Personenbeförderung auf den AVV-Regionalbuslinien 401, 402 (Linienbündel "Westliche Wälder 01" vom 13.12.2026 bis zum 13.12.2036) - AVV-Regionalbuslinie 401: Augsburg - Langweid - Biberbach - Wertingen - AVV-Regionalbuslinie 402: Meitingen - Herbertshofen - Biberbach - Wertingen ca. 105.069 Fahrplankilometer / Musterfahrplanjahr Das Musterfahrplanjahr besteht aus: 250 Betriebstagen Montag – Freitag an Werktagen, davon 187 Betriebstagen Montag – Freitag an Schultagen 63 Betriebstagen Montag – Freitag an schulfreien Tagen 51 Betriebstagen Samstag an Werktagen und Tagen mit vergleichbarem Leistungsangebot (z.B.: 24. und 31.12.) Der Musterfahrplan stellt den Rahmen der zu erbringenden Verkehrsleistung des Bündels „Westliche Wälder 01“ dar. Fahrtenzahl und Linienverlauf sind vom Auftraggeber innerhalb dieses Musterfahrplans vorgegeben. Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit die Fahrzeiten aller Kurse innerhalb eines Zeitfensters von +/- zehn Minuten nach eigenem Ermessen zu verschieben. Dabei sind die u.s. Zwangspunkte innerhalb des Verkehrsgebiets zu allen relevanten Zeiten (z.B. Schulbeginn-/ Schulendezeiten, Ankunfts-/ Abfahrtszeiten SPNV) einzuhalten und zu berücksichtigen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Die Bieter können maximal 50% der Leistungen (bezogen auf Anlage K. I. Verkehrsvertrag "Linienbündel Westliche Wälder 01": gemessen an den Fahrplankilometern pro Jahr) an Subunternehmer vergeben. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-10-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrag über das Linienbündel "Westliche Wälder 01" als Gesamtleistung
Referenznummer: E15587376
Kurze Beschreibung:
Personenbeförderung auf den AVV-Regionalbuslinien 401, 402 (Linienbündel "Westliche Wälder 01" vom 13.12.2026 bis zum 13.12.2036)
- AVV-Regionalbuslinie 401: Augsburg - Langweid - Biberbach - Wertingen
- AVV-Regionalbuslinie 402: Meitingen - Herbertshofen - Biberbach - Wertingen
ca. 105.069 Fahrplankilometer / Musterfahrplanjahr
Das Musterfahrplanjahr besteht aus:
250 Betriebstagen Montag – Freitag an Werktagen, davon
187 Betriebstagen Montag – Freitag an Schultagen
63 Betriebstagen Montag – Freitag an schulfreien Tagen
51 Betriebstagen Samstag an Werktagen und Tagen mit vergleichbarem Leistungsangebot (z.B.: 24. und 31.12.)
Der Musterfahrplan stellt den Rahmen der zu erbringenden Verkehrsleistung des Bündels „Westliche Wälder 01“ dar. Fahrtenzahl und Linienverlauf sind vom Auftraggeber innerhalb dieses Musterfahrplans vorgegeben. Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit die Fahrzeiten aller Kurse innerhalb eines Zeitfensters von +/- zehn Minuten nach eigenem Ermessen zu verschieben. Dabei sind die u.s. Zwangspunkte innerhalb des Verkehrsgebiets zu allen relevanten Zeiten (z.B. Schulbeginn-/ Schulendezeiten, Ankunfts-/ Abfahrtszeiten SPNV) einzuhalten und zu berücksichtigen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Die Bieter können maximal 50% der Leistungen (bezogen auf Anlage K. I. Verkehrsvertrag "Linienbündel Westliche Wälder 01": gemessen an den Fahrplankilometern pro Jahr) an Subunternehmer vergeben. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
ca. 105.069 Fahrplankilometer / Musterfahrplanjahr
Das Musterfahrplanjahr besteht aus:
