A. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen fach- und fristgerecht auszuführen, siehe nachfolgend: Leistungsbeschreibung Einlassdienst 1. Einlassdienst ist zu gewährleisten für jeden Wochentag Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 17.30 Uhr (nicht an gesetzlichen Feiertagen in Belgien) am Haupteingang Gebäude 80 Bld. St. Michel, 1040 Brüssel. 2. Der Einlassdienst muss das ganze Jahr besetzt werden, bei Krankheit (unverzüglich) oder Urlaub muss der Auftragnehmer einen Ersatz stellen. 3. Der Einlassdienst muss Besucher des Gebäudes auf ihre Einlassberechtigung überprüfen: Besucher klingeln an der Gegensprechanlage, der Einlassdienst hat Sichtkontakt und bittet den Besucher freundlich kurz zu warten, danach spricht der Einlassdienst mit dem Mieter (über die Gegensprechanlage oder Diensttelefon, gestellt vom Auftraggeber) ob der Besucher berechtigt ist einzutreten zu den Büros der Mieter oder sich zu den Veranstaltungsräumen begeben kann. Bei Konferenzen gibt es besondere Anweisungen in Abstimmung mit den Mietern und dem Liegenschafts- Objektmanager des Landesbetriebes BLSA vor Ort. Zu den weiteren Tätigkeiten gehört: Empfang und Weiterleitung der Postsendungen, Unterstützung bei der Durchführung von Veranstaltungen, Auskunfts- und Informationsservice für Besucher, wenn nötig Bedienung der Alarmanlage und ein wachsames Auge auf die Sicherheitssituation der Liegenschaft. 4. Mindestsprachkenntnisse in Französisch und Englisch sind erforderlich um die Kommunikation mit den Besuchern und den Mietern zu gewährleisten, und insbesondere Besucher zu den Mietern zu führen. Sprachkenntnisse in Deutsch wären von Vorteil. 5. Reaktion auf Störungen und Information der Notdienste (Weiterleitung von sicherheitsrelevanten Erkenntnissen und Alarmmeldungen an den Liegenschaftsmanager BLSA und im Ernstfall an die Polizei oder andere Notdienste). 6. Die Personen im Einlassdienst sollen ein gepflegtes äußerliches Erscheinungsbild haben und angemessene Dunkle Kleidung tragen. 7. Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit sind besonders wichtige Kriterien für den Einlassdienst. Die Mitarbeiter des Einlassdienstes müssen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. 8. Der Einlassdienst ist dem Liegenschaftsmanager des Landesbetriebes BLSA vor Ort unterstellt. Der Einlassdienst muss während der Dienstzeiten über das Diensttelefon ständig erreichbar sein. 9. In Absprache zwischen dem Liegenschaftsmanager BLSA und dem Auftragnehmer können eventuelle außerordentliche Verlängerungen der Dienstzeiten bzw. Veränderungen der Dienstzeiten beschlossen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-14.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe eines Dienstleistungsvertrages für Einlassdienstleistungen in der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union in Brüssel
Referenznummer: B-L 288-25
Kurze Beschreibung:
A. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden
Leistungen fach- und fristgerecht auszuführen, siehe nachfolgend:
Leistungsbeschreibung Einlassdienst
1. Einlassdienst ist zu gewährleisten für jeden Wochentag Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 17.30
Uhr (nicht an gesetzlichen Feiertagen in Belgien) am Haupteingang Gebäude 80 Bld. St. Michel,
1040 Brüssel.
2. Der Einlassdienst muss das ganze Jahr besetzt werden, bei Krankheit (unverzüglich) oder Urlaub
muss der Auftragnehmer einen Ersatz stellen.
