Die Grundfläche in Quadratmetern (m²), die im Rahmen der wiederkehrenden Unterhaltsreinigung zu reinigen ist, beträgt ca. Los 1 13.000,00 m² Die Rahmenvereinbarung wird für knapp 1 Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum der Grundlaufzeit beginnt am 15.01.2026 und endet am 31.08.2026. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, so verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet jedoch automatisch nach Ablauf der dreimaligen optionalen Verlängerungen am 31.08.2029. Außerdem endet der Vertrag, wenn das folgend genannte Gesamtkontingent erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Fristen. Los 1: 4.400.000,00 EUR netto
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-10.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhaltsreinigung Los 1
Referenznummer: Verg_EU-044_25
Kurze Beschreibung:
Die Grundfläche in Quadratmetern (m²), die im Rahmen der wiederkehrenden Unterhaltsreinigung zu reinigen ist, beträgt ca.
Los 1 13.000,00 m²
Die Rahmenvereinbarung wird für knapp 1 Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum der Grundlaufzeit beginnt am 15.01.2026 und endet am 31.08.2026. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, so verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet jedoch automatisch nach Ablauf der dreimaligen optionalen Verlängerungen am 31.08.2029. Außerdem endet der Vertrag, wenn das folgend genannte Gesamtkontingent erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Fristen.
Los 1: 4.400.000,00 EUR netto
Die Grundfläche in Quadratmetern (m²), die im Rahmen der wiederkehrenden Unterhaltsreinigung zu reinigen ist, beträgt ca.
Los 1 13.000,00 m²
Die Rahmenvereinbarung wird für knapp 1 Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum der Grundlaufzeit beginnt am 15.01.2026 und endet am 31.08.2026. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, so verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet jedoch automatisch nach Ablauf der dreimaligen optionalen Verlängerungen am 31.08.2029. Außerdem endet der Vertrag, wenn das folgend genannte Gesamtkontingent erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Fristen.
Los 1: 4.400.000,00 EUR netto
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3977279.87 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 0
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
Postleitzahl: 80802
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-15 📅
Datum des Endes: 2026-08-31 📅
Vergabekriterien
Kriterium:
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebot wird wie folgt beschrieben: Die Angebote werden anhand
einzelnen Wertungskriterien bewertet. Diese sind bestimmtem Wertungsbereichen (Vorgabe Betreuungszeiten,
Fachliche Qualifikation, Berufserfahrung und Konzepte nach Maßgabe in der Kalkulationsunterlage) zugeordnet.
Sowohl die Kriterien eines Wertungsbereichs als auch die Wertungsbereiche untereinander werden gewichtet.
Die Punktezahl eines Wertungsbereichs ergibt sich aus der Summe der dort erreichten Punkte, multipliziert mit
der jeweiligen Gewichtung dieses Bereichs. Die finale Bewertung erfolgt anhand der Formel für die einfache
Richtwertmethode: Z=L/P Der nach dieser Vorgehensweise wirtschaftlichste Bieter erhält den Zuschlag. Bei
identischer Kennzahl Z greift das günstigere Angebot. Weitere Einzelheiten zu der Wertung ergeben sich aus dem
Dokument "2_II. Bewerbungsbedingungen .pdf" 6. Prüfung und Wertung der Angebote, 4. Wertungsschritt (beginnend
ab Seite 7).
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebot wird wie folgt beschrieben: Die Angebote werden anhand
einzelnen Wertungskriterien bewertet. Diese sind bestimmtem Wertungsbereichen (Vorgabe Betreuungszeiten,
Fachliche Qualifikation, Berufserfahrung und Konzepte nach Maßgabe in der Kalkulationsunterlage) zugeordnet.
Sowohl die Kriterien eines Wertungsbereichs als auch die Wertungsbereiche untereinander werden gewichtet.
Die Punktezahl eines Wertungsbereichs ergibt sich aus der Summe der dort erreichten Punkte, multipliziert mit
der jeweiligen Gewichtung dieses Bereichs. Die finale Bewertung erfolgt anhand der Formel für die einfache
Richtwertmethode: Z=L/P Der nach dieser Vorgehensweise wirtschaftlichste Bieter erhält den Zuschlag. Bei
identischer Kennzahl Z greift das günstigere Angebot. Weitere Einzelheiten zu der Wertung ergeben sich aus dem
Dokument "2_II. Bewerbungsbedingungen .pdf" 6. Prüfung und Wertung der Angebote, 4. Wertungsschritt (beginnend
ab Seite 7).
