Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von insgesamt drei identischen urologischen Röntgenanlagen für die Klinik und Poliklinik für Urologie des Auftraggebers.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-13.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Urologische Röntgenanlagen
Reference number: VGS # 06/2025
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von insgesamt drei identischen urologischen Röntgenanlagen für die Klinik und Poliklinik für Urologie des...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von insgesamt drei identischen urologischen Röntgenanlagen für die Klinik und Poliklinik für Urologie des Auftraggebers.
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Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Geräte📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer schuldet die Lieferung der urologischen Röntgenanlagen und die Erbringung aller Leistungen sowie sämtlicher technischer und sonstiger...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer schuldet die Lieferung der urologischen Röntgenanlagen und die Erbringung aller Leistungen sowie sämtlicher technischer und sonstiger Nebenleistungen samt Lieferung von Zubehör, welche für die kompletten, betriebsbereiten Anlagen / Systeme erforderlich sind, sowie die vorher baulich und technisch erforderliche Anpassung der Räumlichkeiten und technischen Anlagen für diese drei Anlagen / Systeme soweit dies im Hinblick auf den Betrieb der jeweilige Anlage / des jeweiligen Systems notwendig ist. Sofern die Anlagen / Systeme nur vollumfänglich funktionieren bzw. (z.B. gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften) betrieben werden können, wenn bauliche und technische Anpassungen am vorgesehenen Aufstellungs- / Betriebsort sowie am vorgesehenen Betriebsmedium vorgenommen werden, gehören diese Leistungen ebenfalls zum Leistungsumfang des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer übernimmt neben der Lieferung der Anlagen / Systeme zum Aufstellungs- / Betriebsort und deren Einbringung insbesondere folgende Leistungen: - Planungsleistungen, Erstellung und Bereitstellung von Planungsunterlagen gemäß dem CAFM-Standard des Auftraggebers; Revisionsunterlagen 2-fach in Papierform und digital - Abstimmung der hygienischen Rahmenbedingungen für Demontage / Montage und An- / Ablieferung mit dem Zentralbereich Krankenhaushygiene des Auftraggebers unter Einbeziehung der Projektleitung des Auftraggebers; Kommunikation der abgestimmten hygienischen Maßnahmen und Rahmenbedingungen mit sämtlichen Unterauftragnehmern des Auftragnehmers - sonstige Nebenleistungen gemäß Anlage 4 - Bauliche Voraussetzungen und Montagebedingungen - ggf. bauliche und technische Anpassung der vorhandenen Räumlichkeiten für die Anlagen / Systeme unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere auch der Statik - Medienfreischaltung an den in Anlage 4 - Bauliche Voraussetzungen und Montagebedingungen benannten Schnittstellen - Demontage, Ausbringung, Abholung und Abtransport der derzeit installierten Altanlagen / -systeme sowie deren Verwertung / Entsorgung - Aufstellung, Installation / Montage der Anlagen / Systeme am Aufstellungs- / Betriebsort - Anbindung an die zum Betrieb der Anlagen / Systeme erforderlichen (gebäudetechnischen) Medien an den in Anlage 4 - Bauliche Voraussetzungen und Montagebedingungen genannten Schnittstellen - Anbindung der Anlagen / Systeme an das KIS ORBIS des Auftraggebers inklusive der dafür erforderlichen Soft- und Hardware - Anbindung der Anlagen / Systeme an das RIS / PACS des Auftraggebers inklusive der dafür erforderlichen Soft- und Hardware (DICOM Schnittstelle) - Einbindung aller netzwerkfähigen Komponenten in das klinikumsweite TCP / IP-Netzwerk und dessen Infrastruktur - Inbetriebnahme gemäß § 10 Abs. 3 MPBetreibV inklusive Beleg, Prüfung der elektrischen Sicherheit - Erklärung der Betriebsbereitschaft - Funktionsprüfung(en), Probelauf - Übergabe der voll funktionsfähigen und betriebsbereiten Anlagen / Systeme einschließlich des gesamten zum Betrieb erforderlichen Zubehörs - Bedienungsanleitung / Begleitpapiere bzw. Geräteunterlagen in deutscher oder englischer Sprache als elektronisches Dokument im PDF-Format - Einweisung und Schulung des Personals des Auftraggebers - Mängelhaftung, Garantie - Organisation aller erforderlichen Sachverständigenabnahmen / Die Kosten für die Sachverständigenabnahmen selbst werden vom Auftraggeber getragen / übernommen. Die Leistung hat nach Maßgabe der "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" inklusive Anlagen zu erfolgen. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden an der TU Dresden, die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen ("VOL/B"; in der Fassung vom 05. August 2003), welche durch die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden an der TU Dresden ergänzt / konkretisiert werden, sowie wiederum ergänzend die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bei Zuschlagserteilung gültigen Fassung.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Anlage 4 - Bauliche Voraussetzungen und Montagebedingungen einschließlich Anlagen wird, da es sich dabei um vertrauliche / sicherheitsrelevante Daten /...”
