Untersuchungen der biologischen Qualitätskomponente Makrozoobenthos nach EG-WRRL für die Oberflächengewässer in den Dienstgebieten der Betriebsstellen des NLWKN
Der NLWKN führt im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klima-schutz an niedersächsischen Oberflächengewässern landesweite regelmäßige Untersuchungen des Makrozoobenthos nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) durch. Für den vorliegenden Auftrag sollen im Jahr 2026 die biologische Qualitätskomponente Makrozoobenthos an ausgewählten Gewässern untersucht werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inklusive Anlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-17.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Untersuchungen der biologischen Qualitätskomponente Makrozoobenthos nach EG-WRRL für die Oberflächengewässer in den Dienstgebieten der Betriebsstellen des NLWKN
Referenznummer: 0134-DLG/2025-03.222
Kurze Beschreibung:
“Der NLWKN führt im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klima-schutz an niedersächsischen Oberflächengewässern landesweite...”
Kurze Beschreibung
Der NLWKN führt im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klima-schutz an niedersächsischen Oberflächengewässern landesweite regelmäßige Untersuchungen des Makrozoobenthos nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) durch. Für den vorliegenden Auftrag sollen im Jahr 2026 die biologische Qualitätskomponente Makrozoobenthos an ausgewählten Gewässern untersucht werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inklusive Anlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Umweltmanagement📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 18
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 18
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der NLWKN führt im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klima-schutz an niedersächsischen Oberflächengewässern landesweite...”
Beschreibung der Beschaffung
Der NLWKN führt im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klima-schutz an niedersächsischen Oberflächengewässern landesweite regelmäßige Untersuchungen des Makrozoobenthos nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) durch. Für den vorliegenden Auftrag sollen im Jahr 2026 die biologische Qualitätskomponente Makrozoobenthos an ausgewählten Gewässern untersucht werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inklusive Anlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): - Projektspezifische Erfahrungen des Personals: 40 % (400 Punkte)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): - Ausführungskonzept: 20 % (200 Punkte)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
7️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
8️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0008
9️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0009
1️⃣0️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0010
1️⃣1️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0011
1️⃣2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0012
1️⃣3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0013
1️⃣4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0014
1️⃣5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0015
1️⃣6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0016
1️⃣7️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0017
1️⃣8️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0018
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-05 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 52
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausge-schriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefon-nummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vor-druck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vor-druck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtver-hältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Ein-gehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern ent-sprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegen-stand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvor-liegen von Ausschlussgründen zu machen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“-Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
-Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 223-766435 (2025-11-17)