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
Die ursprünglich durchgeführte Ausschreibung (Verg_EU-005_25) wurde in den Losen 2-6 bezuschlagt. Das Los 1 musste aufgehoben werden. Aufgrund von Urlaubszeit und Überarbeitung der Unterlagen ist es zu einen erheblichen Zeitverlust gekommen. Gleichzeitig besteht ein fortlaufender und dringender Bedarf an der gegenständlichen Leistung, dessen weitere Verzögerungen nachteilige Auswirkungen (ggf. Mietminderungen der Studentenwohnungen, Mitarbeiterunzufriedenheit, ggf. Schadensersatzansprüche, Verstoß gegen gesetzliche Pflichten) mit sich tragen könnten. Daher ist eine beschleunigte Wiederholung des Verfahrens von hoher Bedeutung, um den Bedarf zu decken.
Die ursprünglich durchgeführte Ausschreibung (Verg_EU-005_25) wurde in den Losen 2-6 bezuschlagt. Das Los 1 musste aufgehoben werden. Aufgrund von Urlaubszeit und Überarbeitung der Unterlagen ist es zu einen erheblichen Zeitverlust gekommen. Gleichzeitig besteht ein fortlaufender und dringender Bedarf an der gegenständlichen Leistung, dessen weitere Verzögerungen nachteilige Auswirkungen (ggf. Mietminderungen der Studentenwohnungen, Mitarbeiterunzufriedenheit, ggf. Schadensersatzansprüche, Verstoß gegen gesetzliche Pflichten) mit sich tragen könnten. Daher ist eine beschleunigte Wiederholung des Verfahrens von hoher Bedeutung, um den Bedarf zu decken.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-27 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-27 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 54 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-10-27 13:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-10-20 13:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der
Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder
sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt,
in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern
wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote
anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich
um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder
Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden
angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der
Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder
sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt,
in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern
wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote
anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich
um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder
Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden
angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe von drei Referenzen aus den letzten drei Jahre. Die Referenzen müssen sich auf
die durchgeführten Reinigungsarten beziehen, d.h. auf die Unterhaltsreinigung sowie die Grundreinigung.
Die Größe der Referenzobjekte (Grundfläche m2) muss mit der wiederkehrenden zu reinigenden
Grundfläche der Unterhaltsreinigung pro Jahr sowie der Grundreinigungsfläche pro Jahr vergleichbar sein.
Mindestanforderung:
Los 1 Unterhaltsreinigung mind. 12.500 m2/ Grundreinigung mind. 1.000 m2
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Dokument (Eigenerklärung zur
Eignung) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die Eignungsnachweise sind unter folgendem Link zu finden:
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=287716
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe von drei Referenzen aus den letzten drei Jahre. Die Referenzen müssen sich auf
die durchgeführten Reinigungsarten beziehen, d.h. auf die Unterhaltsreinigung sowie die Grundreinigung.
Die Größe der Referenzobjekte (Grundfläche m2) muss mit der wiederkehrenden zu reinigenden
Grundfläche der Unterhaltsreinigung pro Jahr sowie der Grundreinigungsfläche pro Jahr vergleichbar sein.
Mindestanforderung:
Los 1 Unterhaltsreinigung mind. 12.500 m2/ Grundreinigung mind. 1.000 m2
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Dokument (Eigenerklärung zur
Eignung) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die Eignungsnachweise sind unter folgendem Link zu finden:
Eignungskriterium: Informationssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Dokument (Eigenerklärung zur
Eignung) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die Eignungsnachweise sind unter folgendem Link zu finden:
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=287716
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Dokument (Eigenerklärung zur
Eignung) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die Eignungsnachweise sind unter folgendem Link zu finden:
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über den Eintrag in eine Handwerksrolle, ein Berufsregister oder das Register einer
Industrie und Handelskammer oder eines Registers einer Institution/Einrichtung/Behörde jeweils nach Maßgabe
der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Dokument (Eigenerklärung zur
Eignung) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die Eignungsnachweise sind unter folgendem Link zu finden:
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=287716
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis über den Eintrag in eine Handwerksrolle, ein Berufsregister oder das Register einer
Industrie und Handelskammer oder eines Registers einer Institution/Einrichtung/Behörde jeweils nach Maßgabe
der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Dokument (Eigenerklärung zur
Eignung) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die Eignungsnachweise sind unter folgendem Link zu finden:
Eigenerklärung Bezug Russland
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Dokument (Eigenerklärung zur
Eignung) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die Eignungsnachweise sind unter folgendem Link zu finden:
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=287716
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung Bezug Russland
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Dokument (Eigenerklärung zur
Eignung) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die Eignungsnachweise sind unter folgendem Link zu finden:
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Dokument (Eigenerklärung zur
Eignung) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die Eignungsnachweise sind unter folgendem Link zu finden:
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=287716
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Dokument (Eigenerklärung zur
Eignung) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die Eignungsnachweise sind unter folgendem Link zu finden:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123 & 124 GWB
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,
über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an
die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung
(per Telefax, EMail oder elektronisch über das EVergabePortal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,
über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an
die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung
(per Telefax, EMail oder elektronisch über das EVergabePortal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-13+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 196-671946 (2025-10-10)