Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern (im Nachfolgenden Auftraggeber – „AG“ bezeichnet), beauftragt den Auftragnehmer (im Nachfolgenden „AN“ bezeichnet) mit der laufenden ergebnisorientierten Reinigung bzw. desinfizierenden Reinigung der Räume in der Ankerdependance Musenbergstraße 25-27, 81929 München (nachfolgend als „Objekt“ bezeichnet). Das Objekt dient der Unterbringung von Asylbewerbern (vorrangig Familien) mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 6 – 18 Monaten. Der AN ist zur Unterhaltsreinigung der im Aufmaß-Verzeichnis bezeichneten Räume und nach Maßgabe dieses Vertrages verpflichtet. Der AN führt die Reinigung mit qualifiziertem Personal gemäß den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses und der Anlagen fachmännisch und zuverlässig durch.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-16.
Auftragsbekanntmachung (2025-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhaltsreinigung in der Anker-Dependance Musenbergstraße München
Referenznummer: 0270.ZV-12-24-20
Kurze Beschreibung:
“Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern (im Nachfolgenden Auftraggeber – „AG“ bezeichnet), beauftragt den Auftragnehmer (im...”
Kurze Beschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern (im Nachfolgenden Auftraggeber – „AG“ bezeichnet), beauftragt den Auftragnehmer (im Nachfolgenden „AN“ bezeichnet) mit der laufenden ergebnisorientierten Reinigung bzw. desinfizierenden Reinigung der Räume in der
Ankerdependance Musenbergstraße 25-27, 81929 München
(nachfolgend als „Objekt“ bezeichnet).
Das Objekt dient der Unterbringung von Asylbewerbern (vorrangig Familien) mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 6 – 18 Monaten.
Der AN ist zur Unterhaltsreinigung der im Aufmaß-Verzeichnis bezeichneten Räume und nach Maßgabe dieses Vertrages verpflichtet.
Der AN führt die Reinigung mit qualifiziertem Personal gemäß den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses und der Anlagen fachmännisch und zuverlässig durch.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste📦 Beschreibung
Interne Kennung: 5514ff08-4258-4a32-9d9b-7e039ee1f529
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern (im Nachfolgenden Auftraggeber – „AG“ bezeichnet), beauftragt den Auftragnehmer (im...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern (im Nachfolgenden Auftraggeber – „AG“ bezeichnet), beauftragt den Auftragnehmer (im Nachfolgenden „AN“ bezeichnet) mit der laufenden ergebnisorientierten Reinigung bzw. desinfizierenden Reinigung der Räume in der
Ankerdependance Musenbergstraße 25-27, 81929 München
(nachfolgend als „Objekt“ bezeichnet).
Das Objekt dient der Unterbringung von Asylbewerbern (vorrangig Familien) mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 6 – 18 Monaten.
Der AN ist zur Unterhaltsreinigung der im Aufmaß-Verzeichnis bezeichneten Räume und nach Maßgabe dieses Vertrages verpflichtet.
Der AN führt die Reinigung mit qualifiziertem Personal gemäß den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses und der Anlagen fachmännisch und zuverlässig durch.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste📦 Dauer
Datum des Beginns: 2025-05-01 📅
Datum des Endes: 2026-04-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 16
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der verlängert sich um jeweils 3 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt...”
Beschreibung der Optionen
Der verlängert sich um jeweils 3 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Der Vertrag endet ohne dass es einer Kündigung bedarf zum 30.04.2030.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Postleitzahl: 81929
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-20 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 39
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-02-10 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
“Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.” Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:...”
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“I.) Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, II.)Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung:...”
