Das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) beabsichtigt, den Hochwasserschutz in Frankfurt (Oder) für ein 200-jährliches Hochwasser auszubauen. Dazu soll ein ca. 370 m langer Teil der Uferspundwand durch eine Bohrpfahlwand mit Ortbetonvorsatzschale ersetzt, ein Stemmtor errichtet sowie der südlich anschließende ca. 200 m lange Abschnitt des Betonholms der Uferspundwand saniert werden. Das Hochwasserschutzvorhaben wird durch städtebauliche Maßnahmen flankiert, zu denen die Wiederherstellung der Uferpromenade mit vergrößerter Freitreppe und Viewpoints (Aussichtsplattformen) gehört. Die Baumaßnahme läuft bereits seit 08/2022. Aufgrund von Mängeln bei der Herstellung der Bohrpfähle muss die genehmigte Baukonstruktion der Hochwasserschutzwand abgeändert werden. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung ist der Umfang der Änderungen und Abweichung von der genehmigten Baukonstruktion prinzipiell geklärt, jedoch noch nicht abschließend in entsprechenden Plandarstellungen und Ausführungsdetails umgesetzt. Die beigefügten Lagepläne und Querschnitte sind z.T. noch nicht freigegeben. Aufgrund der festgestellten Mängel kommt es zu einer erheblichen Überschreitung der Bauzeit (geplant: 12/2024). Nach aktuellem Stand soll die Baumaßnahme voraussichtlich 12/2026 fertiggestellt werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Fortführung der Leistungen der laufenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination ab 01.12.2025. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, welche Sie in den Vergabeunterlagen finden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-01.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verbesserung Hochwasserschutz auf eine HW 200 - Sigeko -Leistungen
Referenznummer: VB-25-199
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) beabsichtigt, den Hochwasserschutz in Frankfurt
(Oder) für ein 200-jährliches Hochwasser auszubauen.
Dazu soll ein ca. 370 m langer Teil der Uferspundwand durch eine Bohrpfahlwand mit Ortbetonvorsatzschale
ersetzt, ein Stemmtor errichtet sowie der südlich anschließende ca. 200 m lange
Abschnitt des Betonholms der Uferspundwand saniert werden. Das Hochwasserschutzvorhaben
wird durch städtebauliche Maßnahmen flankiert, zu denen die Wiederherstellung der Uferpromenade
mit vergrößerter Freitreppe und Viewpoints (Aussichtsplattformen) gehört.
Die Baumaßnahme läuft bereits seit 08/2022. Aufgrund von Mängeln bei der Herstellung der
Bohrpfähle muss die genehmigte Baukonstruktion der Hochwasserschutzwand abgeändert werden.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung ist der Umfang der Änderungen und Abweichung von der
genehmigten Baukonstruktion prinzipiell geklärt,
jedoch noch nicht abschließend in entsprechenden Plandarstellungen und Ausführungsdetails
umgesetzt. Die beigefügten Lagepläne und Querschnitte sind z.T. noch nicht freigegeben.
Aufgrund der festgestellten Mängel kommt es zu einer erheblichen Überschreitung der Bauzeit
(geplant: 12/2024). Nach aktuellem Stand soll die Baumaßnahme voraussichtlich 12/2026 fertiggestellt
werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Fortführung der Leistungen der laufenden Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordination ab 01.12.2025.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, welche Sie in den Vergabeunterlagen finden.
Das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) beabsichtigt, den Hochwasserschutz in Frankfurt
(Oder) für ein 200-jährliches Hochwasser auszubauen.
Dazu soll ein ca. 370 m langer Teil der Uferspundwand durch eine Bohrpfahlwand mit Ortbetonvorsatzschale
ersetzt, ein Stemmtor errichtet sowie der südlich anschließende ca. 200 m lange
Abschnitt des Betonholms der Uferspundwand saniert werden. Das Hochwasserschutzvorhaben
wird durch städtebauliche Maßnahmen flankiert, zu denen die Wiederherstellung der Uferpromenade
mit vergrößerter Freitreppe und Viewpoints (Aussichtsplattformen) gehört.
