Die betriebsärztliche Beratung und Betreuung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Die Aufgaben des Betriebsarztes sind in § 3 ASiG geregelt. Innerhalb der vereinbarten Mindesteinsatzzeit von 881 Stunden pro Kalenderjahr sind alle nach § 3 ASiG erforderlichen Leistungen abgegolten. Alle Leistungen, die über den Aufgabenkatalog des ASiG hinausgehen, bedürfen der Rücksprache bzw. einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-11.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von betriebsärztlichen Leistungen nach §3 ASiG
Referenznummer: 25-120
Kurze Beschreibung:
“Die betriebsärztliche Beratung und Betreuung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für...”
Kurze Beschreibung
Die betriebsärztliche Beratung und Betreuung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Die Aufgaben des Betriebsarztes sind in § 3 ASiG geregelt.
Innerhalb der vereinbarten Mindesteinsatzzeit von 881 Stunden pro Kalenderjahr sind alle nach § 3 ASiG erforderlichen Leistungen abgegolten. Alle Leistungen, die über den Aufgabenkatalog des ASiG hinausgehen, bedürfen der Rücksprache bzw. einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheitswesens📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die betriebsärztliche Beratung und Betreuung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für...”
Beschreibung der Beschaffung
Die betriebsärztliche Beratung und Betreuung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Die Aufgaben des Betriebsarztes sind in § 3 ASiG geregelt.
Innerhalb der vereinbarten Mindesteinsatzzeit von 881 Stunden pro Kalenderjahr sind alle nach § 3 ASiG erforderlichen Leistungen abgegolten. Alle Leistungen, die über den Aufgabenkatalog des ASiG hinausgehen, bedürfen der Rücksprache bzw. einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-13 09:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-13 09:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. oder gleichwertig (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen
nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für
die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben
zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur
Eignung (Formblatt 124) mit dem Angebot vorzulegen. Beim Einsatz von
Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht
die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation (VOB-Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in
der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen. Für Bescheinigungen, welche nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.