Die Landesplanungsbehörde im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport stellt die Regionalpläne für die drei Planungsräume in zeitlich parallelen Verfahren neu auf. Die Regionalplan-Entwürfe enthalten Festlegungen zu: - Raumstruktur, - Regionale Freiraumstruktur, - Regionale Siedlungsstruktur, - Regionale Infrastruktur, - Orientierungsrahmen für Städte und Gemeinden. Das Thema „Windenergie an Land“ ist nicht Teil dieser Plan-Entwürfe, sondern Gegenstand von gesonderten Regionalplan-Verfahren. Die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans wurde im Jahr 2021 abgeschlossen. Durch neue Regelungen auf Bundesebene und veränderten Gegebenheiten im Land Schleswig-Holstein wurden Teilfortschreibungen des Landesentwicklungsplan notwendig. So wird derzeit eine Teilfortschreibung des LEP für das Thema „Gewerbe und Energieversorgung“ durch die Landesplanungsbehörde vorbereitet. Für Anfang 2026 ist nach derzeitiger Planung ein öffentliches Beteiligungsverfahren für diese Teilfortschreibung vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-10.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützungsarbeiten im Rahmen der Neuaufstellung der Regionalpläne und LEP-Teilfortschreibung Gewerbe und Energieversorgung in S.-H.
Referenznummer: ZV-L4-25-1515000-412 .08
Kurze Beschreibung:
Die Landesplanungsbehörde im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport stellt die Regionalpläne für die drei Planungsräume in zeitlich parallelen Verfahren neu auf.
Die Regionalplan-Entwürfe enthalten Festlegungen zu:
- Raumstruktur,
- Regionale Freiraumstruktur,
- Regionale Siedlungsstruktur,
- Regionale Infrastruktur,
- Orientierungsrahmen für Städte und Gemeinden.
Das Thema „Windenergie an Land“ ist nicht Teil dieser Plan-Entwürfe, sondern Gegenstand von gesonderten Regionalplan-Verfahren.
Die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans wurde im Jahr 2021 abgeschlossen. Durch neue Regelungen auf Bundesebene und veränderten Gegebenheiten im Land Schleswig-Holstein wurden Teilfortschreibungen des Landesentwicklungsplan notwendig. So wird derzeit eine Teilfortschreibung des LEP für das Thema „Gewerbe und Energieversorgung“ durch die Landesplanungsbehörde vorbereitet. Für Anfang 2026 ist nach derzeitiger Planung ein öffentliches Beteiligungsverfahren für diese Teilfortschreibung vorgesehen.
Die Landesplanungsbehörde im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport stellt die Regionalpläne für die drei Planungsräume in zeitlich parallelen Verfahren neu auf.
Die Regionalplan-Entwürfe enthalten Festlegungen zu:
- Raumstruktur,
- Regionale Freiraumstruktur,
- Regionale Siedlungsstruktur,
- Regionale Infrastruktur,
- Orientierungsrahmen für Städte und Gemeinden.
Das Thema „Windenergie an Land“ ist nicht Teil dieser Plan-Entwürfe, sondern Gegenstand von gesonderten Regionalplan-Verfahren.
Die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans wurde im Jahr 2021 abgeschlossen. Durch neue Regelungen auf Bundesebene und veränderten Gegebenheiten im Land Schleswig-Holstein wurden Teilfortschreibungen des Landesentwicklungsplan notwendig. So wird derzeit eine Teilfortschreibung des LEP für das Thema „Gewerbe und Energieversorgung“ durch die Landesplanungsbehörde vorbereitet. Für Anfang 2026 ist nach derzeitiger Planung ein öffentliches Beteiligungsverfahren für diese Teilfortschreibung vorgesehen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung📦 Beschreibung
Interne Kennung: ZV-L4-25-1515000-412 .08
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Gesucht wird ein Planungsbüro, das die Auswertung der im Rahmen der öffentlichen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen, die Überarbeitung der Planentwürfe und die Durchführung der Beteiligungsverfahren für die dritten Entwürfe der Regionalpläne und den ersten und ggf. zweiten Entwurf der LEP-Teilfortschreibung "Gewerbe und Energieversorgung" unterstützt.
