Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über die Erbringung der Personenbeförderung nach § 44 PBefG als Bedarfsverkehr On-Demand-Verkehr Neusäß [AktiVVo Neusäß] im Landkreis Augsburg und der Stadt Augsburg mit Vertragslaufzeit vom 13.12.2026 bis zum 13.12.2036. Bedarfsgesteuerter Verkehr als Gesamtleistung. ca. 20.600 Einsatzstunden/Musterfahrplanjahr. Ein Musterfahrplanjahr besteht aus: 250 Tagen Montag bis Freitag ohne Feiertage und Sonntage, davon 63 Tage nur an schulfreien Tagen und 187 nur an Schultagen 51 Samstagen 64 Sonn- und Feiertagen Die Betriebszeiten der AktiVVo-Verkehre sind: Montag bis Freitag von 05:00 Uhr – 21:00 Uhr Samstag von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr Sonn- und Feiertag von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr Der Berechnung liegen vier Kleinbusse mit je 16 Einsatzstunden pro Tag Montag bis Freitag, sowie je 10 Einsatzstunden pro Tag je Samstag, Sonn- und Feiertag zugrunde. Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe eines öffentlicher Dienstleistungsauftrag "AktiVVo Neusäß" als Gesamtleistung
Referenznummer: E4689169
Kurze Beschreibung:
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über die Erbringung der Personenbeförderung nach § 44 PBefG als Bedarfsverkehr On-Demand-Verkehr Neusäß [AktiVVo Neusäß] im Landkreis Augsburg und der Stadt Augsburg mit Vertragslaufzeit vom 13.12.2026 bis zum 13.12.2036. Bedarfsgesteuerter Verkehr als Gesamtleistung.
ca. 20.600 Einsatzstunden/Musterfahrplanjahr.
Ein Musterfahrplanjahr besteht aus:
250 Tagen Montag bis Freitag ohne Feiertage und Sonntage, davon 63 Tage nur an
schulfreien
Tagen und 187 nur an Schultagen
51 Samstagen
64 Sonn- und Feiertagen
Die Betriebszeiten der AktiVVo-Verkehre sind:
Montag bis Freitag von 05:00 Uhr – 21:00 Uhr
Samstag von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Sonn- und Feiertag von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Der Berechnung liegen vier Kleinbusse mit je 16 Einsatzstunden pro Tag Montag bis Freitag, sowie je 10 Einsatzstunden pro Tag je
Samstag, Sonn- und Feiertag zugrunde.
Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über die Erbringung der Personenbeförderung nach § 44 PBefG als Bedarfsverkehr On-Demand-Verkehr Neusäß [AktiVVo Neusäß] im Landkreis Augsburg und der Stadt Augsburg mit Vertragslaufzeit vom 13.12.2026 bis zum 13.12.2036. Bedarfsgesteuerter Verkehr als Gesamtleistung.
ca. 20.600 Einsatzstunden/Musterfahrplanjahr.
Ein Musterfahrplanjahr besteht aus:
250 Tagen Montag bis Freitag ohne Feiertage und Sonntage, davon 63 Tage nur an
schulfreien
Tagen und 187 nur an Schultagen
51 Samstagen
64 Sonn- und Feiertagen
Die Betriebszeiten der AktiVVo-Verkehre sind:
Montag bis Freitag von 05:00 Uhr – 21:00 Uhr
Samstag von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Sonn- und Feiertag von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Der Berechnung liegen vier Kleinbusse mit je 16 Einsatzstunden pro Tag Montag bis Freitag, sowie je 10 Einsatzstunden pro Tag je
Samstag, Sonn- und Feiertag zugrunde.
Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E46896169
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Verkehrsleistung ist im Landkreis Augsburg und der Stadt Augsburg zu erbringen.
Dauer
Datum des Beginns: 2026-12-13 📅
Datum des Endes: 2036-12-13 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Näheres hierzu regeln die
Vergabeunterlagen.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-02 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-02 09:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen. Die Bindefrist endet am 31.03.2026.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 119 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-12-02 09:15:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen. Die Bindefrist endet am 31.03.2026.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Wir verweisen auf die gesetzlichen Regelungen nach der Vergabeverordnung (VgV)
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gemäß § 42 VgV überprüft der öffentliche Auftraggeber die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt ggf. Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus.
Gemäß § 122 GWB ist ein Unternehmen geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt. Die Eignungskriterien dürfen ausschließlich Folgendes betreffen:
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Es ist daher eine Eigenerklärung gemäß Anlage E abzugeben. In dieser erklärt der Bieter/ggf. das Mitglied der Bietergemeinschaft/ggf. der Subunternehmer, dass keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf Anforderung der Vergabestelle sind
unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Durch den Auftraggeber erfolgt vor Erteilung des Zuschlages eine Abfrage, ob im Wettbewerbsregister Eintragung zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt.
Des Weiteren hat der Bieter/ggf. das Mitglied der Bietergemeinschaft/ggf. der Subunternehmer in der Anlage F Angaben zum Vorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB zu machen.
