Unterhaltsreinigungsdienstleistungen Regierung von Oberbayern, Hofmannstraße München

Regierung von Oberbayern - Z1

Unterhaltsreinigungsdienstleistungen Regierung von Oberbayern Hofmannstraße 51D, 81379 München

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-07-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-07-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhaltsreinigungsdienstleistungen Regierung von Oberbayern, Hofmannstraße München
Referenznummer: 0270.ZV-12-25-20
Kurze Beschreibung:
Unterhaltsreinigungsdienstleistungen Regierung von Oberbayern Hofmannstraße 51D, 81379 München
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste 📦
Beschreibung
Interne Kennung: a8650d48-7db9-4d2f-9716-e52ed510dce4
Zusätzliche Informationen:
Eine Besichtigung der Liegenschaft ist zwingend vorgegeben. Der Bieter ist verpflichtet, an einer Besichtigung teilzunehmen. Eine Ortsbesichtigung ist möglich bis spätestens (einschließlich) 21.08.2025 von Montag bis Donnerstag (8:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr). Nach der Ortsbesichtigung wird seitens des (öffentlichen) Auftraggebers eine Bescheinigung ausgestellt. Diese ist dem Angebot als Anlage beizufügen. Nähere Informationen zur Anmeldung zur Ortsbesichtigung sind dem Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen" unter Ziffer "3.7 Ortsbesichtigung" zu entnehmen. * Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes. (1.) Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: * "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach (§§ 31, 35 UVgO; §§ 42, 48 VgV i.V.m.) §§ 123, 124 GWB"; * "Abfrage des Wettbewerbsregisters/(ggfs.) Gewerbezentralregisters" [ In Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer ist die Zentrale Vergabestelle verpflichtet, für den Bieter, im Falle von Bietergemeinschaften für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, der im o. g. Vergabeverfahren der Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) und (ggfs.) auch aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anzufordern. Hierzu dient das Dokument "Abfrage Wettbewerbsregister". ]; * "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates". (2.) Daneben sind mit der Angebotsabgabe die folgenden weiteren Unterlagen einzureichen: * "Weitere Eigenerklärung(en) [AEntG und MiLoG]"; * "Eigenerklärung Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz". [Hiermit erklären Sie, dass Sie das Dokument „Verpflichtung Verpflichtungsgesetz“ inkl. der zugehörigen Anlagen zur Kenntnis genommen haben und im Falle der Auftragserteilung eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitern zur Verfügung stellen werden, die mit einer Verpflichtung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten nach § 1 Abs. 1 Verpflichtungsgesetz (VerpflG) einverstanden sind.]; * Den "Statistischen Angaben" innerhalb der e-Vergabe-Plattform ("Eignungskritierien") ist gleichsam im Rahmen der Angebotsabgabe Aufmerksamkeit zuteil werden zu lassen.
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Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 Monate – längstens bis zum 31.12.2030 –, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor dem Ablauf der Festlaufzeit bzw. des Verlängerungszeitraums gekündigt wird. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf des 31.12.2030.
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Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Postleitzahl: 81379
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Beachten Sie bitte die Dokumente - Bestandteile der Vergabeunterlagen - "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen", "Dokumentenverzeichnis" und "Allgemeine Bewerbungsbedingungen".