Die Baumaßnahme läuft bereits seit 08/2022. Aufgrund von Mängeln bei der Herstellung der
Bohrpfähle muss die genehmigte Baukonstruktion der Hochwasserschutzwand abgeändert werden.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung ist der Umfang der Änderungen und Abweichung von der
genehmigten Baukonstruktion prinzipiell geklärt,
jedoch noch nicht abschließend in entsprechenden Plandarstellungen und Ausführungsdetails
umgesetzt. Die beigefügten Lagepläne und Querschnitte sind z.T. noch nicht freigegeben.
Aufgrund der festgestellten Mängel kommt es zu einer erheblichen Überschreitung der Bauzeit
(geplant: 12/2024). Nach aktuellem Stand soll die Baumaßnahme voraussichtlich 12/2026 fertiggestellt
werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Fortführung der Leistungen der laufenden Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordination ab 01.12.2025.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, welche Sie in den Vergabeunterlagen finden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Beliebiger Ort
Beschreibung
Interne Kennung: VB-25-199
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Leistung sind Planungs- und Koordinierungsleistungen bei der Planung, Vorbereitung
und Umsetzung des o.g. Bauvorhabens in Bezug auf die Sicherheit der Arbeitskräfte bei
der Ausführung der Baumaßnahme.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Die sozialen Aspekte dienem dem Gesundheutsschutz und der Vermeidung von Unfällen von auf der Baustelle tätigen Personen, es werden also faire Arbeitsbedingungen eingehalten. Weiterhin wird das Mindestentgelt nach dem BbgVergG gezahlt.
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Angaben zum Erfüllungsort finden Sie in der Leistungsbeschreibung.
Dauer: 13 Monate Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-06 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-06 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 56 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-10-06 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-09-29 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Nachforderungen von unternehmens- und leistungsbezogenen Unterlagen werden jeweils entsprechend § 56 Abs. 2 ff. VgV durchgeführt.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Die Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit ist im Kontext der Sicherheitsdienstleistungen und der betrieblichen Sicherheitsorganisation von zentraler Bedeutung.
Nachweis durch:
Vorlegen von Studiennachweisen, Bescheinigungen oder Zeugnissen über die berufliche Befähigung. Diese solten insbesondere die für die Dienstleistungen verantwortlichen Personen betreffen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Die Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit ist im Kontext der Sicherheitsdienstleistungen und der betrieblichen Sicherheitsorganisation von zentraler Bedeutung.
Nachweis durch:
Vorlegen von Studiennachweisen, Bescheinigungen oder Zeugnissen über die berufliche Befähigung. Diese solten insbesondere die für die Dienstleistungen verantwortlichen Personen betreffen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestens 2 Referenzen für SiGeKo-Leistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Erfahrungen / Referenzen müssen aus dem laufenden Kalenderjahr (2025) oder aus den letzten fünf Kalenderjahren (2024, 2023, 2022, 2021, 2020) sein. Es können auch laufende Aufträge als Referenz angegeben werden.
Nachweis durch:
Eigenerklärung in Form einer Referenzliste mit folgenden Angaben: Name des Projektes, Auftragswert, Adresse der Beauftragten Niederlassung, Art und Umfang der Leistung, , Angaben zum Ausführungszeitraum, Auftraggeber mit Namen, Telefonnummer und E-Mail Kontakt
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestens 2 Referenzen für SiGeKo-Leistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Erfahrungen / Referenzen müssen aus dem laufenden Kalenderjahr (2025) oder aus den letzten fünf Kalenderjahren (2024, 2023, 2022, 2021, 2020) sein. Es können auch laufende Aufträge als Referenz angegeben werden.
Nachweis durch:
Eigenerklärung in Form einer Referenzliste mit folgenden Angaben: Name des Projektes, Auftragswert, Adresse der Beauftragten Niederlassung, Art und Umfang der Leistung, , Angaben zum Ausführungszeitraum, Auftraggeber mit Namen, Telefonnummer und E-Mail Kontakt
Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit - Die Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit ist im Kontext der Sicherheitsdienstleistungen und der betrieblichen Sicherheitsorganisation von zentraler Bedeutung.
