Vergabe eines Rahmenvertrages über die Miete von Großmultifunktionsgeräten inklusive Wartungs- und Pflegeservice für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen
Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV einen Rahmenvertrag über die Miete von Großmultifunktionsgeräten inklusive Wartungs- und Pflegeservice für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu vergeben. Der Rahmenvertrag beginnt zum 01.07.2025 mit einer Mindestlaufzeit von 36 Monaten. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 60 Monate. Die zu erwartenden Abnahmemengen im Rahmen der Erstausstattung sowie die Höchstabnahmemengen gestalten sich wie folgt: - LK I - 50 sw: prognostizierte Abnahmemenge Erstausstattung: 203 Stück, Höchstabnahmemenge 240 Stück - LK II - 50 farb: prognostizierte Abnahmemenge Erstausstattung: 131 Stück, Höchstabnahmemenge 160 Stück - LK III - 70 sw: prognostizierte Abnahmemenge Erstausstattung: 16 Stück, Höchstabnahmemenge 30 Stück - LK IV - 70 farb: prognostizierte Abnahmemenge Erstausstattung: 6 Stück, Höchstabnahmemenge 20 Stück
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-20.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe eines Rahmenvertrages über die Miete von Großmultifunktionsgeräten inklusive Wartungs- und Pflegeservice für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen
Referenznummer: 5400 E Verg - 5/25
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV einen Rahmenvertrag über die Miete von Großmultifunktionsgeräten inklusive Wartungs- und Pflegeservice für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu vergeben. Der Rahmenvertrag beginnt zum 01.07.2025 mit einer Mindestlaufzeit von 36 Monaten. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 60 Monate.
Die zu erwartenden Abnahmemengen im Rahmen der Erstausstattung sowie die Höchstabnahmemengen gestalten sich wie folgt:
- LK I - 50 sw: prognostizierte Abnahmemenge Erstausstattung: 203 Stück, Höchstabnahmemenge 240 Stück
- LK II - 50 farb: prognostizierte Abnahmemenge Erstausstattung: 131 Stück, Höchstabnahmemenge 160 Stück
- LK III - 70 sw: prognostizierte Abnahmemenge Erstausstattung: 16 Stück, Höchstabnahmemenge 30 Stück
- LK IV - 70 farb: prognostizierte Abnahmemenge Erstausstattung: 6 Stück, Höchstabnahmemenge 20 Stück
Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV einen Rahmenvertrag über die Miete von Großmultifunktionsgeräten inklusive Wartungs- und Pflegeservice für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu vergeben. Der Rahmenvertrag beginnt zum 01.07.2025 mit einer Mindestlaufzeit von 36 Monaten. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 60 Monate.
Die zu erwartenden Abnahmemengen im Rahmen der Erstausstattung sowie die Höchstabnahmemengen gestalten sich wie folgt:
- LK I - 50 sw: prognostizierte Abnahmemenge Erstausstattung: 203 Stück, Höchstabnahmemenge 240 Stück
- LK II - 50 farb: prognostizierte Abnahmemenge Erstausstattung: 131 Stück, Höchstabnahmemenge 160 Stück
- LK III - 70 sw: prognostizierte Abnahmemenge Erstausstattung: 16 Stück, Höchstabnahmemenge 30 Stück
- LK IV - 70 farb: prognostizierte Abnahmemenge Erstausstattung: 6 Stück, Höchstabnahmemenge 20 Stück
Produkte/Dienstleistungen: Drucker und Plotter📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 894 592 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 5400 E Verg - 5/25
Art des Vertrags: Lieferungen
Hauptstandort oder Erfüllungsort: thüringenweit
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Jena, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Datum des Endes: 2030-06-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-23 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-23 09:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen: Kein Ausnahmefall
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-04-23 09:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter
unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung
auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich
um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den
Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den
Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter
unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung
auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich
um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den
Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den
Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
(1) Berufs-/Handelsregister
(2) Berufserlaubnis: (1) Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister sowie Mitteilung der Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvor-schriften des entsprechenden Landes der
Gemeinschaft oder des Vertrags-staates des EWR-Abkommens
(2) Erklärung über das Vorliegen eines Nachweises über die erlaubte Berufsausübung
Nachweis per Eigenerklärung
(1) Berufs-/Handelsregister
(2) Berufserlaubnis: (1) Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister sowie Mitteilung der Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvor-schriften des entsprechenden Landes der
Gemeinschaft oder des Vertrags-staates des EWR-Abkommens
(2) Erklärung über das Vorliegen eines Nachweises über die erlaubte Berufsausübung
Nachweis per Eigenerklärung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
(1) Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung
(2) Berufsgenossenschaft
(3) Insolvenz
(4) Zahlung von Steuern
(5) Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung: (1) Erklärung über das Vorliegen einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe des Versicherungsgebers, der Versicherungsnummer, der versi-cherten Risiken, der Versicherungssumme und des versicherten Zeitraums,
(2) Erklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft;
(3) Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, für die letzten drei Jahre über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Er-öffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
(4) Erklärung über die Unbedenklichkeit des Finanzamtes, über die Zahlung von Steuern und Abgaben,
(5) Erklärung über die Zahlung von Beiträgen an die gesetzliche Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind.
