VE 060 Mauer- und Stahlbetonarbeiten Bäckerhof - Generationengerechte Verbesserung der Zugänglichkeit und Erlebbarkeit des Museumsschlosses Wernigerode

Stadt Wernigerode für Stiftung Schloß Wernigerode

VE 060 Mauer- und Stahlbetonarbeiten Bäckerhof

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-02-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-02-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: VE 060 Mauer- und Stahlbetonarbeiten Bäckerhof - Generationengerechte Verbesserung der Zugänglichkeit und Erlebbarkeit des Museumsschlosses Wernigerode
Referenznummer: TBA 14/2025
Kurze Beschreibung: VE 060 Mauer- und Stahlbetonarbeiten Bäckerhof
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Maurerarbeiten 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Das Schloss Wernigerode, welches idyllisch auf einer Anhöhe über der Stadt Wernigerode liegt, erhielt seine heutige historisierende Gestalt im Wesentlichen Ende des 19. Jahrhunderts durch den Architekten Carl Frühling. Die Geschichte des Baus als ursprünglich mittelalterliche Burg reicht bis ins 12. Jahrhundert zurück. Die heutige Schlossanlage besteht aus der auf der Bergspitze angeordneten Kernburg, welche durch die spiralförmig angeordneten Befestigungsanlagen bzw. die breiten Zufahrtswege erschlossen wird. Unterschieden wird hierbei der Innen- und der Außenring. Gegenstand dieses Auftrags ist: Sanierung einer historischen denkmalgeschützten Stützmauer, kleinteiliges Baumumfeld am Schloss Wernigerode, umfangreiche Erdarbeiten (ca. 400 m3), Sandsteinquadermauerwerk abtragen und Neuaufsetzen (ca. 10 m3), Mauerwerkssanierung von historischem Schichtenmauerwerk (ca. 400 m2), Ziegelmauerwerk (ca. 30 m3), Drainagen (60 m)
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister sowie vom Wettbewerbsregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden. Mit dem Angebot sind vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden einzureichen: - Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen in der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im Original gültig - Berufs- oder Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters - Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes - Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig) Der Auftraggeber wird von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stahlbetonarbeiten 📦
Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-16 📅
Datum des Endes: 2026-01-30 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-31 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-31 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Der Öffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren nicht in Anwesenheit der Bieter statt. Eine Teilnahme am Öffnungstermin ist nicht möglich.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-03-31 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Öffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren nicht in Anwesenheit der Bieter statt. Eine Teilnahme am Öffnungstermin ist nicht möglich.
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Hinweise zum Bestbieterprinzip gemäß § 8 TVergG LSA. Die nach diesem Gesetz und nach den in § 1 (2) Satz 1 genannten Vergabe- und Vertragsordnungen verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Wir weisen darauf hin, dass Nachforderungen und Abforderungen der Erklärungen und Nachweise elektronisch über die Vergabeplattform erfolgen. Nur der Bestbieter hat im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer Frist von mindestens drei und höchstens fünf Werktagen vorzulegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Wernigerode für Stiftung Schloß Wernigerode
Nationale Registrierungsnummer: 15085370 - 00006010 - 48
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 38855
Postort: Wernigerode
Region: Harz 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadt Wernigerode
E-Mail: vergabestelle@wernigerode.de 📧
Telefon: +49 3943654605 📞
Fax: +49 39436547605 📠
URL: https://www.wernigerode.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1954273f355-3c0bab1701cccee9 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt 1. und 2. Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 3455141529 📞
Fax: +49 3455141115 📠
URL: https://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-27+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 043-139781 (2025-02-27)