Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberpfalz, schreibt die Unterhaltsreinigung (LOS 1) sowie die Glas- und Rahmenreinigung (LOS 2) aus. Die UHR (Los 1) umfasst eine Grundreinigungsfläche von ca. 4.319,97 m² und eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von ca. 328,441,11 m². Die GRR (Los 2) umfasst eine Grundreinigungsfläche von ca. 1.731,29 m² und eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von ca. 3.462,58 m². Der Zuschlag erfolgt für die UHR Los 1 auf Grundlage der Freien Verhältniswahl 40 % Preis und 60 % Leistung. Der Zuschlag erfolgt für die GRR Los 2 auf den niedrigsten Preis. Die angestrebte Vertragslaufzeit beträgt bis zu 5 Jahre. Eine Objektbesichtigung ist fakultativ (freiwillig) möglich. Näheres zur Anmeldefrist siehe Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-12.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhalts- und Glasreinigung ALE Oberpfalz
Referenznummer: 2025AR000001
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberpfalz, schreibt die Unterhaltsreinigung (LOS 1) sowie die Glas- und Rahmenreinigung (LOS 2) aus.
Die UHR (Los 1) umfasst eine Grundreinigungsfläche von ca. 4.319,97 m² und eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von ca. 328,441,11 m².
Die GRR (Los 2) umfasst eine Grundreinigungsfläche von ca. 1.731,29 m² und eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von ca. 3.462,58 m².
Der Zuschlag erfolgt für die UHR Los 1 auf Grundlage der Freien Verhältniswahl 40 % Preis und 60 % Leistung.
Der Zuschlag erfolgt für die GRR Los 2 auf den niedrigsten Preis.
Die angestrebte Vertragslaufzeit beträgt bis zu 5 Jahre.
Eine Objektbesichtigung ist fakultativ (freiwillig) möglich. Näheres zur Anmeldefrist siehe Vergabeunterlagen.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberpfalz, schreibt die Unterhaltsreinigung (LOS 1) sowie die Glas- und Rahmenreinigung (LOS 2) aus.
Die UHR (Los 1) umfasst eine Grundreinigungsfläche von ca. 4.319,97 m² und eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von ca. 328,441,11 m².
Die GRR (Los 2) umfasst eine Grundreinigungsfläche von ca. 1.731,29 m² und eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von ca. 3.462,58 m².
Der Zuschlag erfolgt für die UHR Los 1 auf Grundlage der Freien Verhältniswahl 40 % Preis und 60 % Leistung.
Der Zuschlag erfolgt für die GRR Los 2 auf den niedrigsten Preis.
Die angestrebte Vertragslaufzeit beträgt bis zu 5 Jahre.
Eine Objektbesichtigung ist fakultativ (freiwillig) möglich. Näheres zur Anmeldefrist siehe Vergabeunterlagen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 137e3368-9d38-460a-a45d-83c6c200c0eb
Titel: Unterhaltsreinigung (UHR)
Beschreibung der Beschaffung:
Die UHR des Verwaltungsgebäudes umfasst eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von ca. 328.441,11 m².
Zusätzliche Informationen:
Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Eigenerklärung RUS, Eigenerklärung Unterauftragnehmer, Information zu statistischen Angaben, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Eigenerklärung Gebot des gleichen Entgelts, Schutzerklärung Scientology, Verpflichtungserklärungen nichtbeamteter Personen. Das Verfahren ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.
Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Eigenerklärung RUS, Eigenerklärung Unterauftragnehmer, Information zu statistischen Angaben, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Eigenerklärung Gebot des gleichen Entgelts, Schutzerklärung Scientology, Verpflichtungserklärungen nichtbeamteter Personen. Das Verfahren ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.
Postleitzahl: 95643
Stadt: Tirschenreuth
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Tirschenreuth
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2030-05-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Vertragsende gekündigt wird, endet jedoch spätestens mit Ablauf des 31.05.2031.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-15 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 167 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-12-08 14:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt:
- Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz.
- Eigenerklärung dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, schwere Verfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen.
- Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG.
2) Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe ist eine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben.
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt:
- Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz.
- Eigenerklärung dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, schwere Verfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen.
- Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG.
2) Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe ist eine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben.
Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Eigenerklärung RUS, Eigenerklärung Unterauftragnehmer, Information zu statistischen Angaben, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Eigenerklärung Gebot des gleichen Entgelts, Schutzerklärung Scientology, Verpflichtungserklärungen nichtbeamteter Personen. Das Verfahren ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.
Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Eigenerklärung RUS, Eigenerklärung Unterauftragnehmer, Information zu statistischen Angaben, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Eigenerklärung Gebot des gleichen Entgelts, Schutzerklärung Scientology, Verpflichtungserklärungen nichtbeamteter Personen. Das Verfahren ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: c0f12e87-76f1-4468-90ef-036d199560d7
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit:
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit:
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-12+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 219-752636 (2025-11-12)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-20+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die in den Anlagen enthaltene Kalkulationsdatei für Los 1 (UHR) wurde korrigiert und neu eingestellt, es wurden die Obenarbeiten im Registerblatt S-1W überarbeitet.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 22525d31-333f-4d69-9890-1e5f6118ba1d-01
Quelle: OJS 2025/S 225-773953 (2025-11-20)