Vergabe von Abschleppleistungen

Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat

Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen aller Art durch das Amt für Straßenverkehr und Stadtpolizei der Landershauptstadt Wiesbaden im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden inklusive aller Vororte.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-01-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-01-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Abschleppleistungen
Referenznummer: 34-805-24
Kurze Beschreibung:
Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen aller Art durch das Amt für Straßenverkehr und Stadtpolizei der Landershauptstadt Wiesbaden im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden inklusive aller Vororte.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeugabschleppdienste 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftrag umfasst eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren vom 01.05.2025 bis 30.04.2028 mit einem Volumen von ca. 3000 Abschleppungen jährlich
Zusätzliche Informationen:
Die Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform (eHAD) zu führen, damit Sie stets direkt über mögliche Änderungen in den Vergabeunterlagen, bei Bieterfragen und Antworten informiert werden können. Die Angebotsunterlagen sind vollständig zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Grundlage des Angebotes sind die Allgemeinen Bestimmungen der Landeshauptstadt Wiesbaden vom 09.01.2007 (ABL).
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Postanschrift: Stadtgebiet Wiesbaden
Postleitzahl: 65183
Stadt: Wiesbaden
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-05-01 📅
Datum des Endes: 2028-04-30 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): elektronische Angebotsöffnung
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 76 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-02-28 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: elektronische Angebotsöffnung
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
• Vorlage einer Gewerbeanmeldung für den Bergungs- und Abschleppbetrieb (§ 14 Gewerbeordnung) • Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gewerbeamts zur Gewerbeausübung am vorgesehenen Standort im 24-Stunden-Dienst, die nicht älter als zwei Monate ist • Vorliegen einer Erlaubnis gemäß § 3 Güterkraftverkehrsgesetz
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Nachweis zum Verwahrgelände: Ein allseits umzäunter, befestigter und verschließbarer Abstellplatz im bebauten, baurechtlich zugelassenen Bereich (ein Gelände im Außenbereich ist nicht zulässig) als Verwahrgelände ist vorhanden. Dieses Verwahrungsgelände ermöglicht die Unterbringung von mindestens 50 Fahrzeugen. Dabei werden nachfolgende Nachweise von dem Verwahrgelände bis spätestens 2 Wochen nach Angebotsöffnung gefordert: • Notarieller Kaufvertrag und Grundbuchauszug, dass die Fläche im Eigentum des Auftragnehmers steht • Alternativ: unterschriebener gültiger Miet- oder Pachtvertrag und Zustimmung des Vermieters, dass die Fläche als Verwahrgelände genutzt werden kann • Lageplan des Grundstücks Da auf diesem Verwahrgelände nur technisch einwandfreie Fahrzeuge von denen keine umweltgefährdenden Stoffe (Öle, Schmierstoffe, etc.) austreten oder ausgasen können abgestellt werden, werden explizit keine weiteren naturschutzrechtlichen Auflagen an das Verwahrgelände gestellt. Das Verwahrgelände muss im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden liegen und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Die nächste Bushaltestelle darf nicht weiter als 800 m Fußweg entfernt sein. Der Nachweis hierüber ist bei Angebotsabgabe in Form eines weiteren Kartenausschnittes mit Einzeichnung des Geländes und der nächsten Bushaltestelle inkl. Entfernungsangaben vom Gelände zur Bushaltestelle vorzulegen. Das Verwahrgelände, insbesondere die Räume für die Verwahrung sichergestellter und beschlagnahmter Fahrzeuge, ist vor dem Zutritt Unbefugter dauerhaft gesichert. Jederzeitigen Zutritt haben nur die Bediensteten des Auftraggebers. Anderen Personen ist der Zutritt nur mit schriftlicher Erlaubnis des Amtes für Straßenverkehr und Stadtpolizei gestattet. Der Zugang zu den sichergestellten Fahrzeugen wird nur in Begleitung eines Betriebsangehörigen gewährt. Fuhrparkliste mit ergänzenden Unterlagen: Der Auftragnehmer muss einen Fuhrpark von mindestens acht Abschleppfahrzeugen für die Abwicklung der Abschleppleistungen in Wiesbaden vorhalten. Eine dementsprechende Fuhrparkliste ist bei Angebotsabgabe anzufügen. Kauf,- Miet,- oder Leasingverträge sind hierbei zulässig, sofern der Auftragnehmer die tatsächliche Verfügbarkeit der Fahrzeuge vor Vertragsbeginn nachweist. Dabei müssen die Abschleppfahrzeuge nachfolgende Kriterien erfüllen: • Geeignet für das Abschleppen von Fahrzeugen bis einschließlich 7,5 to • Die Fahrzeuge müssen über eine Abschleppbrille verfügen Mit der Fuhrparkliste sind nachfolgende Unterlagen vorzulegen: • Fahrzeugschein der betroffenen Abschleppfahrzeuge, bzw. Nachweis des Kaufs oder Miete des Fahrzeugs. • Nachweise von Ladekränen an allen Abschleppfahrzeugen • Nachweise über die Zulassung zum Abschleppen von Fahrzeugen bis 7,5 to • Nachweis über eine gültige Hakenlastversicherung des Auftragsnehmers • Nachweis der Zulassung der Abschleppbrille bis mindestens 1,5 to Maximale Reaktionszeit: Die Aufträge werden vom Amt für Straßenverkehr und Stadtpolizei der LH Wiesbaden in der Regel fernmündlich erteilt. Der Auftragnehmer muss innerhalb von 45 Minuten am Einsatzort sein (maximale Reaktionszeit). Die maximale Reaktionszeit wird im Vergabeverfahren durch vier Testanrufe aus unterschiedlichen Stadtteilen durch den Auftraggeber überprüft und für die Vergabeunterlagen schriftlich dokumentiert. Dabei ist diese maximale Reaktionszeit von 45 Minuten ein KO-Kriterium, hierzu erfolgt die Prüfung des besten Bieters. Dabei trägt der Anbieter die Kosten der vier Testfahrten zum Einsatzort und zurück selbst. Der Bieter soll hierzu bei Angebotsabgabe ein Konzept zur Einhaltung der Reaktionszeit vorlegen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat
Nationale Registrierungsnummer: 06414000-PG0100210000-63
Postanschrift: Gustav-Stresemann-Ring 15
Postleitzahl: 65183
Postort: Wiesbaden
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: abschleppvorgaenge@wiesbaden.de 📧
Telefon: +49 611-313325 📞
Fax: +49 611-313941 📠
URL: https://www.wiesbaden.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.wiesbaden.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1945eb41c18-26609a6497291bd 🌏
Teilnahme-URL: https://www.had.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform (eHAD) zu führen, damit Sie stets direkt über mögliche Änderungen in den Vergabeunterlagen, bei Bieterfragen und Antworten informiert werden können. Die Angebotsunterlagen sind vollständig zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Grundlage des Angebotes sind die Allgemeinen Bestimmungen der Landeshauptstadt Wiesbaden vom 09.01.2007 (ABL).
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06-2261630029-17
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +49 6151126603 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-29+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 021-064903 (2025-01-29)