Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Raumschießanlagen, die teilweise der GGVSEB Klasse 1 und dem SprengG unterliegen, RV regional 2025 ff (Vergabenummer VOEK 273-24)
Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen, die teilweise dem Gefahrgutrecht (GGBefG) unterliegen und der ADR-Gefahrgutklasse 1 zugeordnet sind. - Bei den Abfällen handelt es sich um gefährliche gewerbliche Siedlungsabfälle, die ausschließlich an speziellen Anfallstellen (Herkunftsstellen), hier den Raumschießanlagen (RSA) innerhalb der Liegenschaft der dienstlichen Nutzer anfallen. - Bei den gefährlichen Abfällen handelt es sich um mit TLP und z.T. mit Blei- und Antimonstaub verunreinigte Abfallstoffe mit gefährlichen Eigenschaften, welche Instandhaltungs- und/oder Reinigungsprozessen entstammen (wie nachstehend beispielhaft und nicht abschließend aufgeführt) -- Raumluftfilter -- Kehricht -- Bleigeschosse mit Gummiresten und Holzwolle-Leichtbauplatten -- FX-Markierungsmunition (gezündet und ungezündet) -- Treibladungspatronen aus FX-Markierungsmunition (ungezündet), Halon-Feuerlöschern (ungezündet) aus Hubschraubern ausgebaute Zündpatronen für Feuerlöscheinrichtungen, die abgelaufen sind Berücksichtigte Abfallarten gem. dem Europäischen Abfallverzeichnis (AVV): -- AVV 15 02 02 Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind -- AVV 16 04 03 andere Explosivabfälle --- Die Entsorgungsleistungen werden in sieben Gebietslose unterteilt ausgeschrieben: Los.1: Bamberg Entsorgungsdienstleistungen „Gefährliche Abfälle aus Raumschießanlagen“ Los 2: Frankfurt (Oder) Entsorgungsdienstleistungen „Gefährliche Abfälle aus Raumschießanlagen“ Los 3: Neustrelitz Entsorgungsdienstleistungen „Gefährliche Abfälle aus Raumschießanlagen“ Los 4: Swisttal Entsorgungsdienstleistungen „Gefährliche Abfälle aus Raumschießanlagen“ Los 5: Walsrode Entsorgungsdienstleistungen „Gefährliche Abfälle aus Raumschießanlagen“ Los 6: Sankt Augustin Entsorgungsdienstleistungen „Gefährliche Abfälle aus Raumschießanlagen“ Los 7: Sigmaringen Entsorgungsdienstleistungen „Gefährliche Abfälle aus Raumschießanlagen“ --- Konkrete Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-03.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Raumschießanlagen, die teilweise der GGVSEB Klasse 1 und dem SprengG unterliegen, RV regional 2025 ff (Vergabenummer VOEK 273-24)
Referenznummer: VOEK 273-24
Kurze Beschreibung:
“Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen, die...”
Kurze Beschreibung
Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen, die teilweise dem Gefahrgutrecht (GGBefG) unterliegen und der ADR-Gefahrgutklasse 1 zugeordnet sind.
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Bei den Abfällen handelt es sich um gefährliche gewerbliche Siedlungsabfälle, die ausschließlich an speziellen Anfallstellen (Herkunftsstellen), hier den Raumschießanlagen (RSA) innerhalb der Liegenschaft der dienstlichen Nutzer anfallen.
