Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA), vertreten durch die Autorisierte Stelle Bayern, beabsichtigt Rahmenvereinbarungen zur Vergabe von Beratungs- und Betriebsunterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) abzuschließen. Gegenstädnlich wird bei insgesamt dreizehn (13) Fachlosen, je Los eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei (3) Wirtschaftsteilnehmern abgeschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-28.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Beratungs- und Betriebsunterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk
Referenznummer: 124-8010-035/25
Kurze Beschreibung:
“Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA), vertreten durch die Autorisierte Stelle Bayern, beabsichtigt Rahmenvereinbarungen zur Vergabe von Beratungs- und...”
Kurze Beschreibung
Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA), vertreten durch die Autorisierte Stelle Bayern, beabsichtigt Rahmenvereinbarungen zur Vergabe von Beratungs- und Betriebsunterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) abzuschließen. Gegenstädnlich wird bei insgesamt dreizehn (13) Fachlosen, je Los eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei (3) Wirtschaftsteilnehmern abgeschlossen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 110 710 131 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 13
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 13
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Unterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die...”
Beschreibung der Beschaffung
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Unterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen aus den Bereichen Funktechnik, Bau, Elektro, IT – Technik, Büro und Vertragsverwaltung.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Leistungsgegenstand ist die temporäre Überlassung von Arbeitnehmern durch Fachunternehmen, welche die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzen und auf dieser Grundlage Personal stellen für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von voraussichtlich insgesamt 48 Monaten.
Die Laufzeit der Überlassung der Arbeitnehmer abweichend von der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten (§1 Abs. 1 AÜG) ist nur unter den Voraussetzungen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.
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Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in der Personentagschätzung und in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen.
Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen.
Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
7️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
8️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0008
9️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0009
1️⃣0️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0010
1️⃣1️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0011
1️⃣2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0012
1️⃣3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0013
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-05 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-05 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 70
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis (in Kopie / gescanntes Dokument) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis (in Kopie / gescanntes Dokument) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe der Gesamtumsätze des Unternehmens, jeweils bezogen auf die drei (3) letzten abgeschlossen Geschäftsjahre, entsprechend dem Gründungsdatum oder dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe der Gesamtumsätze des Unternehmens, jeweils bezogen auf die drei (3) letzten abgeschlossen Geschäftsjahre, entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eine Eigenerklärung gem. Vordruck 7 über die Verpflichtung zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eine Eigenerklärung gem. Vordruck 7 über die Verpflichtung zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit den jeweils geforderten Haftpflichtdeckungshöhen ist zwingend von jedem Einzelunternehmen bzw. jeder Bietergemeinschaft bzw. – sofern sich der Bieter auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens beruft – von dem eignungsrelevanten Unternehmen mit dem An-gebot einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eine Darstellung von mindestens zwei (2) mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Referenzen gem. Vordruck 9 ist zwingend von jedem Einzelunternehmen bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eine Darstellung von mindestens zwei (2) mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Referenzen gem. Vordruck 9 ist zwingend von jedem Einzelunternehmen bzw. jeder Bietergemeinschaft bzw. – sofern sich der Bieter auf die berufliche und technische Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens beruft – von dem eignungsrelevanten Unternehmen mit dem Angebot einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eine Darstellung der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenanzahl des Unternehmens gem. Vordruck 8 ist zwingend von jedem Einzelunternehmen bzw. jeder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eine Darstellung der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenanzahl des Unternehmens gem. Vordruck 8 ist zwingend von jedem Einzelunternehmen bzw. jeder Bietergemeinschaft bzw. – sofern sich der Bieter auf die berufliche und technische Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens beruft – von dem eignungsrelevanten Unternehmen mit dem Angebot einzureichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 12f708a6-ce02-4530-9d5c-404f064369dc
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Postleitzahl: 80534
Postort: Deutschland
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsfristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 231-793399 (2025-11-28)
Auftragsbekanntmachung (2025-12-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 110 710 131 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-16 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-16 12:00:00 📅
Auftragsbekanntmachung (2025-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 110 710 131 EUR 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“1.) Vordruck 11: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags...”
Zusätzliche Informationen
1.) Vordruck 11: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen, eignungsrelevanten Unternehmens i.S.d. § 47 VgV zu berufen.
2.) Vordruck 12: Die Scientology-Schutzerklärung (Bieter) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
3.) Vordruck 13: Die Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist von jedem anderen Unternehmen, das gem. § 36 Abs. 1 VgV Teilleistungen erbringt (Unterauftragnehmer) bzw. jedem als eignungsrelevant angegebene Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV in Anspruch genommen werden, unter Angabe des Namens des Erklärenden mit dem Angebot einzureichen.
