Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um die Vergabe der Unterhaltsreinigung für die nachfolgenden Gebäude des Rathauses 2 der Stadt Landshut: - Luitpoldstraße 27, 27 b und Luitpoldstr. 29 b in 84034 Landshut Die Unterhaltsreinigung umfasst die laufende, sich nach festgelegten Zeitabständen zeitgerecht wiederholende beschädigungsfreie, sorgfältige und fachgerechte Entfernung von nicht haftenden und haftenden Verschmutzungen gemäß den ergebnisorientierten Leistungsverzeichnissen. Im Rahmen der Unterhaltsreinigung sind außerdem die Abfallbehälter der Reinigungsobjekte zu leeren sowie sonstiger aufgefundener Abfall jeder Art und Herkunft zu sammeln sowie Müll- und Entsorgungsbeutel zu wechseln. Die vom Auftraggeber vorgeschriebenen Müll- und Entsorgungsbeutel stellt der Auftragnehmer. Der gesammelte Abfall ist in den vorgeschriebenen Müll- und Entsorgungsbeuteln am vom Auftraggeber angegebenen Sammelplatz abzulegen. Die Abfuhr /Entsorgung des Abfalls erfolgt durch den Auftraggeber. Grundsätzlich erfolgt die Mülltrennung in Papiermüll, Biomüll, Restmüll und „Gelber Sack“. Es sind die Mülltrennungskonzepte der einzelnen Objekte zu beachten. Zur Unterhaltsreinigung zählen ferner Reinigungsarbeiten, die infolge kleinerer baulicher Instandsetzungen und Renovierungsarbeiten erforderlich werden, es sei denn, es handelt sich um die Folge größerer Instandsetzungen oder Bauarbeiten mit großflächiger Verschmutzung oder außergewöhnlich großem Verschmutzungsgrad, welche eine selbstständige Bauschlussreinigung, die nicht geschuldet ist, erforderlich macht. Die Grundreinigung und Neueinpflege (Neubeschichtung) der nichttextilen Bodenbeläge und spezielle Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Gebrauchseigenschaften und Optik sind nicht im Umfang der Unterhaltsreinigung enthalten. Das Nachfüllen bzw. Auswechseln von Toilettenpapier, Hygienebeutel, Handtuchpapier, Handtuchrollen, Handseife und Desinfektionsmittel etc. erfolgt durch das Reinigungspersonal. Die Bedarfsartikel stellt der Auftraggeber zur Verfügung. Der erforderliche Bedarf ist vom Auftragnehmer rechtzeitig beim Verantwortlichen des Auftraggebers schriftlich anzuzeigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-17.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhaltsreinigung für die Gebäude des Rathauses 2 der Stadt Landshut
Referenznummer: 2025-046
Kurze Beschreibung:
Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um die Vergabe der Unterhaltsreinigung für die nachfolgenden Gebäude des Rathauses 2 der Stadt Landshut:
- Luitpoldstraße 27, 27 b und Luitpoldstr. 29 b in 84034 Landshut
Die Unterhaltsreinigung umfasst die laufende, sich nach festgelegten Zeitabständen zeitgerecht wiederholende beschädigungsfreie, sorgfältige und fachgerechte Entfernung von nicht haftenden und haftenden Verschmutzungen gemäß den ergebnisorientierten Leistungsverzeichnissen.
Im Rahmen der Unterhaltsreinigung sind außerdem die Abfallbehälter der Reinigungsobjekte zu leeren sowie sonstiger aufgefundener Abfall jeder Art und Herkunft zu sammeln sowie Müll- und Entsorgungsbeutel zu wechseln. Die vom Auftraggeber vorgeschriebenen Müll- und Entsorgungsbeutel stellt der Auftragnehmer. Der gesammelte Abfall ist in den vorgeschriebenen Müll- und Entsorgungsbeuteln am vom Auftraggeber angegebenen Sammelplatz abzulegen. Die Abfuhr /Entsorgung des Abfalls erfolgt durch den Auftraggeber. Grundsätzlich erfolgt die Mülltrennung in Papiermüll, Biomüll, Restmüll und „Gelber Sack“. Es sind die Mülltrennungskonzepte der einzelnen Objekte zu beachten.
Zur Unterhaltsreinigung zählen ferner Reinigungsarbeiten, die infolge kleinerer baulicher Instandsetzungen und Renovierungsarbeiten erforderlich werden, es sei denn, es handelt sich um die Folge größerer Instandsetzungen oder Bauarbeiten mit großflächiger Verschmutzung oder außergewöhnlich großem Verschmutzungsgrad, welche eine selbstständige Bauschlussreinigung, die nicht geschuldet ist, erforderlich macht.
Die Grundreinigung und Neueinpflege (Neubeschichtung) der nichttextilen Bodenbeläge und spezielle Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Gebrauchseigenschaften und Optik sind nicht im Umfang der Unterhaltsreinigung enthalten. Das Nachfüllen bzw. Auswechseln von Toilettenpapier, Hygienebeutel, Handtuchpapier, Handtuchrollen, Handseife und Desinfektionsmittel etc. erfolgt durch das Reinigungspersonal. Die Bedarfsartikel stellt der Auftraggeber zur Verfügung. Der erforderliche Bedarf ist vom Auftragnehmer rechtzeitig beim Verantwortlichen des Auftraggebers schriftlich anzuzeigen.
Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um die Vergabe der Unterhaltsreinigung für die nachfolgenden Gebäude des Rathauses 2 der Stadt Landshut:
- Luitpoldstraße 27, 27 b und Luitpoldstr. 29 b in 84034 Landshut
Die Unterhaltsreinigung umfasst die laufende, sich nach festgelegten Zeitabständen zeitgerecht wiederholende beschädigungsfreie, sorgfältige und fachgerechte Entfernung von nicht haftenden und haftenden Verschmutzungen gemäß den ergebnisorientierten Leistungsverzeichnissen.
Im Rahmen der Unterhaltsreinigung sind außerdem die Abfallbehälter der Reinigungsobjekte zu leeren sowie sonstiger aufgefundener Abfall jeder Art und Herkunft zu sammeln sowie Müll- und Entsorgungsbeutel zu wechseln. Die vom Auftraggeber vorgeschriebenen Müll- und Entsorgungsbeutel stellt der Auftragnehmer. Der gesammelte Abfall ist in den vorgeschriebenen Müll- und Entsorgungsbeuteln am vom Auftraggeber angegebenen Sammelplatz abzulegen. Die Abfuhr /Entsorgung des Abfalls erfolgt durch den Auftraggeber. Grundsätzlich erfolgt die Mülltrennung in Papiermüll, Biomüll, Restmüll und „Gelber Sack“. Es sind die Mülltrennungskonzepte der einzelnen Objekte zu beachten.
Zur Unterhaltsreinigung zählen ferner Reinigungsarbeiten, die infolge kleinerer baulicher Instandsetzungen und Renovierungsarbeiten erforderlich werden, es sei denn, es handelt sich um die Folge größerer Instandsetzungen oder Bauarbeiten mit großflächiger Verschmutzung oder außergewöhnlich großem Verschmutzungsgrad, welche eine selbstständige Bauschlussreinigung, die nicht geschuldet ist, erforderlich macht.
Die Grundreinigung und Neueinpflege (Neubeschichtung) der nichttextilen Bodenbeläge und spezielle Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Gebrauchseigenschaften und Optik sind nicht im Umfang der Unterhaltsreinigung enthalten. Das Nachfüllen bzw. Auswechseln von Toilettenpapier, Hygienebeutel, Handtuchpapier, Handtuchrollen, Handseife und Desinfektionsmittel etc. erfolgt durch das Reinigungspersonal. Die Bedarfsartikel stellt der Auftraggeber zur Verfügung. Der erforderliche Bedarf ist vom Auftragnehmer rechtzeitig beim Verantwortlichen des Auftraggebers schriftlich anzuzeigen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦 Beschreibung
Interne Kennung: c5588e49-f32e-4845-821c-770d9f181be9
Zusätzliche Informationen:
Objektbesichtigung (siehe Datei „07_Nachweis einer Ortsbesichtigung“)
Vor Abgabe eines Angebots ist eine Objektbesichtigung zwingend erforderlich. Es muss eigenständig und rechtzeitig ein Termin mit dem Hausmeister vor Ort vereinbart werden. Die Teilnahme muss auf dem dafür vorgesehenen Formblatt durch den Hausmeister schriflich bestätigt werden. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formblatt „Objektbesichtigung“ muss mit Angebotsabgabe eingereicht werden.
Objektbesichtigung (siehe Datei „07_Nachweis einer Ortsbesichtigung“)
Vor Abgabe eines Angebots ist eine Objektbesichtigung zwingend erforderlich. Es muss eigenständig und rechtzeitig ein Termin mit dem Hausmeister vor Ort vereinbart werden. Die Teilnahme muss auf dem dafür vorgesehenen Formblatt durch den Hausmeister schriflich bestätigt werden. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formblatt „Objektbesichtigung“ muss mit Angebotsabgabe eingereicht werden.
Postleitzahl: 84034
Stadt: Landshut
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Landshut, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um die Vergabe der Unterhaltsreinigung für die
nachfolgenden Gebäude des Rathauses 2 der Stadt Landshut: - Luitpoldstraße 27, 27 b und
Luitpoldstr. 29 b in 84034 Landshut Die Unterhaltsreinigung umfasst die laufende, sich nach
festgelegten Zeitabständen zeitgerecht wiederholende beschädigungsfreie, sorgfältige und
fachgerechte Entfernung von nicht haftenden und haftenden Verschmutzungen gemäß den
ergebnisorientierten Leistungsverzeichnissen.
Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um die Vergabe der Unterhaltsreinigung für die
nachfolgenden Gebäude des Rathauses 2 der Stadt Landshut: - Luitpoldstraße 27, 27 b und
Luitpoldstr. 29 b in 84034 Landshut Die Unterhaltsreinigung umfasst die laufende, sich nach
festgelegten Zeitabständen zeitgerecht wiederholende beschädigungsfreie, sorgfältige und
fachgerechte Entfernung von nicht haftenden und haftenden Verschmutzungen gemäß den
ergebnisorientierten Leistungsverzeichnissen.