3. Der Einlassdienst muss Besucher des Gebäudes auf ihre Einlassberechtigung überprüfen: Besucher
klingeln an der Gegensprechanlage, der Einlassdienst hat Sichtkontakt und bittet den Besucher
freundlich kurz zu warten, danach spricht der Einlassdienst mit dem Mieter (über die Gegensprechanlage
oder Diensttelefon, gestellt vom Auftraggeber) ob der Besucher berechtigt ist einzutreten zu
den Büros der Mieter oder sich zu den Veranstaltungsräumen begeben kann. Bei Konferenzen gibt
es besondere Anweisungen in Abstimmung mit den Mietern und dem Liegenschafts- Objektmanager
des Landesbetriebes BLSA vor Ort. Zu den weiteren Tätigkeiten gehört: Empfang und Weiterleitung
der Postsendungen, Unterstützung bei der Durchführung von Veranstaltungen, Auskunfts- und Informationsservice
für Besucher, wenn nötig Bedienung der Alarmanlage und ein wachsames Auge
auf die Sicherheitssituation der Liegenschaft.
4. Mindestsprachkenntnisse in Französisch und Englisch sind erforderlich um die Kommunikation mit
den Besuchern und den Mietern zu gewährleisten, und insbesondere Besucher zu den Mietern zu
führen. Sprachkenntnisse in Deutsch wären von Vorteil.
5. Reaktion auf Störungen und Information der Notdienste (Weiterleitung von sicherheitsrelevanten Erkenntnissen
und Alarmmeldungen an den Liegenschaftsmanager BLSA und im Ernstfall an die Polizei
oder andere Notdienste).
6. Die Personen im Einlassdienst sollen ein gepflegtes äußerliches Erscheinungsbild haben und angemessene
Dunkle Kleidung tragen.
7. Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit sind besonders wichtige Kriterien für den Einlassdienst. Die Mitarbeiter
des Einlassdienstes müssen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
8. Der Einlassdienst ist dem Liegenschaftsmanager des Landesbetriebes BLSA vor Ort unterstellt. Der
Einlassdienst muss während der Dienstzeiten über das Diensttelefon ständig erreichbar sein.
9. In Absprache zwischen dem Liegenschaftsmanager BLSA und dem Auftragnehmer können eventuelle
außerordentliche Verlängerungen der Dienstzeiten bzw. Veränderungen der Dienstzeiten beschlossen
werden.
A. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden
Leistungen fach- und fristgerecht auszuführen, siehe nachfolgend:
Leistungsbeschreibung Einlassdienst
1. Einlassdienst ist zu gewährleisten für jeden Wochentag Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 17.30
Uhr (nicht an gesetzlichen Feiertagen in Belgien) am Haupteingang Gebäude 80 Bld. St. Michel,
1040 Brüssel.
2. Der Einlassdienst muss das ganze Jahr besetzt werden, bei Krankheit (unverzüglich) oder Urlaub
muss der Auftragnehmer einen Ersatz stellen.
3. Der Einlassdienst muss Besucher des Gebäudes auf ihre Einlassberechtigung überprüfen: Besucher
klingeln an der Gegensprechanlage, der Einlassdienst hat Sichtkontakt und bittet den Besucher
freundlich kurz zu warten, danach spricht der Einlassdienst mit dem Mieter (über die Gegensprechanlage
oder Diensttelefon, gestellt vom Auftraggeber) ob der Besucher berechtigt ist einzutreten zu
den Büros der Mieter oder sich zu den Veranstaltungsräumen begeben kann. Bei Konferenzen gibt
es besondere Anweisungen in Abstimmung mit den Mietern und dem Liegenschafts- Objektmanager
des Landesbetriebes BLSA vor Ort. Zu den weiteren Tätigkeiten gehört: Empfang und Weiterleitung
der Postsendungen, Unterstützung bei der Durchführung von Veranstaltungen, Auskunfts- und Informationsservice
für Besucher, wenn nötig Bedienung der Alarmanlage und ein wachsames Auge
auf die Sicherheitssituation der Liegenschaft.
4. Mindestsprachkenntnisse in Französisch und Englisch sind erforderlich um die Kommunikation mit
den Besuchern und den Mietern zu gewährleisten, und insbesondere Besucher zu den Mietern zu
führen. Sprachkenntnisse in Deutsch wären von Vorteil.
