Staatsanwaltschaften sind für die Verwaltung der im Rahmen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung sichergestellten Vermögensgegenstände zuständig. In der Praxis hat sich in der Vergangenheit bewährt, einen rahmenvertraglich gebundenen, professionellen, bayernweit zuständigen Drittanbieter für die Bewertung, den Transport, die Asservierung/Verwahrung und Veräußerung von abzuschöpfenden Vermögenswerten in Anspruch zu nehmen und in den polizeilichen Arbeitsprozess zu implementieren. Ziel der Beauftragung ist es, wie bisher, den bayerischen Staatsanwaltschaften möglichst zeitnah einen verlässlichen Anhaltspunkt für die Werthaltigkeit und die Verwertbarkeit von (potenziellen) Sicherungs- oder Einziehungsgegenständen zu liefern, im Bedarfsfalle entsprechende Verwahrungs- und Transportkapazitäten zur Verfügung zu stellen sowie die Sicherungsgegenstände im Wege der Notveräußerung und originär eingezogene Gegenstände durch Versteigerung oder freihändigen Verkauf zu verwerten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-26.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützung der bayerischen Staatsanwaltschaften bei Tätigkeiten im Rahmen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
Referenznummer: 2025000221
Kurze Beschreibung:
“Staatsanwaltschaften sind für die Verwaltung der im Rahmen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung sichergestellten Vermögensgegenstände zuständig.
In...”
Kurze Beschreibung
Staatsanwaltschaften sind für die Verwaltung der im Rahmen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung sichergestellten Vermögensgegenstände zuständig.
In der Praxis hat sich in der Vergangenheit bewährt, einen rahmenvertraglich gebundenen, professionellen, bayernweit zuständigen Drittanbieter für die Bewertung, den Transport, die Asservierung/Verwahrung und Veräußerung von abzuschöpfenden Vermögenswerten in Anspruch zu nehmen und in den polizeilichen Arbeitsprozess zu implementieren.
Ziel der Beauftragung ist es, wie bisher, den bayerischen Staatsanwaltschaften möglichst zeitnah einen verlässlichen Anhaltspunkt für die Werthaltigkeit und die Verwertbarkeit von (potenziellen) Sicherungs- oder Einziehungsgegenständen zu liefern, im Bedarfsfalle entsprechende Verwahrungs- und Transportkapazitäten zur Verfügung zu stellen sowie die Sicherungsgegenstände im Wege der Notveräußerung und originär eingezogene Gegenstände durch Versteigerung oder freihändigen Verkauf zu verwerten.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Staatsanwaltschaften sind für die Verwaltung der im Rahmen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung sichergestellten Vermögensgegenstände zuständig.
In...”
Beschreibung der Beschaffung
Staatsanwaltschaften sind für die Verwaltung der im Rahmen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung sichergestellten Vermögensgegenstände zuständig.
In der Praxis hat sich in der Vergangenheit bewährt, einen rahmenvertraglich gebundenen, professionellen, bayernweit zuständigen Drittanbieter für die Bewertung, den Transport, die Asservierung/Verwahrung und Veräußerung von abzuschöpfenden Vermögenswerten in Anspruch zu nehmen und in den polizeilichen Arbeitsprozess zu implementieren.
Ziel der Beauftragung ist es, wie bisher, den bayerischen Staatsanwaltschaften möglichst zeitnah einen verlässlichen Anhaltspunkt für die Werthaltigkeit und die Verwertbarkeit von (potenziellen) Sicherungs- oder Einziehungsgegenständen zu liefern, im Bedarfsfalle entsprechende Verwahrungs- und Transportkapazitäten zur Verfügung zu stellen sowie die Sicherungsgegenstände im Wege der Notveräußerung und originär eingezogene Gegenstände durch Versteigerung oder freihändigen Verkauf zu verwerten.
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Zusätzliche Informationen:
“Die geschätzte Abrufmenge aus dem ausgeschriebenen Vertrag beträgt 4.500 Gegenstände. Die maximale Abrufmenge beträgt 10.000 Gegenstände (Ziffer 1.2 der...”
Zusätzliche Informationen
Die geschätzte Abrufmenge aus dem ausgeschriebenen Vertrag beträgt 4.500 Gegenstände. Die maximale Abrufmenge beträgt 10.000 Gegenstände (Ziffer 1.2 der Anlage 1 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung).
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦 Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-26 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 188
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/f87d7cd9-627b-4b67-a1e9-dbc344d8eca8/suitabilitycriteria”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausschlusskriterium: Der Bieter verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers entsprechende Jahresabschlüsse der letzten drei vor Bekanntmachung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausschlusskriterium: Der Bieter verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers entsprechende Jahresabschlüsse der letzten drei vor Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens abgeschlossenen Geschäftsjahre einzureichen.
(Bei Bietergemeinschaften sind die Jahresabschlüsse für jedes beteiligte Unternehmen getrennt vorzulegen.)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausschlusskriterium: Bestätigen Sie, dass Sie technisch, wirtschaftlich und personell in der Lage sind, die ausgeschriebenen Leistungen zu erbringen?”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausschlusskriterium: Sichern Sie zu, dass Sie die Verwahrungs- und Verwertungsleistungen ausschließlich von Standorten innerhalb Deutschlands erbringen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausschlusskriterium: Sichern Sie zu, dass Sie die Verwahrungs- und Verwertungsleistungen ausschließlich von Standorten innerhalb Deutschlands erbringen werden? Dies betrifft auch die Leistungserbringung durch Dritte (z.B. Unterauftragnehmer).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausschlusskriterium: Sichern Sie zu, dass Ihr Unternehmen bzw. einer Ihrer Unterauftragnehmer oder der/die zur Verwertung eingesetzte(n) Mitarbeiter über...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausschlusskriterium: Sichern Sie zu, dass Ihr Unternehmen bzw. einer Ihrer Unterauftragnehmer oder der/die zur Verwertung eingesetzte(n) Mitarbeiter über eine Erlaubnis nach § 34b Abs. 1 GewO verfügt/verfügen? Der entsprechende Bescheid ist mit Abgabe des Angebots vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausschlusskriterium: Haben Sie Ihrem Angebot den Bescheid über die Erlaubnis nach § 34b Abs. 1 GewO beigefügt?”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausschlusskriterium: Haben Sie einen Auftraggeber der öffentlichen Hand oder einen Insolvenzverwalter bei Leistungsschwerpunkten, wie sie in der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausschlusskriterium: Haben Sie einen Auftraggeber der öffentlichen Hand oder einen Insolvenzverwalter bei Leistungsschwerpunkten, wie sie in der Leistungsbeschreibung dargestellt sind, bereits unterstützt?
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen: - der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen; - Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 101-341615 (2025-05-26)