Nachweis durch:
Vorlegen von Studiennachweisen, Bescheinigungen oder Zeugnissen über die berufliche Befähigung. Diese solten insbesondere die für die Dienstleistungen verantwortlichen Personen betreffen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit - Die Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit ist im Kontext der Sicherheitsdienstleistungen und der betrieblichen Sicherheitsorganisation von zentraler Bedeutung.
Nachweis durch:
Vorlegen von Studiennachweisen, Bescheinigungen oder Zeugnissen über die berufliche Befähigung. Diese solten insbesondere die für die Dienstleistungen verantwortlichen Personen betreffen.
mindestens 2 Referenzen für SiGeKo-Leistungen - Die Erfahrungen / Referenzen müssen aus dem laufenden Kalenderjahr (2025) oder aus den letzten fünf Kalenderjahren (2024, 2023, 2022, 2021, 2020) sein. Es können auch laufende Aufträge als Referenz angegeben werden.
Nachweis durch:
Eigenerklärung in Form einer Referenzliste mit folgenden Angaben: Name des Projektes, Auftragswert, Adresse der Beauftragten Niederlassung, Art und Umfang der Leistung, , Angaben zum Ausführungszeitraum, Auftraggeber mit Namen, Telefonnummer und E-Mail Kontakt
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
mindestens 2 Referenzen für SiGeKo-Leistungen - Die Erfahrungen / Referenzen müssen aus dem laufenden Kalenderjahr (2025) oder aus den letzten fünf Kalenderjahren (2024, 2023, 2022, 2021, 2020) sein. Es können auch laufende Aufträge als Referenz angegeben werden.
Nachweis durch:
Eigenerklärung in Form einer Referenzliste mit folgenden Angaben: Name des Projektes, Auftragswert, Adresse der Beauftragten Niederlassung, Art und Umfang der Leistung, , Angaben zum Ausführungszeitraum, Auftraggeber mit Namen, Telefonnummer und E-Mail Kontakt
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 17 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B).
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Angaben zu geforderten Sicherheiten ergeben sich aus § 18 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B).
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Bekanntmachungs-ID: CXVXYYDYTF2JU7S2
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular CSX 30) bzw. eines Angebotes (Formular CSX 32) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten.
IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
V. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen will, sind die unter Eignung genannten Nachweise und Erklärungen auf besonderes Verlangen auch für dieses Unternehmen einzureichen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung dem Auftraggeber gegenüber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen.
VI. Die im Rahmen des Angebots zugesicherten Merkmale zur Leistungserbringung werden im Rahmen der Leistungserbringung geschuldet. Dies umfasst auch Angaben/ Zusicherungen bezüglich der Zuschlagskriterien.Wenn also beispielsweise im Rahmen der Zuschlagskriterien die Angabe des einzusetzenden Personals nebst Qualifikation im Angebot dargestellt wird, verpflichtet sich ein Bieter auch das damit benannte Personal für die Leistungserbringung einzusetzen.
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular CSX 30) bzw. eines Angebotes (Formular CSX 32) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten.
IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
V. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen will, sind die unter Eignung genannten Nachweise und Erklärungen auf besonderes Verlangen auch für dieses Unternehmen einzureichen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung dem Auftraggeber gegenüber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen.
VI. Die im Rahmen des Angebots zugesicherten Merkmale zur Leistungserbringung werden im Rahmen der Leistungserbringung geschuldet. Dies umfasst auch Angaben/ Zusicherungen bezüglich der Zuschlagskriterien.Wenn also beispielsweise im Rahmen der Zuschlagskriterien die Angabe des einzusetzenden Personals nebst Qualifikation im Angebot dargestellt wird, verpflichtet sich ein Bieter auch das damit benannte Personal für die Leistungserbringung einzusetzen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) des Landes Brandenburg
Nationale Registrierungsnummer: t:03318667237
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Postleitzahl: 14467
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: haivan.nguyen@mleuv.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331866-7232📞
Fax: +49 331866-7060 📠 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Postleitzahl: 14473
Kontaktperson: vergabekammer@mwaek.brandenburg.de
E-Mail: vergabekammer@mwaek.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331866-1719📞
Fax: +49 331866-1652 📠
URL: https://mwaek.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 167-571262 (2025-09-01)