Das Bundesamt für Justiz (BfJ) führt eine Ausschreibung für „Unterhalts- und Grund-reinigungsleistungen“ für eine seiner Liegenschaften durch. Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen qualifizierten Dienstleister zu finden, der für die regelmäßige Reinigung und Pflege der Liegenschaft sorgt. Dies umfasst sowohl die tägliche Unterhaltsreinigung als auch die periodische Durchführung von Grundreinigungs-arbeiten, um die Hygiene- und Sauberkeitsstandards in den Räumlichkeiten des BfJ zu gewährleisten.Die Leistungen sind erforderlich, um den ordnungsgemäßen Zustand der Liegenschaft zu erhalten und ein angenehmes Arbeitsumfeld für die Mitarbeiter des Bundesamts zu sichern. Weitere Informationen zur Leistung sind der veröffentlichten Leistungsbeschreibung (LB) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-24.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhalts- und Grundreinigungsleistung für eine Liegenschaft des Bundesamts für Justiz
Referenznummer: 2025 0000 0100
Kurze Beschreibung:
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) führt eine Ausschreibung für „Unterhalts- und Grund-reinigungsleistungen“ für eine seiner Liegenschaften durch.
Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen qualifizierten Dienstleister zu finden, der für die regelmäßige Reinigung und Pflege der Liegenschaft sorgt. Dies umfasst sowohl die tägliche Unterhaltsreinigung als auch die periodische Durchführung von Grundreinigungs-arbeiten, um die Hygiene- und Sauberkeitsstandards in den Räumlichkeiten des BfJ zu gewährleisten.Die Leistungen sind erforderlich, um den ordnungsgemäßen Zustand der Liegenschaft zu erhalten und ein angenehmes Arbeitsumfeld für die Mitarbeiter des Bundesamts zu sichern.
Weitere Informationen zur Leistung sind der veröffentlichten Leistungsbeschreibung (LB) zu entnehmen.
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) führt eine Ausschreibung für „Unterhalts- und Grund-reinigungsleistungen“ für eine seiner Liegenschaften durch.
Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen qualifizierten Dienstleister zu finden, der für die regelmäßige Reinigung und Pflege der Liegenschaft sorgt. Dies umfasst sowohl die tägliche Unterhaltsreinigung als auch die periodische Durchführung von Grundreinigungs-arbeiten, um die Hygiene- und Sauberkeitsstandards in den Räumlichkeiten des BfJ zu gewährleisten.Die Leistungen sind erforderlich, um den ordnungsgemäßen Zustand der Liegenschaft zu erhalten und ein angenehmes Arbeitsumfeld für die Mitarbeiter des Bundesamts zu sichern.
Weitere Informationen zur Leistung sind der veröffentlichten Leistungsbeschreibung (LB) zu entnehmen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2025 0000 0100
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat eine Ausschreibung für die „Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen“ einer seiner Liegenschaften veröffentlicht. Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen qualifizierten und zuverlässigen Dienstleister zu finden, der für die regelmäßige Reinigung und Pflege der Liegenschaft verantwortlich zeichnet. Die geforderten Leistungen beinhalten sowohl die tägliche Unterhaltsreinigung als auch die periodische Durchführung umfassender Grundreinigungsarbeiten. Diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die hohen Hygiene- und Sauberkeitsstandards in den Räumlichkeiten des BfJ zu gewährleisten und aufrechtzuerhalten.
Die Beauftragung eines entsprechenden Dienstleisters ist notwendig, um den ordnungsgemäßen Zustand der Liegenschaft dauerhaft zu sichern und ein angenehmes sowie gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld für die Mitarbeiter des Bundesamts zu schaffen. Die detaillierten Anforderungen und spezifischen Leistungsbeschreibungen sind in der veröffentlichten Leistungsbeschreibung (LB) zu finden, die potenziellen Bietern zur Verfügung steht.