5. Reaktion auf Störungen und Information der Notdienste (Weiterleitung von sicherheitsrelevanten Erkenntnissen
und Alarmmeldungen an den Liegenschaftsmanager BLSA und im Ernstfall an die Polizei
oder andere Notdienste).
6. Die Personen im Einlassdienst sollen ein gepflegtes äußerliches Erscheinungsbild haben und angemessene
Dunkle Kleidung tragen.
7. Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit sind besonders wichtige Kriterien für den Einlassdienst. Die Mitarbeiter
des Einlassdienstes müssen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
8. Der Einlassdienst ist dem Liegenschaftsmanager des Landesbetriebes BLSA vor Ort unterstellt. Der
Einlassdienst muss während der Dienstzeiten über das Diensttelefon ständig erreichbar sein.
9. In Absprache zwischen dem Liegenschaftsmanager BLSA und dem Auftragnehmer können eventuelle
außerordentliche Verlängerungen der Dienstzeiten bzw. Veränderungen der Dienstzeiten beschlossen
werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Überwachungsdienste📦 Beschreibung
Interne Kennung: B-L 288-25
Titel: Einlassdienstleistungen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die Beschreibung der zu erbringenden Leistungen sind in dieser Bekanntmachung unter Punkt 2.1 bereits aufgeführt.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postanschrift: Boulevard Saint Michel 80
Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
Postleitzahl: B-1040
Stadt: Brüssel
Land: Belgien 🇧🇪
Ort der Leistung: Arr. de Bruxelles-Capitale/Arr. Brussel-Hoofdstad
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-11-01 📅
Datum des Endes: 2028-10-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag kann im beiderseitigen Einverständnis um 2 Jahre verlängert werden.
Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-29 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-29 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Der Auftraggeber behält sich zur Gewährleistung eines transparenten,
diskriminierungsfreien und zügigen Verfahrens vor, nach Fristablauf eingehende
Rückfragen nicht mehr zu beantworten.
Angebote müssen über die Plattform (www.evergabe-online.de) elektronisch
eingereicht werden. Die Angebotsöffnung findet daher unter Ausschluss der
Öffentlichkeit ausschließlich elektronisch statt.
Schriftliche (per Post eingereichte) Angebote sind nicht zugelassen und werden
nicht gewertet.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Der Auftraggeber behält sich zur Gewährleistung eines transparenten,
diskriminierungsfreien und zügigen Verfahrens vor, nach Fristablauf eingehende
Rückfragen nicht mehr zu beantworten.
Angebote müssen über die Plattform (www.evergabe-online.de) elektronisch
eingereicht werden. Die Angebotsöffnung findet daher unter Ausschluss der
Öffentlichkeit ausschließlich elektronisch statt.
Schriftliche (per Post eingereichte) Angebote sind nicht zugelassen und werden
nicht gewertet.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Französisch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2025-08-29 11:30:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich zur Gewährleistung eines transparenten,
diskriminierungsfreien und zügigen Verfahrens vor, nach Fristablauf eingehende
Rückfragen nicht mehr zu beantworten.
Angebote müssen über die Plattform (www.evergabe-online.de) elektronisch
eingereicht werden. Die Angebotsöffnung findet daher unter Ausschluss der
Öffentlichkeit ausschließlich elektronisch statt.
Schriftliche (per Post eingereichte) Angebote sind nicht zugelassen und werden
nicht gewertet.
Der Auftraggeber behält sich zur Gewährleistung eines transparenten,
diskriminierungsfreien und zügigen Verfahrens vor, nach Fristablauf eingehende
Rückfragen nicht mehr zu beantworten.
Angebote müssen über die Plattform (www.evergabe-online.de) elektronisch
eingereicht werden. Die Angebotsöffnung findet daher unter Ausschluss der
Öffentlichkeit ausschließlich elektronisch statt.
