Unterbringung, Versorgung und ggf. Rückgabe oder Vermittlung von Fundtieren sowie von Beobachtungstieren, sichergestellten oder zu verwahrenden Tieren aller Art
Das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben, schließt mit einer Auftrag nehmenden Stelle einen Vertrag über die Unterbringung, Versorgung und ggf. Rückgabe oder Vermittlung von Fundtieren sowie von Beobachtungstieren, sichergestellten oder zu verwahrenden Tieren aller Art. Auf dem Gebiet des Landes Berlin werden regelmäßig: a. von privaten oder öffentlichen Stellen Tiere gefunden, die den Vorschriften der §§965 ff. BGB unterliegen (Fundtiere) b. von den zuständigen öffentlichen Stellen Tiere auf Grundlage einer behördlichen Anordnung in amtliche Verwahrung genommen oder eingezogen (Verwahr- & Sicherstellungstiere) oder von den zuständigen öffentlichen Stellen Tiere aus tiergesundheitsrechtlichen Gründen unter amtliche Beobachtung gestellt (Beobachtungstiere) c. aufgrund von hoheitlichen Maßnahmen sowie aufgrund von vorliegenden Umständen von Privatpersonen in Verwahrung genommen werden (Verwahrtiere) Der Leistungsumfang umfasst die: • Unterbringung, Versorgung und ggf. Rückgabe oder Vermittlung von Fundtieren sowie Beobachtungstieren, sichergestellten oder zu verwahrenden Tieren aller Art, außer Fischen bzw. solchen Tieren, die in Anlage Teil A und B der Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten vom 10.01.2017 (GVBl. Berlin vom 20.01.2017, S. 183 ff) aufgeführt sind. Bei den folgend benannten Beobachtungstieren, sichergestellten und zu verwahrenden Tieren sind die Angebotspreise als optional zu beauftragende Leistungen zu verstehen, da sie unter der Finanzierungszusage der betreffenden Stellen stehen sowie entsprechende Ressourcen seitens der Auftrag nehmenden Stelle verfügbar sein müssen. Die Auftrag gebende Stelle wird bei diesen Tieren ausschließlich in Amtshilfe tätig. Ein Zugriff anderer Stellen, auf den vorliegenden Vertrag, ist ausgeschlossen. Es wird jedoch grundsätzlich Kooperation seitens der Auftrag nehmenden Stelle vorausgesetzt, um etwaige Amtshilfen bestmöglich zu gewährleisten. Das Auftrag nehmende Unternehmen erbringt sämtliche erforderlichen Leistungen mit eigenem Material und Personal im Auftrag des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen. Hierzu sind insbesondere Räumlichkeiten der Unterbringung in ausreichender Kapazität und örtlicher Nähe unter Berücksichtigung von art- und haltungsgerechten Bedingungen notwendig. Im Jahr 2024 haben 3.539 Tiere die Tiersammelstelle durchlaufen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-02.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterbringung, Versorgung und ggf. Rückgabe oder Vermittlung von Fundtieren sowie von Beobachtungstieren, sichergestellten oder zu verwahrenden Tieren aller Art
Reference number: 25-HD-68-Fundtiere
Kurze Beschreibung:
“Das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben, schließt mit einer Auftrag nehmenden...”
Kurze Beschreibung
Das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben, schließt mit einer Auftrag nehmenden Stelle einen Vertrag über die Unterbringung, Versorgung und ggf. Rückgabe oder Vermittlung von Fundtieren sowie von Beobachtungstieren, sichergestellten oder zu verwahrenden Tieren aller Art. Auf dem Gebiet des Landes Berlin werden regelmäßig:
a. von privaten oder öffentlichen Stellen Tiere gefunden, die den Vorschriften der §§965 ff. BGB unterliegen (Fundtiere)
b. von den zuständigen öffentlichen Stellen Tiere auf Grundlage einer behördlichen Anordnung in amtliche Verwahrung genommen oder eingezogen (Verwahr- & Sicherstellungstiere) oder
von den zuständigen öffentlichen Stellen Tiere aus tiergesundheitsrechtlichen Gründen unter amtliche Beobachtung gestellt (Beobachtungstiere)
c. aufgrund von hoheitlichen Maßnahmen sowie aufgrund von vorliegenden Umständen von Privatpersonen in Verwahrung genommen werden (Verwahrtiere)
Der Leistungsumfang umfasst die:
• Unterbringung, Versorgung und ggf. Rückgabe oder Vermittlung von Fundtieren sowie Beobachtungstieren, sichergestellten oder zu verwahrenden Tieren aller Art, außer Fischen bzw. solchen Tieren, die in Anlage Teil A und B der Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten vom 10.01.2017 (GVBl. Berlin vom 20.01.2017, S. 183 ff) aufgeführt sind.