4.) Vordruck 14: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
5.) Vordruck 15: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
6.) Vordruck 16: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschafts-mitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
7.) Vordruck 17: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den aktuellen Russland-Sanktionen ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen
8.) Vordruck 18: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 22, 24 LkSG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
9.) Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmewert in Höhe von 3.000.000,00 Euro festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstabnahmewertes, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
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Ort der Leistung: Augsburg, Landkreis🏙️
Ort der Leistung: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskennzahl (L)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags...”
Zusätzliche Informationen
1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen, eignungsrelevanten Unternehmens i.S.d. § 47 VgV zu berufen.
2.) Vordruck 11: Die Scientology-Schutzerklärung (Bieter) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
3.) Vordruck 12: Die Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist von jedem anderen Unternehmen, das gem. § 36 Abs. 1 VgV Teilleistungen erbringt (Unterauftragnehmer) bzw. jedem als eignungsrelevant angegebene Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV in Anspruch genommen werden, unter Angabe des Namens des Erklärenden mit dem Angebot einzureichen.
4.) Vordruck 13: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
5.) Vordruck 14: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
6.) Vordruck 15: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschafts-mitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
7.) Vordruck 16: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den aktuellen Russland-Sanktionen ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen
8.) Vordruck 17: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 22, 24 LkSG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
9.) Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmewert in Höhe von 11,5 Mio. Euro festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstabnahmewertes, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
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Zusätzliche Informationen:
“1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags...”
Zusätzliche Informationen
1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen, eignungsrelevanten Unternehmens i.S.d. § 47 VgV zu berufen.
2.) Vordruck 11: Die Scientology-Schutzerklärung (Bieter) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
3.) Vordruck 12: Die Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist von jedem anderen Unternehmen, das gem. § 36 Abs. 1 VgV Teilleistungen erbringt (Unterauftragnehmer) bzw. jedem als eignungsrelevant angegebene Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV in Anspruch genommen werden, unter Angabe des Namens des Erklärenden mit dem Angebot einzureichen.
4.) Vordruck 13: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
5.) Vordruck 14: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
6.) Vordruck 15: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschafts-mitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
7.) Vordruck 16: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den aktuellen Russland-Sanktionen ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen
8.) Vordruck 17: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 22, 24 LkSG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
9.) Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmewert in Höhe von 9 Mio. Euro festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstabnahmewertes, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
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Zusätzliche Informationen:
“1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags...”
Zusätzliche Informationen
1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen, eignungsrelevanten Unternehmens i.S.d. § 47 VgV zu berufen.
2.) Vordruck 11: Die Scientology-Schutzerklärung (Bieter) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
3.) Vordruck 12: Die Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist von jedem anderen Unternehmen, das gem. § 36 Abs. 1 VgV Teilleistungen erbringt (Unterauftragnehmer) bzw. jedem als eignungsrelevant angegebene Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV in Anspruch genommen werden, unter Angabe des Namens des Erklärenden mit dem Angebot einzureichen.
4.) Vordruck 13: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
5.) Vordruck 14: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
6.) Vordruck 15: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschafts-mitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
7.) Vordruck 16: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den aktuellen Russland-Sanktionen ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen
8.) Vordruck 17: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 22, 24 LkSG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
9.) Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmewert in Höhe von 16 Mio. Euro festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstabnahmewertes, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
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Zusätzliche Informationen:
“1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags...”
Zusätzliche Informationen
1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen, eignungsrelevanten Unternehmens i.S.d. § 47 VgV zu berufen.
2.) Vordruck 11: Die Scientology-Schutzerklärung (Bieter) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
3.) Vordruck 12: Die Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist von jedem anderen Unternehmen, das gem. § 36 Abs. 1 VgV Teilleistungen erbringt (Unterauftragnehmer) bzw. jedem als eignungsrelevant angegebene Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV in Anspruch genommen werden, unter Angabe des Namens des Erklärenden mit dem Angebot einzureichen.
4.) Vordruck 13: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
5.) Vordruck 14: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
6.) Vordruck 15: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschafts-mitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
7.) Vordruck 16: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den aktuellen Russland-Sanktionen ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen
8.) Vordruck 17: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 22, 24 LkSG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
9.) Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmewert in Höhe von 3,5 Mio. Euro festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstabnahmewertes, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
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Zusätzliche Informationen:
“1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags...”
Zusätzliche Informationen
1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen, eignungsrelevanten Unternehmens i.S.d. § 47 VgV zu berufen.