Schriftliche (per Post eingereichte) Angebote sind nicht zugelassen und werden
nicht gewertet.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-08-14 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und in den in der Ausschreibung geforderten Auftragsgegenstand
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zur Eintragung ins Berufsregister am Sitz der Firma/des Betriebes
Eigenerklärung zur Mitgliedschaft der Berufsgenossenschaft
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zur Befähigung des vorgesehenen Personals:
Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Das eingesetzte Personal muss zuverlässig sein bzw. so unterwiesen und angeleitet werden, dass diese Dienstleistung garantiert
ist. Der Auftraggeber ist durch den vor Ort tätigen Objektmanager gegenüber dem im Objekt tätigen Personal weisungsberechtigt. Die Leistung hat so zu erfolgen, dass keine Sonderleistungen
erforderlich werden. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die im Objekt tätigen Arbeitskräfte im Besitz gültiger Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnisse sind und den sonstigen festgesetzten
Melde- und Nachweispflichten entsprechen. Diese Pflicht erstreckt sich auch auf eventuell eingesetzte Arbeitskräfte von Nachunternehmern. Personen, die der Auftragnehmer
nicht mit der Leistungserbringung betraut hat, dürfen nicht in das Gebäude bzw. auf das Grundstück mitgenommen werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Befähigung des vorgesehenen Personals:
Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Das eingesetzte Personal muss zuverlässig sein bzw. so unterwiesen und angeleitet werden, dass diese Dienstleistung garantiert
ist. Der Auftraggeber ist durch den vor Ort tätigen Objektmanager gegenüber dem im Objekt tätigen Personal weisungsberechtigt. Die Leistung hat so zu erfolgen, dass keine Sonderleistungen
erforderlich werden. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die im Objekt tätigen Arbeitskräfte im Besitz gültiger Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnisse sind und den sonstigen festgesetzten
Melde- und Nachweispflichten entsprechen. Diese Pflicht erstreckt sich auch auf eventuell eingesetzte Arbeitskräfte von Nachunternehmern. Personen, die der Auftragnehmer
nicht mit der Leistungserbringung betraut hat, dürfen nicht in das Gebäude bzw. auf das Grundstück mitgenommen werden.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand und die letzten drei Geschäftsjahre
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben zu den tatsächlich vorhandenen Referenzen im Umfang und Inhalt zu Referenzobjekten für die in der Leistungsbeschreibung geforderten Leistungen bei öffentlichen Auftraggebern oder Unternehmen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre, einschließlich aktueller Kontaktdaten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zu den tatsächlich vorhandenen Referenzen im Umfang und Inhalt zu Referenzobjekten für die in der Leistungsbeschreibung geforderten Leistungen bei öffentlichen Auftraggebern oder Unternehmen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre, einschließlich aktueller Kontaktdaten
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
+ 3 weitere
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB)
§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 89c StGB
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder
wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen,
dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 StGB zu begehen, § 261
StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögungswerte)
§ 89c StGB
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder
wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen,
dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 StGB zu begehen, § 261
StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögungswerte)
§ 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 299 StGB (Bestechlichkeit
und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen).
§ 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in
Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
gemäß Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
§ 299 StGB (Bestechlichkeit
und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen).
§ 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in
Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
gemäß Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Benennung der Teilnahmebedingungen
• Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen bis spätestens 14.08.2025
• Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen: Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen.
• Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Benennung der Teilnahmebedingungen
• Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen bis spätestens 14.08.2025
• Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen: Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen.
• Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: 000📞
Fax: +49 345-5141115 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-
Anhalt (BLSA), Fachbereich 11 - IT / Justiziariat / Vergabe
Nationale Registrierungsnummer: 15-1401-49.
Postanschrift: Otto-Hahn-Straße 1 + 1a
Postleitzahl: 39106
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: justiziariat_blsa@sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 391-5674848 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen zu den Überprüfungsfristen
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird.
Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen zu den Überprüfungsfristen
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird.
Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 134-462601 (2025-07-14)