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: nati-ground
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“[ Gem. § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16VOB/A ] --- [ Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Gem. § 122 Abs.1 GWB werden...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
[ Gem. § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16VOB/A ] --- [ Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Gem. § 122 Abs.1 GWB werden öffentl. Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Die Zentrale Vergabestelle (ZV) überprüft gem. § 42 Abs. 1 VgV das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB. Hierzu dient das Dokument "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlageweiterer Nachweise verlangt werden. * Das Dokument ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergem. haben alle Mitglieder das ausgefüllte Dokument mit dem Angebot vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten (reinen Unterauftragnehmern, eignungsverleihenden Unterauftragnehmern und rein eignungsverleihenden Dritten). Auch hier haben alle Dritte das Dokument vorzulegen. Ein solches bedarf es in diesem Fall aber erst auf gesondertes Verlangen der ZV. ] --- [ Information: Gem. § 122 Abs. 1 GWB werden öffentl. Aufträge nur an fachkundige u. leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen wurden. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den öffentl. Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentl. Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt, § 122Abs. 2 S. 1 GWB. Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, werden gem. § 57 Abs. 1 Alt. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Die ZV überprüft gem. § 42 Abs. 1 VgV die Eignung der Bieter anhand der Eignungskriterien. Diese und die hierzu abzugebenden Erklärungen und Belege sind unter Nr. 5.1.9 dieser Bekanntmachung aufgelistet. * Wird zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verwiesen, ist zu prüfen, ob die dort hinterlegten Dokumente u. Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bzgl. Inhalt und Anzahl entsprechen. Ggfs. sind zusätzliche Dokumente u. Erklärungen einzureichen. * Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen(Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der „Allgemeinen Bewerbungsbedingungen“ verwiesen. Beachten Sie zudem § 47 Abs. 1 S. 3 VgV. ] --- [ § 53VgV regelt Form, Übermittlung und Inhalt von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten. Angebote, die diesen Erfordernissen nicht genügen, werden gem. § 57 Abs. 1 Alt. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen. * Um u.a. den Anforderungen in § 53 Abs. 9 VgV nachzukommen, reichen Bietergem. mit dem Angebot das auf Seite 1 bis 4 vollständig ausgefüllte Formular "Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" für alle Mitglieder der Bietergem. ein. Seite 5des Dokuments ist für alle Mitglieder der Bietergem. erst auf gesondertes Verlangen der ZV vorzulegen. * Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bzw. der bevollmächtigte Vertreter der Bietergem. mit Angebotsabgabe das vollständig ausgefüllte Formular "Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der ZV ist im Laufe des weiteren Verfahren zudem das Formular "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft vorzulegen, vgl. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV. Ist beabsichtigt, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, sind vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. mit dem Angebot mittels des Formular "Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" die betreffenden Teile des Auftrags aufzuzeigen. Sofern zumutbar sind mit dem Angebot zudem die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Ist dies nicht zumutbar, fordert die ZV zumindest vor Zuschlagserteilung den Bieter bzw. den bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. hierzu auf. Daneben ist auf gesondertes Verlangen der ZV das vollständig ausgefüllte Dokument "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. vorzulegen. ] --- [ Eigenerklärung Sanktionen Russland: Mit der Verordnung EU 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentl. Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die ZV hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Dokument "Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014", in dem auch der vollständige Wortlaut von Art. 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 zu finden ist. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfallaufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.(Ausschlusskriterium) * Das Dokument "Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014" ist vom Bieter, sofern keine Bietergem. besteht, vollständig ausgefüllte mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergem., ist es mit dem Angebot vom bevollmächtigtem Vertreter der Bietergemeinschaft für die Gemeinschaft vorzulegen.]
“Eine Besichtigung der Liegenschaft(en) ist nicht zwingend vorgegeben. Bei Bedarf können die örtlichen Gegebenheiten der Liegenschaft(en)vor der...”
Zusätzliche Informationen
Eine Besichtigung der Liegenschaft(en) ist nicht zwingend vorgegeben. Bei Bedarf können die örtlichen Gegebenheiten der Liegenschaft(en)vor der Angebotsabgabe – bis spätestens (einschließlich) 31.01.2025 – besichtigt werden.
Zur Organisation des Ortsbegehungstermins ist es notwendig, dass sich der Teilnehmende bis spätestens (einschließlich) 30.01.2025 zur Ortsbesichtigung anmeldet: Ansprechperson ist : Frau Anastassia Huber (Leitung DP MBS). Bitte beachten Sie, dass Gebühren, Kosten und Auslagen nicht erstattet werden. Der Teilnehmende muss sich für die Besichtigung ausweisen können. Sollten im Zusammenhang mit der Besichtigung Fragen zur Leistungserbringung auftreten, sind diese anschließend schriftlich über die e- Vergabe-Plattform einzureichen
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestellegerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst15Kalendertagenach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestellegeschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wegebeträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-16+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 013-037157 (2025-01-16)