Mit dem Angebot ist zudem eine Eigenerklärung gemäß Anlage G
abzugeben. In dieser
erklärt der Bieter/ggf. das Mitglied der Bietergemeinschaft/ggf. der
Subunternehmer,
dass der Erteilung einer Liniengenehmigung für die Erbringung eines
gemeinwirtschaftlichen
Linienverkehr gemäß § 44 PBefG keine in dem Unternehmen begründete
Hindernis-se entgegenstehen.
Insbesondere ist zu erklären, dass für den verantwortlich zuständigen
Mitarbeiter
(Verkehrsleiter i.S.d. Verordnung EG Nr.1071/2009 – dies ist in der Regel
ein Geschäftsführer
oder Prokurist) des Bieters/des Mitglieds Bietergemeinschaft/ggf. des
Subunternehmer
die fachliche Eignung nach § 3 PBZugV besteht.
Außerdem ist anzugeben, ob in den letzten drei Jahren Vertragsverhältnisse mit öffentlichen Auftraggeber über vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber außerordentlich gekündigt wurden, ggf. sind die betreffenden Auftraggeber mit Ansprechpartner und
die geltend gemachten Kündigungsgründe zu benennen.
Bei Bietergemeinschaften und bei Einsatz von Subunternehmen sind diese Unterlagen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. je Subunternehmen vorzulegen.
Neben den geforderten Eignungsnachweisen können bei der Eignungsprüfung auch Erkenntnisse und Erfahrungen mit Bietern aus früheren Vertragsverhältnissen berücksichtigt werden und ggf. zum Ausschluss eines Bieters/ggf. Mitglied der Bietergemeinschaft/ggf. Subunternehmer
wegen fehlender Eignung führen. Im Zuge dessen können Auskünfte von Auftraggebern, die im Rahmen von Referenzabfragen zu dem betreffenden Bieter befragt wurden, berücksichtigt werden. Hierzu ist dem Angebot eine Erklärung des Bieter/ggf. des Mitglieds der Bietergemeinschaft/ggf. des Subunternehmers gemäß Anlage H [Referenzen (Muster, Vordruck)] beizufügen, mit der Erklärung, dass in den letzten drei Jahren Linienverkehre im Regionalbusverkehr als Genehmigungsinhaber bzw. als Subunternehmer erbracht wurden. Alternativ ist zu erklären, dass entsprechende Erfahrungen im Schüler- bzw. Fernlinienverkehr gegeben sind. Darüber hinaus ist mit dem Angebot die Anlage L (Eigenerklärung Bezug Russland) abzugeben.
Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gemäß § 42 VgV überprüft der öffentliche Auftraggeber die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt ggf. Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus.
Gemäß § 122 GWB ist ein Unternehmen geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt. Die Eignungskriterien dürfen ausschließlich Folgendes betreffen:
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Es ist daher eine Eigenerklärung gemäß Anlage E abzugeben. In dieser erklärt der Bieter/ggf. das Mitglied der Bietergemeinschaft/ggf. der Subunternehmer, dass keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf Anforderung der Vergabestelle sind
unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Durch den Auftraggeber erfolgt vor Erteilung des Zuschlages eine Abfrage, ob im Wettbewerbsregister Eintragung zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt.
Des Weiteren hat der Bieter/ggf. das Mitglied der Bietergemeinschaft/ggf. der Subunternehmer in der Anlage F Angaben zum Vorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB zu machen.
Mit dem Angebot ist zudem eine Eigenerklärung gemäß Anlage G
abzugeben. In dieser
erklärt der Bieter/ggf. das Mitglied der Bietergemeinschaft/ggf. der
Subunternehmer,
dass der Erteilung einer Liniengenehmigung für die Erbringung eines
gemeinwirtschaftlichen
Linienverkehr gemäß § 44 PBefG keine in dem Unternehmen begründete
Hindernis-se entgegenstehen.
Insbesondere ist zu erklären, dass für den verantwortlich zuständigen
Mitarbeiter
(Verkehrsleiter i.S.d. Verordnung EG Nr.1071/2009 – dies ist in der Regel
ein Geschäftsführer
oder Prokurist) des Bieters/des Mitglieds Bietergemeinschaft/ggf. des
Subunternehmer
die fachliche Eignung nach § 3 PBZugV besteht.
Außerdem ist anzugeben, ob in den letzten drei Jahren Vertragsverhältnisse mit öffentlichen Auftraggeber über vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber außerordentlich gekündigt wurden, ggf. sind die betreffenden Auftraggeber mit Ansprechpartner und
die geltend gemachten Kündigungsgründe zu benennen.
Bei Bietergemeinschaften und bei Einsatz von Subunternehmen sind diese Unterlagen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. je Subunternehmen vorzulegen.
