Der Landkreis Westerwald ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Gegenstand der Ausschreibung sind Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer Laufzeit vom 01.10.2025 bis zum 09.12.2028: Los 1: Linie 431: Hachenburg – Alpenrod – Dreifelden – Steinebach – Freilingen (– Selters) und Linie 433 Hirtscheid – Dehlingen – Lochum – Alpenrod. Los 2: Linie 432: (Schenkelberg –) Hartenfels – Steinen – Zürbach – Maxsain – Selters, Linie 434: Ewighausen – Wölferlingen – Freilingen – Herschbach, Linie 435: Selters – Ewighausen – Wölferlingen – Freilingen – Selters, Linie 436: Ewighausen – Freilingen – Wölferlingen. Die vorgenannten Linien werden als zwei Teillose im Sinne des § 8a Abs. 2 PBefG vergeben. Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-05-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von ÖPNV-Leistungen im Westerwaldkreis
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Westerwald ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Gegenstand der Ausschreibung sind Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer
Laufzeit vom 01.10.2025 bis zum 09.12.2028:
Los 1: Linie 431: Hachenburg – Alpenrod – Dreifelden – Steinebach – Freilingen (– Selters) und Linie 433 Hirtscheid – Dehlingen – Lochum – Alpenrod.
Los 2: Linie 432: (Schenkelberg –) Hartenfels – Steinen – Zürbach – Maxsain – Selters, Linie 434: Ewighausen – Wölferlingen – Freilingen – Herschbach, Linie 435: Selters – Ewighausen – Wölferlingen – Freilingen – Selters, Linie 436: Ewighausen – Freilingen – Wölferlingen.
Die vorgenannten Linien werden als zwei Teillose im Sinne des § 8a Abs. 2 PBefG vergeben. Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Der Landkreis Westerwald ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Gegenstand der Ausschreibung sind Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer
Laufzeit vom 01.10.2025 bis zum 09.12.2028:
Los 1: Linie 431: Hachenburg – Alpenrod – Dreifelden – Steinebach – Freilingen (– Selters) und Linie 433 Hirtscheid – Dehlingen – Lochum – Alpenrod.
Los 2: Linie 432: (Schenkelberg –) Hartenfels – Steinen – Zürbach – Maxsain – Selters, Linie 434: Ewighausen – Wölferlingen – Freilingen – Herschbach, Linie 435: Selters – Ewighausen – Wölferlingen – Freilingen – Selters, Linie 436: Ewighausen – Freilingen – Wölferlingen.
Die vorgenannten Linien werden als zwei Teillose im Sinne des § 8a Abs. 2 PBefG vergeben. Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: Los 1
Titel: Linien 431 und 433
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Westerwald ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Gegenstand der Ausschreibung sind Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer
Laufzeit vom 01.10.2025 bis zum 09.12.2028:
Los 1: Linie 431: Hachenburg – Alpenrod – Dreifelden – Steinebach – Freilingen (– Selters) und Linie 433 Hirtscheid – Dehlingen – Lochum – Alpenrod.
Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Der Landkreis Westerwald ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Gegenstand der Ausschreibung sind Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer
Laufzeit vom 01.10.2025 bis zum 09.12.2028:
Los 1: Linie 431: Hachenburg – Alpenrod – Dreifelden – Steinebach – Freilingen (– Selters) und Linie 433 Hirtscheid – Dehlingen – Lochum – Alpenrod.
Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern unter https://www.daisikomm.de/verfahren/D27339 zur Verfügung gestellt.
2. Im Fall der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis
des Drittunternehmens erforderlich, z. B. auf Formblatt 4.6. Im Falle der
Eignungsleihe ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder
Handelsregister des eignungsleihenden Unternehmens sowie dessen
Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblätter 4.2
und 4.3) einzureichen.
3. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist eine ausgefüllte
Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 4.4) einzureichen, zudem hat
jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen (Formblätter 4.2 und 4.3) und einen aktuellen
Handelsregisterauszug abzugeben. Im Falle einer
Bietergemeinschaft kann eine (abgekürzte) Bezeichnung der Gemeinschaft
als „Bieter“ gewählt werden, wenn diese Bezeichnung hinreichend
eindeutig und bestimmt ist und die geforderten Angaben zu den Mitgliedern
aus den weiteren Angaben und Unterlagen (Formblatt 4.4 Erklärung
Bietergemeinschaft) hervorgehen.
