Das Linienbündel GP05 ist wie folgt zu beschreiben: Linie 931 Göppingen – Rechberghausen – Wäschenbeuren; Linie 931A Göppingen – Rechberghausen – Wäschenbeuren – (Lenglingen); Linie 932 Göppingen – Faurndau - Rechberghausen – Schwäbisch Gmünd; Linie 932A Göppingen – Rechberghausen – Lenglingen; Linie 934 Göppingen – Bartenbach – Rechberghausen – Börtlingen; Linie 934A Göppingen – Bartenbach – Rechberghausen – (Börtlingen); Linie 935 Göppingen – Rechberghausen – Adelberg – Schorndorf; Linie 935A Göppingen – Rechberghausen – Adelberg / Adelberg – Oberberken – Schorndorf; Linie N93 Göppingen – Bartenbach – Rechberghausen – […] – Hohenstaufen – Göppingen; Es gelten die Fahrpläne gemäß Anhang LB.1 Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen. Das Linien- und Fahrplankonzept aller Linien ist ab diesem Zeitpunkt unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan ergebenden Anforderungen an die geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten der Bahnen erneut anzupassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-28.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 5 „östlicher Schurwald“
Referenznummer: 2025 GP05
Kurze Beschreibung:
Das Linienbündel GP05 ist wie folgt zu beschreiben:
Linie 931 Göppingen – Rechberghausen – Wäschenbeuren;
Linie 931A Göppingen – Rechberghausen – Wäschenbeuren – (Lenglingen);
Linie 932 Göppingen – Faurndau - Rechberghausen – Schwäbisch Gmünd;
Linie 932A Göppingen – Rechberghausen – Lenglingen;
Linie 934 Göppingen – Bartenbach – Rechberghausen – Börtlingen;
Linie 934A Göppingen – Bartenbach – Rechberghausen – (Börtlingen);
Linie 935 Göppingen – Rechberghausen – Adelberg – Schorndorf;
Linie 935A Göppingen – Rechberghausen – Adelberg / Adelberg – Oberberken – Schorndorf;
Linie N93 Göppingen – Bartenbach – Rechberghausen – […] – Hohenstaufen – Göppingen;
Es gelten die Fahrpläne gemäß Anhang LB.1
Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen.
Das Linien- und Fahrplankonzept aller Linien ist ab diesem Zeitpunkt unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan ergebenden Anforderungen an die geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten der Bahnen erneut anzupassen.
Das Linienbündel GP05 ist wie folgt zu beschreiben:
Linie 931 Göppingen – Rechberghausen – Wäschenbeuren;
Linie 931A Göppingen – Rechberghausen – Wäschenbeuren – (Lenglingen);
Linie 932 Göppingen – Faurndau - Rechberghausen – Schwäbisch Gmünd;
Linie 932A Göppingen – Rechberghausen – Lenglingen;
Linie 934 Göppingen – Bartenbach – Rechberghausen – Börtlingen;
Linie 934A Göppingen – Bartenbach – Rechberghausen – (Börtlingen);
Linie 935 Göppingen – Rechberghausen – Adelberg – Schorndorf;
Linie 935A Göppingen – Rechberghausen – Adelberg / Adelberg – Oberberken – Schorndorf;
Linie N93 Göppingen – Bartenbach – Rechberghausen – […] – Hohenstaufen – Göppingen;
Es gelten die Fahrpläne gemäß Anhang LB.1
Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen.
Das Linien- und Fahrplankonzept aller Linien ist ab diesem Zeitpunkt unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan ergebenden Anforderungen an die geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten der Bahnen erneut anzupassen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Beschreibung
Interne Kennung: GP05
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:mittlere Unternehmen#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Göppingen
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-01 📅
Datum des Endes: 2034-07-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-12 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-12 12:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-05-12 12:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-04-29 16:00:00.000 📅
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen:
1. Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre.
2. Bestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen:
1. Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre.
2. Bestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter vorzulegen:
1. Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte). Die Angaben sind auf dem Vordruck der Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit") einzutragen.
2. Es werden drei mit der Leistung vergleichbare Referenzen (ÖPNV-Verkehre mit Bussen) der letzten drei Jahre (ab dem Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung) mit Angabe der Auftraggeber (Aufgabenträger mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und Inhalte gefordert (Mindestanforderung). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzgeber sind nicht zulässig. Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Referenzangaben müssen zum Zwecke des gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen hinreichend aussagekräftig sein. Die Referenzen sind auf dem Vordruck der Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit") anzugeben.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden.