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat eine Ausschreibung für die „Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen“ einer seiner Liegenschaften veröffentlicht. Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen qualifizierten und zuverlässigen Dienstleister zu finden, der für die regelmäßige Reinigung und Pflege der Liegenschaft verantwortlich zeichnet. Die geforderten Leistungen beinhalten sowohl die tägliche Unterhaltsreinigung als auch die periodische Durchführung umfassender Grundreinigungsarbeiten. Diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die hohen Hygiene- und Sauberkeitsstandards in den Räumlichkeiten des BfJ zu gewährleisten und aufrechtzuerhalten.
Die Beauftragung eines entsprechenden Dienstleisters ist notwendig, um den ordnungsgemäßen Zustand der Liegenschaft dauerhaft zu sichern und ein angenehmes sowie gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld für die Mitarbeiter des Bundesamts zu schaffen. Die detaillierten Anforderungen und spezifischen Leistungsbeschreibungen sind in der veröffentlichten Leistungsbeschreibung (LB) zu finden, die potenziellen Bietern zur Verfügung steht.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Ausführungsbedingungen zum Russlandbezug
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/20141 des Rates über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne
der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das
unmittelbare oder mittelbare Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von
Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b
zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren
Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in
Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10% des
Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten
Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit
keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten
im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
genommen werden, beteiligten Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im
Sinne von Ziffer 1 eingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auftragswerts
entfällt.
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Ausführungsbedingungen zum Russlandbezug
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/20141 des Rates über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne
der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das
unmittelbare oder mittelbare Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von
Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b
zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren
Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in
Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10% des
Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten
Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit
keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten
im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
genommen werden, beteiligten Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im
Sinne von Ziffer 1 eingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auftragswerts
entfällt.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Adenauerallee 99-103 in 53113 Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-01 📅
Datum des Endes: 2030-01-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-29 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 57 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 VgV
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es wird um Referenzangabe in der Anlage 7 zu den BWB gebeten (mindestens drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Unterhalts- und Grundreinigungsleistung) innerhalb der letzten drei Kalenderjahre) mit einer:
- Grundreinigungsfläche von mindestens 11.000 m²,
- einer Vertragsdauer (des Dienstleistungsvertrags oder Summe mehrerer Einzelbeauftragungen) von mindestens 3 Jahren und
- einem Gesamtauftragswert von mindestens 750.000,00 Euro netto.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es wird um Referenzangabe in der Anlage 7 zu den BWB gebeten (mindestens drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Unterhalts- und Grundreinigungsleistung) innerhalb der letzten drei Kalenderjahre) mit einer:
- Grundreinigungsfläche von mindestens 11.000 m²,
- einer Vertragsdauer (des Dienstleistungsvertrags oder Summe mehrerer Einzelbeauftragungen) von mindestens 3 Jahren und
- einem Gesamtauftragswert von mindestens 750.000,00 Euro netto.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestanzahl von jährlich durchschnittlich 20 Beschäftigten, in den letzten drei Geschäftsjahren.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestjahresumsatz i. H. v. 500.000,00 €, der auf Leistungen entfällt, die den ausgeschriebenen entsprechen, der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, nachzuweisen durch Eigenerklärung.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mindestens 2.000.000,00 EUR pro Schadensfall für Sachschäden, einer Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mindestens 2.000.000,00 EUR pro Schadensfall an Personenschaden, mindestens 500.000,00 EUR pro Schadensfall für Vermögensschäden und einer Haftpflichtversicherung i. H. v. mindestens 250.000,00 EUR pro Schadensfall für Schlüsselschaden, nachzuweisen zunächst durch Eigenerklärung, auf Anforderung durch den entsprechenden Versicherungsnachweis.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mindestens 2.000.000,00 EUR pro Schadensfall für Sachschäden, einer Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mindestens 2.000.000,00 EUR pro Schadensfall an Personenschaden, mindestens 500.000,00 EUR pro Schadensfall für Vermögensschäden und einer Haftpflichtversicherung i. H. v. mindestens 250.000,00 EUR pro Schadensfall für Schlüsselschaden, nachzuweisen zunächst durch Eigenerklärung, auf Anforderung durch den entsprechenden Versicherungsnachweis.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Befähigung zur Berufsausübung, nachzuweisen durch Eigenerklärung im Form eines Handelsregisterauszuges, nicht älter als ein Jahr.