-
Bei den gefährlichen Abfällen handelt es sich um mit TLP und z.T. mit Blei- und Antimonstaub verunreinigte Abfallstoffe mit gefährlichen Eigenschaften, welche Instandhaltungs- und/oder Reinigungsprozessen entstammen (wie nachstehend beispielhaft und nicht abschließend aufgeführt)
-- Raumluftfilter
-- Kehricht
-- Bleigeschosse mit Gummiresten und Holzwolle-Leichtbauplatten
-- FX-Markierungsmunition (gezündet und ungezündet)
-- Treibladungspatronen aus FX-Markierungsmunition (ungezündet), Halon-Feuerlöschern (ungezündet) aus Hubschraubern ausgebaute Zündpatronen für Feuerlöscheinrichtungen, die abgelaufen sind
Berücksichtigte Abfallarten gem. dem Europäischen Abfallverzeichnis (AVV):
-- AVV 15 02 02 Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
-- AVV 16 04 03 andere Explosivabfälle
---
Die Entsorgungsleistungen werden in sieben Gebietslose unterteilt ausgeschrieben:
Los.1: Bamberg
Entsorgungsdienstleistungen „Gefährliche Abfälle aus Raumschießanlagen“
Los 2: Frankfurt (Oder)
Entsorgungsdienstleistungen „Gefährliche Abfälle aus Raumschießanlagen“
Los 3: Neustrelitz
Entsorgungsdienstleistungen „Gefährliche Abfälle aus Raumschießanlagen“
Los 4: Swisttal
Entsorgungsdienstleistungen „Gefährliche Abfälle aus Raumschießanlagen“
Los 5: Walsrode
Entsorgungsdienstleistungen „Gefährliche Abfälle aus Raumschießanlagen“
Los 6: Sankt Augustin
Entsorgungsdienstleistungen „Gefährliche Abfälle aus Raumschießanlagen“
Los 7: Sigmaringen
Entsorgungsdienstleistungen „Gefährliche Abfälle aus Raumschießanlagen“
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Konkrete Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen, die...”
Beschreibung der Beschaffung
Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen, die teilweise dem Gefahrgutrecht (GGBefG) unterliegen und der ADR-Gefahrgutklasse 12 zugeordnet sind. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Abfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten.
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Die Auftraggeberin legt größten Wert auf eine transparente und zuverlässige
Auftragsausführung sowie auf die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften
(Compliance) insbesondere der für diesen Auftrag relevanten Gesetzgebung in der
jeweils gültigen Fassung, u.a.
- das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG),
- die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV),
- die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV),
- die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV),
- die Nachweisverordnung (NachwV),
- das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG),
- die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB),
- das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR),
- die TRGS 505-Blei1,
- das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz –SprengG),
- die Straßenverkehrsordnung (StVO),
- das Mess- und Eichgesetz (MessEG),
- das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG),
- das Umsatzsteuergesetz (UstG),
- die länderspezifischen Vorgaben der jeweiligen Bundesländer inklusive der Regelungen auf Ebene der zuständigen Kreisverwaltungen.
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Gemäß § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) haben die Träger öffentlicher Aufgaben bei Ihren Entscheidungen den Klimaschutz angemessen zu berücksichtigen. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das Abfallgut - analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft - vorrangig stofflich (Recycling) oder thermisch verwertet wird. Die Beseitigung einzelner Abfallgüter muss ein Sonderfall sein. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen.
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Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt
zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5....”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 12.05.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
4) Ausführungsbedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der jeweiligen Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Diese Ausführungsbestimmungen und Regelungen gelten dabei für jedes einzelne Los.
5) Der Rahmenvertrag endet auch vor dem Erreichen seiner maximalen Laufzeit, wenn die Höchstabrufmengen/-werte erreicht wurden.
Der Höchstwert bei Erreichung der maximalen Laufzeit von vier Jahren lautet, wie folgt: 24.255 € netto
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Ort der Leistung: Bamberg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-01 📅
Datum des Endes: 2027-07-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses...”
Beschreibung der Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.07.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:selbst#
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 12.05.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
4) Ausführungsbedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der jeweiligen Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Diese Ausführungsbestimmungen und Regelungen gelten dabei für jedes einzelne Los.
5) Der Rahmenvertrag endet auch vor dem Erreichen seiner maximalen Laufzeit, wenn die Höchstabrufmengen/-werte erreicht wurden.
Der Höchstwert bei Erreichung der maximalen Laufzeit von vier Jahren lautet, wie folgt: 26.255 € netto
3️⃣
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:selbst#
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 12.05.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
4) Ausführungsbedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der jeweiligen Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Diese Ausführungsbestimmungen und Regelungen gelten dabei für jedes einzelne Los.
5) Der Rahmenvertrag endet auch vor dem Erreichen seiner maximalen Laufzeit, wenn die Höchstabrufmengen/-werte erreicht wurden.
Der Höchstwert bei Erreichung der maximalen Laufzeit von vier Jahren lautet, wie folgt: 22.935 € netto
4️⃣
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:selbst#
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 12.05.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
4) Ausführungsbedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der jeweiligen Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Diese Ausführungsbestimmungen und Regelungen gelten dabei für jedes einzelne Los.
