Auftragsbekanntmachung (2025-04-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhaltung und Pflege der landeseigenen Friedhöfe Spandau
Reference number: 166-2025
Kurze Beschreibung:
“Unterhaltung und Pflege der landeseigenen Friedhöfe Spandau”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Pflege von Friedhofsanlagen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhaltung und Pflege”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-01 📅
Datum des Endes: 2026-05-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optional mit zweimaliger Verlängerung um jeweils 1 Jahr” Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-06 10:10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-06 10:10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Beschreibung: die Eintragung in das Berufsoder Handelsregister oder die Handwerksrolle des
Sitzes oder Wohnsitzes, Gewerbeanmeldung sind Voraussetzung und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Beschreibung: die Eintragung in das Berufsoder Handelsregister oder die Handwerksrolle des
Sitzes oder Wohnsitzes, Gewerbeanmeldung sind Voraussetzung und werden bei Bedarf
abgefragt. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes
vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine
beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Beschreibung: Nachweis einer gültigen Präqualifikation bzw. einer Eintragung im Amtlichen
Unternehmer und Lieferantenverzeichnis (ULV) alternativ: 1....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Beschreibung: Nachweis einer gültigen Präqualifikation bzw. einer Eintragung im Amtlichen
Unternehmer und Lieferantenverzeichnis (ULV) alternativ: 1. Aktuelle* Nachweise über die
rückstandslose Entrichtung von Beiträgen zur Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung,
Berufsgenossenschaft 2. Eine aktuelle* Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes darüber,
dass keine Steuerrückstände bestehen. *(aktuell = nicht älter als 1 Jahr)
“Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49309090138316📞
Fax: +493090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen
sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber
gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines
geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§
134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die
Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 065-210036 (2025-04-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 148 784 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhaltung und Pflege der landeseigenen Friedhöfe Spandau” Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 100
Auftragsvergabe
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 166-2025
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-07-07 📅
Titel: Unterhaltung und Pflege der landeseigenen Friedhöfe Spandau
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 102 900 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bärliner Stadtbau GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 364072869
Postanschrift: Friesenstraße 1
Postleitzahl: 10965
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bsb-stadtbau.de📧
Telefon: 000📞
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 45 884 EUR 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 128-441966 (2025-07-07)