Bei den folgend benannten Beobachtungstieren, sichergestellten und zu verwahrenden Tieren sind die Angebotspreise als optional zu beauftragende Leistungen zu verstehen, da sie unter der Finanzierungszusage der betreffenden Stellen stehen sowie entsprechende Ressourcen seitens der Auftrag nehmenden Stelle verfügbar sein müssen. Die Auftrag gebende Stelle wird bei diesen Tieren ausschließlich in Amtshilfe tätig. Ein Zugriff anderer Stellen, auf den vorliegenden Vertrag, ist ausgeschlossen. Es wird jedoch grundsätzlich Kooperation seitens der Auftrag nehmenden Stelle vorausgesetzt, um etwaige Amtshilfen bestmöglich zu gewährleisten.
Das Auftrag nehmende Unternehmen erbringt sämtliche erforderlichen Leistungen mit eigenem Material und Personal im Auftrag des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen. Hierzu sind insbesondere Räumlichkeiten der Unterbringung in ausreichender Kapazität und örtlicher Nähe unter Berücksichtigung von art- und haltungsgerechten Bedingungen notwendig.
Im Jahr 2024 haben 3.539 Tiere die Tiersammelstelle durchlaufen.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung verbundene Dienstleistungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben, schließt mit einer Auftrag nehmenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben, schließt mit einer Auftrag nehmenden Stelle einen Vertrag über die Unterbringung, Versorgung und ggf. Rückgabe oder Vermittlung von Fundtieren sowie von Beobachtungstieren, sichergestellten oder zu verwahrenden Tieren aller Art. Auf dem Gebiet des Landes Berlin werden regelmäßig:
a. von privaten oder öffentlichen Stellen Tiere gefunden, die den Vorschriften der §§965 ff. BGB unterliegen (Fundtiere)
b. von den zuständigen öffentlichen Stellen Tiere auf Grundlage einer behördlichen Anordnung in amtliche Verwahrung genommen oder eingezogen (Verwahr- & Sicherstellungstiere) oder
von den zuständigen öffentlichen Stellen Tiere aus tiergesundheitsrechtlichen Gründen unter amtliche Beobachtung gestellt (Beobachtungstiere)
c. aufgrund von hoheitlichen Maßnahmen sowie aufgrund von vorliegenden Umständen von Privatpersonen in Verwahrung genommen werden (Verwahrtiere)
Der Leistungsumfang umfasst die:
• Unterbringung, Versorgung und ggf. Rückgabe oder Vermittlung von Fundtieren sowie Beobachtungstieren, sichergestellten oder zu verwahrenden Tieren aller Art, außer Fischen bzw. solchen Tieren, die in Anlage Teil A und B der Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten vom 10.01.2017 (GVBl. Berlin vom 20.01.2017, S. 183 ff) aufgeführt sind.
Bei den folgend benannten Beobachtungstieren, sichergestellten und zu verwahrenden Tieren sind die Angebotspreise als optional zu beauftragende Leistungen zu verstehen, da sie unter der Finanzierungszusage der betreffenden Stellen stehen sowie entsprechende Ressourcen seitens der Auftrag nehmenden Stelle verfügbar sein müssen. Die Auftrag gebende Stelle wird bei diesen Tieren ausschließlich in Amtshilfe tätig. Ein Zugriff anderer Stellen, auf den vorliegenden Vertrag, ist ausgeschlossen. Es wird jedoch grundsätzlich Kooperation seitens der Auftrag nehmenden Stelle vorausgesetzt, um etwaige Amtshilfen bestmöglich zu gewährleisten.
Das Auftrag nehmende Unternehmen erbringt sämtliche erforderlichen Leistungen mit eigenem Material und Personal im Auftrag des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen. Hierzu sind insbesondere Räumlichkeiten der Unterbringung in ausreichender Kapazität und örtlicher Nähe unter Berücksichtigung von art- und haltungsgerechten Bedingungen notwendig.
Im Jahr 2024 haben 3.539 Tiere die Tiersammelstelle durchlaufen.
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Zusätzliche Informationen:
“Das maximale Auftragsvolumen wird für die abzuschließende Rahmenvereinbarung wie folgt festgelegt. Mehr als die folgende Anzahl an eingebrachten...”
