Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
HINWEIS: Sofern das Kriterium "Maßnahmen zur
Sicherstellung der Qualität" ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das
Kriterium "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" nicht auswählbar
war. Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
sind vom Bieter vorzulegen: 1. Unternehmensbeschreibung mit den
wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter, Standorte,
Aufgabenschwerpunkte). Die Angaben sind auf dem Vordruck der Anlage
02 ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit")
einzutragen. 2. Es werden drei mit der Leistung vergleichbare Referenzen
(ÖPNV-Verkehre mit Bussen) der letzten drei Jahre (ab dem Datum der
Versendung der Auftragsbekanntmachung) mit Angabe der Auftraggeber
(Aufgabenträger mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen
Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und Inhalte gefordert
(Mindestanforderung). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben
zum Referenzgeber sind nicht zulässig. Nicht vollständige
Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die
unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen
würden, finden nicht statt. Referenzangaben müssen zum Zwecke des
gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen hinreichend
aussagekräftig sein. Die Referenzen sind auf dem Vordruck der Anlage 02
("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit")
anzugeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen
selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden
Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen.
Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet
darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden. 3. Die Benennung
eines für die Durchführung der Verkehre im gegenständlichen Linienbündel
verantwortlichen Ansprechpartners sowie die Benennung der für die
Projektleitung verantwortlichen Person. Die Benennungen haben auf dem
Vordruck der Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit") zu erfolgen. 4. Der Bieter hat eine Erklärung darüber
abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Betriebsleiter nach
BOKraft
über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der
gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt. Die Erklärung muss
umfassen, für wie viele Verkehre/Linienbündel/Netze/Fahrplankilometer
der Betriebsleiter nach BO-Kraft zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf
dem Vordruck der Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit") anzugeben. 5. Der Bieter hat eine
Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender
Verkehrsplaner zur Verfügung steht und über ausreichende Kapazitäten für
die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt;
ausreichende Kapazitäten sind vorhanden, wenn der Verkehrsplaner
Verkehre mit nicht mehr als 3 Mio. Fahrplankilometer betreut. Die
Erklärung muss umfassen, für wie viele
Verkehre/Linienbündel/Netze/Fahrplankilometer der Verkehrsplaner
zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02
("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit")
anzugeben.