5) Der Rahmenvertrag endet auch vor dem Erreichen seiner maximalen Laufzeit, wenn die Höchstabrufmengen/-werte erreicht wurden.
Der Höchstwert bei Erreichung der maximalen Laufzeit von vier Jahren lautet, wie folgt: 82.360 € netto
5️⃣
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:selbst#
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 12.05.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
4) Ausführungsbedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der jeweiligen Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Diese Ausführungsbestimmungen und Regelungen gelten dabei für jedes einzelne Los.
5) Der Rahmenvertrag endet auch vor dem Erreichen seiner maximalen Laufzeit, wenn die Höchstabrufmengen/-werte erreicht wurden.
Der Höchstwert bei Erreichung der maximalen Laufzeit von vier Jahren lautet, wie folgt: 45.450 € netto
6️⃣
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:selbst#
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 12.05.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
4) Ausführungsbedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der jeweiligen Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Diese Ausführungsbestimmungen und Regelungen gelten dabei für jedes einzelne Los.
5) Der Rahmenvertrag endet auch vor dem Erreichen seiner maximalen Laufzeit, wenn die Höchstabrufmengen/-werte erreicht wurden.
Der Höchstwert bei Erreichung der maximalen Laufzeit von vier Jahren lautet, wie folgt: 121.123 € netto
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
7️⃣
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:selbst#
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 12.05.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
4) Ausführungsbedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der jeweiligen Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Diese Ausführungsbestimmungen und Regelungen gelten dabei für jedes einzelne Los.
5) Der Rahmenvertrag endet auch vor dem Erreichen seiner maximalen Laufzeit, wenn die Höchstabrufmengen/-werte erreicht wurden.
Der Höchstwert bei Erreichung der maximalen Laufzeit von vier Jahren lautet, wie folgt: 27.927 € netto
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-22 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 70
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden:...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. €;
Sachschäden mindestens 2 Mio. €;
Vermögensschäden mindestens 400.000 € und
Schlüsselschäden mindestens 400.000 €.
Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
- Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärung über die Leistungserbringung,
-- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung,
-- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
-- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
-- dass das Unternehmen sicher stellt
--- dass ein Gefahrgutbeauftragter gemäß den Vorgaben der GbV in der jeweils geltenden Fassung für die einzelnen Verkehrsträger bestellt ist (Nachweis: Gb-Schulungsbescheinigung der zuständigen IHK),
--- dass nur geschulte Fahrzeugführer gemäß Kap. 8.2 ADR eingesetzt werden und diese die ihnen obliegenden gefahrgutrechtlichen Pflichten erfüllen,
--- dass die am Gefahrguttransport beteiligten Personen die Schulungen und
Unterweisungen gemäß Kap. 1.3 ADR absolviert haben,
--- und bewahrt die Aufzeichnungen über die Unterweisung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach Abschnitt 1.3.3 ADR fünf Jahre ab ihrer Fertigung auf und
--- weist dies der Auftraggeberin auf Verlangen nach (§ 27 Abs. 5 GGVSEB),
--- dass beim Einsatz von Schadstoffmobilen die zuständige Fachkraft die
Voraussetzungen gemäß Abs. 3.2 Ausnahme 20 Anlage zu § 1 Abs. 2 GGAV erfüllt.
Entsprechende Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle und nach Zuschlag auf Verlangen der Auftraggeberin unverzüglich vorzulegen.
Fehlende Nachweise führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
-- dass das Unternehmen ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach §§
52 KrWG ist und das Zertifikat mit dem Angebot eingereicht wird (bei
Angabe eines Peramlinks z. B. über das Entsorgungsfachbetrieberegister der
ZKS-Abfall entfällt die Zusendung).
Fehlender Nachweis oder Permalink führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
-- dass das Unternehmen für die Entsorgung / Behandlung der Abfallart Abfälle aus Raumschießanlagen die Entsorgungsanlagen benennt.
- Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
-- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
-- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
-- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
-- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten fünf Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in €), Leistungszeitraum, Leistungsart, zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse).
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 067-219212 (2025-04-03)