Zusätzliche Informationen
Die Anlage 4 - Bauliche Voraussetzungen und Montagebedingungen einschließlich Anlagen wird, da es sich dabei um vertrauliche / sicherheitsrelevante Daten / Informationen (Grundrisse, Pläne, etc.) handelt, ausschließlich auf Anfrage an vergabestelle@uniklinikum-dresden.de oder auf Anfrage über die Kommunikationsfunktion des Deutschen Vergabeportals zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Anlage 4 einschließlich deren Anlagen um Vergabeunterlagen handelt, welche Vertragsbestandteil werden. Der Auftraggeber weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass die bereitgestellten Dokumente / Anlagen sowie alle weiteren Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln sind! Die Teilnahme an der vorgesehenen Ortsbesichtigung ist zwingend, da die sich aus der Begehung ergebenden Informationen über die örtlichen Gegebenheiten, Ver- und Entsorgungsleitungen, Anschlussbedingungen, Einbringung / Ausbringung, etc. für die Kalkulation relevant sind. Die Nichtteilnahme an der Ortsbesichtigung führt zum Ausschluss des jeweiligen Angebots von der Angebotswertung. Die Bieter / interessierten Unternehmen werden gebeten, sich für die Teilnahme bis zum 28.02.2025, 10.00 Uhr unter folgender E-Mail-Adresse anzumelden: vergabestelle@uniklinikum-dresden.de. Der Bieter trägt etwaige ihm im Zusammenhang mit der Ortsbesichtigung entstehende Kosten selbst. Sie werden nicht vom Auftraggeber erstattet. Hinweis zu Punkt 5.1.3. "Geschätzte Dauer" dieser Bekanntmachung: Die Festlegungen zu Terminen / Fristen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere den "Hinweisen zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" inklusive Anlage zu entnehmen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Röntgengeräte📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Röntgendiagnosesystem📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Gelände / Campus des Auftraggebers, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden”
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Vollservice nach Ablauf der Garantiezeit, Oberkörperstrahlenschutz für alle drei Anlagen / Systeme” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technischer Wert / Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-07 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-07 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister: Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister: Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für Deutschland zulässige / einschlägige Nachweise nach Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU: Auszüge aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem Vereinsregister, dem Partnerschaftsregister oder dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder). Hierzu ist dem Angebot ein entsprechender, aktueller Registerauszug (bspw. aus Handelsregister) oder Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben zum Bieter gemäß Formblatt F1-A: Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben zum Bieter gemäß Formblatt F1-A: Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, der nationalen Identifikationsnummer, der Nationalität des / der wirtschaftlichen Eigentümer(s), zur Anzahl der während der letzten drei Jahre durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden und Führungskräfte, zu den Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre (in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags), Angabe der Unternehmensklasse / Unternehmensgröße) gemäß Formblatt F1-A
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Formblatt F5: Erklärung, dass derzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Formblatt F5: Erklärung, dass derzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen (Absicherung der auftragsspezifischen Risiken) besteht inklusive Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des Versicherungsdeckungsumfangs sowie der Versicherungssummen je Versicherungsfall und Zusicherung, dass die Haftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß Formblatt F5
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß Formblatt F4-A): Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren (2022 - 2024 oder aktueller), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner*in des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten Leistungen / Angaben zum Auftragsinhalt, Angabe des Auftragsvolumens (nicht zwingend)) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt F4-A. Der Auftraggeber legt insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung bzw. bei der Erbringung entsprechender Leistungen verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von Referenzprojekten / Referenzaufträgen, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden Leistungen ist. Es sind insgesamt mindestens fünf vergleichbare Referenzprojekte / Referenzaufträge anzugeben. Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte / Referenzaufträge als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen gewesen ist. Ein vergleichbarer Leistungsgegenstand bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen liegt vor, wenn mindestens die folgenden Leistungen Inhalt / Gegenstand des Referenzprojektes / des Referenzauftrages gewesen sind: Ausbau / Demontage einer "alten" urologischen Röntgenanlage sowie Verkauf, Lieferung, Aufstellung, Installation / Montage, medientechnischer Anschluss, Inbetriebnahme einer vergleichbaren urologischen Röntgenanlage (vgl. Anlage 1 - Leistungsverzeichnis) für einen vergleichbaren Auftraggeber. Vergleichbare Auftraggeber sind Universitätskliniken sowie Krankenhäuser der Maximalversorgung. Es ist zu beachten, dass als Referenzprojekt / als Referenzauftrag nur Aufträge / Beschaffungen angegeben werden können, in denen die auftragsgegenständlichen Leistungen bereits erbracht worden sind. Noch nicht abgeschlossene Beschaffungsprojekte können dementsprechend nicht als Referenzprojekt / als Referenzauftrag berücksichtigt werden. (Hinweise: Das Formblatt F4-A kann zur erforderlichen Angabe von mehreren Referenzen vervielfältigt werden. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass anstatt einer konkreten Ansprechpartner*in des Referenz-Auftraggebers auch eine anonymisierte Möglichkeit zur (ersten) Kontaktaufnahme (bspw. Funktionspostfächer einer Abteilung) als ausreichend betrachtet wird und dementsprechend - wenn ein entsprechender, anonymisierter Kontakt angegeben wird - keine namentliche Benennung einer Ansprechpartner*in erfolgen muss.)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“vgl. Vergabeunterlagen”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YBW54TY
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des §...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBW54TY
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot / gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Um die Übersendung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) wird gebeten. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist demgemäß dem Angebot nicht zwingend beizulegen. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1.1. der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen"). Nebenangebote sind nicht zugelassen. Es ist die Abgabe von maximal einem Hauptangebot zugelassen. 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkten 2.5 und 2.6 der "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" zu beachten. 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung der Auftraggeber, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung der Auftraggeber nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzlichen Ausschlussgründen erbracht wird. 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 6. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 13.06.2025
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: Umsatzsteuer-ID: DE 287 064 009
Postanschrift: Postfach 101364, 04013 Leipzig
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Überprüfungsstelle (1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Überprüfungsstelle (1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen) gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Antrag ist unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 032-100540 (2025-02-13)
Auftragsbekanntmachung (2025-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Art des Vertrags: supplies
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer schuldet die Lieferung der urologischen Röntgenanlagen und die Erbringung aller Leistungen sowie sämtlicher technischer und sonstiger...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer schuldet die Lieferung der urologischen Röntgenanlagen und die Erbringung aller Leistungen sowie sämtlicher technischer und sonstiger Nebenleistungen samt Lieferung von Zubehör, welche für die kompletten, betriebsbereiten Anlagen / Systeme erforderlich sind, sowie die vorher baulich und technisch erforderliche Anpassung der Räumlichkeiten und technischen Anlagen für diese drei Anlagen / Systeme soweit dies im Hinblick auf den Betrieb der jeweilige Anlage / des jeweiligen Systems notwendig ist. Sofern die Anlagen / Systeme nur vollumfänglich funktionieren bzw. (z.B. gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften) betrieben werden können, wenn bauliche und technische Anpassungen am vorgesehenen Aufstellungs- / Betriebsort sowie am vorgesehenen Betriebsmedium vorgenommen werden, gehören diese Leistungen ebenfalls zum Leistungsumfang des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer übernimmt neben der Lieferung der Anlagen / Systeme zum Aufstellungs- / Betriebsort und deren Einbringung insbesondere folgende Leistungen: - Planungsleistungen, Erstellung und Bereitstellung von Planungsunterlagen gemäß dem CAFM-Standard des Auftraggebers; Revisionsunterlagen 2-fach in Papierform und digital - Abstimmung der hygienischen Rahmenbedingungen für Demontage / Montage und An- / Ablieferung mit dem Zentralbereich Krankenhaushygiene des Auftraggebers unter Einbeziehung der Projektleitung des Auftraggebers; Kommunikation