3. Die Benennung eines für die Durchführung der Verkehre im gegenständlichen Linienbündel verantwortlichen Ansprechpartners sowie die Benennung der für die Projektleitung verantwortlichen Person. Die Benennungen haben auf dem Vordruck der Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit") zu erfolgen.
4. Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Betriebsleiter nach BO-Kraft über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt. Die Erklärung muss umfassen, für wie viele Verkehre/Linienbündel/Netze/Fahrplankilometer der Betriebsleiter nach BO-Kraft zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit") anzugeben.
5. Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Verkehrsplaner zur Verfügung steht und über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt; ausreichende Kapazitäten sind vorhanden, wenn der Verkehrsplaner Verkehre mit nicht mehr als 3 Mio. Fahrplankilometer betreut. Die Erklärung muss umfassen, für wie viele Verkehre/Linienbündel/Netze/Fahrplankilometer der Verkehrsplaner zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit") anzugeben.
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter vorzulegen:
1. Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte). Die Angaben sind auf dem Vordruck der Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit") einzutragen.
2. Es werden drei mit der Leistung vergleichbare Referenzen (ÖPNV-Verkehre mit Bussen) der letzten drei Jahre (ab dem Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung) mit Angabe der Auftraggeber (Aufgabenträger mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und Inhalte gefordert (Mindestanforderung). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzgeber sind nicht zulässig. Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Referenzangaben müssen zum Zwecke des gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen hinreichend aussagekräftig sein. Die Referenzen sind auf dem Vordruck der Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit") anzugeben.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden.
3. Die Benennung eines für die Durchführung der Verkehre im gegenständlichen Linienbündel verantwortlichen Ansprechpartners sowie die Benennung der für die Projektleitung verantwortlichen Person. Die Benennungen haben auf dem Vordruck der Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit") zu erfolgen.
4. Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Betriebsleiter nach BO-Kraft über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt. Die Erklärung muss umfassen, für wie viele Verkehre/Linienbündel/Netze/Fahrplankilometer der Betriebsleiter nach BO-Kraft zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit") anzugeben.
5. Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Verkehrsplaner zur Verfügung steht und über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt; ausreichende Kapazitäten sind vorhanden, wenn der Verkehrsplaner Verkehre mit nicht mehr als 3 Mio. Fahrplankilometer betreut. Die Erklärung muss umfassen, für wie viele Verkehre/Linienbündel/Netze/Fahrplankilometer der Verkehrsplaner zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit") anzugeben.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gemäß § 47 VgV kann der Bieter sich fehlende Eignung durch eine Eignungsleihe beschaffen.
Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) (auch) die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers oder anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie die technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe nach § 47 VgV), muss er bereits mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieses Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zur Nachweisführung kann die Vorlage in Anlage 02 Formblatt "Verpflichtungserklärung" verwendet werden. Die Möglichkeit der Nachweisführung ist nicht auf Anlage 02 Formblatt "Verpflichtungserklärung" beschränkt.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt, § 47 Abs. 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung einer gesonderten Haftungserklärung vor.
Weiterhin hat sich das eignungsleihende Unternehmen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 22 LkSG und Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der in der jeweils gültigen Fassung zu erklären. Dazu ist mit dem Angebot vom Unterauftragnehmer Anlage 02 "Erklärungen zu Ausschlussgründen" vorzulegen.
Sofern ein eignungsleihendes Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei ihm zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung vorliegen, so muss das eignungsleihende Unternehmen durch den Bieter ersetzt werden, § 47 Abs. 2 S. 3 VgV. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG und § 22 LkSG vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass der Unterauftragnehmer durch den Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ersetzt wird.
Der Nachweis der Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen, wenn es sich bei den anderen Unternehmen um rechtlich selbständige konzernverbundene Unternehmen handelt.
Für sämtliche erbrachten Leistungen - insbesondere auch für die von Unterauftragnehmern ausgeführten - trägt der Auftragnehmer die Verantwortung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gemäß § 47 VgV kann der Bieter sich fehlende Eignung durch eine Eignungsleihe beschaffen.
Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) (auch) die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers oder anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie die technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe nach § 47 VgV), muss er bereits mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieses Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zur Nachweisführung kann die Vorlage in Anlage 02 Formblatt "Verpflichtungserklärung" verwendet werden. Die Möglichkeit der Nachweisführung ist nicht auf Anlage 02 Formblatt "Verpflichtungserklärung" beschränkt.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt, § 47 Abs. 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung einer gesonderten Haftungserklärung vor.
