Veranstaltungen für die Kommunikation der EU-Strukturfonds (Förderzeitraum 2021 - 2027)

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Durchführung von Veranstaltungen und öffentlichkeitswirksamen Aktionen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Just Transition Fund (JTF) sowie dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) im Förderzeitraum 2021 bis 2027

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-04-17 Auftragsbekanntmachung
2025-07-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2025-04-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Veranstaltungen für die Kommunikation der EU-Strukturfonds (Förderzeitraum 2021 - 2027)
Referenznummer: 13-0452/281
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Veranstaltungen und öffentlichkeitswirksamen Aktionen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Just Transition Fund (JTF) sowie dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) im Förderzeitraum 2021 bis 2027
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Geschätzter Wert ohne MwSt: 694676.47 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Der Freistaat Sachsen erhält aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Just Transition Fund (JTF) sowie dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) im Förderzeitraum 2021 bis 2027 insgesamt rund 3,1 Milliarden Euro. Mit dem EFRE wird in Forschung und Innovation, Klimaschutz und Wirtschaftsförderung investiert. Der JTF dient der Bewältigung des Strukturwandels in den Kohleregionen. Der ESF Plus wird für Bildung, Aus- und Weiterbildung, eine nachhaltige und hochwertige Beschäftigung sowie die soziale Inklusion und die Bekämpfung von Armut und Diskriminierung eingesetzt. Die Mittel werden für verschiedene Förderprogramme verwendet. Die Europäische Kommission und der Freistaat Sachsen legen Wert darauf, dass möglichst viele potenzielle Nutzer über die Fördermöglichkeiten informiert sind. Außerdem ist der Einsatz der Mittel für den Bürger transparent zu gestalten. Die positiven Leistungen der EU sollen verdeutlicht werden. Um diese Aufgaben wahrzunehmen, sind bei den beiden Verwaltungsbehörden für den EFRE/JTF und dem ESF Plus im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) auch Aufgaben zur Sichtbarkeit, Transparenz und Kommunikation angesiedelt. Ein Mittel zum Erreichen der Kommunikationsziele bilden Veranstaltungen zu den drei Fonds. Gegenstand der Vergabe ist eine Vereinbarung über die Durchführung von Veranstaltungen. Die Vereinbarung beinhaltet Rahmenvereinbarungsleistungen. Innerhalb dieser Rahmenvereinbarung werden Einzelaufträge für die jeweiligen Veranstaltungen oder Aktionen ausgelöst. Die Leistungen sind in separate Module aufgeteilt. Die in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Elemente aus den Modulen sind Bestandteil der nachfolgend genannten, aufgezählten Veranstaltungstypen und öffentlichkeitswirksamen Aktionen. Die Auflistung ist nicht abschließend: - Halbtägige oder ganztägige Fachtagungen zu verschiedenen Themenbereichen der Förderung (als Präsenz-, Hybrid- oder reine Online-Veranstaltungen), - Konferenzen zur Förderung zu verschiedenen Themen mit EFRE-, JTF- und/oder ESF-Bezug (als Präsenz-, Hybrid- oder reine Online-Veranstaltungen), - Messeteilnahmen oder Teilnahmen an Veranstaltungen Dritter (z. B. mit eigenen Ständen oder in Kooperation mit Dritten wie z.B. mit der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (als Präsenz-, Hybrid- oder reine Online-Veranstaltungen)), - Infostände (bei Veranstaltungen, Messen, im öffentlichen Raum), - Aktionsstände mit Verteilung von Informations- und Werbematerial, Quiz, Einsatz des EU-Maskottchens, Filmpräsentationen, sonstige "bunte" Aktionen (beispielsweise zum Tag der Sachsen) oder mobile Aktionen z. B. in Städten und Gemeinden, in Gebäuden oder öffentlichen Verkehrsmitteln, - Gremiensitzungen, wie z.B. Begleitausschuss. Bestandteil der Leistungsbeschreibung ist zum einen ein Basismodul: - Modul 1: Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen. Darüber hinaus gibt es folgende weitere Module: - Modul 2: Personal für die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen, - Modul 3: Catering, - Modul 4: Technik, - Modul 5: Druckerzeugnisse, - Modul 6: Veranstaltungsausstattung (Messebau; Zubehör) - zur Miete, - Modul 7: Transport von Veranstaltungsmaterial sowie Ausstellungs-equipment, - Modul 8: Transport von Personen. Aus diesen Modulen können je nach Bedarf für die jeweils geplante Veranstaltung einzelne Bestandteile in Form eines Einzelauftrags abgerufen werden. Die Rahmenvereinbarung sieht für die einzelnen Leistungspositionen eine unverbindlich geschätzte Abnahmemenge sowie eine Höchstabnahmemenge für die gesamte Rahmenvertragslaufzeit einschließlich Option vor. Der Auftraggeber garantiert darüberhinaus eine Mindestabnahmemenge. Die detaillierten Mengenangaben sind Bestandteil der Tabelle in der Anlage zu den Vertragsunterlagen (Bestandteil der mit dieser Bekanntmachung veröffentlichten Vergabeunterlagen). Weitere Leistungen im Zusammenhang mit den Kommunikationsmaßnahmen für die EU-Strukturfonds im Freistaat Sachsen sind Gegenstand weiterer Lose, welche vergeben wurden bzw. zu einem späteren Zeitpunkt vergeben werden.
