Vergabe von Leistungen im freigestellten Schülerverkehr

Stadt Ettlingen

Zur Vergabe kommen Personenbeförderungsleistungen insbesondere im freigestellten Schülerverkehr in 2 Losen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-03-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-03-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Leistungen im freigestellten Schülerverkehr
Referenznummer: 2025-031
Kurze Beschreibung:
Zur Vergabe kommen Personenbeförderungsleistungen insbesondere im freigestellten Schülerverkehr in 2 Losen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt

1️⃣
Interne Kennung: 2025-031 Los 1
Titel: Los 1: Schülerbeförderung mit PKW´s
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Vergeben werden Personenbeförderungsleistungen von Schülerinnen und Schülern - der Carl-Orff-Schule, Lindenweg 6, 76275 Ettlingen (SBBZ), - der Pestalozzischule, Lindenweg 6-8, 76275 Ettlingen (Grundschulförderklassen/Juniorklassen), sowie je nach Bedarf - der Schillerschule, Scheffelstraße 1, 76275 Ettlingen - der Thiebauthschule, Pforzheimer Str. 20, 76275 Ettlingen, - der Erich-Kästner-Schule, Georg-Blasel-Str. 9, 76275 Ettlingen - der Geschwister-Scholl-Schule, Schulstr. 6, 76275 Ettlingen - der Grundschule Oberweier, Bergstr. 18, 76275 Ettlingen, - der Hans-Thoma-Schule, Grübstr. 26, 76275 Ettlingen - der Johann-Peter-Hebel-Schule, Am Dorfbach 7, 76275 Ettlingen - der Anne-Frank- Schule, Middelkerker Straße 1-5, 76275 Ettlingen, - dem Albertus-Magnus-Gymnasium, Middelkerker Straße 1-5, 76275 Ettlingen, - dem Eichendorff-Gymnasium, Goethe-Straße 2-10, 76275 Ettlingen, - der Wilhelm-Lorenz-Realschule, Karl-Friedrich-Straße 24, 76275 Ettlingen in der Stadt Ettlingen. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang und Details ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Zusätzliche Informationen:
1) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bewerber die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bewerber hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Bewerber haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren und den Leistungsgegenstand betreffende Fragen zu stellen. Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform "Subreport" abrufbar. Auf der Online-Vergabeplattform werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie ggf. aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Gegenstand des Vergabeverfahrens und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten. 2) Der Auftragnehmer hat die am 01.07.2013 in Kraft getretenen Regelungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes in Baden-Württemberg (LTMG) zu beachten. In dieser Hinsicht haben der Auftragnehmer sowie die von ihm eingebundenen Nachunternehmen und Verleihunternehmen die "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" (Angebotsformular, Anhang 2, Teil D) mit Einreichung des Angebots abzugeben. Unberührt bleiben etwaige weitergehende Verpflichtungen des Auftragnehmers zur Zahlung von höheren Entgelten, die sich aus Tarifverträgen und gesetzlichen Vorgaben ergeben, die der Auftragnehmer anzuwenden hat. Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen: In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024. In der aktuellen Fassung des Manteltarifvertrags privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg i.V.m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (jeweils WBO und ver.di) wird der fachliche Geltungsbereich dieser Tarifverträge auch auf alle freigestellten Verkehre - wie den hier vorliegenden freigestellten Schülerverkehr - erstreckt. Die Vergabestelle geht daher davon aus, dass eine Vergütung mindestens auf dem Niveau dieser Tarifverträge erfolgen muss. Der Auftragnehmer hat die am 01.07.2013 in Kraft getretenen Regelungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes in Baden-Württemberg (LTMG) zu beachten. In dieser Hinsicht haben der Auftragnehmer sowie die von ihm eingebundenen Nachunternehmen und Verleihunternehmen die "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" (Angebotsformular, Anhang 2, Teil D) mit Einreichung des Angebots abzugeben. Unberührt bleiben etwaige weitergehende Verpflichtungen des Auftragnehmers zur Zahlung von höheren Entgelten, die sich aus Tarifverträgen und gesetzlichen Vorgaben ergeben, die der Auftragnehmer anzuwenden hat.
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Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Karlsruhe, Landkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-15 📅
Datum des Endes: 2029-07-27 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (4+2) bis Ende des Schuljahrs 2030/2031 gemäß den Vorgaben des Beförderungsvertrags.
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 2025-031 Los 2
Titel: Los 2: Schwimmfahrten mit Kraftomnibussen
Beschreibung der Beschaffung:
Vergeben wird die Beförderung von Kindern/Jugendlichen der - Carl-Orff-Schule, Lindenweg 6, 76275 Ettlingen, - Erich-Kästner-Schule, Georg-Blasel-Str. 9, 76275 Ettlingen - Geschwister-Scholl-Schule, Schulstr. 6, 76275 Ettlingen - Grundschule Oberweier, Bergstr. 18, 76275 Ettlingen, - Hans-Thoma-Schule, Grübstr. 26, 76275 Ettlingen - Johann-Peter-Hebel-Schule, Am Dorfbach 7, 76275 Ettlingen, - Pestalozzischule, Lindenweg 6-8, 76275 Ettlingen. im freigestellten Verkehr zum und vom jeweiligen Schwimmunterricht im - Albgaubad Ettlingen, Luisenstraße 14, 76275 Ettlingen. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang und Details ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Zusätzliche Informationen:
