Der Vertrag bietet Sachversicherungsschutz für Gebäude oder Räume von Gebäuden des Versicherungsnehmers im gesamten Bundesgebiet. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die versicherten Gebäude insgesamt zu mindestens 75 % zu Wohnzwecken genutzt werden. Gästeappartements und Dienstwohnungen in Dienstgebäuden sind im Versicherungsschutz eingeschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-19.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verbundene Wohngebäudeversicherung
Reference number: 25-2000059929
Kurze Beschreibung:
“Der Vertrag bietet Sachversicherungsschutz für Gebäude oder Räume von Gebäuden des Versicherungsnehmers im gesamten Bundesgebiet. Voraussetzung für den...”
Kurze Beschreibung
Der Vertrag bietet Sachversicherungsschutz für Gebäude oder Räume von Gebäuden des Versicherungsnehmers im gesamten Bundesgebiet. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die versicherten Gebäude insgesamt zu mindestens 75 % zu Wohnzwecken genutzt werden. Gästeappartements und Dienstwohnungen in Dienstgebäuden sind im Versicherungsschutz eingeschlossen.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Versicherungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Auszug aus dem Vertrag (nicht abschließend): 3.1 Versicherte Sachen Versichert sind Gebäude oder Räume von Gebäuden nebst Zubehör, an denen der...”
Beschreibung der Beschaffung
Auszug aus dem Vertrag (nicht abschließend): 3.1 Versicherte Sachen Versichert sind Gebäude oder Räume von Gebäuden nebst Zubehör, an denen der Versicherungsnehmer ein versichertes Interesse hat. Mitversichert ist/sind: 1. Die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten bzw. angeschafften Sachen, 2. Zubehör in und außerhalb des Gebäudes (z.B. Baustoffe; Ersatzteile; Brennstoffvorräte für Heizungen; Gemeinschafts- einrichtungen wie Waschmaschinen, Wäschetrockner, Satellitenanlagen etc.) 3. Einrichtungen und Inventar, soweit sie dem Versicherungsnehmer gehören 4. abweichend von Abschnitt "A" § 5 Nr. 3 b VGB 2022 vom Mieter ein- oder angebrachte Gebäudebestandteile sind mitversichert (subsidiär) Nicht versichert sind: Sachen sowie Kosten, soweit hierfür Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag erlangt werden kann. 3.1.1 Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Rahmen der Klausel Entschädigung (Pkt. 7.5) genannten Betrag begrenzt. 3.1.2 Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstückes Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Rahmen der Klausel Entschädigung (Pkt. 7.5) genannten Betrag begrenzt. 3.1.3 Erweiterte Versicherung von Ableitungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück In Erweiterung von Abschnitt A 4.4 VGB 2022 sind Frost- und Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung außerhalb versicherter Gebäude auf dem Versicherungsgrundstück versichert, soweit diese Rohre der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen. Absatz 1 gilt nicht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Rahmen der Klausel Entschädigung (Pkt. 7.5) genannten Betrag begrenzt. 3.1.4 Sonstiges Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile Ergänzend gem. Abschnitt "A 7.5 VGB 2022 sind Gewächs- und Gartenhäuser bis 10 qm Grundfläche, Carports bis 12 qm, Garagen, Grundstückseinfriedungen (auch Hecken), Hof- und Gehwegbefestigungen und Wege- und Gartenbeleuchtungen mitversichert, soweit sie sich auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück befinden. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Rahmen der Klausel Entschädigung (Pkt. 7.5) genannten Betrag begrenzt. 3.1.5 Armaturen Es gilt die Klausel PK 7265 (22) VGB 2022 als vereinbart. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Rahmen der Klausel Entschädigung (Pkt. 7.5) genannten Betrag begrenzt. 3.2 Rohbauten Rohbauten sind mitversichert: Es gelten folgende Bestimmungen: 1. Die Feuerversicherung von Rohbauten umfasst auch die zum Bau bestimmten, auf dem Bauplatz oder seiner unmittelbaren Nähe lagernden Baustoffe. 2. In der Sturm-/Hagel- und Leitungswasserversicherung besteht Versicherungsschutz erst, wenn das Gebäude bezugsfertig ist. 3. Bis zur ersten Hauptfälligkeit, die auf die Fertigstellung der Gebäude folgt, ist die Mitversicherung prämienfrei. 3.3 Höherhaftung Der Versicherer gewährt über die zuletzt vereinbarte Gesamtversicherungssumme hinaus eine 10 %ige Höherhaftung. Diese Höherhaftung bezieht sich sowohl auf Preissteigerungen als auch auf Neuinvestitionen.