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Vertragslaufzeit 01.01.2026 – 31.12.2027.
Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich danach um jeweils ein Jahr, sofern er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Kündigungsfrist von 3 Monate zum Monatsende gekündigt wird. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.
Nach Ablauf von 4 Jahren, am 31.12.2029, endet die Laufzeit des Vertrags, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Vertragslaufzeit 01.01.2026 – 31.12.2027.
Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich danach um jeweils ein Jahr, sofern er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Kündigungsfrist von 3 Monate zum Monatsende gekündigt wird. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.
Nach Ablauf von 4 Jahren, am 31.12.2029, endet die Laufzeit des Vertrags, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-17 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-18 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des öffentlichen Auftraggebers
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 36 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2025-11-18 08:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des öffentlichen Auftraggebers
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-11-07 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist nicht ausgeschlossen" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist nicht ausgeschlossen" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach
§§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe
von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach
§§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe
von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
a) Der Bieter hat anzugeben, ob und inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Zu diesem Zweck ist die „Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU)“ auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Die entsprechende Eigenerklärung ist im Angebotsassistenten unter dem Tool „Eignungskriterien“ hinterlegt.
Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
b) Die Teilnahmeanträge/Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen
c) Die Kommunikation (Nachrichten) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool "Nachrichten" zu verwenden.
a) Der Bieter hat anzugeben, ob und inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Zu diesem Zweck ist die „Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU)“ auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Die entsprechende Eigenerklärung ist im Angebotsassistenten unter dem Tool „Eignungskriterien“ hinterlegt.
Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
b) Die Teilnahmeanträge/Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen
c) Die Kommunikation (Nachrichten) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool "Nachrichten" zu verwenden.
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 201-688845 (2025-10-17)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-31+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Korrekturzyklus 1 (31.10.2025)
Aufgrund der Bieternachricht vom 29.10.2025 wurde in dem Dokument "02_Reinigungsplan" eine Korrektur von fehlerhaften Formeln in den Tabellenblättern SVS_UR und SVS_OL vorgenommen:
- In die Summe aus Zeile 71 wurden die Werte der Zeilen 69 und 70 hinzugefügt
- Die Formel aus Zeile 75 (Lohkostenanteil) wurde entfernt. Das Feld kann nun eigenständig durch den Bieter bearbeitet werden
Korrekturzyklus 1 (31.10.2025)
Aufgrund der Bieternachricht vom 29.10.2025 wurde in dem Dokument "02_Reinigungsplan" eine Korrektur von fehlerhaften Formeln in den Tabellenblättern SVS_UR und SVS_OL vorgenommen:
- In die Summe aus Zeile 71 wurden die Werte der Zeilen 69 und 70 hinzugefügt
- Die Formel aus Zeile 75 (Lohkostenanteil) wurde entfernt. Das Feld kann nun eigenständig durch den Bieter bearbeitet werden
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: cd7a3e7e-3a54-4fc3-8278-d7da0bfab15c-01
Quelle: OJS 2025/S 211-725041 (2025-10-31)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-05+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Korrekturzyklus 1 (31.10.2025)
Aufgrund der Bieternachricht vom 29.10.2025 wurde in dem Dokument "02_Reinigungsplan" eine Korrektur von fehlerhaften Formeln in den Tabellenblättern "SVS_UR" und "SVS_OL" vorgenommen:
- In die Summe aus Zeile 71 wurden die Werte der Zeilen 69 und 70 hinzugefügt
- Die Formel aus Zeile 75 (Lohkostenanteil) wurde entfernt. Das Feld kann nun eigenständig durch den Bieter bearbeitet werden
Korrekturzyklus 2 (05.11.2025)
Aufgrund der Bieternachrichten vom 04. und 05.11.2025 wurde in dem Dokument "02_Reinigungsplan" eine Korrektur von fehlerhaften Formeln in den Tabellenblättern "R-Plan Haus 29b" und "SVS_UR" vorgenommen.
Korrekturzyklus 1 (31.10.2025)
Aufgrund der Bieternachricht vom 29.10.2025 wurde in dem Dokument "02_Reinigungsplan" eine Korrektur von fehlerhaften Formeln in den Tabellenblättern "SVS_UR" und "SVS_OL" vorgenommen:
- In die Summe aus Zeile 71 wurden die Werte der Zeilen 69 und 70 hinzugefügt
- Die Formel aus Zeile 75 (Lohkostenanteil) wurde entfernt. Das Feld kann nun eigenständig durch den Bieter bearbeitet werden
Korrekturzyklus 2 (05.11.2025)
Aufgrund der Bieternachrichten vom 04. und 05.11.2025 wurde in dem Dokument "02_Reinigungsplan" eine Korrektur von fehlerhaften Formeln in den Tabellenblättern "R-Plan Haus 29b" und "SVS_UR" vorgenommen.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 549d4ef0-1de8-4f43-b97b-19c2898485d9-01
Quelle: OJS 2025/S 215-739367 (2025-11-05)