Vertragsgegenstand sind die Unterhaltsreinigung mit div. Sonderreinigungen für den Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) und die Winterdienstleistung für die Liegenschaft des Verbandes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-29.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhaltsreinigung, Sonderreinigung und Winterdienst beim Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Referenznummer: vdek - 2025 - EU - 108
Kurze Beschreibung:
“Vertragsgegenstand sind die Unterhaltsreinigung mit div. Sonderreinigungen für den Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) und die Winterdienstleistung für die...”
Kurze Beschreibung
Vertragsgegenstand sind die Unterhaltsreinigung mit div. Sonderreinigungen für den Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) und die Winterdienstleistung für die Liegenschaft des Verbandes.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Vertragsgegenstand sind die Unterhaltsreinigungen mit div. Sonderreinigungen für den Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) und die Winterdienstleistung für...”
Beschreibung der Beschaffung
Vertragsgegenstand sind die Unterhaltsreinigungen mit div. Sonderreinigungen für den Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) und die Winterdienstleistung für die Liegenschaft des Verbandes. Die Gesamtfläche von rund 14.000 m² teilt sich in die Flächen der Landesvertretung Berlin/Brandenburg, die sich im Erdgeschoß des Gebäudes befindet und die Flächen der Verbandszentrale, die sich in der 3. Etage bis zur 8. Etage befinden. Die Tiefgarage und drei Nebeneingängen. Der Vertrag soll für drei Jahre geschlossen werden, für den Zeitraum vom 01.02.2026 bis 31.01.2029. Der Vertrag kann einmalig um ein Jahr verlängert werden und läuft dann, ohne das es einer Kündigung bedarf, zum 31.01.2030 aus. Die Winterdiensleistungen beginnen mit der neuen Saison zum 01.11.2026 bis zum 31.03.2027 und verlängern sich jährlich und laufen dann auch, ohne das es einer Kündigung bedarf, zum 31.03.2030 aus. Eine Ortsbesichtigung ist zwingend notwendig. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 1
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-01 📅
Datum des Endes: 2029-01-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag kann einmalig um 12 Monate verlängert werden und läuft dann, ohne das es einer Kündigung bedarf, zum 31.01.2030 aus. Die Winterdienstleistungen...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag kann einmalig um 12 Monate verlängert werden und läuft dann, ohne das es einer Kündigung bedarf, zum 31.01.2030 aus. Die Winterdienstleistungen laufen zum Saisonende am 31.03.2030 aus.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Betrachtung des Mittelwertes der kalkulatorischen m² Stundenleistung.Eine hinreichende Qualität der Reinigungsleistung ist nur bei einer angemessenen m² Stundenleistung zu erwarten. Hier orientieren wir uns auch an den empfohlenen Leistungszahlen der Gütegemeinschaft Gebäudereinigung.
Der beste Mittelwert erhält 10 Punkte.
Der im Mittelwert beste m² Angaben erhält 10 Punkte. Die nächsthöheren Stundenleistungen werden nach folgender Formel gewertet: Siehe Berechnung Preis. Die so ermittelte Gesamtpunktzahl wird mit 10% (10 Punkten) berücksichtigt.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Der vdek verlangt zu jedem Angebot ein ausführliches Reinigungs-, Implementierungs- und Qualitätskonzept. Es sind max. 20 Punkte zu erreichen.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-03 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-03 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 39
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis von mind. drei Referenzen (möglichst unter Angabe der vollständigen Adresse und Ansprechpartner) bei denen vergleichbare Verträge im Bereich...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis von mind. drei Referenzen (möglichst unter Angabe der vollständigen Adresse und Ansprechpartner) bei denen vergleichbare Verträge im Bereich Reinigung abgeschlossen wurden. Diese belegen eine umfassende Kenntnis der Thematik. Die Vergleichbarkeit ist darzustellen. Sollte der Auftragnehmer erst innerhalb der letzten der Jahre gegründet worden sein bzw. seine Tätigkeit aufgenommen haben, reichen Sie ggf. vorhandene Referenzen ein und erläutern kurz, warum es nicht möglich ist, mehrere Referenzen einzureichen. (Anlage 12)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflicht i. H. v. Personen-/Sach-/ Vermögens-/Obhut Schaden div. Haftungssummen je Schadenfall.