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Zusätzliche Informationen:
Dem angegebenen Wert des Gesamtauftrages liegen die geschätzten Abnahmemengen je Leistungsposition im gesamten Vertragszeitraum einschließlich Option (insgesamt vier Jahre) zugrunde.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dauer: 24 Monate
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Rahmenvertrag tritt mit Zuschlagserteilung, frühestens am 24. Juli 2025 in Kraft. Der Auftragszeitraum beträgt zwei Jahre. Es besteht seitens des Auftraggebers die einmalige Option, den Vertrag einmal um weitere zwei Jahre zu verlängern, so dass die Gesamtlaufzeit vier Jahre nicht überschreitet. Diese Option ist vom Auftraggeber bis zu drei Monate vor Ablauf des ersten Vertragszeitraums in Textform gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers; aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterführung des Vertrages.
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Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Kurzkonzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.00
Preis
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Postleitzahl: 01097
Stadt: Dresden
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-20 10:10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 105 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 0
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-05-20 10:10:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen: Siehe Ausführungen in den Bewerbungsbedingungen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung zu unternehmensbezogenen Angaben, Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten, Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB i.V.m. § 42 VgV sowie ggf. zur Selbstreinigung nach § 125 GWB, Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integrationvon Ausländern im Bundesgebiet, § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, § 24 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten, Erklärung zur Einhaltung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, Erklärung zum Datenschutz. Teilnehmer am Vergabeverfahren können auch Bietergemeinschaften sein (§ 43 VgV). Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Mit der Abgabe des Angebotes benennt die Bietergemeinschaft jeweils sämtliche Mitglieder und bezeichnet eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Bei der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung Bietergemeinschaft entsprechend von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, Institutionen bzw. Einzelpersonen gemäß der Bewerbungsbedingungen zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen. Zum Nachweis der notwendigen Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen erforderlich und dem Angebot beizufügen. Hinsichtlich der Angaben und Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit genügt es, wenn die Bietergemeinschaft die Anforderungen insgesamt durch ihre Mitglieder erfüllt. Das vorgesehene Mitglied und der von diesem zu erfüllende Teil der Leistung sind in den Angebotsunterlagen genau zu bezeichnen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe sowie der nachträgliche Eintritt in eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, sind nicht möglich. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) für die Leistungserbringung. Fällt ein Mitglied der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die vollständige Leistungserbringung durch die verbleibende Bietergemeinschaft sichergestellt sein.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot mindestens drei Referenzen von in den letzten 36 Monaten vor dem Termin zur Angebotsabgabe abgeschlossenen Aufträgen bzw. abgeschlossenen wesentlichen Teilen von Aufträgen vorzulegen. Die Aufträge, die als Referenz herangezogen werden, müssen jeweils die Konzipierung, Organisation und Durchführung einer Veranstaltung beinhalten, wobei • mindestens eine Referenz eine ganztägige Präsenzveranstaltung mit einem Umfang von mindestens 100 Personen umfasst, • mindestens eine Referenz eine hybride Veranstaltung mit mindestens 50 Teilnehmenden in Präsenz und 100 Teilnehmenden online umfasst und • mindestens eine Referenz einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft enthalten ist.
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Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten sowie zur Vereinbarung zusätzlicher Vertragsbedingungen
Eignungskriterium: Informationssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Erklärung zur Beachtung der VwV Informationssicherheit
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: §§ 123,124 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: unbekannt
Postanschrift: Wilhelm-Buck-Str. 2
Postleitzahl: 01097
Postort: Dresden
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: auftragswesen@smwa.sachsen.de 📧
Telefon: +49 351564-0 📞
Fax: +49 3514510088999 📠
URL: www.smwa.sachsen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1961a790efc-38e2c802082cad8f 🌏
Teilnahme-URL: https://evergabe.sachsen.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: k.A.
