Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Linien-Verkehrsleistungen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 mit Bussen und Pkw im Linienbündel Nordwest
Gegenstand der zu vergebenden Aufträge/Lose ist die Erbringung von Verkehrsleistungen ab dem 01.08.2025 mit Bussen und PKW im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Linien-Verkehrsleistungen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 mit Bussen und Pkw im Linienbündel Nordwest
Referenznummer: 01/2024
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der zu vergebenden Aufträge/Lose ist die Erbringung von Verkehrsleistungen ab dem 01.08.2025 mit Bussen und PKW im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm.”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des zu vergebenden Auftrags/Loses ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit verschiedenen Fahrzeugtypen im Linienbündel Nordwest auf den...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags/Loses ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit verschiedenen Fahrzeugtypen im Linienbündel Nordwest auf den Linien 533 Pichl – Oberstimm – Manching – Gymnasium Wolnzach; 540 Langenbruck – Reichertshofen – Baar-Ebenhausen – Karlskron – Ingolstadt; 541 Langenbruck – Reichertshofen – Baar-Ebenhausen – Ingolstadt (Schulverkehr); 542 Reichertshofen – Pörnbach - Langenbruck. Die Leistungsmenge beläuft sich auf ca. 324.000 Fahrplan-km pro Jahr.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
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Ort der Leistung: Pfaffenhofen a. d. Ilm🏙️
Dauer: 60 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-01 📅
Datum des Endes: 2030-07-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber hat eine dreimalige Verlängerungsoption von jeweils zwölf Monaten.” Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des zu vergebenden Auftrags/Loses ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit verschiedenen Fahrzeugtypen im Linienbündel Nordwest auf den...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags/Loses ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit verschiedenen Fahrzeugtypen im Linienbündel Nordwest auf den Linien 531 Münchsmünster – Vohburg – Ernsgaden – Manching; 532 Pichl – Oberstimm – Manching- Forstwiesen/Westenhausen; 543 Geisenfeld – Langenbruck – Reichertshofen; 545 Rohrbach – Baar-Ebenhausen – Pörnbach; 545 Rohrbach – Baar-Ebenhausen; 546 Pfaffenhofen – Langenbruck – Reichertshofen – Baar-Ebenhausen – Manching; 550 Pfaffenhofen – Pörnbach – Baar-Ebenhausen; Rufbus Pörnbach (Bedarfsverkehr fahrplangebunden). Die Leistungsmenge beläuft sich abhängig von der jeweiligen Fahrplanperiode auf ca. 405.000 – 492.000 Fahrplan-km pro Jahr.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des zu vergebenden Auftrags/Loses ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit verschiedenen Fahrzeugtypen im Linienbündel Nordwest auf den...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags/Loses ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit verschiedenen Fahrzeugtypen im Linienbündel Nordwest auf den Bedarfsverkehrslinien Ortsverkehr Reichertshofen; Ortsverkehr Pörnbach; Ortsverkehr Reichertshofen/Pörnbach Nord; Ortsverkehr Reichertshofen/Pörnbach Süd; Tangentialachse Baar-Ebenhausen – Reichertshofen – Pörnbach – Pfaffenhofen; Tangentialachse Rohrbach – Pörnbach – Hohenwart / Ortsverkehr Hohenwart; Tangentialachse Baar-Ebenhausen – Manching – Ernsgaden. Die Leistungsmenge beläuft sich abhängig von der jeweiligen Fahrplanperiode auf ca. 452.000 – 471.000 Fahrplan-km pro Jahr.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-24 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-24 12:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung oder -ummeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis soll bei juristischen Personen mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Der Auftraggeber behält sich, neben der Nachforderung von Unterlagen, eigene Ermittlungen vor, wenn die Vertretungsberechtigung nicht aus öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister) ersichtlich ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein. Gewerbeanmeldungen oder -ummeldungen dürfen älter sein, hier ist der jeweils aktuellste Stand einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Angebots-Vordruck 5, Ziffer 13 in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB (insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB) wird hingewiesen.
Alternativ akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter erbringt den Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wahlweise durch
• Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO Nr. 1071/2009); ausländische Bieter legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor; oder
• Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG oder
• Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen.
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe von Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen: Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe von Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen: Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren, gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen. Die Referenz(en) muss/müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten: Angabe, ob die Verkehrsleistung im Linienverkehr als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (Linienverkehr gem. § 42 PBefG) erbracht wurde. Die Darstellung der Referenz(en) hat folgende Angaben zu enthalten: 1. Bezeichnung des jeweiligen Gebiets der Leistungserbringung. 2 Leistungsmenge: jährlich erbrachte Nutzkm-Leistung 3. Zeitraum der Referenzleistung. Für die Darstellung der Referenzen ist Anlage 7 Vordruck 4 zu verwenden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist der Auftraggeber auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 161 Form, Inhalt „(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.“
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 058-186716 (2025-03-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der zu vergebenden Aufträge/Lose ist die Erbringung von Verkehrsleistungen ab dem 01.08.2025 mit Bussen und PKW im Rahmen des Linienbündels...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der zu vergebenden Aufträge/Lose ist die Erbringung von Verkehrsleistungen ab dem 01.08.2025 mit Bussen und PKW im Rahmen des Linienbündels Nordwest im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 32784688.56 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des zu vergebenden Auftrags/Loses ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit verschiedenen Fahrzeugtypen im Linienbündel Nordwest auf den...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags/Loses ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit verschiedenen Fahrzeugtypen im Linienbündel Nordwest auf den Linien 533 Pichl – Oberstimm – Manching – Gymnasium Wolnzach; 540 Langenbruck – Reichertshofen – Baar-Ebenhausen – Karlskron – Ingolstadt; 541 Langenbruck – Reichertshofen – Baar-Ebenhausen – Ingolstadt (Schulverkehr); 542 Reichertshofen – Pörnbach - Langenbruck. Die Leistungsmenge beläuft sich auf ca. 324.000 Fahrplan-km pro Jahr.