Rechtsgrundlage: Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-03 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-08-25 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Unter Verwendung des Formblattes "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist sich zur Eintragung in einem Beruf- oder Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register eines anderen EU-Mitgliedsstaates zu erklären. * Das Dokument "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das Dokument mit Angebotsabgabe vorzulegen. (Ausschlusskriterium)
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Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung Mindestjahresumsatz (Ausschlusskriterium): Es wird ein Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Unterhaltsreinigungsdienstleistungen) i. H. v. 300.000 € (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) verlangt. * Zum Beleg dessen ist i. R. d. Dokuments "Eigenerklärung Mindestjahresumsätze" der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Unterhaltsreinigungsdienstleistungen) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023 und 2024) anzugeben. * Das Dokument ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Kriteriums leisten, (eine) entsprechende Bescheinigung/en mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium): Im Auftragsfall ist eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindesthöhen der Versicherungssumme je Schadensfall abzuschließen und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten: - Personenschäden i. H. v. 3.000.000 €, - Sachschäden i. H. v. 1.500.000 €, - Vermögensschäden i. H. v. 1.000.000 €, - Bearbeitungsschäden i. H. v. 1.000.000 €, - Schlüsselverlustschäden i. H. v. 250.000 €, - Umweltschäden i. H. v. 1.000.000 €. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr betragen. Bei Umwelthaftpflichtschäden genügt als Höchstersatzleistung das Einfache der genannten Versicherungssumme. * Hierzu ist gemäß dem Dokument "Eigenerklärung Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung eine entsprechende Erklärung abzugeben. Das Dokument ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Kriteriums leisten, eine entsprechende Bescheinigung/en mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es sind mindestens drei geeignete Referenzen über in den letzten höchstens drei Jahren (gerechnet ab dem Ende der Angebotsabgabefrist) erbrachte Unterhaltsreinigungsdienstleistungen mit dem Angebot vorzulegen. (Ausschlusskriterium). * Die Eignung der Referenzen wird wie folgt konkretisiert (d. h. Eigenschaften, welche die vorzulegenden Referenzen ZWINGEND erfüllen müssen, also „Mindestanforderungen“ an die Referenzen): • Die Leistung muss mindestens jeweils für einen Zeitraum von einem Jahr erbracht worden sein. • Die auf Büroräume und die anteiligen sonstigen Flächen (Flure, Treppenhäuser, Besprechungsräume, Toiletten) entfallende Jahres-Reinigungsfläche der Referenzobjekte muss jeweils mindestens 529.120,8 m² betragen, also jeweils 50 % der ausgeschriebenen gesamten Jahres-Reinigungsfläche. * Als Beleg der Eignung sind mindestens drei geeignete Referenzen in dem Dokument "Angaben zu Referenzen" zu vermerken. Pro Referenz sind in dem Dokument insbesondere Angaben • zum Auftragnehmer des Referenzauftrags, • zur Bezeichnung der Leistung, • zum Zeitraum der Leistungserbringung (Leistungsbeginn bis (voraussichtl.) Leistungsende), • zum jährlichen Nettoauftragswert in Euro, • zur Angabe des Namens und der Anschrift der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber des Referenzauftrags, inklusive der Kontaktdaten, • zur Beschreibung der ausgeführten Leistungen nach Art und Umfang, insbesondere unter Berücksichtigung der zuvor geforderten Mindestanforderungen, zu machen. * Das ausgefüllte Dokument "Angaben zu Referenzen" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums leisten, das ausgefüllte Formblatt mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. Da die Referenzen zum Nachweis von Erfahrungen auf dem Gebiet der nachgefragten Leistung dienen, wird darauf hingewiesen, dass hier nur Referenzen von Unternehmen berücksichtigt werden, welche an der Erbringung der ausgeschriebenen Leistung ganz oder zum Teil mitwirken. * Die Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss alle geforderten Angaben enthalten und der Zentralen Vergabestelle die Prüfung ermöglichen, ob die Referenzen die Eignungsanforderungen erfüllen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die Zentrale Vergabestelle vor, die angegebenen Referenzen beim Auftraggeber der Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. * Da das Austauschen einer nicht bedingungsgemäßen Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von mehr als drei bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine Empfehlung. Zwingend ist lediglich die Vorlage von drei geeigneten Referenzen.
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Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens (Ausschlusskriterium). Als Beleg der Eignung wird eine Zertifizierung eines Qualitätssicherungssystems nach DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) oder eine gleichwertige Zertifizierung verlangt. Die Zertifizierung über das bestehende Qualitätssicherungssystem muss von einer unabhängigen und akkreditierten europäischen Stelle ausgestellt worden sein. * Der Beleg ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die an der Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags mitwirken, einen entsprechenden Beleg mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. Sofern auf eine gleichwertige Zertifizierung abgestellt wird, ist die Gleichwertigkeit mit Vorlage der Zertifizierung aufzuzeigen/zu begründen.
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Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben zu den Umweltmanagementmaßnahmen des Unternehmens (Ausschlusskriterium). Als Beleg der Eignung wird eine Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) oder eine gleichwertige Zertifizierung verlangt. Die Zertifizierung über das bestehende Umweltmanagementsystem muss von einer unabhängigen und akkreditierten europäischen Stelle ausgestellt worden sein. * Der Beleg ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die an der Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags mitwirken, einen entsprechenden Beleg mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. Sofern auf eine gleichwertige Zertifizierung abgestellt wird, ist die Gleichwertigkeit mit Vorlage der Zertifizierung aufzuzeigen/zu begründen. * Darüber hinaus ist eine kurze Darstellung der Tätigkeiten im Bereich Umweltschutz, Klimaneutralität und Nachhaltigkeit einzureichen.
