Vergabe von Objektplanungsleistungen für Freianlagen gem. § 38 ff. HOAI LPH 1 bis einschl. 9 gem. § 39 Abs. 3 HOAI für den Neubau eines Kindergartens
Gemeinde Benediktbeuern
Vergabe von Objektplanungsleistungen für Freianlagen gem. § 38 ff. HOAI LPH 1 bis einschl. 9 gem. § 39 Abs. 3 HOAI für den Neubau eines Kindergartens
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-05.
Wer? Wie? Wo?- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Oberbayern › Bad Tölz-Wolfratshausen
- • Oberbayern › München, Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-06-05 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2025-06-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Objektplanungsleistungen für Freianlagen gem. § 38 ff. HOAI LPH 1 bis einschl. 9 gem. § 39 Abs. 3 HOAI für den Neubau eines Kindergartens
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Postanschrift: Prälatenstr. 7
Postleitzahl: 83671
Stadt: Benediktbeuern
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bad Tölz-Wolfratshausen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2032-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schriftliches Konzept zu einzelnen Aspekten der ausgeschriebenen Leistungen Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehens-weise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei - konkret sein, - sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und - oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt erhalten, um diese auf Grundlage der Unterkriterien bewerten zu können. Die schriftlichen Ausführungen zu den oben dargestellten Kriterien werden jeweils mit Punkten von 0 bis 3 bewertet und wie oben dargestellt faktoriert. Die einzelnen Punktwerte werden vom AG auf Basis der folgenden Matrix vergeben: (Zuschlags)Kriterium Nr. 1a) bis c) - wird nicht behandelt: 0 Punkte - unterdurchschnittliche Ausführungen: 1 Punkt - durchschnittliche Ausführungen: 2 Punkte - überdurchschnittliche Ausführungen: 3 Punkte Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 a) "die planungsspezifische Vorgehensweise bei der Bewältigung der Herausforderungen und Schwierigkeiten im Rahmen des Neubaus des Kindergartens" Aus Sicht des Auftraggebers werden als Herausforderungen bei dem ausgeschriebenen Projekt insbesondere die folgenden Aspekte angesehen, welche jeder Bieter bei der Ausarbeitung seines Konzepts entsprechend zu berücksichtigen hat: - Planungssicherheit, - Ökologisches, nachhaltiges Bauen, Es wird darauf hingewiesen, dass die o. g. Auflistung als nicht abschließend, sondern als „Mindestinhalt“ anzusehen ist. Die Bieter sollen mit ihren eigenen Analysen und Ausarbeitungen zu diesem Punkt nachweisen, dass sie sich mit dem verfahrensgegenständlichen Projekt in ausreichendem Maße beschäftigt haben und für den Auftraggeber damit eine Beurteilung dahingehend möglich ist, dass der Bieter den Auftraggeber bei der Umsetzung des Projekts auch tatsächlich erfolgreich unterstützen kann. Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 b) "die Präsenz und Verfügbarkeit/Erreichbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer und der einzelnen Projektphasen" Für den Auftraggeber ist ein entscheidender Faktor für den Projekterfolg, dass eine stetige, umfassende Projektbetreuung durch den Bieter in seinem Planungsbereich sichergestellt ist, da aus Sicht des Auftraggebers nur so eine termin- und kostensichere sowie qualitativ-hochwertige Projektrealisierung möglich ist. Vor diesem Hintergrund sind zu diesem Zuschlagskriterium entsprechende Ausführungen im Hinblick auf die geplante Präsenz und Verfügbarkeit/Erreichbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer bzw. den einzelnen Projektphasen anzufertigen. Dabei sind nicht nur organisatorische (z.B. Kapazitätsplanung, Urlaubs- und Krankheitsvertretung) und technische (z.B. Kommunikationswege) Aspekte in diesem Zusammenhang darzustellen, sondern auch, wie sich der Bieter in diesem Punkt besonders auszeichnet. Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 c) "die konkrete Herangehensweise bei der Mitwirkung an der Planung und Verfolgung der Kosten und Termine" Aufgrund des engen Zeitplans und der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzmittel ist für den Auftraggeber ein wesentlicher Faktor, dass die entsprechend geplanten Kosten und Termine eingehalten werden. Der Auftraggeber erwartet daher von Auftragnehmer ein planvolles Mitwirken bei der Planung und Steuerung der Kosten und Termine. Zu diesem Zuschlagskriterium soll der Bieter daher seine konkrete Herangehensweise bei der Mitwirkung an der Planung und Verfolgung der Kosten und Termine darstellen, um den Auftraggeber davon zu überzeugen, dass er diesen wesentlichen Leistungsaspekt zu seiner Zufriedenheit erfüllen kann.
