Auftragsbekanntmachung (2025-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhaltung eines Medizinprodukte-Lagers in Lüdenscheid
Referenznummer: 2025-131
Kurze Beschreibung:
“Vorhaltung eines Lagers mit Medizinprodukten”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung ist im Detail wie folgt zu erbringen: - Der Vertragspartner übernimmt 3x wöchentlich (auch während der gesetzlichen Feiertage) die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung ist im Detail wie folgt zu erbringen: - Der Vertragspartner übernimmt 3x wöchentlich (auch während der gesetzlichen Feiertage) die Bestandskontrolle, Bestellung, Lieferung und Bestückung des Medizinlagers. Lager- und Lieferort ist die von der Stadt Lüdenscheid angemietete Räumlichkeit im Klinikum Lüdenscheid (Paulmannshöher Str. 14 in Lüdenscheid). - Die gelieferten Materialien müssen bei Lieferung mind. 1 Jahr haltbar sein und den Deutschen Rechtsnormen entsprechen oder mindestens gleichwertigen europäischen Normen. - Es werden nur Materialien nach Vorgabe der Feuer- und Rettungswache bestellt und bestückt. Ein Produktwechsel ohne vorherige Absprache ist nicht gestattet. - Es wird das "First expired - First out" System angewendet. - Produktwechsel, -ergänzung und/oder -streichung müssen innerhalb von 2 Arbeitstagen umgesetzt werden, sofern adäquater Ersatz auf dem Markt erhältlich ist. - Sicherheitshinweise von Herstellern sind dem Auftraggeber umgehend unter der Email: mp-sicherheit@luedenscheid.de anzuzeigen, die Bearbeitung erfolgt in Absprache mit dem Beauftragten für Medizinproduktesicherheit oder einem seiner im Dienst befindlichen Vertreter -? Der Auftragnehmer ist verpflichtet sich an Maßnahmen nach der Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung zu beteiligen und Auskünfte zu erteilen. - Der Vertragspartner muss eine aktuelle "Notrufnummer" hinterlegen, damit er bei unerwarteten Entnahmen erreichbar ist und der Bestand aufgefüllt werden kann. Er ist verpflichtet von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr innerhalb von 2 Stunden und von 18.01 Uhr bis 06.59 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen, innerhalb von 8 Stunden den Bestand aufzufüllen. Der Vertragspartner verpflichtet sich bei Bedarf, einmal im Quartal mit dem zuständigen Mitarbeiter*in der Feuer- und Rettungswache, eine Besprechung über Produktqualität und Lagermenge abzuhalten - Durchführung und Dokumentation einer jährlichen Inventur zusammen mit einem Mitarbeiter*in der Feuer- und Rettungswache. - Die Angebotspreise gelten prinzipiell über die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit unverändert. Sollten sich jedoch unkalkulierbare Preissteigerungen, die auf weltwirtschaftliche und krisenbedingte Ereignisse bzw. auf einen gesetzlichen oder regulatorischen Grund zurückzuführen sind, ergeben, so ist der Auftragnehmer gehalten, diesen Grund dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich darzulegen und ebenfalls nachzuweisen. Der Nachweis ist durch eine Urkalkulation und z.B. durch Rechnungen/Belege des Herstellers zu erbringen. Die Kosten werden danach ausschließlich im gegenseitigen Einvernehmen neu festgesetzt. Die Urkalkulation ist bei Auftragserteilung in einem verschlossenen Umschlag zu übergeben. - Sofern im Leistungsverzeichnis "Sicherheitsgründe" für die Wahl eines Produktes enthalten sind, bezieht sich dies auf Tests und oder Angaben der ärztlichen Leitung des Märkischen Kreises sowie mehrjähriger Erfahrung des Auftraggebers. -Es muss eine jährliche Verbrauchsliste erstellt und der FuR bis zum 31.01. des Folgejahres ausgehändigt werden. - Für die Abdeckung von Spitzen in den Verbräuchen und für den Fall eines Massenanfalles von Verletzten (MANV) ist ein Zwischenlager innerhalb eines Radius von 30km zum Klinikum Lüdenscheid, mit dem Bedarf für mindestens 2 Wochen einzurichten und zu unterhalten. - Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag noch während der Bindefrist zu erteilen; der Lieferbeginn ist dann 14 Tage nach Auftragserteilung. - Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre nach Auftragserteilung. Die Laufzeit des Vertrages wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn Auftraggeber oder Auftragnehmer den Vertrag vor Ablauf der zwei Jahre nicht gekündigt haben. Eine schriftliche Kündigung ist bis spätestens drei Monate zum Vertragsende einzureichen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-10 09:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz abzugeben. Die Eröffnung erfolg am : Bahnhofstraße 1 58507 Lüdenscheid