(Anlage 9)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister mit Angabe der Registernummer ggf. Kopie der Eintragung beifügen. (Bei...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister mit Angabe der Registernummer ggf. Kopie der Eintragung beifügen. (Bei ausländischen Bewerbern die Unterlagen gemäß §44 VgV) (Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch
einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die berufliche Tätigkeit gibt.) (Anlage 15)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Eintragung im Gewerbezentralregister über den Bewerber (bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß
Anhang XI der Richtlinie 2014/24EU)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Eintragung im Gewerbezentralregister über den Bewerber (bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß
Anhang XI der Richtlinie 2014/24EU) Falls vorhanden, Auszug aus dem Gewerberegister ggf. auch Kopie nach § 150 Abs. 1 Gewerbeordnung über den Bewerber nicht älter als 12 Monate.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach GWB § 123, 124 (Anlage 3)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter erklärt, dass er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im Besitz eines Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 oder eines gleichwertigen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter erklärt, dass er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im Besitz eines Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 oder eines gleichwertigen Nachweises eines Landesinnungsverbandes ist. Der Bieter erklärt, dass er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im Besitz eines Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 14001 oder eines gleichwertigen Nachweises eines Landesinnungsverbandes ist.
der Bieter erklärt, dass er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im Besitz eines Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 13549 oder eines gleichwertigen Nachweises eines Landesinnungsverbandes ist oder sich daran orientiert.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ggf. Eignungsleihe/Unterauftragnehmererklärung und Verpflichtung
Zusätzlich für den Leistungsteil des Unterauftragnehmers.
Eigenerklärung Ausschlussgründe...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ggf. Eignungsleihe/Unterauftragnehmererklärung und Verpflichtung
Zusätzlich für den Leistungsteil des Unterauftragnehmers.
Eigenerklärung Ausschlussgründe • Referenzvordruck • Auszug Berufs-und Handelsregister • Erklärung zu Eintragungen im Gewerberegister
(Anlage 7/7a)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bietergemeinschaftserklärung
zusätzlich bei Bietergemeinschaften, sowie für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft • Eigenerklärung Ausschlussgründe •...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bietergemeinschaftserklärung
zusätzlich bei Bietergemeinschaften, sowie für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft • Eigenerklärung Ausschlussgründe • Referenzvordruck • Auszug Berufs- und Handelsregister • Erklärung zu Eintragungen im Gewerberegister (Anlage 6)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe Stundenverrechnungssatz (Anlage 17)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis Qualifikation Vorarbeiter (Anlage 11)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der vdek erwartet von dem Aufragnehmer eine qualitativ hochwertige Reinigungsleistung, die nachhaltig erbracht und abgesichert wird. Eine Besichtigung ist...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der vdek erwartet von dem Aufragnehmer eine qualitativ hochwertige Reinigungsleistung, die nachhaltig erbracht und abgesichert wird. Eine Besichtigung ist daher zwingend notwendig. (Besichtigungsnachweis Anlage 14) Weitere informationen zur Besichtigung finden Sie in der Anlage 1
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Abfrage Unternehmensdaten und Ansprechpartner (Anlage 18)”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bieterge-meinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Verband der Ersatzkassen e.V. Abteilung Verwaltung, Vergabestelle
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002228
Postanschrift: Askanischer Platz 1
Postleitzahl: 10963
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@vdek.com📧
Telefon: +49 30269 31-0📞
URL: http://www.vdek.com🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E47378984🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E47378984🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +492289499163📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +492289499163📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung
an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen,
bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2) Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt 1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein
Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 188-641694 (2025-09-29)