4. Erforderlich ist eine Eigenerklärung zum 5. Sanktionspaket
der EU (VO (EU) 2022/576 Russland), Formblatt 4.7.
5. Erforderlich ist ein Verfügbarkeitsnachweis der Fahrzeuge (Formblatt 4.12)
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern unter https://www.daisikomm.de/verfahren/D27339 zur Verfügung gestellt.
2. Im Fall der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis
des Drittunternehmens erforderlich, z. B. auf Formblatt 4.6. Im Falle der
Eignungsleihe ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder
Handelsregister des eignungsleihenden Unternehmens sowie dessen
Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblätter 4.2
und 4.3) einzureichen.
3. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist eine ausgefüllte
Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 4.4) einzureichen, zudem hat
jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen (Formblätter 4.2 und 4.3) und einen aktuellen
Handelsregisterauszug abzugeben. Im Falle einer
Bietergemeinschaft kann eine (abgekürzte) Bezeichnung der Gemeinschaft
als „Bieter“ gewählt werden, wenn diese Bezeichnung hinreichend
eindeutig und bestimmt ist und die geforderten Angaben zu den Mitgliedern
aus den weiteren Angaben und Unterlagen (Formblatt 4.4 Erklärung
Bietergemeinschaft) hervorgehen.
4. Erforderlich ist eine Eigenerklärung zum 5. Sanktionspaket
der EU (VO (EU) 2022/576 Russland), Formblatt 4.7.
5. Erforderlich ist ein Verfügbarkeitsnachweis der Fahrzeuge (Formblatt 4.12)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Westerwaldkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-09 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: Los 2
Titel: Linien 432, 434, 435 und 436
Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Westerwald ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Gegenstand der Ausschreibung sind Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer
Laufzeit vom 01.10.2025 bis zum 09.12.2028:
Los 2: Linie 432: (Schenkelberg –) Hartenfels – Steinen – Zürbach – Maxsain – Selters, Linie 434: Ewighausen – Wölferlingen – Freilingen – Herschbach, Linie 435: Selters – Ewighausen – Wölferlingen – Freilingen – Selters, Linie 436: Ewighausen – Freilingen – Wölferlingen.
Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Der Landkreis Westerwald ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Gegenstand der Ausschreibung sind Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer
Laufzeit vom 01.10.2025 bis zum 09.12.2028:
Los 2: Linie 432: (Schenkelberg –) Hartenfels – Steinen – Zürbach – Maxsain – Selters, Linie 434: Ewighausen – Wölferlingen – Freilingen – Herschbach, Linie 435: Selters – Ewighausen – Wölferlingen – Freilingen – Selters, Linie 436: Ewighausen – Freilingen – Wölferlingen.
Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-18 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 7 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Es gilt § 56 VgV.
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Falls zutreffend: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt 4.5). Im Fall des geplanten Einsatzes von Nachunternehmern ist ein Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen einzureichen (Formblatt 4.5).
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erforderlich ist ein aktueller Auszug (nicht älter als 3
Monate, gerechnet ab dem Datum der Angebotsfrist) aus dem Berufs- oder
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes
des Bieters. Bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe ist
ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft,
bzw. von dem eignungsleihenden Unternehmen vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erforderlich ist ein aktueller Auszug (nicht älter als 3
Monate, gerechnet ab dem Datum der Angebotsfrist) aus dem Berufs- oder
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes
des Bieters. Bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe ist
ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft,
bzw. von dem eignungsleihenden Unternehmen vorzulegen.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Formblatt 4.9) mit Angaben zur Deckungssumme. Mindestens erforderlich ist eine Haftpflichtversicherung mit einer dem Pflichtversicherungsgesetz genügenden Gesamtdeckungssumme für Sach- und Personenschäden von mindestens 50 Mio. Euro, im Fall von Personenschäden mit einer Deckung von mindestens 7,5 Mio. Euro je geschädigter Person, für jedes im vertragsgegenständlichen Verkehr eingesetzte Fahrzeug. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn
mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung
erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen
gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines
Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen
Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt 4.6)
beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und
des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem
Umfang der Eignungsleihe verlangt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Formblatt 4.9) mit Angaben zur Deckungssumme. Mindestens erforderlich ist eine Haftpflichtversicherung mit einer dem Pflichtversicherungsgesetz genügenden Gesamtdeckungssumme für Sach- und Personenschäden von mindestens 50 Mio. Euro, im Fall von Personenschäden mit einer Deckung von mindestens 7,5 Mio. Euro je geschädigter Person, für jedes im vertragsgegenständlichen Verkehr eingesetzte Fahrzeug. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn
mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung
erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen
gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines
Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen
Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt 4.6)
beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und
des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem
Umfang der Eignungsleihe verlangt.
