte Referenzleistung folgende Mindestanforderungen erfüllen muss:
- Der geforderte Auftragswert je anzugebener Referenz liegt bei mindestens 90.000,00 EUR netto.
- Es müssen mindestens 2 Referenzberichte aus dem Klinik Umfeld stammen.
(c) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
(d) Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen und über folgende Mitarbeiterzertifizierungen verfügen, unabhängig davon, ob diese Mitarbeiter dem Unternehmen angehören oder nicht:
• Mind. Partnerlevel Silber
• Mind. 1 Mitarbeiter mit Aruba Certified Campus Access Professional Zertifizierung
• Mind. 1 Mitarbeiter mit Aruba Certified Switching Associate (ACSA) Zertifizierung
Die Zertifikate müssen auf unterschiedliche Mitarbeiter verteilt sein. Der Anbieter muss durch die Art und Struktur seines Personals in der Lage sein, die zu erwartenden Projektgrößen in einem durchgehenden und kontinuierlichen Projektablauf mit hoher Qualität zu realisieren.
B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
(a) Drei Referenznachweise zu A) (a) mit Angaben zu Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum, (b) Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten und der für die Leitung vorgesehenen Personen
Die Erklärungen gem. A) (a) und (c) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer der Eintragung in das amtliche Verzeichnis oder des Zertifizierungssystems (präqualifizierte gem. § 48 Abs. 8 VgV zertifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 LD (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) (a) und (b) entfällt für zertifizierte Unternehmen, soweit die Zertifizierungsunterlagen entsprechende Urkunden beinhalten. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung anderer Unternehmen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und es ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Nimmt der Bieter hinsichtlich der Kriterien für die berufliche Leistungsfähigkeit im Rahmen der Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen abzugeben. Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Erfahrung gem. A) (a), (b), (d), € und B) (a) ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.