Die Untersuchungen sind an vom AN zu entnehmenden, gestörten Bodenproben durchzuführen. Je nach Baufortschritt und Erfordernis werden die einzelnen Leistungen kurzfristig vom AG angefordert. Der AN ist verpflichtet, diese binnen 24 Stunden nach Aufforderung durch den AG auszuführen und das Ergebnis dem AG mitzuteilen. Um eine wirksame Kontrollprüfung durch den AG sicherzustellen, müssen die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen spätestens am vierten Werktag nach Probenahme beim AG vorliegen. Die Ergebnisse der Haufwerksbeprobungen müssen spätestens 14 Werktage nach Probenahme vorliegen. Im Wesentlichen sind die folgenden Leistungen auszuführen: Im Feld / vor Ort: • Entnahme von gestörten Bodenproben • Bestimmung der Dichte des Bodens im Feld • Durchführung von Lastplattenversuchen • Anfertigung einer Lageskizze / Ortsbeschreibung der Probenahme- bzw. Prüfstelle • Einmessen der Lage (Gauß-Krüger-Koordinaten) und Höhenlage der Probenahme- und Prüfstellen • Entnahme von Haufwerksmischproben inkl. Dokumentation gem. LAGA PN98. Im Labor / Büro: • Prüfplan mit Festlegung der Anzahl der Prüfstellen anhand des QS-Plans Erdbau des AN Tiefbau (siehe Anlage 1) • Bestimmung der Korngrößenverteilung durch Nasssiebung sowie durch Nasssiebung und Sedimentation, Fließ- und Ausrollgrenzen, Glühverlust • Bestimmung der Proctordichte • Deklarationsanalytik der Haufwerksmischproben nach Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Tagebauen und Brüchen (Eckpunktepapier), Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) oder Deponieverordnung (DepV)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-15.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: VE732.1 Kontrollprüfungen Erdbau BA3
Referenznummer: M-042-25
Kurze Beschreibung:
“Die Untersuchungen sind an vom AN zu entnehmenden, gestörten Bodenproben durchzuführen. Je nach Baufortschritt und Erfordernis werden die einzelnen...”
Kurze Beschreibung
Die Untersuchungen sind an vom AN zu entnehmenden, gestörten Bodenproben durchzuführen. Je nach Baufortschritt und Erfordernis werden die einzelnen Leistungen kurzfristig vom AG angefordert. Der AN ist verpflichtet, diese binnen 24 Stunden nach Aufforderung durch den AG auszuführen und das Ergebnis dem AG mitzuteilen. Um eine wirksame Kontrollprüfung durch den AG sicherzustellen, müssen die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen spätestens am vierten Werktag nach Probenahme beim AG vorliegen. Die Ergebnisse der Haufwerksbeprobungen müssen spätestens 14 Werktage nach Probenahme vorliegen.
Im Wesentlichen sind die folgenden Leistungen auszuführen:
Im Feld / vor Ort:
• Entnahme von gestörten Bodenproben
• Bestimmung der Dichte des Bodens im Feld
• Durchführung von Lastplattenversuchen
• Anfertigung einer Lageskizze / Ortsbeschreibung der Probenahme- bzw. Prüfstelle
• Einmessen der Lage (Gauß-Krüger-Koordinaten) und Höhenlage der Probenahme- und Prüfstellen
• Entnahme von Haufwerksmischproben inkl. Dokumentation gem. LAGA PN98.
Im Labor / Büro:
• Prüfplan mit Festlegung der Anzahl der Prüfstellen anhand des QS-Plans Erdbau des AN Tiefbau (siehe Anlage 1)
• Bestimmung der Korngrößenverteilung durch Nasssiebung sowie durch Nasssiebung und Sedimentation, Fließ- und Ausrollgrenzen, Glühverlust
• Bestimmung der Proctordichte
• Deklarationsanalytik der Haufwerksmischproben nach Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Tagebauen und Brüchen (Eckpunktepapier), Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) oder Deponieverordnung (DepV)
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Untersuchungen sind an vom AN zu entnehmenden, gestörten Bodenproben durchzuführen. Je nach Baufortschritt und Erfordernis werden die einzelnen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Untersuchungen sind an vom AN zu entnehmenden, gestörten Bodenproben durchzuführen. Je nach Baufortschritt und Erfordernis werden die einzelnen Leistungen kurzfristig vom AG angefordert. Der AN ist verpflichtet, diese binnen 24 Stunden nach Aufforderung durch den AG auszuführen und das Ergebnis dem AG mitzuteilen. Um eine wirksame Kontrollprüfung durch den AG sicherzustellen, müssen die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen spätestens am vierten Werktag nach Probenahme beim AG vorliegen. Die Ergebnisse der Haufwerksbeprobungen müssen spätestens 14 Werktage nach Probenahme vorliegen.
Im Wesentlichen sind die folgenden Leistungen auszuführen:
Im Feld / vor Ort:
• Entnahme von gestörten Bodenproben
• Bestimmung der Dichte des Bodens im Feld
• Durchführung von Lastplattenversuchen
• Anfertigung einer Lageskizze / Ortsbeschreibung der Probenahme- bzw. Prüfstelle
• Einmessen der Lage (Gauß-Krüger-Koordinaten) und Höhenlage der Probenahme- und Prüfstellen
• Entnahme von Haufwerksmischproben inkl. Dokumentation gem. LAGA PN98.
Im Labor / Büro:
• Prüfplan mit Festlegung der Anzahl der Prüfstellen anhand des QS-Plans Erdbau des AN Tiefbau (siehe Anlage 1)
• Bestimmung der Korngrößenverteilung durch Nasssiebung sowie durch Nasssiebung und Sedimentation, Fließ- und Ausrollgrenzen, Glühverlust
• Bestimmung der Proctordichte
• Deklarationsanalytik der Haufwerksmischproben nach Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Tagebauen und Brüchen (Eckpunktepapier), Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) oder Deponieverordnung (DepV)
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Baustelle befindet sich im Gebiet der Gemeinde Aiterhofen zwischen Sand und Hermannsdorf im Landkreis Straubing/Bogen.”
Ort der Leistung: Straubing, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-02 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH, Blutenburgstraße 20, 80636 München
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Angaben über befugte Personen: Nur Vertreter der Vergabestelle (Käufer).”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Mind. 1 Laborleiter, 1 Stellvertreter und mind. 2 Baustoffprüfer.
- Der Bieter kann mit dem Angebot zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit eine direkt...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Mind. 1 Laborleiter, 1 Stellvertreter und mind. 2 Baustoffprüfer.
- Der Bieter kann mit dem Angebot zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" oder der EEE, ergänzt durch einschlägige Unterlagen erbracht werden.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.”
“Der Bieter hat anzugeben; inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L 127/III.127)...”
Der Bieter hat anzugeben; inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L 127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de) eingereicht werden.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: t:08921762411
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +498921762411📞
Fax: +498921762847 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: DE200164501
Postanschrift: Blutenburgstraße 20
Postleitzahl: 80636
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: evergabe@wiges-gmbh.de📧
Telefon: +498999222281📞
Fax: +498999222299 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 076-250960 (2025-04-15)