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 341977-3800 📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 078-258739 (2025-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR (framework approximate) 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Der Freistaat Sachsen erhält aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Just Transition Fund (JTF) sowie dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) im Förderzeitraum 2021 bis 2027 insgesamt rund 3,1 Milliarden Euro. Mit dem EFRE wird in Forschung und Innovation, Klimaschutz und Wirtschaftsförderung investiert. Der JTF dient der Bewältigung des Strukturwandels in den Kohleregionen. Der ESF Plus wird für Bildung, Aus- und Weiterbildung, eine nachhaltige und hochwertige Beschäftigung sowie die soziale Inklusion und die Bekämpfung von Armut und Diskriminierung eingesetzt. Die Mittel werden für verschiedene Förderprogramme verwendet. Die Europäische Kommission und der Freistaat Sachsen legen Wert darauf, dass möglichst viele potenzielle Nutzer über die Fördermöglichkeiten informiert sind. Außerdem ist der Einsatz der Mittel für den Bürger transparent zu gestalten. Die positiven Leistungen der EU sollen verdeutlicht werden. Um diese Aufgaben wahrzunehmen, sind bei den beiden Verwaltungsbehörden für den EFRE/JTF und dem ESF Plus im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) auch Aufgaben zur Sichtbarkeit, Transparenz und Kommunikation angesiedelt. Ein Mittel zum Erreichen der Kommunikationsziele bilden Veranstaltungen zu den drei Fonds. Gegenstand der Vergabe ist eine Vereinbarung über die Durchführung von Veranstaltungen. Die Vereinbarung beinhaltet Rahmenvereinbarungsleistungen. Innerhalb dieser Rahmenvereinbarung werden Einzelaufträge für die jeweiligen Veranstaltungen oder Aktionen ausgelöst. Die Leistungen sind in separate Module aufgeteilt. Die in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Elemente aus den Modulen sind Bestandteil der nachfolgend genannten, aufgezählten Veranstaltungstypen und öffentlichkeitswirksamen Aktionen. Die Auflistung ist nicht abschließend: - Halbtägige oder ganztägige Fachtagungen zu verschiedenen Themenbereichen der Förderung (als Präsenz-, Hybrid- oder reine Online-Veranstaltungen), - Konferenzen zur Förderung zu verschiedenen Themen mit EFRE-, JTF- und/oder ESF-Bezug (als Präsenz-, Hybrid- oder reine Online-Veranstaltungen), - Messeteilnahmen oder Teilnahmen an Veranstaltungen Dritter (z. B. mit eigenen Ständen oder in Kooperation mit Dritten wie z.B. mit der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (als Präsenz-, Hybrid- oder reine Online-Veranstaltungen)), - Infostände (bei Veranstaltungen, Messen, im öffentlichen Raum), - Aktionsstände mit Verteilung von Informations- und Werbematerial, Quiz, Einsatz des EU-Maskottchens, Filmpräsentationen, sonstige "bunte" Aktionen (beispielsweise zum Tag der Sachsen) oder mobile Aktionen z. B. in Städten und Gemeinden, in Gebäuden oder öffentlichen Verkehrsmitteln, - Gremiensitzungen, wie z.B. Begleitausschuss. Bestandteil der Leistungsbeschreibung ist zum einen ein Basismodul: - Modul 1: Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen. Darüber hinaus gibt es folgende weitere Module: - Modul 2: Personal für die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen, - Modul 3: Catering, - Modul 4: Technik, - Modul 5: Druckerzeugnisse, - Modul 6: Veranstaltungsausstattung (Messebau; Zubehör) - zur Miete, - Modul 7: Transport von Veranstaltungsmaterial sowie Ausstellungsequipment, - Modul 8: Transport von Personen. Aus diesen Modulen können je nach Bedarf für die jeweils geplante Veranstaltung einzelne Bestandteile in Form eines Einzelauftrags abgerufen werden. Die Rahmenvereinbarung sieht für die einzelnen Leistungspositionen eine unverbindlich geschätzte Abnahmemenge sowie eine Höchstabnahmemenge für die gesamte Rahmenvertragslaufzeit einschließlich Option vor. Der Auftraggeber garantiert darüberhinaus eine Mindestabnahmemenge. Die detaillierten Mengenangaben sind Bestandteil der Tabelle in der Anlage zu den Vertragsunterlagen (Bestandteil der mit dieser Bekanntmachung veröffentlichten Vergabeunterlagen). Weitere Leistungen im Zusammenhang mit den Kommunikationsmaßnahmen für die EU-Strukturfonds im Freistaat Sachsen sind Gegenstand weiterer Lose, welche vergeben wurden bzw. zu einem späteren Zeitpunkt vergeben werden.
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Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-07-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 786 120 EUR 💰
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bestfall GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE813887181
Postanschrift: Hindemithstraße 29
Postleitzahl: 55127
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: mail@bestfall.de 📧
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen

Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 258739-2025

Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf §§ 160 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder; 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-31+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 147-509541 (2025-07-31)