Vergabe von Abschleppleistungen, Sicherstellungen und Verwahrung von Kraftfahrzeugen und sonstiger Gegenstände für den Bereich des Polizeipräsidiums Bonn
Der Auftragnehmer hat für den Auftraggeber im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen Fahrzeuge aller Art sowie sonstige Gegenstände im Rahmen der Ziffer 3 dieser Leistungsbeschreibung abzuschleppen, zu versetzen, zu bergen, zu transportieren, zu verwahren und bei Bedarf zu entsorgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-30.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Abschleppleistungen, Sicherstellungen und Verwahrung von Kraftfahrzeugen und sonstiger Gegenstände für den Bereich des Polizeipräsidiums Bonn
Referenznummer: 2025-4-9/003
Kurze Beschreibung:
“Der Auftragnehmer hat für den Auftraggeber im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen Fahrzeuge aller Art sowie sonstige Gegenstände im Rahmen der Ziffer 3 dieser...”
Kurze Beschreibung
Der Auftragnehmer hat für den Auftraggeber im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen Fahrzeuge aller Art sowie sonstige Gegenstände im Rahmen der Ziffer 3 dieser Leistungsbeschreibung abzuschleppen, zu versetzen, zu bergen, zu transportieren, zu verwahren und bei Bedarf zu entsorgen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeugabschleppdienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 22
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 22
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Laufzeit der abzuschließenden Vereinbarungen beginnt am 01.08.2025 und endet mit Ablauf des 31.07.2029. Früheste Veröffentlichung einer möglichen Folgevergabe wäre nach jetziger Einschätzung März 2029.
Als Kalkulationsgröße ist davon auszugehen, dass insgesamt 752 Fahrzeuge (und spezifische Gegenstände) pro Jahr geborgen bzw. abgeschleppt und verwahrt werden müssen. Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Einsatzzahlen, Witterungsverhältnisse, etc.) abhängig ist. Eine Aufschlüsselung nach Gebietslosen, Leistungskategorien und Uhrzeiten findet sich im Preisblatt.
Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 3650 Fälle abgerufen werden.
Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig.
Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahnabschnitte der in den Losen genannten Stadtgebieten nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Die Kennedybrücke wird bis zur Höhe der Einmündung Berliner Freiheit/am Boeselagerhof dem Stadtgebiet Bonn, rechtsrheinisch, zugeschlagen.
Angebote für die Gebietslose bzw. Fachlose können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden.
Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht jeder Ort des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - eine Gesamtvergabe für das Gebiet der Kreispolizeibehörde Bonn nur erfolgen kann, wenn das anbietende Unternehmen mehrere Standorte in diesem Gebiet nachweist.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Einzugsgebiet des Polizeipräsidiums Bonn namentlich Bonn, Königswinter, Bad Honnef, Alfter, Bornheim, Rheinbach, Meckenheim, Swisttal, Wachtberg”
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-01 📅
Datum des Endes: 2029-07-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“2029” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
7️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
8️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0008
9️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0009
1️⃣0️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0010
1️⃣1️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0011
1️⃣2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0012
1️⃣3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0013
1️⃣4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0014
1️⃣5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0015
1️⃣6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0016
1️⃣7️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0017
1️⃣8️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0018
1️⃣9️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0019
2️⃣0️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0020
2️⃣1️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0021
2️⃣2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0022
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-02 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-02 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Auftragnehmer haftet für die von ihm oder seinem Personal verursachten Schäden. Er stellt den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Auftragnehmer haftet für die von ihm oder seinem Personal verursachten Schäden. Er stellt den Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von Ersatzansprüchen Dritter frei, die - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand gegen den Auftraggeber erhoben werden. Hierzu zählen z. B. auch Gerichtskosten und Anwaltshonorare.
Der Auftragnehmer verfügt über eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe von §§ 425, 428, 429ff. HGB abdeckt, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung, Beschädigung oder Verlust des Fahrzeuges, der mitgeführten Gegenstände oder sonstigen Gegenstände entstanden sind. Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs, und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme für Güter- und Folgeschäden in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro.
Eine Umweltschadensversicherung für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz muss eine Deckungssumme von mindestens 3.000.000 Euro ausweisen.
Die Bestätigung über die geforderten Versicherungen (EN) muss von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ausgestellt sein.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sonstiges: 1. Der Auftragnehmer muss für jedes bezuschlagte Gebietslos Abstell- und Verwahrflächen vorhalten:
- Abstell- und Verwahrflächen im Freien...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: 1. Der Auftragnehmer muss für jedes bezuschlagte Gebietslos Abstell- und Verwahrflächen vorhalten:
- Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorie A1):
Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 30 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Für die Anforderungen an Quarantäneplätze wird auf das VDA-Dokument "Technische Quarantäneflächen für beschädigte Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien" hingewiesen. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen.
- Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht (Leistungskategorie A1):
Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 20 Stellplätzen für Pkw und 2 Quarantäneplätze für beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen.
- Abstell- und Verwahrflächen im Freien (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5):
Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen.
- Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (Leistungskategorien A2, A3, A4, A5):
Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2 Stellplätzen für Lkw und deren Ladung vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m aufzuweisen.
- Abstell- und Verwahrflächen in Hallen oder überdacht für Zweiräder, motorisiert und nicht motorisiert (Leistungskategorie A6):
Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 50 Stellplätzen für Fahrräder, Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter, Elektroroller und motorisierte Zweiradfahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 123 ccm oder einem Leergewicht von bis zur 250 kg vorhanden sein.
- Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm, aufgeteilt in jeweils abgetrennte Flächen zu mindestens 40 und 60 qm. (Leistungskategorie C1)
- Abstell- und Verwahrflächen in Hallen mit einem Mindestmaß von 100 qm. (Leistungskategorie C2)
Es müssen bei allen Punkten mit einer Forderung von Halle oder Überdachung mindestens zwei Plätze mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein.
Die verwahrten Fahrzeuge und Gegenstände müssen von allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein oder auf Aufforderung zugänglich gemacht werden. Falls für die kriminaltechnische Untersuchung erforderlich müssen die Fahrzeuge auf Anforderung des Auftraggebers auf eine bereit gestellte Hebebühne geladen werden.
2. Die Halle muss zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe befinden. Die Halle ist verschlossen zu halten, sofern nicht Mitarbeiter des Auftraggebers oder durch ihn berechtigte Personen sich in der Halle befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in denen gearbeitet wird.
3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume zur Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge und Gegenstände sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern.
4. Zusätzlich sind alle Flächen für Gegenstände der Leistungskategorie C1 mit einer Videoüberwachung, bestehend aus mindestens zwei Kameras mit unterschiedlichen Standorten, mit freier Sicht auf die Lagerfläche zu versehen; das gespeicherte Videomaterial ist mindestens einen Monat vorrätig zu halten und auf Verlangen dem Auftraggeber unverzüglich zu zeigen und herauszugeben.
Daneben hat der Auftragnehmer für einen separaten Stromanschluss zu sorgen sowie Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ausschließlich dem Auftragnehmer einen direkten Zugriff auf die Gegenstände ermöglicht.
5. Die erhöhten Sicherungsbedürfnisse der Leistungskategorien C1 und C2 beinhalten unter anderem die Aufstellung und (bei personeller Veränderung auf dem Betriebsgelände) Aktualisierung einer Liste aller Mitarbeiter auf dem jeweiligen Gelände. Diese Liste wird dem Auftraggeber ohne Aufforderung zur Verfügung gestellt. Weiter sind die Zugänge zu den Flächen der Leistungskategorien C1 und C2 besonders elektronisch zu schützen. So stellt der Auftragnehmer sicher, dass jeder Zugang elektronisch dokumentiert wird. Weiter behält sich der Auftraggeber das Recht vor, selbst eine solche Dokumentationsvorrichtung (beispielsweise mittels eines elektrischen Türschlosses mit Fingerabdruck-Sicherung) beim Auftragnehmer einzubauen; der Auftragnehmer stimmt dem ausdrücklich zu.
6. Das Betriebsgelände kann als Voraussetzung des jeweiligen eventuellen Zuschlags vor Ort vom Auftraggeber in Augenschein genommen und eine Eignung der räumlichen und technischen Anforderungen kontrolliert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Bediensteten des Auftraggebers dafür Zugang zu allen notwendigen Räumen zu gewähren und bei Bedarf die Funktionalität der erforderlichen Technik vorzuführen. Diese Überprüfung kann bei Bedarf während der Vertragslaufzeit wiederholt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignung zur Berufsausübung: Der Auftragnehmer hat ein Gewerbe als Bergungs- und/oder Abschleppunternehmer angemeldet. Davon ausgenommen sind ausschließliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignung zur Berufsausübung: Der Auftragnehmer hat ein Gewerbe als Bergungs- und/oder Abschleppunternehmer angemeldet. Davon ausgenommen sind ausschließliche Auftragnehmer der Leistungskategorie C.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Unternehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Unternehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein. Für Niederlassungen oder selbstständige Betriebsstätten sind die vertragliche Mindestzahl und die Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder Betriebsstätten vorzuhalten.
Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A1 und B1 sind für jedes Gebietslos mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten:
- Ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 3,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 10 Metern eine Mindesthakenlast von 1 t aufweist.
und zusätzlich entweder
- ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit mindestens 3,5 t Nutzlast
oder
ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t.
Eines der aufgeführten Fahrzeuge muss für eine Nutzlast von mindestens 3,5 t zugelassen sein.
Im Leistungsbereich der Leistungskategorien A2, A3, A4 und A5 sind mindestens folgende Fahrzeuge vorzuhalten:
- Der Fuhrpark muss über mindestens ein Fahrzeug verfügen (selbstfahrende Arbeitsmaschine/Abschleppwagen DA1), das in der Lage ist, entsprechend der Leistungskategorie abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare Haken-/Hublast von 6 t bei 80 km/h haben und mit einer Seilwinde ausgerüstet sein, deren Zugkraft 15 t am einfachen Strang beträgt.
Die einzusetzenden Fahrzeuge müssen zur Einfahrt in eine Umweltzone zugelassen sein.
Die Einsatzfahrzeuge jeder Leistungskategorie müssen eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr.2 StVZO (Kraftfahrzeuge, die nach Ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet sind und sich dieses aus den Fahrzeugpapieren ergibt) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw. Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste, Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
Alle Fahrzeuge müssen für den Auftragnehmer jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Kfz müssen zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein.
Es muss eine 24-stündige Einsatzbereitschaft sichergestellt sein. Die Abschleppaufträge müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen Anforderung und Erscheinen am Einsatzort dürfen im Regelfall in den Leistungskategorien A1/B1 längstens 30 Minuten ab dem eingehenden Auftrag, in den übrigen Leistungskategorien längstens 45 Minuten ab dem eingehenden Auftrag liegen.
Der Einsatz von Callcentern oder externen Telefondienstleistern zur Annahme von Anrufen ist nicht gestattet.
Die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) ist zwingend einzuhalten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Erfüllung der Leistungen nur qualifiziertes, fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen.
Die Einschätzung, welches Personal geeignet ist, hat der Auftragnehmer im Einzelfall und abhängig von den anzuschleppenden/zu bergenden Fahrzeugen zu treffen. Das Personal muss diese Tätigkeit über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 1S verfügen. Mindestens ein Mitarbeiter muss über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 2S verfügen.
Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass sich sein Personal höflich und korrekt gegenüber Betroffenen und Polizeibediensteten verhält. Er hat die Betroffenen sachgerecht zu informieren, Zusagen einzuhalten und Ratschläge fachkundig zu erteilen. Gleiches gilt für Personen, die in seinem Auftrag tätig werden.
Der Auftragnehmer (bei Gesellschaften deren verantwortlicher Geschäftsführer, Vertreter, Prokurist, etc.) hat auf Anforderung des Auftraggebers ein Führungszeugnis für sich selbst und für das mit der Abwicklung polizeilicher Aufträge betraute Personal vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist. Dies gilt auch für die Bürokräfte, die mit der Abrechnung der Geschäftsvorgänge befasst sind. Bei Wechsel des Fachpersonals gilt dies entsprechend.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Rechnungen sind gemäß den vorgenannten Angaben auf das Polizeipräsidium Bonn, ZA 13, Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn, auszustellen und innerhalb...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Rechnungen sind gemäß den vorgenannten Angaben auf das Polizeipräsidium Bonn, ZA 13, Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn, auszustellen und innerhalb von 14 Tagen nach Monatsende für den Vormonat dem Polizeipräsidium Bonn an die vorgenannte Anschrift in zweifacher Ausfertigung zu übersenden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
- ausgefülltes Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU Formular...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
- ausgefülltes Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU Formular 523 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Formular 521 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- unterschriebene Leistungsbeschreibung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- geforderten Versicherungsnachweise (mittels Dritterklärung des Versicherungsträgers)
“Bekanntmachungs-ID: CXS7Y65YT4R6LRB2
Zur Leistungsbeschreibung, den Vergabeunterlagen oder zum Verfahren sind nur schriftliche Rückfragen über den...”
Bekanntmachungs-ID: CXS7Y65YT4R6LRB2
Zur Leistungsbeschreibung, den Vergabeunterlagen oder zum Verfahren sind nur schriftliche Rückfragen über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW (VMP) unter www.evergabe.nrw.de zugelassen. Die Antworten sowie ggf. weitere Informationen werden schriftlich, zeitgleich und anonymisiert im Kommunikationsbereich des VMP eingestellt. Alle Fragen inkl. der Antworten werden grundsätzlich Bestandteil der Leistungsbeschreibung.