Universität zu Köln - Postkonsolidierungsleistugen

Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf

Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Konsolidierung und Versand von Einschreiben und Briefen, sowie Bücher- und Warensendung als Päckchen bis max. 2000 gramm.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-07-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-07-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Universität zu Köln - Postkonsolidierungsleistugen
Referenznummer: 2025_64_0010
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Konsolidierung und Versand von Einschreiben und Briefen, sowie Bücher- und Warensendung als Päckchen bis max. 2000 gramm.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Post- und Kurierdienste 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 2025_64_0010
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Die Rahmenvereinbarung beinhaltet als Auftragsgegenstand den Versand von nationalen und internationalen Brief- und Warensendungen für die Universität zu Köln (UzK). Dies umfasst Briefsendungen und kleine Päckchen bis zu einem Gewicht von 2.000 Gramm, die werktäglich an der zentralen Poststelle der UzK abgeholt werden müssen. Diese sind dann anschließend zu sortieren, zu frankieren und zu versenden.
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Keine
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Briefpostdienste 📦
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
In Anwendung des SaubFahrzeugBeschG ist gefordert, dass bei der Ausführung der Leistung saubere Fahrzeuge genutzt werden. Der Auftragnehmer muss daher mindestens über 15% an sauberen Fahrzeugen an der Gesamtzahl des Fuhrparks verfügen, die er für die Ausführung der Leistung einsetzt. Die entsprechende Eigenerklärung ist Teil der einzureichenden Angebotsunterlagen.
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Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Anpassung an den Klimawandel
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Zentrale Poststelle der Universität zu Köln
Postanschrift: Albertus-Magnus-Platz
Postleitzahl: 50923
Stadt: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 48 Monate
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 12 Monate mit der Option bis zu 3x jeweils um weitere 12 Monate den Vertrag zu verlängern. Die Vertragslaufzeit inklusive aller Optionen beträgt maximal 48 Monate.
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-26 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-26 10:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 92 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-08-26 10:05:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-08-22 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 VgV
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzliste (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bitte geben Sie mit dem Angebot Ihre vollständig ausgefüllte Referenzliste ab. Nutzen Sie dafür zwingend die Vorlage, die wir Ihnen hier bieten. Die Bieterin*der Bieter muss mindestens 3 Referenzen mit der Angabe vergleichbarer und abgeschlossener Aufträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Postkonsolidierungen der letzten fünf Jahre (Projekte, die vor dem 31.12.2020 abgeschlossen wurden werden nicht gewertet) zum o. g. Vergabeverfahren benennen. Als vergleichbar gelten Aufträge, die in der Größenordnung (Mengenvolumen) mit der hier ausgeschriebenen Leistung ähnlich gelagert waren.
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Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eintragung im "Anbieterverzeichnis Post" der Bundesagentur (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bitte geben Sie mit dem Angebot Ihre vollständig ausgefüllte Eigenerklärung zur Eintragung im "Anbieterverzeichnis Post" der Bundesagentur ab. Nutzen Sie dafür zwingend die Vorlage, die wir Ihnen hier bieten. Die Bieterin*der Bieter muss mittels Eigenerklärung bestätigen, dass er gemäß §4 PostG im Anbieterverzeichnis Post der Bundesnetzagentur eingetragen und somit zur Durchführung der hier ausgeschriebenen Leistung berechtigt ist.
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Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Kenntnis über Grundlagen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes und des Brief- und Postgeheimnisses (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bitte geben Sie mit dem Angebot Ihre vollständig ausgefüllte Eigenerklärung ab. Nutzen Sie dafür zwingend die Vorlage, die wir Ihnen hier bieten. Die Bieterin*der Bieter muss bestätigen, dass dem für die Leistungsausführung eingesetzte Personal die Grundlagen und gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes und des Brief- und Postgeheimnisses bekannt sind und über bei etwaigen Änderungen der gesetzlichen Bestimmung regelmäßig intern und extern geschult werden. Auf Verlangen der Vergabestelle müssen zum Nachweis über die Teilnahme an den Schulungen Erklärungen Dritter (z. B. Teilnahmebestätigungen an Fortbildungen) vorgelegt.
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Eignungskriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Einhaltung des SaubFahrzeugBeschG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bitte geben Sie mit dem Angebot Ihre vollständig ausgefüllte Eigenerklärung ab. Nutzen Sie dafür zwingend die Vorlage, die wir Ihnen hier bieten. Die Bieterin*der Bieter bestätigt, dass sie/er in Anwendung des SaubFahrzugeBeschG über mindestens 15% an sauberen Fahrzeugen an der Gesamtzahl des Fuhrparks verfügt und diese bei der Ausführung der Leistung einsetzt.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen sind dem ergänzenden Vertrag zu entnehmen. Im Übrigen gelten die Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eintragung des Bieters gemäß §4 PostG im Anbieterverzeichnis Post der Bundesnetzagentur. Die Bestätigung der Eintragung muss durch Abgabe der Eigenerklärung erfolgen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
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§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
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§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
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§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern oder Abgaben wurde nicht nachgekommen.
Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen.
Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des
Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
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Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
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Es liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
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Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
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Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder ist nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder a) hat versucht , die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) hat versucht , vertrauliche Informationen zur Erlangung unzulässiger Vorteile beim Vergabeverfahren zu erhalten c) hat fahrlässige oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich hätten beeinflussen können oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf
Nationale Registrierungsnummer: 05315-06008-84
Postanschrift: Albertus-Magnus-Platz
Postleitzahl: 50923
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Abteilung 64 - Einkauf
E-Mail: vergabestelle@verw.uni-koeln.de 📧
Telefon: +49 2214700 📞
URL: https://uni-koeln.de/ 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.vergabe.nrw.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y4CYTRUV0QVU/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y4CYTRUV0QVU 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y4CYTRUV0QVU 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4CYTRUV0QVU Keine
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: VKRheinland@bezregkoeln.nrw.de
E-Mail: vkrheinland@bezregkoeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473045 📞
Fax: +49 2211472889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html 🌏
Körper überprüfen
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 138-477723 (2025-07-21)
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