In der Laufzeit des Projektes ist geplant,
- die Regionalplan-Entwürfe mit den Ressorts abzustimmen und die Beteiligungsverfahren für die dritten Entwürfe vorzunehmen,
- die im Rahmen der online-gestützten Beteiligungsverfahren von Öffentlichkeit und Behörden eingegangenen Stellungnahmen zu den dritten Entwürfen der Regionalpläne zu erfassen, auszuwerten und zu votieren,
- die im Rahmen der online-gestützten Beteiligungsverfahren von Öffentlichkeit und Behörden eingegangenen Stellungnahmen zum ersten Entwurf der LEP-Teilfortschreibung "Gewerbe und Energieversorgung" zu erfassen, auszuwerten und zu votieren,
- den zweiten Entwurf der LEP-Teilfortschreibung "Gewerbe und Energieversorgung" auf der Grundlage der Stellungnahmen zu erarbeiten.
Die Vertragslaufzeit soll am 01. Januar 2026 beginnen und endet am 31. Dezember 2026. Da sich im Prozess der Bearbeitung Verzögerungen bei der Erbringung einzelner Leistungsbausteine einstellen können und Abweichungen vom Zeitplan auftreten können, ist die Möglichkeit einer Verlängerung des Vertrages um einmalig 12 Monate vorgesehen.
Aufgrund des vielfältigen und komplexen Themenspektrums der Landes- und Regionalplanung sind keine ausgesprochenen Themenspezialisten gefragt, sondern kreative und engagierte Kräfte mit einem breiten fachlichen Hintergrund (Studium der Stadt-, Regional-, Raum-, Umwelt- oder Landschaftsplanung bzw. der Geographie). Im Angebot sollen die vom Büro für die Durchführung der Arbeiten vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benannt werden.
Um eine enge Zusammenarbeit mit dem Team der Regionalplanung in der Landesplanungsbehörde zu gewährleisten, werden in der Landesplanungsbehörde Büros und Bürotechnik für die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers gestellt. Der Einsatz des Personals des Auftragnehmers soll vorwiegend, (d.h. mindestens 60% der Arbeitszeit) vor Ort in der Landesplanungsbehörde in Kiel erfolgen.
Gesucht wird ein Planungsbüro, das die Auswertung der im Rahmen der öffentlichen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen, die Überarbeitung der Planentwürfe und die Durchführung der Beteiligungsverfahren für die dritten Entwürfe der Regionalpläne und den ersten und ggf. zweiten Entwurf der LEP-Teilfortschreibung "Gewerbe und Energieversorgung" unterstützt.
In der Laufzeit des Projektes ist geplant,
- die Regionalplan-Entwürfe mit den Ressorts abzustimmen und die Beteiligungsverfahren für die dritten Entwürfe vorzunehmen,
- die im Rahmen der online-gestützten Beteiligungsverfahren von Öffentlichkeit und Behörden eingegangenen Stellungnahmen zu den dritten Entwürfen der Regionalpläne zu erfassen, auszuwerten und zu votieren,
- die im Rahmen der online-gestützten Beteiligungsverfahren von Öffentlichkeit und Behörden eingegangenen Stellungnahmen zum ersten Entwurf der LEP-Teilfortschreibung "Gewerbe und Energieversorgung" zu erfassen, auszuwerten und zu votieren,
- den zweiten Entwurf der LEP-Teilfortschreibung "Gewerbe und Energieversorgung" auf der Grundlage der Stellungnahmen zu erarbeiten.
Die Vertragslaufzeit soll am 01. Januar 2026 beginnen und endet am 31. Dezember 2026. Da sich im Prozess der Bearbeitung Verzögerungen bei der Erbringung einzelner Leistungsbausteine einstellen können und Abweichungen vom Zeitplan auftreten können, ist die Möglichkeit einer Verlängerung des Vertrages um einmalig 12 Monate vorgesehen.