Erforderlich ist die Vorlage der Geschäftsberichte der
letzten drei verfügbaren Geschäftsjahre. Falls durch den Bieter kein eigener
Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist der testierte Jahresabschluss
(bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung ggf. Anhang und ggf.
Lagebericht) vorzulegen. Sofern die Unternehmensgründung des Bieters
erst in den vergangenen 3 Jahren erfolgt ist, so sind jeweils nur die
Geschäftsberichte bzw. testierten Jahresabschlussunterlagen der
verfügbaren Jahre vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es
ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die
geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft
die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich
der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf
Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der
Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens
(z.B. auf Formblatt 4.6) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame
Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die
Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erforderlich ist die Vorlage der Geschäftsberichte der
letzten drei verfügbaren Geschäftsjahre. Falls durch den Bieter kein eigener
Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist der testierte Jahresabschluss
(bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung ggf. Anhang und ggf.
Lagebericht) vorzulegen. Sofern die Unternehmensgründung des Bieters
erst in den vergangenen 3 Jahren erfolgt ist, so sind jeweils nur die
Geschäftsberichte bzw. testierten Jahresabschlussunterlagen der
verfügbaren Jahre vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es
ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die
geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft
die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich
der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf
Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der
Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens
(z.B. auf Formblatt 4.6) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame
Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die
Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.
Erforderlich ist die Vorlage von Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes sowie Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, jeweils nicht älter als 3 Monate (Stichtag ist das Datum der Angebotsfrist). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es
ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die
geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft
die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich
der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf
Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der
Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens
(z.B. auf Formblatt 4.6) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame
Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die
Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erforderlich ist die Vorlage von Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes sowie Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, jeweils nicht älter als 3 Monate (Stichtag ist das Datum der Angebotsfrist). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es
ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die
geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft
die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich
der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf
Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der
Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens
(z.B. auf Formblatt 4.6) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame
Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die
Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Formblatt 4.10) für das jeweils angebotene Los mit Angabe zum vorhandenen Eigenkapital gem. § 2 PBZugV i.V.m. Artikel 7 Verordnung (EG) Nr. 1071/2009. Das nachzuweisende Eigenkapitel,
wie es im zuletzt erstellten Jahresabschluss ausgewiesen ist, muss abhängig
von dem angebotenen Los mindestens dem folgenden Wert entsprechen: Los 1 = 29.000 € Eigenkapital, Los 2 = 24.000 € Eigenkapital, Los 3 (Kombination Los 1 und 2) = 44.000 € Eigenkapital. Im Falle
einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied
der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung erbringt bzw. die
Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen.
Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens
(Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis
des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt 4.6) beifügen. In diesem Fall
wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens
für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe
verlangt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Formblatt 4.10) für das jeweils angebotene Los mit Angabe zum vorhandenen Eigenkapital gem. § 2 PBZugV i.V.m. Artikel 7 Verordnung (EG) Nr. 1071/2009. Das nachzuweisende Eigenkapitel,
wie es im zuletzt erstellten Jahresabschluss ausgewiesen ist, muss abhängig
von dem angebotenen Los mindestens dem folgenden Wert entsprechen: Los 1 = 29.000 € Eigenkapital, Los 2 = 24.000 € Eigenkapital, Los 3 (Kombination Los 1 und 2) = 44.000 € Eigenkapital. Im Falle
einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied
der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung erbringt bzw. die
Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen.
Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens
(Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis
des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt 4.6) beifügen. In diesem Fall
wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens
für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe
verlangt.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzen (Formblatt 4.11) aus den letzten 5 Jahren (Stichtag ist das Datum der Angebotsfrist). Vergleichbar sind Leistungen von Personenbeförderungsdiensten mit Kraftfahrzeugen nach § 42 PBefG mit eigenem Vertrieb und eigener Einnahmenabrechnung bei einer Verbundabrechnungsstelle durch den Unternehmer selbst sowie die laufende Teilnahme an einem Einnahmeaufteilungsverfahren, mit einem Leistungsvolumen von 200.000 Fahrplan-Kilometer/Jahr als Unternehmer im Sinne des § 3 Abs. 2 PBefG. Sämtliche Referenzen müssen mindestens für die Dauer von zwei Jahren am Stück erbracht worden sein. Die Referenzanforderung muss im Fall einer
Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es
ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der
Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt
bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam
erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens
(Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen
Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt 4.6)
beifügen. In diesem Fall müssen die eignungsverleihenden Unternehmen
die Leistungsbestandteile erbringen, für die sie ihre Kapazitäten zur
Verfügung stellen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung
der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise
zu verlangen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzen (Formblatt 4.11) aus den letzten 5 Jahren (Stichtag ist das Datum der Angebotsfrist). Vergleichbar sind Leistungen von Personenbeförderungsdiensten mit Kraftfahrzeugen nach § 42 PBefG mit eigenem Vertrieb und eigener Einnahmenabrechnung bei einer Verbundabrechnungsstelle durch den Unternehmer selbst sowie die laufende Teilnahme an einem Einnahmeaufteilungsverfahren, mit einem Leistungsvolumen von 200.000 Fahrplan-Kilometer/Jahr als Unternehmer im Sinne des § 3 Abs. 2 PBefG. Sämtliche Referenzen müssen mindestens für die Dauer von zwei Jahren am Stück erbracht worden sein. Die Referenzanforderung muss im Fall einer
Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es
ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der
Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt
bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam
erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens
(Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen
Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt 4.6)
beifügen. In diesem Fall müssen die eignungsverleihenden Unternehmen
die Leistungsbestandteile erbringen, für die sie ihre Kapazitäten zur
Verfügung stellen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung
der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise
zu verlangen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass keine
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Formblatt 4.2). Im Falle
einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter selbst auch das
eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben. Dazu ist
eine Eigenerklärung erforderlich, dass keine Ausschlussgründe nach § 19 MiLoG,
§ 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vorliegen (Formblatt 4.3). Im
Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter selbst auch das
eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben.
Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass keine
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Formblatt 4.2). Im Falle
einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter selbst auch das
eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben. Dazu ist
eine Eigenerklärung erforderlich, dass keine Ausschlussgründe nach § 19 MiLoG,
§ 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vorliegen (Formblatt 4.3). Im
Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter selbst auch das
eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Nationale Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Peter-Altmeier-Platz 1
Postleitzahl: 56410
Postort: Montabaur
Region: Westerwaldkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: simone.rohloff@westerwaldkreis.de📧
Telefon: +49 2602 1240📞
URL: https://www.westerwaldkreis.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.daisikomm.de/verfahren/D27339🌏
Teilnahme-URL: https://www.daisikomm.de/verfahren/D27339🌏
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: a84a5313-51c3-488f-8026-9220c554d92f-01
Elektronische Einreichung: Erforderlich
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform barrierefrei zur Verfügung https://www.daisikomm.de/verfahren/D27339 gestellt. 2. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sollen diese möglichst verwendet werden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 4.5 (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in den Eigenerklärungen gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. 3. Das Verfahren wird über die eVergabeplattform durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch https://www.daisikomm.de/verfahren/D27339 abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich. 4. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich /telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten. 5. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform barrierefrei zur Verfügung https://www.daisikomm.de/verfahren/D27339 gestellt. 2. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sollen diese möglichst verwendet werden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 4.5 (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in den Eigenerklärungen gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. 3. Das Verfahren wird über die eVergabeplattform durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch https://www.daisikomm.de/verfahren/D27339 abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich. 4. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich /telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten. 5. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞
Fax: +49 613162113 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist
ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die
Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren
hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem
öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit
seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu
können. Soweit der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen. Erkennbare
Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der
Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter mit,
dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb
von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim
Bieter bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist
ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die
Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren
hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem
öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit
seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu
können. Soweit der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen. Erkennbare
Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der
Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter mit,
dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb
von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim
Bieter bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-19+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 096-324578 (2025-05-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von ÖPNV-Leistungen im Westerwaldkreis (2025)
Referenznummer: D27339
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Westerwald ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Gegenstand der Ausschreibung sind Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer Laufzeit vom 01.10.2025 bis zum 09.12.2028: Los 1: Linie 431: Hachenburg – Alpenrod – Dreifelden – Steinebach – Freilingen (– Selters) und Linie 433: Hirtscheid – Dehlingen – Lochum – Alpenrod XXXX Los 2: Linie 432: (Schenkelberg –) Hartenfels – Steinen – Zürbach – Maxsain – Selters, Linie 434: Ewighausen – Wölferlingen – Freilingen – Herschbach, Linie 435: Selters – Ewighausen – Wölferlingen – Freilingen – Selters, Linie 436: Ewighausen – Freilingen – Wölferlingen. Die vorgenannten Linien wurden als zwei Teillose im Sinne des § 8a Abs. 2 PBefG vergeben.
