Verfahren über eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing und § 2 Abs. 2 LBesG NRW
Die Stadt Mülheim an der Ruhr (Auftraggeberin) beabsichtigt, den Mitarbeitenden (Tarifbeschäftigten und Beamtinnen und Beamten) durch Entgeltumwandlung das Dienstradleasing anzubieten. Dem liegt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) sowie das Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG NRW) zugrunde. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes an Diensträdern soll ein einheitlicher Anbieter (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleister) gefunden werden. Leasingnehmer sollen hierbei nicht die Mitarbeitenden werden, sondern die Auftraggeberin, die das Dienstrad den Mitarbeitenden im Rahmen eines Überlassungsvertrags zur Verfügung stellt. Gegenstand der Ausschreibung ist deshalb eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing und § 2 Abs. 2 LBesG NRW zum Zwecke der Überlassung an Mitarbeitende zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals). Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart. Die geschätzte Abnahmemenge ist 780 Fahrräder. Es gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 1.560 Fahrrädern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-27.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verfahren über eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing und § 2 Abs. 2 LBesG NRW
Referenznummer: MH-11_1-2025-10478
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Mülheim an der Ruhr (Auftraggeberin) beabsichtigt, den Mitarbeitenden (Tarifbeschäftigten und Beamtinnen und Beamten) durch Entgeltumwandlung das...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Mülheim an der Ruhr (Auftraggeberin) beabsichtigt, den Mitarbeitenden (Tarifbeschäftigten und Beamtinnen und Beamten) durch Entgeltumwandlung das Dienstradleasing anzubieten. Dem liegt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) sowie das Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG NRW) zugrunde.
Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes an Diensträdern soll ein einheitlicher Anbieter (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleister) gefunden werden. Leasingnehmer sollen hierbei nicht die Mitarbeitenden werden, sondern die Auftraggeberin, die das Dienstrad den Mitarbeitenden im Rahmen eines Überlassungsvertrags zur Verfügung stellt.
Gegenstand der Ausschreibung ist deshalb eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing und § 2 Abs. 2 LBesG NRW zum Zwecke der Überlassung an Mitarbeitende zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals).
Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart. Die geschätzte Abnahmemenge ist 780 Fahrräder. Es gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 1.560 Fahrrädern.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Fahrräder📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 595 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Mülheim an der Ruhr (Auftraggeberin) beabsichtigt, den Mitarbeitenden (Tarifbeschäftigten und Beamtinnen und Beamten) durch Entgeltumwandlung das...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Mülheim an der Ruhr (Auftraggeberin) beabsichtigt, den Mitarbeitenden (Tarifbeschäftigten und Beamtinnen und Beamten) durch Entgeltumwandlung das Dienstradleasing anzubieten. Dem liegt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) sowie das Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG NRW) zugrunde.
Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes an Diensträdern soll ein einheitlicher Anbieter (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleister) gefunden werden. Leasingnehmer sollen hierbei nicht die Mitarbeitenden werden, sondern die Auftraggeberin, die das Dienstrad den Mitarbeitenden im Rahmen eines Überlassungsvertrags zur Verfügung stellt.
Gegenstand der Ausschreibung ist deshalb eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing und § 2 Abs. 2 LBesG NRW zum Zwecke der Überlassung an Mitarbeitende zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals).
Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart. Die geschätzte Abnahmemenge ist 780 Fahrräder. Es gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 1.560 Fahrrädern.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-08 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-08 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Anbieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 15
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit jedem Angebot zwingend vorzulegende Unterlagen:
-Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung
-Formular 324 EU: Angebotsvordruck
-Formular 521 EU:...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit jedem Angebot zwingend vorzulegende Unterlagen:
-Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung
-Formular 324 EU: Angebotsvordruck
-Formular 521 EU: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
-Formular 522 EU: Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
-Formular 523 EU: Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
-Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner*
-Anlage 03: Bewertungsmatrix
-Handelsregisterauszug*
-Vertragsbestandteile (soweit nicht Teil der Vergabeunterlagen)
-Muster für Überlassungsvereinbarung
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Siehe Rahmenvereinbarung” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Rahmenvereinbarung”
“Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates
vom...”
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates
vom 18. Dezember 2023 sowie die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) sind auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Stadt Mülheim an der Ruhr
Nationale Registrierungsnummer: DE120347454
Postanschrift: Schlossstr. 48
Postleitzahl: 45468
Postort: Mülheim an der Ruhr
Region: Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: andre.preissner@muelheim-ruhr.de📧
Telefon: +492084551110📞
Fax: +49208455581110 📠
URL: https://www.muelheim-ruhr.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die im Rahmen der Bekanntmachung oder im Rahmen dieser Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die im Rahmen der Bekanntmachung oder im Rahmen dieser Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften sind spätestens 10 Kalendertage ab Kenntnisnahme zu rügen. Darüber hinaus bitte ich Sie, nach Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote Rügen nur noch durch den Bevollmächtigten zu übermitteln.
Das Anbringen von Rügen erfolgt schriftlich per Fax oder per Mail an die folgende Kontaktadresse der Vergabestelle:
Stadt Mülheim an der Ruhr
Der Oberbürgermeister
Personal- und Organisationsamt
Schlossstr. 48
45468 Mülheim an der Ruhr
E-Mail: Andre.Preissner@muelheim-ruhr.de
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Rügen durch den Bevollmächtigten nach den gesetzlichen Regelungen auch auf anderem Wege oder, falls eine entsprechende Bevollmächtigung nachgewiesen wird, durch andere Personen erhoben werden dürfen.
In jedem Fall liegt es im Interesse eines Bewerbers, die Rüge in Schriftform anzubringen und die Berechtigung des Absenders eindeutig nachzuweisen. Für die Erhebung eines Nachprüfungsantrags sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf der Bieter einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens nur innerhalb von 15 Tagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe stellen. Eine spätere Anrufung der Vergabekammer auf Grund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ausgeschlossen.
Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB:
Vergabekammer Rheinland –c/o Bezirksregierung Köln
Zeughausstr. 2 – 10
50667 Köln
Tel.: +49 221147-2889
Fax: +49 221147-2891
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Es liegt daher im eigenen Interesse eines jedes Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z. B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Angebots, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, geschwärzt sind).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 122-420399 (2025-06-27)