2.) Vordruck 11: Die Scientology-Schutzerklärung (Bieter) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
3.) Vordruck 12: Die Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist von jedem anderen Unternehmen, das gem. § 36 Abs. 1 VgV Teilleistungen erbringt (Unterauftragnehmer) bzw. jedem als eignungsrelevant angegebene Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV in Anspruch genommen werden, unter Angabe des Namens des Erklärenden mit dem Angebot einzureichen.
4.) Vordruck 13: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
5.) Vordruck 14: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
6.) Vordruck 15: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschafts-mitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
7.) Vordruck 16: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den aktuellen Russland-Sanktionen ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen
8.) Vordruck 17: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 22, 24 LkSG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
9.) Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmewert in Höhe von 3,0 Mio. Euro festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstabnahmewertes, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
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“1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags...”
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1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen, eignungsrelevanten Unternehmens i.S.d. § 47 VgV zu berufen.
2.) Vordruck 11: Die Scientology-Schutzerklärung (Bieter) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
3.) Vordruck 12: Die Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist von jedem anderen Unternehmen, das gem. § 36 Abs. 1 VgV Teilleistungen erbringt (Unterauftragnehmer) bzw. jedem als eignungsrelevant angegebene Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV in Anspruch genommen werden, unter Angabe des Namens des Erklärenden mit dem Angebot einzureichen.
4.) Vordruck 13: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
5.) Vordruck 14: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
6.) Vordruck 15: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschafts-mitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
7.) Vordruck 16: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den aktuellen Russland-Sanktionen ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen
8.) Vordruck 17: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 22, 24 LkSG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
9.) Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmewert in Höhe von 15,5 Mio. Euro festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstabnahmewertes, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
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Zusätzliche Informationen:
“1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags...”
Zusätzliche Informationen
1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen, eignungsrelevanten Unternehmens i.S.d. § 47 VgV zu berufen.
2.) Vordruck 11: Die Scientology-Schutzerklärung (Bieter) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
3.) Vordruck 12: Die Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist von jedem anderen Unternehmen, das gem. § 36 Abs. 1 VgV Teilleistungen erbringt (Unterauftragnehmer) bzw. jedem als eignungsrelevant angegebene Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV in Anspruch genommen werden, unter Angabe des Namens des Erklärenden mit dem Angebot einzureichen.
4.) Vordruck 13: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
5.) Vordruck 14: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
6.) Vordruck 15: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschafts-mitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
7.) Vordruck 16: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den aktuellen Russland-Sanktionen ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen
8.) Vordruck 17: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 22, 24 LkSG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
9.) Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmewert in Höhe von 18,5 Mio. Euro festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstabnahmewertes, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
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“1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags...”
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1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen, eignungsrelevanten Unternehmens i.S.d. § 47 VgV zu berufen.
2.) Vordruck 11: Die Scientology-Schutzerklärung (Bieter) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
3.) Vordruck 12: Die Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist von jedem anderen Unternehmen, das gem. § 36 Abs. 1 VgV Teilleistungen erbringt (Unterauftragnehmer) bzw. jedem als eignungsrelevant angegebene Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV in Anspruch genommen werden, unter Angabe des Namens des Erklärenden mit dem Angebot einzureichen.
4.) Vordruck 13: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
5.) Vordruck 14: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
6.) Vordruck 15: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschafts-mitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
7.) Vordruck 16: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den aktuellen Russland-Sanktionen ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen
8.) Vordruck 17: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 22, 24 LsKG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
9.) Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmewert in Höhe von 35 Mio. Euro festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstabnahmewertes, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
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1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen, eignungsrelevanten Unternehmens i.S.d. § 47 VgV zu berufen.
2.) Vordruck 11: Die Scientology-Schutzerklärung (Bieter) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
3.) Vordruck 12: Die Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist von jedem anderen Unternehmen, das gem. § 36 Abs. 1 VgV Teilleistungen erbringt (Unterauftragnehmer) bzw. jedem als eignungsrelevant angegebene Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV in Anspruch genommen werden, unter Angabe des Namens des Erklärenden mit dem Angebot einzureichen.
4.) Vordruck 13: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
5.) Vordruck 14: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
6.) Vordruck 15: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschafts-mitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
7.) Vordruck 16: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den aktuellen Russland-Sanktionen ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen
8.) Vordruck 17: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 22, 24 LkSG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
9.) Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmewert in Höhe von 2,5 Mio. Euro festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstabnahmewertes, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
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“1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags...”
Zusätzliche Informationen
1.) Vordruck 10: Die Verpflichtungserklärung ist zwingend nur dann auszufüllen, sofern und soweit der Bieter beabsichtigt gem. Vordruck 3 Teile des Auftrags i.S.d. § 36 VgV an andere Unternehmen (sog. „Unterauftragnehmer“) zu vergeben bzw. sich gem. Vordruck 4 auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen, eignungsrelevanten Unternehmens i.S.d. § 47 VgV zu berufen.