Nachweis per Eigenerklärung
(1) Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung
(2) Berufsgenossenschaft
(3) Insolvenz
(4) Zahlung von Steuern
(5) Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung: (1) Erklärung über das Vorliegen einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe des Versicherungsgebers, der Versicherungsnummer, der versi-cherten Risiken, der Versicherungssumme und des versicherten Zeitraums,
(2) Erklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft;
(3) Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, für die letzten drei Jahre über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Er-öffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
(4) Erklärung über die Unbedenklichkeit des Finanzamtes, über die Zahlung von Steuern und Abgaben,
(5) Erklärung über die Zahlung von Beiträgen an die gesetzliche Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind.
Nachweis per Eigenerklärung
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Das Nichtvorliegen der folgenden Ausschlussgründe ist per Eigenerklärung
nachzuweisen. Darin ist zu erklären, dass - für keine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. -
das Unternehmen im letzten Jahr vor der Angebotsabgabe seinen Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung
nachgekommen ist - gegen das Unternehmen kein rechtskräftig festgestellter
Verstoß nach § 24 Abs. 1 Lieferkettengesetz (LkSG) vorliegt, welcher mit einer
Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. - sich das
Unternehmen nicht im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren zu einer auf
eine rechtswidrige Wettbewerbsbeschränkung gerichteten Verabredung verbunden
hat; - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen
geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat -
für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist oder von
deren Tätigkeit die Eignung des Unternehmens nachhaltig bestimmt wird, oder
das Unternehmen nachfolgende Voraussetzungen vorliegen: - ein wirksames
Berufsverbot nach § 70 StGB - ein wirksames vorläufiges Berufsverbot nach §
132a StPO - eine wirksame Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO - eine
Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 149 GewO. - für das Unternehmen
keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung wegen nachfolgender Verstöße
innerhalb der letzten zwei Jahre mit wenigstens 2.500 EUR (in Worten:
zweitausendfünfhundert Euro) Geldbuße vorliegt: - § 19 Mindestlohngesetz - §
98c Aufenthaltsgesetz - § 21 I i. V. m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz - für
das Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 150a
GewO, insbesondere für nachfolgende Verstöße, innerhalb der letzten zwei Jahre
vorliegt: - § 21 SchwarzArbG, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, - § 266a I,
II und IV StGB, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder - § 404 I
SGB III, Bußgeldentscheidungen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung nach §
404 II Nr. 3 SGB III
Das Nichtvorliegen der folgenden Ausschlussgründe ist per Eigenerklärung
nachzuweisen. Darin ist zu erklären, dass - für keine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. -
das Unternehmen im letzten Jahr vor der Angebotsabgabe seinen Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung
nachgekommen ist - gegen das Unternehmen kein rechtskräftig festgestellter
Verstoß nach § 24 Abs. 1 Lieferkettengesetz (LkSG) vorliegt, welcher mit einer
Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. - sich das
Unternehmen nicht im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren zu einer auf
eine rechtswidrige Wettbewerbsbeschränkung gerichteten Verabredung verbunden
hat; - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen
geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat -
für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist oder von
deren Tätigkeit die Eignung des Unternehmens nachhaltig bestimmt wird, oder
das Unternehmen nachfolgende Voraussetzungen vorliegen: - ein wirksames
Berufsverbot nach § 70 StGB - ein wirksames vorläufiges Berufsverbot nach §
132a StPO - eine wirksame Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO - eine
Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 149 GewO. - für das Unternehmen
keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung wegen nachfolgender Verstöße
innerhalb der letzten zwei Jahre mit wenigstens 2.500 EUR (in Worten:
zweitausendfünfhundert Euro) Geldbuße vorliegt: - § 19 Mindestlohngesetz - §
98c Aufenthaltsgesetz - § 21 I i. V. m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz - für
das Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 150a
GewO, insbesondere für nachfolgende Verstöße, innerhalb der letzten zwei Jahre
vorliegt: - § 21 SchwarzArbG, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, - § 266a I,
II und IV StGB, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder - § 404 I
SGB III, Bußgeldentscheidungen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung nach §
404 II Nr. 3 SGB III
Bieter, die zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung
(EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022
/576 des Rates vom 8. April 2022 genannten Personen oder Unternehmen
gehören, die einen Bezug zu Russland aufweisen, werden ausgeschlossen.
Bieter, die zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung
(EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022
/576 des Rates vom 8. April 2022 genannten Personen oder Unternehmen
gehören, die einen Bezug zu Russland aufweisen, werden ausgeschlossen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Nationale Registrierungsnummer: 16900334
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Sofern das Unternehmen Einwände gegen Form oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens gem. § 97 VI GWB geltend machen möchte, ist dies zunächst gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gem. § 160 III 1 GWB zu rügen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben
werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern das Unternehmen Einwände gegen Form oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens gem. § 97 VI GWB geltend machen möchte, ist dies zunächst gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gem. § 160 III 1 GWB zu rügen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben
werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-20+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 057-183352 (2025-03-20)
Auftragsbekanntmachung (2025-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 894 592 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-30 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-30 09:01:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-04-30 09:01:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-04-22 09:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-15+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: d09451ca-3a8d-414c-b465-4b80ccb77ca2-01
Quelle: OJS 2025/S 075-248044 (2025-04-15)