250 Betriebstagen Montag – Freitag an Werktagen, davon
187 Betriebstagen Montag – Freitag an Schultagen
63 Betriebstagen Montag – Freitag an schulfreien Tagen
51 Betriebstagen Samstag an Werktagen und Tagen mit vergleichbarem Leistungsangebot (z.B.: 24. und 31.12.)
Der Musterfahrplan stellt den Rahmen der zu erbringenden Verkehrsleistung des Bündels „Westliche Wälder 01“ dar. Fahrtenzahl und Linienverlauf sind vom Auftraggeber innerhalb dieses Musterfahrplans vorgegeben. Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit die Fahrzeiten aller Kurse innerhalb eines Zeitfensters von +/- zehn Minuten nach eigenem Ermessen zu verschieben. Dabei sind die u.s. Zwangspunkte innerhalb des Verkehrsgebiets zu allen relevanten Zeiten (z.B. Schulbeginn-/ Schulendezeiten, Ankunfts-/ Abfahrtszeiten SPNV) einzuhalten und zu berücksichtigen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Die Bieter können maximal 50% der Leistungen (bezogen auf Anlage K. I. Verkehrsvertrag "Linienbündel Westliche Wälder 01": gemessen an den Fahrplankilometern pro Jahr) an Subunternehmer vergeben. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E15587376
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Verkehrsleistung ist im Landkreis Augsburg, im Landkreis Dillingen a.d.Donau und in der Stadt Augsburg zu erbringen.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Augsburg, Landkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-12-13 📅
Datum des Endes: 2036-12-13 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Näheres hierzu regeln die
Vergabeunterlagen.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-15 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-15 09:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen. Die Bindefrist endet am 31.03.2026.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 107 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-12-15 09:15:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen. Die Bindefrist endet am 31.03.2026.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Es wird auf die gesetzlichen Regelungen nach der Vergabeverordnung (VgV) verwiesen.
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gemäß § 42 VgV überprüft der öffentliche Auftraggeber die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen des Bewerbers
oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt ggf. Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus.
Gemäß § 122 GWB ist ein Unternehmen geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt. Die Eignungskriterien dürfen ausschließlich Folgendes betreffen:
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Der Bieter gilt als leistungsfähig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er/es die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften (PBefG/BOKraft/PBZugV) führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinie vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Es dürfen keine Umstände vorliegen, die die finanzielle Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen könnten.
Es ist daher eine Eigenerklärung gemäß Anlage E abzugeben. In dieser erklärt der Bieter/ ggf.das Mitglied der Bietergemeinschaft/ggf. der Subunternehmer, dass keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf Anforderung der Vergabestelle
sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen. Durch den Auftraggeber erfolgt vor Erteilung des Zuschlages eine Abfrage, ob im Wettbewerbsregister Eintragung zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den der öffentliche
Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt. Des Weiteren hat der Bieter/ggf.das Mitglied der Bietergemeinschaft/ggf. der Subunternehmer in der Anlage F Angaben zum Vorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB zu machen.
Mit dem Angebot ist zudem eine Eigenerklärung gemäß Anlage G abzugeben. In dieser erklärt der Bieter/ggf.das Mitglied der Bietergemeinschaft/ggf. der Subunternehmer, dass der Erteilung einer Liniengenehmigung für die Erbringung eines gemeinwirtschaftlichen Linienverkehr gemäß § 42 PBefG keine in dem Unternehmen begründete Hindernisse entgegenstehen.