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Zusätzliche Informationen:
“Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich des Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG), da es sich bei den im...”
Zusätzliche Informationen
Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich des Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG), da es sich bei den im Rahmen der Leistungserbringung einzusetzenden Fahrzeugen gemäß der Vorgaben in den Vergabeunterlagen ausschließlich um sogenannte "Überlandbusse", also für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Fahrzeuge des Typs "M3 Klasse II" gemäß der Regelung Nr. 107 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen UNECE – Einheitliche Bestimmungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klassen M2 oder M3 hinsichtlich ihrer allgemeinen Konstruktionsmerkmale (ECE-R 107) handelt, die nicht so konstruiert sind, dass Bereiche für Stehplätze vorgesehen werden, um ein häufiges Ein- und Aussteigen der Fahrgäste zu ermöglichen. Diese Fahrzeuge sind gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 5 SaubFahrzeugBeschG vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen.
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Preis (Gewichtung): 1
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des zu vergebenden Auftrags/Loses ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit verschiedenen Fahrzeugtypen im Linienbündel Nordwest auf den...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags/Loses ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit verschiedenen Fahrzeugtypen im Linienbündel Nordwest auf den Linien 531 Münchsmünster – Vohburg – Ernsgaden – Manching; 532 Pichl – Oberstimm – Manching- Forstwiesen/Westenhausen; 543 Geisenfeld – Langenbruck – Reichertshofen; 545 Rohrbach – Baar-Ebenhausen – Pörnbach; 545 Rohrbach – Baar-Ebenhausen; 546 Pfaffenhofen – Langenbruck – Reichertshofen – Baar-Ebenhausen – Manching; 550 Pfaffenhofen – Pörnbach – Baar-Ebenhausen; Rufbus Pörnbach (Bedarfsverkehr fahrplangebunden). Die Leistungsmenge beläuft sich abhängig von der jeweiligen Fahrplanperiode auf ca. 405.000 – 492.000 Fahrplan-km pro Jahr.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des zu vergebenden Auftrags/Loses ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit PKW im Linienbündel Nordwest auf den Bedarfsverkehrslinien...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags/Loses ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit PKW im Linienbündel Nordwest auf den Bedarfsverkehrslinien Ortsverkehr Reichertshofen; Ortsverkehr Pörnbach; Ortsverkehr Reichertshofen/Pörnbach Nord; Ortsverkehr Reichertshofen/Pörnbach Süd; Tangentialachse Baar-Ebenhausen – Reichertshofen – Pörnbach – Pfaffenhofen; Tangentialachse Rohrbach – Pörnbach – Hohenwart / Ortsverkehr Hohenwart; Tangentialachse Baar-Ebenhausen – Manching – Ernsgaden. Die Leistungsmenge beläuft sich abhängig von der jeweiligen Fahrplanperiode auf ca. 452.000 – 471.000 Fahrplan-km pro Jahr.
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: Los 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-06-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 11232453.68 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kössl Reisen GmbH
Nationale Registrierungsnummer: t:0825288600
Postanschrift: Georg-Alber-Str. 20
Postleitzahl: 86529
Postort: Schrobenhausen
Region: Neuburg-Schrobenhausen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@koessl-reisen.de📧
Telefon: 0825288600📞
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 15402602.80 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: RBA Regionalbus Augsburg GmbH
Nationale Registrierungsnummer: t:08215021510
Postanschrift: Eichleitnerstr. 17
Postleitzahl: 86199
Postort: Augsburg
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
E-Mail: martin.poehler@rba-bus.de📧
Telefon: 08215021510📞
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 6149632.08 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: omobi GmbH
Nationale Registrierungsnummer: t:017621192911
Postanschrift: Neu Egling 29
Postleitzahl: 82418
Postort: Murnau
Region: Garmisch-Partenkirchen🏙️
E-Mail: clemens.deyerling@omobi.de📧
Telefon: 017621192911📞
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: t:08921762411
Postleitzahl: 80534
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Nationale Registrierungsnummer: t:08921762411
Postleitzahl: 80534
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist der Auftraggeber auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 161 Form, Inhalt „(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.“
Des Weiteren weist die Vergabestelle auf § 135 GWB hin. § 135 GWB lautet: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
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Quelle: OJS 2025/S 130-451010 (2025-07-08)