Der Heidekreis beabsichtigt für den Zeitraum ab dem 01.01.2026 bis 31.12.2029 Dienstleistungen (v. a. Beratungstätigkeiten, Projekt- und Vernetzungsaufgaben sowie Kinderschutzaufgaben) im Rahmen der Fortführung von der Sozialraumorientierten Kinder- und Jugendhilfe für die folgenden Sozialraumbezirke zu vergeben: Los 1 - Bezirk 1: Gemeinde Bispingen, Stadt Munster Los 2 - Bezirk 2: Gemeinde Neuenkirchen, Stadt Schneverdingen Los 3 - Bezirk 3: Stadt Soltau, Gemeinde Wietzendorf Los 4 - Bezirk 4: Stadt Bad Fallingbostel, Gemeindefreier Bezirk Osterheide Los 5 - Bezirk 5: Stadt Walsrode Los 6 - Bezirk 6: Samtgemeinden Ahlden, Rethem, Schwarmstedt
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-27.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Dienstleistungen im Rahmen der Fortführung der Sozialraumorientierte Kinder- und Jugendhilfe
Kurze Beschreibung:
Der Heidekreis beabsichtigt für den Zeitraum ab dem 01.01.2026 bis 31.12.2029 Dienstleistungen (v. a. Beratungstätigkeiten, Projekt- und Vernetzungsaufgaben sowie Kinderschutzaufgaben) im Rahmen der Fortführung von der Sozialraumorientierten Kinder- und Jugendhilfe für die folgenden Sozialraumbezirke zu vergeben:
Los 1 - Bezirk 1: Gemeinde Bispingen, Stadt Munster
Los 2 - Bezirk 2: Gemeinde Neuenkirchen, Stadt Schneverdingen
Los 3 - Bezirk 3: Stadt Soltau, Gemeinde Wietzendorf
Los 4 - Bezirk 4: Stadt Bad Fallingbostel, Gemeindefreier Bezirk Osterheide
Los 5 - Bezirk 5: Stadt Walsrode
Los 6 - Bezirk 6: Samtgemeinden Ahlden, Rethem, Schwarmstedt
Der Heidekreis beabsichtigt für den Zeitraum ab dem 01.01.2026 bis 31.12.2029 Dienstleistungen (v. a. Beratungstätigkeiten, Projekt- und Vernetzungsaufgaben sowie Kinderschutzaufgaben) im Rahmen der Fortführung von der Sozialraumorientierten Kinder- und Jugendhilfe für die folgenden Sozialraumbezirke zu vergeben:
Los 1 - Bezirk 1: Gemeinde Bispingen, Stadt Munster
Los 2 - Bezirk 2: Gemeinde Neuenkirchen, Stadt Schneverdingen
Los 3 - Bezirk 3: Stadt Soltau, Gemeinde Wietzendorf
Los 4 - Bezirk 4: Stadt Bad Fallingbostel, Gemeindefreier Bezirk Osterheide
Los 5 - Bezirk 5: Stadt Walsrode
Los 6 - Bezirk 6: Samtgemeinden Ahlden, Rethem, Schwarmstedt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Sozialwesen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Interne Kennung: 08-2025
Titel: Los 1 - Gemeinde Bispingen, Stadt Munster
Beschreibung der Beschaffung:
Der Heidekreis beabsichtigt für den Zeitraum ab dem 01.01.2026 bis 31.12.2029 Dienstleistungen (v. a. Beratungstätigkeiten, Projekt- und Vernetzungsaufgaben sowie Kinderschutzaufgaben) im Rahmen der Fortführung von der Sozialraumorientierten Kinder- und Jugendhilfe für die folgenden Sozialraumbezirke zu vergeben
Der Heidekreis beabsichtigt für den Zeitraum ab dem 01.01.2026 bis 31.12.2029 Dienstleistungen (v. a. Beratungstätigkeiten, Projekt- und Vernetzungsaufgaben sowie Kinderschutzaufgaben) im Rahmen der Fortführung von der Sozialraumorientierten Kinder- und Jugendhilfe für die folgenden Sozialraumbezirke zu vergeben
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bezirk 1: Gemeinde Bispingen Stadt Munster
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Heidekreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Grundlage für die Beurteilung der Qualität ist ein vom Bieter zu erstellendes, ausführliches Konzept zur Erbringung der Leistung. Hierin ist insbesondere auf die folgenden Punkte einzugehen:
• Kongruenz und Nachvollziehbarkeit des eingereichten Konzeptes gegenüber dem Vertragsentwurf inkl. Anlage 1
• Realisierbarkeit des eingereichten Konzeptes
• Relevanz der methodischen Ansätze für die Sozialraumorientierte Jugendhilfe
• Nachvollziehbarkeit und Realisierbarkeit der im Konzept dargestellten Art der Qualitätssicherung (Qualitätsmodell)