Mehr anzeigen
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Versicherungsort sind die bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden gemäß Anlage 2 des Vertrages.”
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 1 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-22 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 50
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Eignung, gemäß C3_Eigenerklärung_zur_Eignung__25-2000059929 in den Vergabeunterlagen enthalten. 1. Mindestens zwei Referenznachweise...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Eignung, gemäß C3_Eigenerklärung_zur_Eignung__25-2000059929 in den Vergabeunterlagen enthalten. 1. Mindestens zwei Referenznachweise des Risikoträgers (Versicherer/Vertragspartner) aus den letzten drei Jahren zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. - mit Angebotsabgabe gesondert einzureichen
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Eignung, gemäß C3_Eigenerklärung_zur_Eignung__25-2000059929 in den Vergabeunterlagen enthalten. 1.) Erlaubnis nach §8 VAG Bei Bietern,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Eignung, gemäß C3_Eigenerklärung_zur_Eignung__25-2000059929 in den Vergabeunterlagen enthalten. 1.) Erlaubnis nach §8 VAG Bei Bietern, die der deutschen Versicherungsaufsicht unterliegen mit Angebotsabgabe gesondert einzureichen: - Eigenerklärung, dass Erlaubnis nach § 8 VAG vorliegt. Hinweis - Bei Aussicht auf Zuschlag ist eine schriftliche Bescheinigung vorzulegen, welche bestätigt, dass eine Erlaubnis nach § 8 VAG vorliegt. - Bei anderen Bietern: Je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind: Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherungsunternehmen oder Nachweis der er-laubten Berufsausübung auf andere Weise.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Eignung, gemäß C3_Eigenerklärung_zur_Eignung__25-2000059929 in den Vergabeunterlagen enthalten. 1. Eigenerklärung zum Bestehen von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Eignung, gemäß C3_Eigenerklärung_zur_Eignung__25-2000059929 in den Vergabeunterlagen enthalten. 1. Eigenerklärung zum Bestehen von Rückversicherungsschutz (mit Angebotsabgabe gesondert einzureichen) 2. Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB)
Mehr anzeigen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Versicherungskonsortien dürfen Angebote auf Grundlage einer teilschuldnerischen (anteiligen) Haftung unterbreiten. In diesem Fall haben alle Partner der...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Versicherungskonsortien dürfen Angebote auf Grundlage einer teilschuldnerischen (anteiligen) Haftung unterbreiten. In diesem Fall haben alle Partner der Bietergemeinschaft gesondert zu erklären, mit welcher Quote in Prozent sie jeweils haften. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Text-form abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1.) Eigenerklärung gemäß C4_Eigenerklärung_Bieter_Russland Sanktionen_25-2000059929 - 2.) Maklervollmacht / Vermittlervollmacht - Von Maklern und/oder...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1.) Eigenerklärung gemäß C4_Eigenerklärung_Bieter_Russland Sanktionen_25-2000059929 - 2.) Maklervollmacht / Vermittlervollmacht - Von Maklern und/oder Vermittlern eingereichte Angebote sind nur bei Vorlage einer entspre-chenden Vollmacht durch den Risikoträger (Versicherer/ Vertragspartner) gegenüber dem Makler / Vermittler zugelassen. - Name und Anschrift des Bieters (Versicherer /Vertragspartner) muss im Angebotsschreiben erkennbar sein und die Voraussetzung gemäß Ziffer 9 des Angebotsschreibens erfüllen. - Eine alleinige Angabe des Namens und Anschrift des Maklers / Vermittlers im Angebots-schreiben führt zum Ausschluss des Angebotes.
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y635PV8#
1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y635PV8#
1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet; 3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können; 4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden; 5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren; 6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung); 8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen
Nationale Registrierungsnummer: t:069956632197
Postanschrift: Postfach 10 06 02
Postleitzahl: 60006
Postort: Frankfurt am Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: nachpruefung@bundesbank.de📧
Telefon: +49 699566-32197📞
Fax: +49 695069-2575 📠
URL: http://www.bundesbank.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 181-619496 (2025-09-19)