Zusätzliche Informationen
Das maximale Auftragsvolumen wird für die abzuschließende Rahmenvereinbarung wie folgt festgelegt. Mehr als die folgende Anzahl an eingebrachten „hoheitlichen“ Tieren gemäß dem vorliegenden Vertrag je Vertragsjahr kann seitens der Auftrag gebenden Stelle nicht beauftragt werden: 4.500 Tiere
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-06 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-06 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die bietenden Unternehmen haben per formloser Eigenerklärung zuzusichern, dass hinsichtlich der vorliegend geforderten Leistungen, ein einschlägiger...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die bietenden Unternehmen haben per formloser Eigenerklärung zuzusichern, dass hinsichtlich der vorliegend geforderten Leistungen, ein einschlägiger Gesamtumsatz von:
mind. 5.000.000€ netto pro Jahr
erreicht wird (Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre). Auf besonderes Ver-langen ist die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es muss der Nachweis über das Vorhandensein einer aktuellen positiven Bankerklärung über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es muss der Nachweis über das Vorhandensein einer aktuellen positiven Bankerklärung über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (geordnete Finanzielle Verhältnisse) auf besonderes Verlangen erbracht werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Grundsätzlich ist das Vorhandensein einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, durch Vorlage einer gültigen Police, mit branchenüblichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Grundsätzlich ist das Vorhandensein einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, durch Vorlage einer gültigen Police, mit branchenüblichen Deckungssummen für Sach- und Personenschäden nachzuweisen – je Schadenfall mind. 5.000.000€. Siehe hierzu auch die Ausführungen gem. Vertrag. Auf besonderes Verlangen kann die Vergabestelle fordern, dass bei bestehender Unterdeckung zum geforderten Versicherungsumfang, eine Zusicherung des Versicherungsgebers auf die Möglichkeit der Anpassung der Police gegeben ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Einreichung von mind. einer vergleichbaren Referenz:
Mindestens 12-monatige, vertraglich geregelte, Versorgungs- und Unterbringungsleistungen von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Einreichung von mind. einer vergleichbaren Referenz:
Mindestens 12-monatige, vertraglich geregelte, Versorgungs- und Unterbringungsleistungen von hoheitlich eingebrachten Tieren (Hunde, Katzen, Kleintiere) - innerhalb der letzten drei Jahre -, welche ein kumulatives jährliches Aufkommen von mind. 3.000 Tieren umfassten.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Im Einklang mit § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, hat das bietende Unternehmen per Eigenerklärung die Anzahl der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Im Einklang mit § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, hat das bietende Unternehmen per Eigenerklärung die Anzahl der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben. Dies betrifft ebenfalls diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Gefordert sind mind. 60 Mitarbeitende zur Erbringung einer fachgerechten Versorgungs-
und Unterbringungsleistung von Tieren im Umfang der ausgeschriebenen Leistung
sowie
mind. 5 Ausgebildete Tierärzte*innen und medizinisch tätiges Personal zur gesundheitlichen Betreuung von Tieren im Umfang der ausgeschriebenen Leistung.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Im Einklang mit § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV hat das bietende Unternehmen innerhalb einer gesonderten Anlage per Eigenerklärung den Umfang der technischen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Im Einklang mit § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV hat das bietende Unternehmen innerhalb einer gesonderten Anlage per Eigenerklärung den Umfang der technischen Ausstattung aufzuschlüsseln (insbesondere Angaben zur Fläche des Gesamtareals, Anzahl der Käfige und Boxen für Katzen und Hunde bzw. separierte Häuser, Angaben zur vorhandenen tiermedizinischen Ausstattung, Angaben zu Versorgungskapazitäten für Futtervorbereitung), welche eine erfolgreiche Vertragserfüllung gemäß der leistungsbezogenen Eigenerklärung für die ausgeschriebene Leistung versprechen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Im Einklang mit § 46 Abs. 3 Nr. 5 VgV hat das bietende Unternehmen einen Kontrollnachweis der zuständigen Behörde (z.B. Veterinäramt) einzureichen, dass die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Im Einklang mit § 46 Abs. 3 Nr. 5 VgV hat das bietende Unternehmen einen Kontrollnachweis der zuständigen Behörde (z.B. Veterinäramt) einzureichen, dass die Unterbringung von Tieren im leistungsgegenständlichen Tierheimstandort im Einklang mit dem aktuellen Tierschutzgesetz (u.a. §11 und 11a) gestattet und möglich ist - Sachkundevoraussetzung. Die Fähigkeit gefährliche Tiere, vor allem Hunde, in den kontrollierten Räumlichkeiten unterzubringen ist seitens der Sachkunde- bzw. Kontrollfreigabe gem. §11 Tierschutzgesetz gedeckt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Beachtung der öko-sozialen Kriterien des BerlAVG.”
“Es handelt sich nicht um ein beschleunigtes Verfahren.
Objektbesichtigungen sind nicht erforderlich.
Der Bewerber hat anzugeben, inwieweit sein...”
Es handelt sich nicht um ein beschleunigtes Verfahren.
Objektbesichtigungen sind nicht erforderlich.
Der Bewerber hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (Formular 124.1) zu beachten und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Es gelten besondere Vertragsbedingungen gemäß BerlAVG.
Hinweis: Für den Fall, dass die Auftrag nehmende Stelle vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung aus wichtigem Grund, einvernehmlicher Vertragsaufhebung oder Insolvenz ausfällt, ist die auftraggebende Stelle entsprechend § 132 Abs. 2 Nr. 4 a) GWB berechtigt, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Bietern in der Reihenfolge des Ergebnisses der Bewertung der Angebote je Los in diesem Vergabeverfahren, beginnend mit dem dann Zweitplatzierten, anzutragen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 30 90138316📞
Fax: +49 30 90137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1410000V03-11
Postanschrift: Alt-Friedrichsfelde 60
Postleitzahl: 10315
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: post.evergabe@lichtenberg.berlin.de📧
Telefon: +49 30 90296-7902📞
Fax: +49 30 90296-7919 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 168-575101 (2025-09-02)