Auftragsbekanntmachung (2025-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhaltsreinigung für das Bayernkolleg Augsburg
Reference number: LAS-2.2-0212-25/2
Kurze Beschreibung:
“Unterhaltsreinigung für das Bayernkolleg Augsburg”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungs- und Hygienedienste📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 511449.47 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhaltsreinigung für das Bayernkolleg Augsburg”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reinigung von Büroausstattung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Büroreinigung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reinigung von Schulen📦 Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-01 📅
Datum des Endes: 2027-07-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Erneute Ausschreibung der Reinigungsdienstleistung spätestens vor Ende des Vertrages am 31.07.2029 sofern von den Verlängerungsoptionen Gebrauch gemacht wird.” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-27 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 65
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“EForms.DefaultText.BT_750_Lot...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Gemäß § 11 des Reinigungsvertrages "Abnahme und Rechnungsstellung" sowie Kalkulationstabelle UR.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bayerischen. Datenschutzgesetzes (BayDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bayerischen. Datenschutzgesetzes (BayDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Sozialgesetzbuches (SGB); Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) sowie Rahmentarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, der Mindestlohntraifvertrag/Rahmentarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk; Masernschutzgesetz und Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregister BZRG); sowie: Bei Angebotsabgabe müssen diverse Erklärungen, Nachweise usw. mit eingereicht werden. Eine genaue Auflistung enthält das Dokument "Übersicht einzureichende Unterlagen Angebot".
“Der geschätzte Auftragswert i. H. v. 511.449,47 Euro wurde ermittelt auf Basis § 3 Abs. 1 i. V. m. Abs. 11 Nr. 1 VgV. Die Möglichkeiten des Auftraggebers,...”
Der geschätzte Auftragswert i. H. v. 511.449,47 Euro wurde ermittelt auf Basis § 3 Abs. 1 i. V. m. Abs. 11 Nr. 1 VgV. Die Möglichkeiten des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) weitere Einzelabrufe bzw. Änderungen vor Erreichen des maximalen Auftragswertes zu beauftragen, bleiben unberührt. --- Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeprotal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. --- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz- / Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird daraufhin gewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen (Teilnahmefrist) oder Angeboten (Angebotsfrist) gegen dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüde in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrages kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 081-267391 (2025-04-24)