• Darstellung der Untersuchungsweise/Herangehensweise
• Nachvollziehbarkeit der im Konzept dargestellten Vernetzungstätigkeit im Sozialraum-bezirk
• Qualifikation des Personals im Hinblick auf die in Anlage 1 dargestellten Aufgaben
• Erfahrung des Personals im Hinblick auf die in Anlage 1 dargestellten Aufgaben
• Organisation des Trägers im Hinblick auf die Sicherstellung der Aufgabenerfüllung
Die Bewertung im Zuschlagskriterium Qualität erfolgt mittels der beigefügten Bewertungsmatrix durch mehrere Beschäftigte des Landkreises Heidekreis, die jeweils unabhängig von-einander die Bewertung vornehmen. Die Bewertung der einzelnen Bewertungskriterien erfolgt mit den folgenden Abstufungen:
5 Punkte: Zielerfüllungsgrad sehr gut
4 Punkte: Zielerfüllungsgrad gut
3 Punkte: Zielerfüllungsgrad durchschnittlich
2 Punkte: Zielerfüllungsgrad schlecht
1 Punkt: Zielerfüllungsgrad sehr schlecht
Ein Angebot wird ausgeschlossen, wenn es bei der Wertung des Konzeptes in wenigstens
einem Bewertungskriterium mit 1 Punkt bewertet wird.
PQualität = Gesamtpunktzahl Bewertung Qualität
Die Gewichtung der Qualität erfolgt mit 70%.
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Titel: Los 2 - Gemeinde Neuenkirchen, Stadt Schneverdingen
Beschreibung der Beschaffung:
Der Heidekreis beabsichtigt für den Zeitraum ab dem 01.01.2026 bis 31.12.2029 Dienstleistungen (v. a. Beratungstätigkeiten, Projekt- und Vernetzungsaufgaben sowie Kinderschutzaufgaben) im Rahmen der Fortführung von der Sozialraumorientierten Kinder- und Jugendhilfe für die folgenden Sozialraumbezirke zu vergeben.
Der Heidekreis beabsichtigt für den Zeitraum ab dem 01.01.2026 bis 31.12.2029 Dienstleistungen (v. a. Beratungstätigkeiten, Projekt- und Vernetzungsaufgaben sowie Kinderschutzaufgaben) im Rahmen der Fortführung von der Sozialraumorientierten Kinder- und Jugendhilfe für die folgenden Sozialraumbezirke zu vergeben.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bezirk 2 - Gemeinde Neuenkirchen, Stadt Schneverdingen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Titel: Los 3 - Stadt Soltau, Gemeinde Wietzendorf
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Titel: Los 4 - Stadt Bad Fallingbostel , Gemeindefreier Bezirk Osterheide
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bezirk 4: Stadt Bad Fallingbostel, Gemeindefreier Bezirk Osterheide
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Titel: Los 5 - Stadt Walsrode
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bezirk 5: Stadt Walsrode
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣
Titel: Los 6 - Samtgemeinde Ahlden, Rethem, Schwarmstedt
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bezirk 6: Samtgemeinde Ahlden, Rethem, Schwarmstedt
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bezirk 1: Gemeinde Bispingen, Stadt Munster,
Bezirk 2: Gemeinde Neuenkirchen, Stadt Schneverdingen,
Bezirk 3: Stadt Soltau, Gemeinde Wietzendorf
Bezirk 4: Stadt Bad Fallingbostel, Gemeindefreier Bezirk Osterheide
Bezirk 5: Stadt Walsrode
Bezirk 6: Samtgemeinde Ahlden, Rethem, Schwarmstedt
Bezirk 1: Gemeinde Bispingen, Stadt Munster,
Bezirk 2: Gemeinde Neuenkirchen, Stadt Schneverdingen,
Bezirk 3: Stadt Soltau, Gemeinde Wietzendorf
Bezirk 4: Stadt Bad Fallingbostel, Gemeindefreier Bezirk Osterheide
Bezirk 5: Stadt Walsrode
Bezirk 6: Samtgemeinde Ahlden, Rethem, Schwarmstedt
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
,GWB - Teil 4, NTVergG
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-14 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-14 10:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-05-14 10:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation kommuniziert. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.