Neben den geforderten Eignungsnachweisen können bei der Eignungsprüfung auch Erkenntnisse und Erfahrungen mit Bietern aus früheren Vertragsverhältnissen berücksichtigt werden und ggf. zum Ausschluss eines Bieters/ggf. Mitglied der Bietergemeinschaft/ggf. Subunternehmer
wegen fehlender Eignung führen. Im Zuge dessen können Auskünfte von Auftraggebern, die im Rahmen von Referenzabfragen zu dem betreffenden Bieter befragt wurden, berücksichtigt werden. Hierzu ist dem Angebot eine Erklärung des Bieter/ggf. des Mitglieds der Bietergemeinschaft/ggf. des Subunternehmers gemäß Anlage H [Referenzen (Muster, Vordruck)] beizufügen, mit der Erklärung, dass in den letzten drei Jahren Linienverkehre im Regionalbusverkehr als Genehmigungsinhaber bzw. als Subunternehmer erbracht wurden. Alternativ ist zu erklären, dass entsprechende Erfahrungen im Schüler- bzw. Fernlinienverkehr gegeben sind. Darüber hinaus ist mit dem Angebot die Anlage L (Eigenerklärung Bezug Russland) abzugeben.
Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Ausschlussgrund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
1. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
2. Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
3. Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
4. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
6. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
7. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
8. Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
9. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
10. Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
11. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
12. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
13. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
14. Rein innerstattliche Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
15. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
16. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB
17. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
18. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
19.Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
20.Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
21. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
22. Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
23. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
1. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
2. Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
3. Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
4. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
6. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
7. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
8. Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
9. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
10. Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
11. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
12. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
13. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
14. Rein innerstattliche Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
15. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
16. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB
17. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
18. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
19.Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
20.Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
21. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
22. Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
23. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Augsburg, Stadt Augsburg, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID-Nr.: DE127472581
Postanschrift: Schrannenstr.3
Postleitzahl: 86150
Postort: Augsburg
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: charlotte.steinbacher@avv-augsburg.de📧
Telefon: 0049 821 343 77 117📞
URL: http://www.avv-augsburg.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E46896169🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E46896169🌏
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 472544-2025
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtige Angebote gem.
§ 134 GWB und § 62 VgV. Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall einer Nichtabhilfe einer
von einem Bieter erhobenen Rüge ein bei der genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtige Angebote gem.
§ 134 GWB und § 62 VgV. Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall einer Nichtabhilfe einer
von einem Bieter erhobenen Rüge ein bei der genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 204-698349 (2025-10-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 7 096 310 EUR 💰
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 100
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅ Nachprüfungsverfahren
Anzahl der Beschwerdeführer: 0
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: E46896169
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-03-09 📅
Titel: Der Zuschlag wurde am 09.03.2026 erteilt.
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 7 096 310 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: E46896169 Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Beschreibung:
Der Vertragspartner (Die Egenberger GmbH & Co.KG) kann gemäß Vergabeunterlagen maximal 50% der Leistungen (bezogen auf Anlage K. I. Verkehrsvertrag "AktiVVo Neusäß": gemessen an den Einsatzstunden pro Jahr) an Subunternehmer vergeben. Es ist derzeit nicht bekannt, ob der Vertragspartner von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird.
Der Vertragspartner (Die Egenberger GmbH & Co.KG) kann gemäß Vergabeunterlagen maximal 50% der Leistungen (bezogen auf Anlage K. I. Verkehrsvertrag "AktiVVo Neusäß": gemessen an den Einsatzstunden pro Jahr) an Subunternehmer vergeben. Es ist derzeit nicht bekannt, ob der Vertragspartner von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird.
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll:
Der Vertragspartner (Die Egenberger GmbH & Co.KG) kann gemäß Vergabeunterlagen maximal 50% der Leistungen (bezogen auf Anlage K. I. Verkehrsvertrag "AktiVVo Neusäß": gemessen an den Einsatzstunden pro Jahr) an Subunternehmer vergeben. Es ist derzeit nicht bekannt, ob der Vertragspartner von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird.
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll
Der Vertragspartner (Die Egenberger GmbH & Co.KG) kann gemäß Vergabeunterlagen maximal 50% der Leistungen (bezogen auf Anlage K. I. Verkehrsvertrag "AktiVVo Neusäß": gemessen an den Einsatzstunden pro Jahr) an Subunternehmer vergeben. Es ist derzeit nicht bekannt, ob der Vertragspartner von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird.
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben ✅ Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Egenberger GmbH & Co.KG
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Egenberger GmbH & Co.KG
Nationale Registrierungsnummer: Ust-ID: DE 127 330 501
Postanschrift: Lechfeldweg 2
Postleitzahl: 86672
Postort: Thierhaupten
Region: Augsburg, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@egenbergermobil.de📧
Telefon: 0049 8271 80 00 0📞
URL: https://egenbergermobil.de/🌏
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 698349-2025
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Zuschlag wurde erteilt.
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Vorabinformation § 134 GWB an die beteiligten Bieter ist erfolgt. Dem Auftrag liegt eine im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Auftragsbekanntmachung (Nr. 698349-2025) zugrunde.
Gemäß § 135 Abs. 2GWB kann die Unwirksamkeit nach Absatz 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Zuschlag wurde erteilt.
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Vorabinformation § 134 GWB an die beteiligten Bieter ist erfolgt. Dem Auftrag liegt eine im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Auftragsbekanntmachung (Nr. 698349-2025) zugrunde.
Gemäß § 135 Abs. 2GWB kann die Unwirksamkeit nach Absatz 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 067-236262 (2026-04-03)