2.) Vordruck 11: Die Scientology-Schutzerklärung (Bieter) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von dem Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
3.) Vordruck 12: Die Scientology-Schutzerklärung (Unterauftragnehmer) dahingehend, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt noch verbreitet werden, ist von jedem anderen Unternehmen, das gem. § 36 Abs. 1 VgV Teilleistungen erbringt (Unterauftragnehmer) bzw. jedem als eignungsrelevant angegebene Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV in Anspruch genommen werden, unter Angabe des Namens des Erklärenden mit dem Angebot einzureichen.
4.) Vordruck 13: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
5.) Vordruck 14: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
6.) Vordruck 15: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschafts-mitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
7.) Vordruck 16: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den aktuellen Russland-Sanktionen ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen
8.) Vordruck 17: Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 22, 24 LkSG ist unter Angabe des Namens des Erklärenden von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Angebot einzureichen.
9.) Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier (4) Jahren sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmewert in Höhe von 5,5 Mio. Euro festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstabnahmewertes, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-16 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-16 11:00:00 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die Befähigung und erlaubte Berufsausübung, i.S.d. § 44 Abs. 1 VgV, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die Befähigung und erlaubte Berufsausübung, i.S.d. § 44 Abs. 1 VgV, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei (3) volle Jahre zurück liegt),
wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 800.000,00 Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung des Unternehmens, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung des Unternehmens, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): Personenschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert; Sachschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert*).
*Hinweis zur Zweifachmaximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zusammen wird auf das Doppelte der jeweiligen Versicherungssumme begrenzt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des Unternehmens in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist), welche die Anforderungen an die Qualifikation „Pro“ und/oder „Expert“ (vgl. Punkt 3 der Leistungsbeschreibung – Arbeitnehmerüberlassung) erfüllen, wobei das Unternehmen pro Jahr über insgesamt mindestens zwei (2) Leiharbeitnehmer (Vollzeitäquivalente – VZÄ) verfügt,
welche die Qualifikation „Pro“ bzw. „Expert“ erfüllen müssen (Mindestanforderung).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Darstellung von mindestens zwei geeigneten – in qualitativer und quantitativer Hinsicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren – Referenzen i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 VgV, innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) mit nachfolgendem Inhalt (Mindestanforderung):
1) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen a) und b) erfüllt:
a) Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Leistungen der Arbeitnehmerüberlassung zur Betriebsunterstützung in den Bereichen:
• IT-Technik: Unterstützung im Betrieb und Technik, insbesondere bei dem Betrieb der technischen IT-Infrastruktur (Software und Hardware) und
• Nutzermanagement: Unterstützung im Betrieb und Nutzermanagement, insbesondere bei dem Betrieb und der Betreuung einer Endgeräte-spezifischen Updatesoftware
in einem Umfang von mindestens 220 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung),
b) Referenzauftraggeber war eine Behörde i.S.d. § 1 Abs. 1 BayVwVfG oder ein öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB (Mindestanforderung).
2) Mindestens eine Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen erfüllt:
Ordnungsgemäße, fachgerechte sowie vertragskonforme Erbringung von Leistungen der Arbeitnehmerüberlassung zur Betriebsunterstützung in den Bereichen:
• IT-Technik: Unterstützung im Betrieb und Technik, insbesondere bei dem Betrieb der technischen IT-Infrastruktur (Software und Hardware) und
• Nutzermanagement: Unterstützung im Betrieb und Nutzermanagement, insbesondere bei dem Betrieb und der Betreuung einer Endgeräte-spezifischen Updatesoftware
in einem Umfang von mindestens 220 Personentagen pro Jahr. (Mindestanforderung).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die aktuell gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Abs. 1 AÜG bzw. im Falle einer Befristung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die aktuell gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Abs. 1 AÜG bzw. im Falle einer Befristung zusammen mit einer Verpflichtungserklärung, dass die Verlängerung der Erlaubnis gem. § 2 Abs. 4 Satz 2 AÜG rechtzeitig beantragt wird, um eine gültige Erlaubnis während der gesamten Vertragslaufzeit zu gewährleisten und mit einer Eigenerklärung darüber, dass aktuell keine Ablehnung des Verlängerungsantrages i.S.d. § 2 Abs. 4 Satz 3 AÜG vorliegt,
ist mit dem Angebot einzureichen (Mindestanforderung).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 12f708a6-ce02-4530-9d5c-404f064369dc
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Text- und Frist-Änderungen”
Quelle: OJS 2025/S 241-829451 (2025-12-12)