Erklärung, dass sich der Bieter nicht in der Liquidation befindet.
Erklärung, dass der Bieter keine Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, er sich insbesondere nicht an
Preisabsprachen beteiligt hat bzw. beteiligen wird. Erklärung, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.
Erklärung, dass sich der Bieter nicht in der Liquidation befindet.
Erklärung, dass der Bieter keine Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, er sich insbesondere nicht an
Preisabsprachen beteiligt hat bzw. beteiligen wird. Erklärung, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sonstiges: Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, gem. § 21
Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3
Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Erklärung, dass der
Bieter nicht in den letzten 3 Jahren wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes gegen § 24 Abs.1 LkSG aufgeführten Pflichten mit einer
Geldbuße von175.000 € oder mehr belegt worden ist. Erklärung, dass gegen den Bieter keine Ausschlussgründe gemäß der §§ 123 oder 124 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung vorliegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, gem. § 21
Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3
Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Erklärung, dass der
Bieter nicht in den letzten 3 Jahren wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes gegen § 24 Abs.1 LkSG aufgeführten Pflichten mit einer
Geldbuße von175.000 € oder mehr belegt worden ist. Erklärung, dass gegen den Bieter keine Ausschlussgründe gemäß der §§ 123 oder 124 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung vorliegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Jugendhilfeleistungen im Rahmen der Beratungs- und Gemeinwesenarbeit, ist der Nachweis der fachlichen Eignung zu erbringen. Hierfür ist mindestens eine Referenz in der Zusammenarbeit eines öffentlichen Trägers zu benennen. Der öffentliche Auftraggeber wird andere ihm geeignet erscheinende Nachweise der fachlichen Eignung zulassen, wenn er feststellt, dass stichhaltige Gründe dafür bestehen. In der Referenzliste sind die Art der Leistung, der Auftragswert, der Leistungszeitraum oder -zeitpunkt sowie die Ansprechpartner*innen der jeweiligen Auftraggeber*innen anzugeben.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Jugendhilfeleistungen im Rahmen der Beratungs- und Gemeinwesenarbeit, ist der Nachweis der fachlichen Eignung zu erbringen. Hierfür ist mindestens eine Referenz in der Zusammenarbeit eines öffentlichen Trägers zu benennen. Der öffentliche Auftraggeber wird andere ihm geeignet erscheinende Nachweise der fachlichen Eignung zulassen, wenn er feststellt, dass stichhaltige Gründe dafür bestehen. In der Referenzliste sind die Art der Leistung, der Auftragswert, der Leistungszeitraum oder -zeitpunkt sowie die Ansprechpartner*innen der jeweiligen Auftraggeber*innen anzugeben.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung der Bieter auswirken.
Die Straftaten sind in §123 Abs. 1 Nr.1 bis 10 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung aufgeführt: Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigung, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Bestechlichkeit, Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern, Vorteilsgewährung und Bestechung i.V. mit §335a des Strafgesetzbuches, Bestechung ausländischer Abgeordnete im Zusammenhang mit internationalen Geschäftsverkehr, Menschenhandel und Förderung des Menschenhandels Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung der Bieter auswirken.
Die Straftaten sind in §123 Abs. 1 Nr.1 bis 10 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung aufgeführt: Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigung, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Bestechlichkeit, Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern, Vorteilsgewährung und Bestechung i.V. mit §335a des Strafgesetzbuches, Bestechung ausländischer Abgeordnete im Zusammenhang mit internationalen Geschäftsverkehr, Menschenhandel und Förderung des Menschenhandels Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Heidekreis, Der Landrat
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 03358-0-44
Abteilung: Stabsstelle Vergabe
Postanschrift: Harburger Str. 2
Postleitzahl: 29614
Postort: Soltau
Region: Heidekreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: p.klebingat@heidekreis.de📧
Telefon: +49 5191 970-629📞
URL: https://www.heidekreis.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E85218657🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E85218657🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Es kann ein Angebot für ein oder mehrere Lose abgegeben werden.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131 15-3308📞
Fax: +49 4131 15-2943 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §
135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §
135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-29+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 063-204886 (2025-03-27)