Der Auftraggeber (im weiteren Text AG genannt) überträgt dem Auftragnehmer (im weiteren Text AN genannt) die Unterhaltsreinigung im Dienstgebäude verschiedener Nutzer, Trierer Str. 2-4 in 66111 Saarbrücken. In einzelnen Bereichen (im Flächenaufmaß gesondert ausgewiesen) ist ggf. auch eine jährliche Grundreinigung durchzuführen, sofern der jeweilige Nutzer sie abruft.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-25.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhalts- & Grundreinigung Dienstgebäude Trierer Straße 2-4
Reference number: Z2504O
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber (im weiteren Text AG genannt) überträgt dem Auftragnehmer (im weiteren Text AN genannt) die Unterhaltsreinigung im Dienstgebäude...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber (im weiteren Text AG genannt) überträgt dem Auftragnehmer (im weiteren Text AN genannt) die Unterhaltsreinigung im Dienstgebäude verschiedener Nutzer, Trierer Str. 2-4 in 66111 Saarbrücken. In einzelnen Bereichen (im Flächenaufmaß gesondert ausgewiesen) ist ggf. auch eine jährliche Grundreinigung durchzuführen, sofern der jeweilige Nutzer sie abruft.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Büroreinigung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Gebäude sind Büro und Seminarräume untergebracht. Die Aufmaße über die zu reinigenden Flächen sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Die tägliche...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Gebäude sind Büro und Seminarräume untergebracht. Die Aufmaße über die zu reinigenden Flächen sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Die tägliche Unterhaltungsreinigung erfolgt in der angegebenen Liegenschaft grundsätzlich nach 15.00 Uhr. Abweichend von diesem Grundsatz soll die Reinigung in den Räumen zur Nutzung durch HfM vor Dienstbeginn erfolgen und bis 8.00 Uhr abgeschlossen sein. Dabei sind die Bedarfe, die sich aus dem Vorlesungs-, Übe- und Bürobetrieb ergeben, weisungsgemäß zu berücksichtigen. Die Durchführung der Reinigungsleistungen hat auf dem neuesten Stand der Technik unter Berücksichtigung umweltorientierter Gesichtspunkte zu erfolgen. Es dürfen durch Reinigungsarbeiten und den Einsatz von Reinigungsmitteln keine gesundheitlichen Gefahren z.B. Allergien durch Raumbelastung, Gefährdung durch Einschränkung der Verkehrssicherheit usw., entstehen. Die Oberflächenreinigung ist unter hygienischen Gesichtspunkten mit nach Reinigungsbereichen getrennten Reinigungsutensilien (z.B. Eimer, Reinigungstücher) durchzuführen. Das zur Reinigung notwendige kalte und warme Wasser, den Strom sowie geeignete Räume zur Kleiderablage des Personals und zur Aufbewahrung von Materialien, Maschinen und Geräten stellt der AG im Reinigungsobjekt unentgeltlich zur Verfügung. Der AG stellt dem Bieter zur Auftragserfüllung notwendige Verbrauchsmaterialien (Handseife, Toilettenpapier, Papierhandtücher) unentgeltlich zur Verfügung. Das Aufstellen von Waschmaschinen wird nicht zugelassen. In den Räumen des zu reinigenden Dienstgebäudes dürfen keine Reinigungstextilien gewaschen, getrocknet oder verschmutzte Reinigungsutensilien zwischengelagert werden. Der AN verpflichtet sich zwei Mitarbeiter/innen zu benennen, die zu Aufzugwärter/innen bestellt werden. Diese Mitarbeitende werden in ihre Aufgaben eingewiesen, wobei sie hauptsächlich als Kontaktpersonen zur Verfügung stehen, falls es zu einer Aufzugsstörung kommen sollte. Künftige Aufzugswärter erhalten eine kurze Schulung zur Funktionsweise des Aufzugs; es wird u.a. auch die Notruffunktion erklärt, die bei Betätigung einen Notruf an die angeschlossene Zentrale absetzt. Für die Wahrnehmung dieser Funktion erfolgt keine gesonderte Vergütung; für den AN entstehen auch keine zusätzlichen Kosten. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe erstreckt sich ausschließlich auf die Dauer der Anwesenheit während der Reinigungszeiten. Reinigungsverfahren für die Grundreinigung: Gründliche Reinigung von Böden, Lampen, Möbeln, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen einschl. Ein- und Ausräumen der Säle. Es werden haftende Verschmutzungen und/oder abgenutzte Pflegefilme oder andere Rückstände, die das Aussehen der Oberfläche beeinträchtigen, entfernt. Ziel: Oberflächen sollen frei von haftenden Verschmutzungen bzw. abgenutzten Pflegefilmen sein; weiterhin sollten Oberflächen schlieren- und fleckenfrei sein, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Dauer: 4 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Ggf. Neuvergabe nach Ablauf der Vertragslaufzeit.