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bewerber die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bewerber hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Bewerber haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren und den Leistungsgegenstand betreffende Fragen zu stellen. Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform "Subreport" abrufbar. Auf der Online-Vergabeplattform werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie ggf. aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Gegenstand des Vergabeverfahrens und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten. 2) Der Auftragnehmer hat die am 01.07.2013 in Kraft getretenen Regelungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes in Baden-Württemberg (LTMG) zu beachten. In dieser Hinsicht haben der Auftragnehmer sowie die von ihm eingebundenen Nachunternehmen und Verleihunternehmen die "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" (Angebotsformular, Anhang 2, Teil D) mit Einreichung des Angebots abzugeben. Unberührt bleiben etwaige weitergehende Verpflichtungen des Auftragnehmers zur Zahlung von höheren Entgelten, die sich aus Tarifverträgen und gesetzlichen Vorgaben ergeben, die der Auftragnehmer anzuwenden hat. Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen: In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024. In der aktuellen Fassung des Manteltarifvertrags privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg i.V.m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (jeweils WBO und ver.di) wird der fachliche Geltungsbereich dieser Tarifverträge auch auf alle freigestellten Verkehre - wie den hier vorliegenden freigestellten Schülerverkehr - erstreckt. Die Vergabestelle geht daher davon aus, dass eine Vergütung mindestens auf dem Niveau dieser Tarifverträge erfolgen muss. Der Auftragnehmer hat die am 01.07.2013 in Kraft getretenen Regelungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes in Baden-Württemberg (LTMG) zu beachten. In dieser Hinsicht haben der Auftragnehmer sowie die von ihm eingebundenen Nachunternehmen und Verleihunternehmen die "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" (Angebotsformular, Anhang 2, Teil D) mit Einreichung des Angebots abzugeben. Unberührt bleiben etwaige weitergehende Verpflichtungen des Auftragnehmers zur Zahlung von höheren Entgelten, die sich aus Tarifverträgen und gesetzlichen Vorgaben ergeben, die der Auftragnehmer anzuwenden hat.
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Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-22 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (4+2) bis Ende des Schuljahrs 2030/2031 gemäß den Vorgaben des Beförderungsvertrags.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-10 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-10 12:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-04-10 12:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Allgemeine Hinweise: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach den Vorgaben der europaweiten Auftragsbekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und eine Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiloG vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister. Auf Verlangen der Vergabestelle legt der Bieter einen Nachweis über die Eintragung unseres Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. Vereinsregister vor.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Der Bieter hat keinen Versicherungsnachweis mit dem Angebot einzureichen. Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung im Auftragsfall mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen) aus den letzten drei Jahren seit Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung in diesem Verfahren (also seit 01.01.2022). Die Erklärungen über die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten: - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer) - Leistungszeitraum - Bezeichnung der Referenz und Nennung des beförderten Personenkreises sowie der Art der eingesetzten Fahrzeuge - Besetztkilometer aller Fahrten pro Jahr Die Einreichung von mehr als drei Referenzen je Bieter/Bietergemeinschaft ist nicht erwünscht. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.
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Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Ettlingen
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000891
Postanschrift: Marktplatz 2
Postleitzahl: 76275
Postort: Ettlingen
Region: Karlsruhe, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@ettlingen.de 📧
Telefon: +49 7243 101134 📞
URL: http://WWW.ETTLINGEN.DE 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E68923361 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E68923361 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 721926 8730 📞
Fax: +49 721926 3985 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-12+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 050-159520 (2025-03-10)