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
[Gem. § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV u. § 16 VOB/A ] -- [Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Gem. § 122 Abs. 1 GWB werden öffentl. Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 u. 124 GWB ausgeschlossen wurden. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den öffentl. Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentl. Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt. Zudem regelt § 53 VgV Form und Übermittlung von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten. Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, werden gem. § 57 Abs. 1 Alt. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Die Zentrale Vergabestelle (ZV) überprüft gem. § 42 Abs. 1 VgV die Eignung der Bieter anhand der Eignungskriterien. Diese und die hierzu abzugebenden Erklärungen und Belege sind unter Nr. 5.1.9 dieser Bekanntmachung aufgelistet. Hierzu dient das Dokument "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage weiterer Nachweise verlangt werden. * Das Dokument ist vom Bieter, sofern keine Bietergem. besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergem., haben alle Mitglieder das ausgefüllte Dokument mit dem Angebot vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten (reinen Unterauftragnehmern, eignungsverleihenden Unterauftragnehmern und rein eignungsverleihenden Dritten). Auch hier haben alle Dritte das Dokument vorzulegen - auf gesondertes Verlangen der ZV. ]--- * Wird zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verwiesen, ist zu prüfen, ob die dort hinterlegten Dokumente u. Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bzgl. Inhalt und Anzahl entsprechen. Ggfs. sind zusätzliche Dokumente u. Erklärungen einzureichen. * Allgemein: Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der „Allgemeinen Bewerbungsbedingungen“ verwiesen. Beachten Sie zudem § 47 Abs. 1 S. 3 VgV. ] --- [ § 53 VgV regelt Form, Übermittlung und Inhalt von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten. Angebote, die diesen Erfordernissen nicht genügen, werden gem. § 57 Abs. 1 Alt. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen. * Um u. a. den Anforderungen in § 53 Abs. 9 VgV nachzukommen, reichen Bietergem. mit dem Angebot das auf Seite 1 bis 4 vollständig ausgefüllte Formular "Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" für alle Mitglieder der Bietergem. ein. Seite 5 des Dokuments ist für alle Mitglieder der Bietergem. erst auf gesondertes Verlangen der ZV vorzulegen. * Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bzw. der bevollmächtigte Vertreter der Bietergem. mit Angebotsabgabe das vollständig ausgefüllte Formular "Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der ZV ist im Laufe des weiteren Verfahren zudem das Formular "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft vorzulegen, vgl. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV. * Ist beabsichtigt, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, sind vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. mit dem Angebot mittels des Formular "Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" die betreffenden Teile des Auftrags aufzuzeigen. Sofern zumutbar sind mit dem Angebot zudem die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Ist dies nicht zumutbar, fordert die ZV zumindest vor Zuschlagserteilung den Bieter bzw. den bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. hierzu auf. Daneben ist auf gesondertes Verlangen der ZV das vollständig ausgefüllte Dokument "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. vorzulegen. ] --- [ Eigenerklärung Sanktionen Russland: Mit der Verordnung (EU) 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentl. Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die ZV hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Dokument "Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014", in dem auch der vollständige Wortlaut von Art. 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 zu finden ist. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. (Ausschlusskriterium) * Das Dokument "Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014" ist vom Bieter, sofern keine Bietergem. besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergem., ist es mit dem Angebot vom bevollmächtigtem Vertreter der Bietergemeinschaft für die Gemeinschaft vorzulegen.]
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Regierung von Oberbayern - Z1
Nationale Registrierungsnummer: 02fb4f65-3162-4085-9160-e25c319eac25
Abteilung: Sachgebiet Z1
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Sachgebiet Z1
E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921760 📞
Fax: +49 8921762914 📠
URL: https://www.auftraege.bayern.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/90c7ebbb-8737-4ff5-aafd-414f6ff21f23 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/90c7ebbb-8737-4ff5-aafd-414f6ff21f23 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: d909629c-b7ea-4afa-acf6-a8b05556708c
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 133-460138 (2025-07-14)