Preis ✅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-07 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 84 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen: Es wird auf § 56 VgV verwiesen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Gemeinde Benediktbeuern
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Prälatenstr. 7
Postleitzahl: 83671
Postort: Benediktbeuern
Region: Bad Tölz-Wolfratshausen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@benediktbeuern.de 📧
Telefon: 00498857 6913-23 📞
Fax: 00498857 6913-13 📠
Adresse des Käuferprofils: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av258e02-eu 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av258e02-eu 🌏
Teilnahme-URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av258e02-eu 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av258e02-eu 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern (Regierung von Oberbayern)
Nationale Registrierungsnummer:
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: 08921762411 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 108-368488 (2025-06-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Objektplanungsleistungen für Freianlagen gem. § 38 ff. HOAI LPH 1 bis einschl. 9 gem. § 39 Abs. 3 HOAI für den Neubau eines Kindergartens
Referenznummer:
80454-2024
Kurze Beschreibung:
Vergabe von Objektplanungsleistungen für
Freianlagen gem. § 38 ff. HOAI
LPH 1 bis einschl. 9 gem. § 39 Abs. 3 HOAI
für den Neubau eines Kindergartens
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
80454-2024
Postanschrift: Prälatenstr. 7
Postleitzahl: 83671
Stadt: Benediktbeuern
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bad Tölz-Wolfratshausen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2032-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schriftliches Konzept zu einzelnen Aspekten der ausgeschriebenen Leistungen Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehens-weise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei - konkret sein, - sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und - oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt erhalten, um diese auf Grundlage der Unterkriterien bewerten zu können. Die schriftlichen Ausführungen zu den oben dargestellten Kriterien werden jeweils mit Punkten von 0 bis 3 bewertet und wie oben dargestellt faktoriert. Die einzelnen Punktwerte werden vom AG auf Basis der folgenden Matrix vergeben: (Zuschlags)Kriterium Nr. 1a) bis c) - wird nicht behandelt: 0 Punkte - unterdurchschnittliche Ausführungen: 1 Punkt - durchschnittliche Ausführungen: 2 Punkte - überdurchschnittliche Ausführungen: 3 Punkte Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 a) "die planungsspezifische Vorgehensweise bei der Bewältigung der Herausforderungen und Schwierigkeiten im Rahmen des Neubaus des Kindergartens" Aus Sicht des Auftraggebers werden als Herausforderungen bei dem ausgeschriebenen Projekt insbesondere die folgenden Aspekte angesehen, welche jeder Bieter bei der Ausarbeitung seines Konzepts entsprechend zu berücksichtigen hat: - Planungssicherheit, - Ökologisches, nachhaltiges Bauen, Es wird darauf hingewiesen, dass die o. g. Auflistung als nicht abschließend, sondern als „Mindestinhalt“ anzusehen ist. Die Bieter sollen mit ihren eigenen Analysen und Ausarbeitungen zu diesem Punkt nachweisen, dass sie sich mit dem verfahrensgegenständlichen Projekt in ausreichendem Maße beschäftigt haben und für den Auftraggeber damit eine Beurteilung dahingehend möglich ist, dass der Bieter den Auftraggeber bei der Umsetzung des Projekts auch tatsächlich erfolgreich unterstützen kann. Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 b) "die Präsenz und Verfügbarkeit/Erreichbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer und der einzelnen Projektphasen" Für den Auftraggeber ist ein entscheidender Faktor für den Projekterfolg, dass eine stetige, umfassende Projektbetreuung durch den Bieter in seinem Planungsbereich sichergestellt ist, da aus Sicht des Auftraggebers nur so eine termin- und kostensichere sowie qualitativ-hochwertige Projektrealisierung möglich ist. Vor diesem Hintergrund sind zu diesem Zuschlagskriterium entsprechende Ausführungen im Hinblick auf die geplante Präsenz und Verfügbarkeit/Erreichbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer bzw. den einzelnen Projektphasen anzufertigen. Dabei sind nicht nur organisatorische (z.B. Kapazitätsplanung, Urlaubs- und Krankheitsvertretung) und technische (z.B. Kommunikationswege) Aspekte in diesem Zusammenhang darzustellen, sondern auch, wie sich der Bieter in diesem Punkt besonders auszeichnet. Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 c) "die konkrete Herangehensweise bei der Mitwirkung an der Planung und Verfolgung der Kosten und Termine" Aufgrund des engen Zeitplans und der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzmittel ist für den Auftraggeber ein wesentlicher Faktor, dass die entsprechend geplanten Kosten und Termine eingehalten werden. Der Auftraggeber erwartet daher von Auftragnehmer ein planvolles Mitwirken bei der Planung und Steuerung der Kosten und Termine. Zu diesem Zuschlagskriterium soll der Bieter daher seine konkrete Herangehensweise bei der Mitwirkung an der Planung und Verfolgung der Kosten und Termine darstellen, um den Auftraggeber davon zu überzeugen, dass er diesen wesentlichen Leistungsaspekt zu seiner Zufriedenheit erfüllen kann.