der abgestimmten hygienischen Maßnahmen und Rahmenbedingungen mit sämtlichen Unterauftragnehmern des Auftragnehmers - sonstige Nebenleistungen gemäß Anlage 4 - Bauliche Voraussetzungen und Montagebedingungen - ggf. bauliche und technische Anpassung der vorhandenen Räumlichkeiten für die Anlagen / Systeme unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere auch der Statik - Medienfreischaltung an den in Anlage 4 - Bauliche Voraussetzungen und Montagebedingungen benannten Schnittstellen - Demontage, Ausbringung, Abholung und Abtransport der derzeit installierten Altanlagen / -systeme sowie deren Verwertung / Entsorgung - Aufstellung, Installation / Montage der Anlagen / Systeme am Aufstellungs- / Betriebsort - Anbindung an die zum Betrieb der Anlagen / Systeme erforderlichen (gebäudetechnischen) Medien an den in Anlage 4 - Bauliche Voraussetzungen und Montagebedingungen genannten Schnittstellen - Anbindung der Anlagen / Systeme an das KIS ORBIS des Auftraggebers inklusive der dafür erforderlichen Soft- und Hardware - Anbindung der Anlagen / Systeme an das RIS / PACS des Auftraggebers inklusive der dafür erforderlichen Soft- und Hardware (DICOM Schnittstelle) - Einbindung aller netzwerkfähigen Komponenten in das klinikumsweite TCP / IP-Netzwerk und dessen Infrastruktur - Inbetriebnahme gemäß § 10 Abs. 3 MPBetreibV inklusive Beleg, Prüfung der elektrischen Sicherheit - Erklärung der Betriebsbereitschaft - Funktionsprüfung(en), Probelauf - Übergabe der voll funktionsfähigen und betriebsbereiten Anlagen / Systeme einschließlich des gesamten zum Betrieb erforderlichen Zubehörs - Bedienungsanleitung / Begleitpapiere bzw. Geräteunterlagen in deutscher oder englischer Sprache als elektronisches Dokument im PDF-Format - Einweisung und Schulung des Personals des Auftraggebers - Mängelhaftung, Garantie - Organisation aller erforderlichen Sachverständigenabnahmen / Die Kosten für die Sachverständigenabnahmen selbst werden vom Auftraggeber getragen / übernommen. Die Leistung hat nach Maßgabe der "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" inklusive Anlagen zu erfolgen. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden an der TU Dresden, die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen ("VOL/B"; in der Fassung vom 05. August 2003), welche durch die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden an der TU Dresden ergänzt / konkretisiert werden, sowie wiederum ergänzend die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bei Zuschlagserteilung gültigen Fassung.
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-15 10:01:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 69
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für Deutschland zulässige / einschlägige Nachweise nach Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU: Auszüge aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem Vereinsregister, dem Partnerschaftsregister oder dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder). Hierzu ist dem Angebot ein entsprechender, aktueller Registerauszug (bspw. aus Handelsregister) oder Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, der nationalen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, der nationalen Identifikationsnummer, der Nationalität des / der wirtschaftlichen Eigentümer(s), zur Anzahl der während der letzten drei Jahre durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden und Führungskräfte, zu den Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre (in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags), Angabe der Unternehmensklasse / Unternehmensgröße) gemäß Formblatt F1-A
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung, dass derzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen (Absicherung der auftragsspezifischen Risiken) besteht inklusive Angabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung, dass derzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen (Absicherung der auftragsspezifischen Risiken) besteht inklusive Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des Versicherungsdeckungsumfangs sowie der Versicherungssummen je Versicherungsfall und Zusicherung, dass die Haftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß Formblatt F5
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren (2022 - 2024 oder aktueller), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren (2022 - 2024 oder aktueller), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner*in des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten Leistungen / Angaben zum Auftragsinhalt, Angabe des Auftragsvolumens (nicht zwingend)) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt F4-A. Der Auftraggeber legt insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung bzw. bei der Erbringung entsprechender Leistungen verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von Referenzprojekten / Referenzaufträgen, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden Leistungen ist. Es sind insgesamt mindestens fünf vergleichbare Referenzprojekte / Referenzaufträge anzugeben. Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte / Referenzaufträge als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen gewesen ist. Ein vergleichbarer Leistungsgegenstand bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen liegt vor, wenn mindestens die folgenden Leistungen Inhalt / Gegenstand des Referenzprojektes / des Referenzauftrages gewesen sind: Ausbau / Demontage einer "alten" urologischen Röntgenanlage sowie Verkauf, Lieferung, Aufstellung, Installation / Montage, medientechnischer Anschluss, Inbetriebnahme einer vergleichbaren urologischen Röntgenanlage (vgl. Anlage 1 - Leistungsverzeichnis) für einen vergleichbaren Auftraggeber. Vergleichbare Auftraggeber sind Universitätskliniken sowie Krankenhäuser der Maximalversorgung. Es ist zu beachten, dass als Referenzprojekt / als Referenzauftrag nur Aufträge / Beschaffungen angegeben werden können, in denen die auftragsgegenständlichen Leistungen bereits erbracht worden sind. Noch nicht abgeschlossene Beschaffungsprojekte können dementsprechend nicht als Referenzprojekt / als Referenzauftrag berücksichtigt werden. (Hinweise: Das Formblatt F4-A kann zur erforderlichen Angabe von mehreren Referenzen vervielfältigt werden. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass anstatt einer konkreten Ansprechpartner*in des Referenz-Auftraggebers auch eine anonymisierte Möglichkeit zur (ersten) Kontaktaufnahme (bspw. Funktionspostfächer einer Abteilung) als ausreichend betrachtet wird und dementsprechend - wenn ein entsprechender, anonymisierter Kontakt angegeben wird - keine namentliche Benennung einer Ansprechpartner*in erfolgen muss.)
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YBW54TY
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des §...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBW54TY
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot / gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Um die Übersendung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) wird gebeten. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist demgemäß dem Angebot nicht zwingend beizulegen. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1.1. der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen"). Nebenangebote sind nicht zugelassen. Es ist die Abgabe von maximal einem Hauptangebot zugelassen. 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkten 2.5 und 2.6 der "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" zu beachten. 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzlichen Ausschlussgründen erbracht wird. 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 6. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 23.06.2025
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“Der Auftraggeber verlängert die bisher am 07.04.2025, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 15.04.2025, 10.00 Uhr. Unter Punkt...”
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Der Auftraggeber verlängert die bisher am 07.04.2025, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 15.04.2025, 10.00 Uhr. Unter Punkt 5.1.12. "Bedingungen für die Auftragsvergabe" der Bekanntmachung wurden daher die Frist für den Eingang der Angebote sowie das Eröffnungsdatum korrigiert / geändert. Der Auftraggeber verlängert in diesem Zusammenhang zudem die bisher am 13.06.2025 endende Zuschlags- / Bindefrist auf den 23.06.2025. Unter Punkt 2.1.4 "Allgemeine Informationen" der Bekanntmachung wurden daher die Angaben / Festlegungen zur Bindefrist des Angebots korrigiert / geändert. Der Auftraggeber stellt die von den bisher getroffenen Änderungen, Festlegungen betroffene Vergabeunterlagen: Anlage 1 - Leistungsverzeichnis in einer entsprechend abgeänderten / aktualisierten Version (mit dem Stand 25.03.2025) zur Verfügung, in der die bisher erfolgten Änderungen, Festlegungen entsprechend umgesetzt wurden (vgl. rote Schriftfarbe in der Unterlage). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bieter bei der Angebotsabgabe ihrem Angebot zwingend die Vergabeunterlage: Anlage 1 - Leistungsverzeichnis mit dem Stand 25.03.2025 anstelle der bisher zur Verfügung gestellten Unterlage / Anlage 1 beizulegen haben.
“Der Auftraggeber verlängert die bisher am 07.04.2025, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 15.04.2025, 10.00 Uhr. In diesem...”
Der Auftraggeber verlängert die bisher am 07.04.2025, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 15.04.2025, 10.00 Uhr. In diesem Zusammenhang verlängert der Auftraggeber zudem die bisher am 13.06.2025 endende Zuschlags- / Bindefrist auf den 23.06.2025. Der Auftraggeber stellt die von den bisher getroffenen Änderungen, Festlegungen betroffene Vergabeunterlage: Anlage 1 - Leistungsverzeichnis in einer entsprechend abgeänderten / aktualisierten Version (mit dem Stand 25.03.2025) zur Verfügung, in der die bisher erfolgten Änderungen, Festlegungen entsprechend umgesetzt wurden.
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Quelle: OJS 2025/S 061-197123 (2025-03-26)