Insbesondere ist zu erklären, dass für den verantwortlich zuständigen Mitarbeiter (Verkehrsleiter i.S.d. Verordnung EG Nr.1071/2009 – dies ist in der Regel ein Geschäftsführer oder Prokurist) des Bieters/des Mitglieds Bietergemeinschaft/ggf. des Subunternehmer
die fachliche Eignung nach § 3 PBZugV besteht. Zudem hat der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/ggf. Subunternehmer zu erklären,
dass in seinem Unternehmen auf den ausgeschriebenen Linienverkehre entsprechend dem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag zur Mindestfahrerbesatzung für Kraftomnibusse in Bayern ab dem vierten und für jedes weitere Fahrzeug jeweils ein/e festangestellte/r
Fahrer/in mit Fahrerlaubnis der Klasse D eingestellt wird. Zudem ist zu erklären, dass die höchstzulässige Tageslenkzeit, die Lenkzeitunterbrechungen und die Wochenruhezeit nach der Fahrpersonalverordnung i.V.m. der Verordnung (EG) 561/2006 in dem Unternehmen
eingehalten werden und die höchstzulässige Monatsarbeitszeit in dem Unternehmen nicht überschritten wird. Außerdem ist anzugeben, ob in den letzten drei Jahren Vertragsverhältnisse mit öffentlichen Auftraggeber über vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber außerordentlich
gekündigt wurden, ggf. sind die betreffenden Auftraggeber mit Ansprechpartner und die geltend gemachten Kündigungsgründe zu benennen. Außerdem ist anzugeben, ob in den letzten drei Jahren Vertragsverhältnisse mit öffentlichen Auftraggeber über vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber außerordentlich gekündigt wurden, ggf. sind die betreffenden Auftraggeber mit Ansprechpartner und die geltend gemachten Kündigungsgründe zu benennen.
Bei Bietergemeinschaften und bei Einsatz von Subunternehmen sind diese Unterlagen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. je Subunternehmen vorzulegen. Neben den geforderten Eignungsnachweisen können bei der Eignungsprüfung auch Erkenntnisse
und Erfahrungen mit Bietern aus früheren Vertragsverhältnissen berücksichtigt werden und ggf. zum Ausschluss eines Bieters/ggf. Mitglied der Bietergemeinschaft/ggf. Subunternehmer wegen fehlender Eignung führen. Im Zuge dessen können Auskünfte von Auftraggebern, die im Rahmen von Referenzabfragen zu dem betreffenden Bieter befragt wurden, berücksichtigt werden. Hierzu ist dem Angebot eine Erklärung des Bieter/ggf. des Mitglieds der Bietergemeinschaft/ggf. des Subunternehmers gemäß Anlage H [Referenzen (Muster, Vordruck)] beizufügen, mit der Eklärung, dass in den letzten drei Jahren Linienverkehre im Regionalbusverkehr erbracht wurden. Alternativ ist zu erklären, dass entsprechende Erfahrungen im Schüler – bzw. Regionalbus-/Linienverkehr gegeben sind. Bei Bietergemeinschaften und bei Einsatz von Subunternehmen finden diese Regelungen auf jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. je Subunternehmen Anwendung.
Die fehlende Eignung eines einzelnen Mitgliedes der Bietergemeinschaft kann zum Ausschluss der gesamten Bietergemeinschaft führen.
Hinsichtlich der Ausschlussmöglichkeit von Subunternehmen wird auf § 36 Abs.5 VgV verwiesen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot die Anlage L (Eigenerklärung Bezug Russland) abzugeben. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gemäß § 42 VgV überprüft der öffentliche Auftraggeber die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen des Bewerbers
oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt ggf. Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus.
Gemäß § 122 GWB ist ein Unternehmen geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt. Die Eignungskriterien dürfen ausschließlich Folgendes betreffen:
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Der Bieter gilt als leistungsfähig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er/es die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften (PBefG/BOKraft/PBZugV) führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinie vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Es dürfen keine Umstände vorliegen, die die finanzielle Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen könnten.
Es ist daher eine Eigenerklärung gemäß Anlage E abzugeben. In dieser erklärt der Bieter/ ggf.das Mitglied der Bietergemeinschaft/ggf. der Subunternehmer, dass keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf Anforderung der Vergabestelle
sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen. Durch den Auftraggeber erfolgt vor Erteilung des Zuschlages eine Abfrage, ob im Wettbewerbsregister Eintragung zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den der öffentliche
Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt. Des Weiteren hat der Bieter/ggf.das Mitglied der Bietergemeinschaft/ggf. der Subunternehmer in der Anlage F Angaben zum Vorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB zu machen.
Mit dem Angebot ist zudem eine Eigenerklärung gemäß Anlage G abzugeben. In dieser erklärt der Bieter/ggf.das Mitglied der Bietergemeinschaft/ggf. der Subunternehmer, dass der Erteilung einer Liniengenehmigung für die Erbringung eines gemeinwirtschaftlichen Linienverkehr gemäß § 42 PBefG keine in dem Unternehmen begründete Hindernisse entgegenstehen.