Der Landkreis Westerwald ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Gegenstand der Ausschreibung sind Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer Laufzeit vom 01.10.2025 bis zum 09.12.2028: Los 1: Linie 431: Hachenburg – Alpenrod – Dreifelden – Steinebach – Freilingen (– Selters) und Linie 433: Hirtscheid – Dehlingen – Lochum – Alpenrod XXXX Los 2: Linie 432: (Schenkelberg –) Hartenfels – Steinen – Zürbach – Maxsain – Selters, Linie 434: Ewighausen – Wölferlingen – Freilingen – Herschbach, Linie 435: Selters – Ewighausen – Wölferlingen – Freilingen – Selters, Linie 436: Ewighausen – Freilingen – Wölferlingen. Die vorgenannten Linien wurden als zwei Teillose im Sinne des § 8a Abs. 2 PBefG vergeben.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Westerwald ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). --- Gegenstand der Ausschreibung sind Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer Laufzeit vom 01.10.2025 bis zum 09.12.2028. ---Linie 431: Hachenburg – Alpenrod – Dreifelden – Steinebach – Freilingen (– Selters) und Linie 433 Hirtscheid – Dehlingen – Lochum – Alpenrod.
Der Landkreis Westerwald ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). --- Gegenstand der Ausschreibung sind Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer Laufzeit vom 01.10.2025 bis zum 09.12.2028. ---Linie 431: Hachenburg – Alpenrod – Dreifelden – Steinebach – Freilingen (– Selters) und Linie 433 Hirtscheid – Dehlingen – Lochum – Alpenrod.
Der Landkreis Westerwald ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die
Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Gegenstand der Ausschreibung sind Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die
folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit
einer Laufzeit vom 01.10.2025 bis zum 09.12.2028: Los 2: Linie 432: (Schenkelberg –)
Hartenfels – Steinen – Zürbach – Maxsain – Selters, Linie 434: Ewighausen – Wölferlingen –
Freilingen – Herschbach, Linie 435: Selters – Ewighausen – Wölferlingen – Freilingen –
Selters, Linie 436: Ewighausen – Freilingen – Wölferlingen. Einzelheiten können den
Vergabeunterlagen entnommen werden.
Der Landkreis Westerwald ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die
Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Gegenstand der Ausschreibung sind Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die
folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit
einer Laufzeit vom 01.10.2025 bis zum 09.12.2028: Los 2: Linie 432: (Schenkelberg –)
Hartenfels – Steinen – Zürbach – Maxsain – Selters, Linie 434: Ewighausen – Wölferlingen –
Freilingen – Herschbach, Linie 435: Selters – Ewighausen – Wölferlingen – Freilingen –
Selters, Linie 436: Ewighausen – Freilingen – Wölferlingen. Einzelheiten können den
Vergabeunterlagen entnommen werden.
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: Vertrag Los 3.1 Griesar Reisen GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-07-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 000 EUR 💰
Kennung des Angebots: Angebot Los 3.1 Griesar Reisen GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Griesar Reisen GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Griesar Reisen GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE149339918
Postanschrift: Dernbacher Straße 51
Postleitzahl: 56424
Postort: Ebernhahn
Region: Westerwaldkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@griesar-reisen.de📧
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Kennung des Angebots: Angebot Los 3.2 Griesar Reisen GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Adresse des Käuferprofils: https://www.daisikomm.de/verfahren/D27339🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1
Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem
öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines
Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der
Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind
Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen. Erkennbare Verstöße in
den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden.
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird,
muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über
die Nichtabhilfe beim Bieter bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1
Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem
öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines
Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der
Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind
Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen. Erkennbare Verstöße in
den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden.
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird,
muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über
die Nichtabhilfe beim Bieter bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-06+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 150-518742 (2025-08-06)