Auftragsbekanntmachung (2025-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe Sammlung und Entsorgung PMS
Referenznummer: 2025_LK FDS
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Freudenstadt schreibt die mobile Sammlung und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen in einem Vergabeverfahren neu aus.”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“- Erfassung der schadstoffhaltigen Abfälle (Problemstoffen) an den vom Auftraggeber festgelegten Sammelstellen, - Transport zu geeigneten Zwischenlagern...”
Beschreibung der Beschaffung
- Erfassung der schadstoffhaltigen Abfälle (Problemstoffen) an den vom Auftraggeber festgelegten Sammelstellen, - Transport zu geeigneten Zwischenlagern bzw. Entsorgungsanlagen, und - Entsorgung der schadstoffhaltigen Abfälle.
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Zusätzliche Informationen:
“Für Bietergemeinschaften gilt: Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung folgenden...”
Zusätzliche Informationen
Für Bietergemeinschaften gilt: Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts einzureichen: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem Auftraggeber separat spätestens 7 Kalendertage nach Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten Umschlag einzureichen. Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung. Unter der in Ziffer 5.1.11 angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
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Ort der Leistung: Freudenstadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-22 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. "Know-how-Leihe" möglich. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung - Eigenerklärung zum Vorliegen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung, einer Umwelthaftpflichtversicherung sowie Umweltschadensversicherung Möglicherweise geforderte Mindeststandards: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2022, 2023, 2024 (ggfs. vorläufig), - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden je Versicherungsfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2022, 2023, 2024 (ggfs. vorläufig), falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen, - Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“A) Eigenerklärung über eine Referenz B) Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb Möglicherweise geforderte Mindeststandards: ...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A) Eigenerklärung über eine Referenz B) Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb Möglicherweise geforderte Mindeststandards: zu A) Eigenerklärung über eine Referenz: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die die Sammlung und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen (Problemstoffe) mit dem Problemstoffmobil mit einer Leistungsmenge von 100 Mg innerhalb der letzten 36 Monate vor Abgabe des Angebotes. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen entsprechen. Die Teilleistungen Sammlung und Entsorgung können sich aus einer oder mehrerer Referenzen zusammensetzen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes). zu B) Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb - Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeiten "Sammeln", "Befördern", "Lagern", "Behandeln", "Verwerten" oder "Beseitigen" der leistungsgegenständlichen Abfallarten. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - das/die Zertifikat(e)
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf Verlangen der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen. Zur Absicherung der Erfüllung der Leistungen hat der Auftragnehmer bei Vertragsabschluss eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJ5E52” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE811469974
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: 0721 926-8730📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE811469974
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: 0721 926-8730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 056-179773 (2025-03-18)