Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis zum Verwahrgelände:
Ein allseits umzäunter, befestigter und verschließbarer Abstellplatz im bebauten, baurechtlich zugelassenen Bereich (ein Gelände im Außenbereich ist nicht zulässig) als Verwahrgelände ist vorhanden. Dieses Verwahrungsgelände ermöglicht die Unterbringung von mindestens 50 Fahrzeugen. Dabei werden nachfolgende Nachweise von dem Verwahrgelände bis spätestens 2 Wochen nach Angebotsöffnung gefordert:
• Notarieller Kaufvertrag und Grundbuchauszug, dass die Fläche im Eigentum des Auftragnehmers steht
• Alternativ: unterschriebener gültiger Miet- oder Pachtvertrag und Zustimmung des Vermieters, dass die Fläche als Verwahrgelände genutzt werden kann
• Lageplan des Grundstücks Da auf diesem Verwahrgelände nur technisch einwandfreie Fahrzeuge von denen keine umweltgefährdenden Stoffe (Öle, Schmierstoffe, etc.) austreten oder ausgasen können abgestellt werden, werden explizit keine weiteren naturschutzrechtlichen Auflagen an das Verwahrgelände gestellt.
Das Verwahrgelände muss im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden liegen und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Die nächste Bushaltestelle darf nicht weiter als 800 m Fußweg entfernt sein.
Der Nachweis hierüber ist bei Angebotsabgabe in Form eines weiteren Kartenausschnittes mit Einzeichnung des Geländes und der nächsten Bushaltestelle inkl. Entfernungsangaben vom Gelände zur Bushaltestelle vorzulegen. Das Verwahrgelände, insbesondere die Räume für die Verwahrung sichergestellter und beschlagnahmter Fahrzeuge, ist vor dem Zutritt Unbefugter dauerhaft gesichert. Jederzeitigen Zutritt haben nur die Bediensteten des Auftraggebers. Anderen Personen ist der Zutritt nur mit schriftlicher Erlaubnis des Amtes für Straßenverkehr und Stadtpolizei gestattet. Der Zugang zu den sichergestellten Fahrzeugen wird nur in Begleitung eines Betriebsangehörigen gewährt.
Fuhrparkliste mit ergänzenden Unterlagen:
Der Auftragnehmer muss einen Fuhrpark von mindestens acht Abschleppfahrzeugen für die Abwicklung der Abschleppleistungen in Wiesbaden vorhalten. Eine dementsprechende Fuhrparkliste ist bei Angebotsabgabe anzufügen. Kauf,- Miet,- oder Leasingverträge sind hierbei zulässig, sofern der Auftragnehmer die tatsächliche Verfügbarkeit der Fahrzeuge vor Vertragsbeginn nachweist. Dabei müssen die Abschleppfahrzeuge nachfolgende Kriterien erfüllen:
• Geeignet für das Abschleppen von Fahrzeugen bis einschließlich 7,5 to
• Die Fahrzeuge müssen über eine Abschleppbrille verfügen Mit der Fuhrparkliste sind nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
• Fahrzeugschein der betroffenen Abschleppfahrzeuge, bzw. Nachweis des Kaufs oder Miete des Fahrzeugs.
• Nachweise von Ladekränen an allen Abschleppfahrzeugen
• Nachweise über die Zulassung zum Abschleppen von Fahrzeugen bis 7,5 to
• Nachweis über eine gültige Hakenlastversicherung des Auftragsnehmers
• Nachweis der Zulassung der Abschleppbrille bis mindestens 1,5 to
Maximale Reaktionszeit:
Die Aufträge werden vom Amt für Straßenverkehr und Stadtpolizei der LH Wiesbaden in der Regel fernmündlich erteilt. Der Auftragnehmer muss innerhalb von 45 Minuten am Einsatzort sein (maximale Reaktionszeit).
Die maximale Reaktionszeit wird im Vergabeverfahren durch vier Testanrufe aus unterschiedlichen Stadtteilen durch den Auftraggeber überprüft und für die Vergabeunterlagen schriftlich dokumentiert. Dabei ist diese maximale Reaktionszeit von 45 Minuten ein KO-Kriterium, hierzu erfolgt die Prüfung des besten Bieters.
Dabei trägt der Anbieter die Kosten der vier Testfahrten zum Einsatzort und zurück selbst. Der Bieter soll hierzu bei Angebotsabgabe ein Konzept zur Einhaltung der Reaktionszeit vorlegen.