Preis ✅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-07 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 84 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen: Es wird auf § 56 VgV verwiesen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestumsatz in netto (2022, 2023, 2024)
Erklärung über den Umsatz (netto) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023 und 2024) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags unter Einschluss des Anteils von gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Sofern das Unternehmen noch keine drei Geschäftsjahre am Markt tätig ist, beschränkt sich die Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung über den Umsatz auf den Zeitraum der bestehenden Geschäftstätigkeit. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 200.000,00 Euro netto pro Geschäftsjahr betragen.
Wird das Mindestkriterium nicht erfüllt, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Unternehmensreferenzen (2015 bis zum Ablauf der Angebotsfrist)
Angabe von mindestens drei Unternehmensreferenzen im Referenzzeitraum seit 06/2015 bis zum Ablauf der Angebotsfrist im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Die Unternehmensreferenzen müssen folgende Mindestkriterien erfüllen:
- mindestens die HOAI-Leistungsphasen 3 bis einschließlich 8 gemäß § 39 Abs. 3 HOAI beauftragt und zusammenhängend erbracht und
- die HOAI-Leistungsphasen 5 bis 8 gemäß § 39 Abs. 3 HOAI in dem Zeitraum vom 06/2015 bis zum Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen.
Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden.
Es sind jeweils anzugeben:
- Auftraggeber einschl. Ansprechpartner,
- Gegenstand und Umfang der Leistungen einschließlich einer Erläuterung dazu, aus welchen Gründen die Anforderungen des Referenzprojekts mit den Anforderungen des zu vergebenden Auftrages vergleichbar sind,
- Auftragssumme,
- Ausführungszeit.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Anzahl der Mitarbeiter (2022, 2023, 2024)
Der Bewerber muss in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) im Jahresdurchschnitt über mindestens 3 fest angestellten technische Mitarbeiter inkl. Führungskräfte im Tätigkeitsbereich des Auftrages verfügen (Mindestkriterium). Der Nachweis ist mittels Eigenerklärung im Bewerbungsformular zu führen. Wird das Mindestkriterium nicht erfüllt, hat dies den Ausschluss der Bewerbung zur Folge.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer, die für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags aufrechterhalten wird, und Erklärung darüber, dass für den Auftrag Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von EUR 1,5 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 1,5 Mio. bestehen werden, wobei die Maximierung der Schadensregulierung im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen muss.
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Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Es gelten alle maßgeblichen grenzüberschreitenden Vorschriften im Zusammenhang mit dem Beschaffungsgegenstand
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
+ 13 weitere
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen…
… zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
… zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug).
… zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
… zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
… zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
… zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
… von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder
2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn…
… das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
… ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
… das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
… das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
… der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
… das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
… das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
… das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
… eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Gemeinde Benediktbeuern
Nationale Registrierungsnummer:
00498857 6913-23
Postanschrift: Prälatenstr. 7
Postleitzahl: 83671
Postort: Benediktbeuern
Region: Bad Tölz-Wolfratshausen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@benediktbeuern.de 📧
Telefon: 00498857 6913-23 📞
Fax: 00498857 6913-13 📠
Adresse des Käuferprofils: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av258e02-eu 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av258e02-eu 🌏
Teilnahme-URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av258e02-eu 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av258e02-eu 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern (Regierung von Oberbayern)
Nationale Registrierungsnummer:
08921762411
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: 08921762411 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 108-368488 (2025-06-05)
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