Aufgrund des vielfältigen und komplexen Themenspektrums der Landes- und Regionalplanung sind keine ausgesprochenen Themenspezialisten gefragt, sondern kreative und engagierte Kräfte mit einem breiten fachlichen Hintergrund (Studium der Stadt-, Regional-, Raum-, Umwelt- oder Landschaftsplanung bzw. der Geographie). Im Angebot sollen die vom Büro für die Durchführung der Arbeiten vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benannt werden.
Um eine enge Zusammenarbeit mit dem Team der Regionalplanung in der Landesplanungsbehörde zu gewährleisten, werden in der Landesplanungsbehörde Büros und Bürotechnik für die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers gestellt. Der Einsatz des Personals des Auftragnehmers soll vorwiegend, (d.h. mindestens 60% der Arbeitszeit) vor Ort in der Landesplanungsbehörde in Kiel erfolgen.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst# Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
#Besonders auch geeignet für:selbst# Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Das Projekt soll voraussichtlich Ende Dezember 2026 abgeschlossen werden.
Die Vertragslaufzeit des Projektes kann im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer um maximal ein Jahr verlängert werden (längstens bis zum 31.12.2027). Eine Verlängerung ist Ende Oktober 2026,
zwei Monate vor Ablauf der Projektlaufzeit Ende Dezember 2026, im Einvernehmen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu beauftragen. Die Vergütung des Planungsbüros für den Verlängerungszeitraum richtet sich anteilig nach der Vergütung der Grundlaufzeit des Vertrages.
Das Projekt soll voraussichtlich Ende Dezember 2026 abgeschlossen werden.
Die Vertragslaufzeit des Projektes kann im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer um maximal ein Jahr verlängert werden (längstens bis zum 31.12.2027). Eine Verlängerung ist Ende Oktober 2026,
zwei Monate vor Ablauf der Projektlaufzeit Ende Dezember 2026, im Einvernehmen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu beauftragen. Die Vergütung des Planungsbüros für den Verlängerungszeitraum richtet sich anteilig nach der Vergütung der Grundlaufzeit des Vertrages.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-14 07:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-17 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 75 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-11-17 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-11-07 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
5. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
6. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
7. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den letzten drei Geschäftsjahren (2022 bis 2024).
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
8. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
8. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
9. Eigenerklärung über mindestens 3 aussagekräftige (Unternehmens-)Referenzen, maximal 6 Referenzen zu in den letzten 3 Geschäftsjahren (2022-2024) bisher durchgeführten vergleichbaren Leistungen ähnlichen Umfangs (räumliche
Planung und Begleitung, im Idealfall auf regionaler Ebene) unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
9. Eigenerklärung über mindestens 3 aussagekräftige (Unternehmens-)Referenzen, maximal 6 Referenzen zu in den letzten 3 Geschäftsjahren (2022-2024) bisher durchgeführten vergleichbaren Leistungen ähnlichen Umfangs (räumliche
Planung und Begleitung, im Idealfall auf regionaler Ebene) unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse vorzulegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Arbeitsgemeinschaft (mindestens GbR)
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
(Hinweis: die nachfolgende und auch in den Ziff. 5.1.9 und 5.1.10 aufgeführte Nummerierung bezieht sich auf diejenige aus der/den Vergabeunterlagen beigefügter "Anlage 14 vorzulegende Nachweise")
1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (Formblatt).
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2. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung).
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3. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
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4. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
(Hinweis: die nachfolgende und auch in den Ziff. 5.1.9 und 5.1.10 aufgeführte Nummerierung bezieht sich auf diejenige aus der/den Vergabeunterlagen beigefügter "Anlage 14 vorzulegende Nachweise")
1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (Formblatt).
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2. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung).
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3. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
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4. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884542📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.e-vergabe-sh.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Nationale Registrierungsnummer: 01-2002-79-FB412
Postanschrift: Küterstrasse 30
Postleitzahl: 24103
Kontaktperson: Fachbereich 412
E-Mail: e-vergabe-beschaffung@gmsh.de📧
Telefon: +49 4315991940📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-13+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 196-671081 (2025-10-10)