Insbesondere ist zu erklären, dass für den verantwortlich zuständigen Mitarbeiter (Verkehrsleiter i.S.d. Verordnung EG Nr.1071/2009 – dies ist in der Regel ein Geschäftsführer oder Prokurist) des Bieters/des Mitglieds Bietergemeinschaft/ggf. des Subunternehmer
die fachliche Eignung nach § 3 PBZugV besteht. Zudem hat der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/ggf. Subunternehmer zu erklären,
dass in seinem Unternehmen auf den ausgeschriebenen Linienverkehre entsprechend dem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag zur Mindestfahrerbesatzung für Kraftomnibusse in Bayern ab dem vierten und für jedes weitere Fahrzeug jeweils ein/e festangestellte/r
Fahrer/in mit Fahrerlaubnis der Klasse D eingestellt wird. Zudem ist zu erklären, dass die höchstzulässige Tageslenkzeit, die Lenkzeitunterbrechungen und die Wochenruhezeit nach der Fahrpersonalverordnung i.V.m. der Verordnung (EG) 561/2006 in dem Unternehmen
eingehalten werden und die höchstzulässige Monatsarbeitszeit in dem Unternehmen nicht überschritten wird. Außerdem ist anzugeben, ob in den letzten drei Jahren Vertragsverhältnisse mit öffentlichen Auftraggeber über vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber außerordentlich
gekündigt wurden, ggf. sind die betreffenden Auftraggeber mit Ansprechpartner und die geltend gemachten Kündigungsgründe zu benennen. Außerdem ist anzugeben, ob in den letzten drei Jahren Vertragsverhältnisse mit öffentlichen Auftraggeber über vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber außerordentlich gekündigt wurden, ggf. sind die betreffenden Auftraggeber mit Ansprechpartner und die geltend gemachten Kündigungsgründe zu benennen.
Bei Bietergemeinschaften und bei Einsatz von Subunternehmen sind diese Unterlagen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. je Subunternehmen vorzulegen. Neben den geforderten Eignungsnachweisen können bei der Eignungsprüfung auch Erkenntnisse
und Erfahrungen mit Bietern aus früheren Vertragsverhältnissen berücksichtigt werden und ggf. zum Ausschluss eines Bieters/ggf. Mitglied der Bietergemeinschaft/ggf. Subunternehmer wegen fehlender Eignung führen. Im Zuge dessen können Auskünfte von Auftraggebern, die im Rahmen von Referenzabfragen zu dem betreffenden Bieter befragt wurden, berücksichtigt werden. Hierzu ist dem Angebot eine Erklärung des Bieter/ggf. des Mitglieds der Bietergemeinschaft/ggf. des Subunternehmers gemäß Anlage H [Referenzen (Muster, Vordruck)] beizufügen, mit der Eklärung, dass in den letzten drei Jahren Linienverkehre im Regionalbusverkehr erbracht wurden. Alternativ ist zu erklären, dass entsprechende Erfahrungen im Schüler – bzw. Regionalbus-/Linienverkehr gegeben sind. Bei Bietergemeinschaften und bei Einsatz von Subunternehmen finden diese Regelungen auf jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. je Subunternehmen Anwendung.
Die fehlende Eignung eines einzelnen Mitgliedes der Bietergemeinschaft kann zum Ausschluss der gesamten Bietergemeinschaft führen.