Ausschlussgrund:
Betrug
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
+ 11 weitere
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß den Bestimmungen
der §§ 123, 124 und 125 des GWB können die in dem Dokument - Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen - Eigenerklärung des Bieters zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB - aufgeführten Kriterien zu einem Ausschluss führen und müssen daher vom Bieter bestätigt werden. Dies betrifft folgende Ausschlusskriterien: -Der Bieter bestätigt, dass er keine rechtskräftigen Verurteilungen oder rechtskräftigen Festsetzungen einer Geldbuße nach § 30 OWiG in den letzten 5 Jahren (maßgeblich ist das Datum der Rechtskraft) gemäß §§ 123 GWB vorzuweisen hat. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, und es ist nicht erforderlich, diesen vorzulegen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen seine Tätigkeit nicht eingestellt hat. - Der Bieter bestätigt, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde. - Der Bieter bestätigt, dass er nicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 5, §§ 10 bis 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, gemäß § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, gemäß §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, gemäß § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches, gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 und 11, Abs. 2 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 10 und 11, Abs. 2 des Mindestlohngesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von mindestens 150.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist einer Geldbuße von wenigstens 1.500.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.000.000,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 3 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes bestraft worden ist. - Der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen hat oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder erwirken sollen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in einer Situation befindet, in der ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht. Ein solcher Konflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen wirksam beseitigt werden kann, liegt nicht vor. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, was zu einer Wettbewerbsverzerrung geführt hätte. Eine solche Wettbewerbsverzerrung, die nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, liegt nicht vor. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Durchführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. Es kam weder zu einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge. Hinweis (vgl. § 126 GWB): Wenn ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund vorliegt, keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen hat, darf es gem. § 126 GWB: 1. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB höchstens fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, 2. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB höchstens drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Gemäß den Bestimmungen
der §§ 123, 124 und 125 des GWB können die in dem Dokument - Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen - Eigenerklärung des Bieters zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB - aufgeführten Kriterien zu einem Ausschluss führen und müssen daher vom Bieter bestätigt werden. Dies betrifft folgende Ausschlusskriterien: -Der Bieter bestätigt, dass er keine rechtskräftigen Verurteilungen oder rechtskräftigen Festsetzungen einer Geldbuße nach § 30 OWiG in den letzten 5 Jahren (maßgeblich ist das Datum der Rechtskraft) gemäß §§ 123 GWB vorzuweisen hat. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, und es ist nicht erforderlich, diesen vorzulegen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen seine Tätigkeit nicht eingestellt hat. - Der Bieter bestätigt, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde. - Der Bieter bestätigt, dass er nicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 5, §§ 10 bis 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, gemäß § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, gemäß §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, gemäß § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches, gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 und 11, Abs. 2 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 10 und 11, Abs. 2 des Mindestlohngesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von mindestens 150.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist einer Geldbuße von wenigstens 1.500.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.000.000,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 3 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes bestraft worden ist. - Der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen hat oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder erwirken sollen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in einer Situation befindet, in der ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht. Ein solcher Konflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen wirksam beseitigt werden kann, liegt nicht vor. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, was zu einer Wettbewerbsverzerrung geführt hätte. Eine solche Wettbewerbsverzerrung, die nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, liegt nicht vor. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Durchführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. Es kam weder zu einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge. Hinweis (vgl. § 126 GWB): Wenn ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund vorliegt, keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen hat, darf es gem. § 126 GWB: 1. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB höchstens fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, 2. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB höchstens drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:0228 9499-0
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499-0📞 Körper überprüfen Wie: Name und Adressen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 119-405945 (2025-06-24)
Auftragsbekanntmachung (2025-07-28) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-05 10:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-28+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 370fa96f-797f-4014-89cd-9052ccc687cb-11
Quelle: OJS 2025/S 143-496375 (2025-07-28)