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Da es sich hierbei um eine elektronische Angebotsabgabe handelt, ist die Anwesenheit von Bietern und deren Vertretern nicht zulässig.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben über Namen und berufliche Qualifikation der Personen, die die Leistungen im Auftragsfall tatsachlich erbringen sollen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis von drei Referenzen gleichartiger Leistungen in den letzten drei Jahren anhand des beigefügten Formular "Referenzen", wobei die Abrechnungssumme...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis von drei Referenzen gleichartiger Leistungen in den letzten drei Jahren anhand des beigefügten Formular "Referenzen", wobei die Abrechnungssumme pro Referenz mindestens 60 % der Angebotssumme betragen muss
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweise zur Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards: Medizinisch geschultes Personal (Rettungsassistent*in, gleichwertig oder höher)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Berufs- oder Handelsregisterauszug (bei Mitgliedsstaaten ein vergleichbarer Nachweis durch Bescheinigung oder Erklärung über die Berufsausübung gem....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Berufs- oder Handelsregisterauszug (bei Mitgliedsstaaten ein vergleichbarer Nachweis durch Bescheinigung oder Erklärung über die Berufsausübung gem. Anhang XI RL 2014/24/EU) in Kopie,
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Nachweis einer gültigen Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 EUR”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in Fotokopie, - der Berufsgenossenschaft - Bescheinigung in Steuersachen - und des Sozialversicherungsträgers...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in Fotokopie, - der Berufsgenossenschaft - Bescheinigung in Steuersachen - und des Sozialversicherungsträgers (Krankenkasse), bei dem die überwiegende Zahl der Beschäftigten versichert ist. - Eigenerklärung zur Eignung gem. beiliegenden Formblatt - Alternativ Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung EEE - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, Formular 521. - Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 - Erklärung Bieter Unterauftrag/Eignungsleihe, Formular 532 und zusätzlich unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter, Formular 533. Die Nachunternehmer haben die gleiche Nachweise wie der Bewerber/Bieter auf Verlangen nach der Angebotsabgabe vorzulegen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“1. Als Bestandteil des Vertrages und damit für die Ausführung der Lieferungen/Leistungen/Bauleistungen gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
1. Als Bestandteil des Vertrages und damit für die Ausführung der Lieferungen/Leistungen/Bauleistungen gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde: 1.1 Allgemein a) das Leistungsverzeichnis des Auftraggebers, b) die DIN-Vorschriften, Technischen- und Fachvorschriften für die jeweilige Leistung in der am Tag der Angebotseröffnung gültigen Fassung, c) die Unfallverhütungsvorschriften und die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln, d) die Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (PR 30/53) e) die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag. 1.2 Bei Lieferungen oder Leistungen, die nicht Bauleistungen sind: a) die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist gemäß § 438 BGB zwei Jahre beträgt, b) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen
“Bekanntmachungs-ID: CXPWYDDLLLY” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albert-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 0251411-0📞
Fax: +49 251411-82525 📠
URL: http://www.bezreg-muenster.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterla- gen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterla- gen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange- botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rü- gen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevor- schriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender- tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wol- len, bei der zuständigen Vergabekammer zu stel- len (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs- beschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftragge- ber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekannt- machung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam- keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi- schen Union vergeben hat, ohne dass dies auf- grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksam- keit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprü- fungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi- schen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt- machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 193-658947 (2025-10-07)