Hinsichtlich der Ausschlussmöglichkeit von Subunternehmen wird auf § 36 Abs.5 VgV verwiesen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot die Anlage L (Eigenerklärung Bezug Russland) abzugeben. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Ausschlussgrund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
1. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
2. Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
3. Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
4. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
6. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
7. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
8. Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
9. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
10. Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
11. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
12. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
13. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben
vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
14. Rein innerstattliche Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
15. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
16. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB
17. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
18. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
19.Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
20.Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach§§ 123 bis 126 GWB
21. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
22. Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
23. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB
wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
1. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
2. Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
3. Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
4. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
6. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
7. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
8. Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
9. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
10. Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
11. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
12. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
13. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben
vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
14. Rein innerstattliche Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
15. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
16. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB
17. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
18. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
19.Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
20.Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach§§ 123 bis 126 GWB
21. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
22. Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
23. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB
wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Augsburg, Landkreis Dillingen a.d.Donau und Stadt Augsburg, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID-Nr.: DE127472581
Postanschrift: Schrannenstr.3
Postleitzahl: 86150
Postort: Augsburg
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: charlotte.steinbacher@avv-augsburg.de📧
Telefon: 0049 821 3 43 77 10-0📞
URL: http://www.avv-augsburg.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E15587376🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E15587376🌏
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 629768-2024
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtige Angebote gem. § 134 GWB und § 62 VgV. Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der
Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall einer Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein bei der genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtige Angebote gem. § 134 GWB und § 62 VgV. Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der
Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall einer Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein bei der genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-26+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 207-712674 (2025-10-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 5 206 140 EUR 💰
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 100
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅ Nachprüfungsverfahren
Anzahl der Beschwerdeführer: 0
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: E15587376
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-03-09 📅
Titel: Der Zuschlag wurde am 09.03.2026 erteilt.
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 5 206 140 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: E15587376 Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Beschreibung:
Der Vertragspartner (Die Egenberger GmbH & Co.KG) kann gemäß Auftragsbekanntmachung/Vergabeunterlagen maximal 50% der Leistungen (bezogen auf Anlage K. I. Verkehrsvertrag "Linienbündel Westliche Wälder 01": gemessen an den Fahrplankilometern pro Jahr) an Subunternehmer vergeben. Es ist derzeit nicht bekannt, ob der Vertragspartner von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird.
Der Vertragspartner (Die Egenberger GmbH & Co.KG) kann gemäß Auftragsbekanntmachung/Vergabeunterlagen maximal 50% der Leistungen (bezogen auf Anlage K. I. Verkehrsvertrag "Linienbündel Westliche Wälder 01": gemessen an den Fahrplankilometern pro Jahr) an Subunternehmer vergeben. Es ist derzeit nicht bekannt, ob der Vertragspartner von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird.
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll:
Der Vertragspartner (Die Egenberger GmbH & Co.KG) kann gemäß Auftragsbekanntmachung/Vergabeunterlagen maximal 50% der Leistungen (bezogen auf Anlage K. I. Verkehrsvertrag "Linienbündel Westliche Wälder 01": gemessen an den Fahrplankilometern pro Jahr) an Subunternehmer vergeben. Es ist derzeit nicht bekannt, ob der Vertragspartner von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird.
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll
Der Vertragspartner (Die Egenberger GmbH & Co.KG) kann gemäß Auftragsbekanntmachung/Vergabeunterlagen maximal 50% der Leistungen (bezogen auf Anlage K. I. Verkehrsvertrag "Linienbündel Westliche Wälder 01": gemessen an den Fahrplankilometern pro Jahr) an Subunternehmer vergeben. Es ist derzeit nicht bekannt, ob der Vertragspartner von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird.
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben ✅ Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Egenberger GmbH & Co.KG
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Egenberger GmbH & Co.KG
Nationale Registrierungsnummer: Ust-ID: DE 127 330 501
Postanschrift: Lechfeldweg 2
Postleitzahl: 86672
Postort: Thierhaupten
Region: Augsburg, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@egenbergermobil.de📧
Telefon: 0049 8271 80 00 0📞
URL: https://egenbergermobil.de/🌏
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 712674-2025
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Zuschlag wurde erteilt.
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Vorabinformation § 134 GWB an die beteiligten Bieter ist erfolgt.
Dem Auftrag liegt eine im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Auftragsbekanntmachung (Nr. 712674-2025) zugrunde.
Gemäß § 135 Abs. 2GWB kann die Unwirksamkeit nach Absatz 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Zuschlag wurde erteilt.
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Vorabinformation § 134 GWB an die beteiligten Bieter ist erfolgt.
Dem Auftrag liegt eine im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Auftragsbekanntmachung (Nr. 712674-2025) zugrunde.
Gemäß § 135 Abs. 2GWB kann die Unwirksamkeit nach Absatz 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 067-234253 (2026-04-03)