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Vertrag maximal 2x um jeweils 6 Monate zu verlängern.” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-28 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-28 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Nichtöffentliche Angebotsöffnung; Öffnungsort: Ministerium für Bildung und Kultur, Ref. A3/Zentrale Vergabestelle, Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Keine zur Teilnahme am Öffnungstermin befugten unternehmensseitige Personen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 44
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zur Eintragung in das Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes. Mit Angebotsabgabe ist eine Kopie der Gewerbeanmeldung oder eines...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zur Eintragung in das Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes. Mit Angebotsabgabe ist eine Kopie der Gewerbeanmeldung oder eines Handelsregisterauszuges vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gewerbeanmeldung im Gewerberegister der Kommune Ihres Sitzes oder Wohnsitzes. Mit Angebotsabgabe ist eine Kopie der Gewerbeanmeldung oder eines...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gewerbeanmeldung im Gewerberegister der Kommune Ihres Sitzes oder Wohnsitzes. Mit Angebotsabgabe ist eine Kopie der Gewerbeanmeldung oder eines Handelsregisterauszuges vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in zur Sicherung der Leistungserbringung geeigneter Höhe. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir eine Berufshaft-...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in zur Sicherung der Leistungserbringung geeigneter Höhe. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) jeweils in geeigneter Höhe bereits abgeschlossen haben oder im Auftragsfall abschließen werde(n). Auf gesondertes Verlangen ist eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versi-cherungsnachweis vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe des Jahresumsatzes.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe des Jahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Leistungen. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in mindestens zwei Fällen vergleichbare Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Leistungen. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in mindestens zwei Fällen vergleichbare Leistungen bezüglich der Unter-haltsreinigung von Verwaltungsgebäuden erbracht habe(n). Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre (Leistungsende) sein. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in mindestens einem Fall vergleichbare Leistungen bezüglich der Grund-reinigung von Verwaltungsgebäuden erbracht habe(n). Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre (Leis-tungsende) sein.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es wird die Beschäftigung eines/einer Gebäudereinigungsmeisters/-meisterin im Unterneh-men vorausgesetzt. Geben Sie den Namen des/der Beschäftigten an.”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall.”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Gemäß VOL/B und Zusätzlicher Besonderer Vertragsbedingungen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einhaltung des Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetzes und Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einhaltung des Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetzes und Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von Öffentlichen Aufträgen gemäß STFLG. Die maßgeblichen Entgelttarife sind unter www.tarifregister.saarland.de abrufbar. Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU-Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YS55AL2” Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Telefon: +49 681501-4994📞
Fax: +49 681501-3506 📠
URL: https://www.saarland.de/3339.htm🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Ministerium für Bildung und Kultur
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-00106010000001-57
Postanschrift: Trierer Straße 33
Postleitzahl: 66111
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bildung.saarland.de📧
Telefon: +49 681501-00📞
URL: http://www.bildung.saarland.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 082-271042 (2025-04-25)