Weiterhin hat sich das eignungsleihende Unternehmen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 22 LkSG und Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der in der jeweils gültigen Fassung zu erklären. Dazu ist mit dem Angebot vom Unterauftragnehmer Anlage 02 "Erklärungen zu Ausschlussgründen" vorzulegen.
Sofern ein eignungsleihendes Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei ihm zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung vorliegen, so muss das eignungsleihende Unternehmen durch den Bieter ersetzt werden, § 47 Abs. 2 S. 3 VgV. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG und § 22 LkSG vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass der Unterauftragnehmer durch den Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ersetzt wird.
Der Nachweis der Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen, wenn es sich bei den anderen Unternehmen um rechtlich selbständige konzernverbundene Unternehmen handelt.
Für sämtliche erbrachten Leistungen - insbesondere auch für die von Unterauftragnehmern ausgeführten - trägt der Auftragnehmer die Verantwortung.
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt.
Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss, sofern erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt.
Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss, sofern erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Ausschlussgrund:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Bietergemeinschaften von gleichartigen (= auf demselben Markt tätigen) Unternehmen können gegen das Kartellverbot in § 1 GWB und Art. 101 AEUV verstoßen, wenn sie eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (OLG Düsseldorf, 01.07.2015, VII-Verg 17/15; OLG Düsseldorf, 08.06.2016, VIIVerg 3/16).
Bietergemeinschaften gleichartiger Unternehmen sind regelmäßig zulässig (wettbewerbsunschädlich), wenn
1. jedenfalls eines von zwei Unternehmen (Klarstellung: OLG Düsseldorf, 17.01.2018, VII-Verg 39/17, Rn. 69) sich nicht mit einem eigenständigen Angebot, z.B. aufgrund betrieblicher und geschäftlicher Verhältnisse (z.B. Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse), beteiligen kann und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an der Ausschreibung mit Erfolgsaussichten zu beteiligen (Fallgruppe 1) oder
2. die Unternehmen für sich genommen zwar leistungsfähig sind, jedoch insb. Kapazitäten aufgrund anderweitiger Bindung aktuell nicht einsetzbar sind (Fallgruppe 2) oder
3. die beteiligten Unternehmen für sich genommen leistungsfähig sind, aber im Rahmen einer wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Entscheidung erst der Zusammenschluss ein erfolgversprechendes Angebot ermöglicht (Fallgruppe 3).
Mit der Abgabe des Angebotes ist im Falle einer Bietergemeinschaft gleichartiger Unternehmen darzulegen, dass und weshalb die Bietergemeinschaft zulässig ist. Dazu ist das Formblatt der Anlage 02 (Formblatt "Bietergemeinschaft") zu verwenden.
Ferner müssen Angebote von Bietern, die sowohl ein eigenes Angebot einreichen als auch gemäß einem anderen Angebot als Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wegen Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden, soweit Tatsachen vorliegen, die nach Art und Umfang des Unterauftragnehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die Begleitumstände eine Kenntnis von dem zu derselben Ausschreibung abgegebenen Konkurrenzangebot annehmen lassen.
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Bietergemeinschaften von gleichartigen (= auf demselben Markt tätigen) Unternehmen können gegen das Kartellverbot in § 1 GWB und Art. 101 AEUV verstoßen, wenn sie eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (OLG Düsseldorf, 01.07.2015, VII-Verg 17/15; OLG Düsseldorf, 08.06.2016, VIIVerg 3/16).
Bietergemeinschaften gleichartiger Unternehmen sind regelmäßig zulässig (wettbewerbsunschädlich), wenn
1. jedenfalls eines von zwei Unternehmen (Klarstellung: OLG Düsseldorf, 17.01.2018, VII-Verg 39/17, Rn. 69) sich nicht mit einem eigenständigen Angebot, z.B. aufgrund betrieblicher und geschäftlicher Verhältnisse (z.B. Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse), beteiligen kann und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an der Ausschreibung mit Erfolgsaussichten zu beteiligen (Fallgruppe 1) oder
2. die Unternehmen für sich genommen zwar leistungsfähig sind, jedoch insb. Kapazitäten aufgrund anderweitiger Bindung aktuell nicht einsetzbar sind (Fallgruppe 2) oder
3. die beteiligten Unternehmen für sich genommen leistungsfähig sind, aber im Rahmen einer wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Entscheidung erst der Zusammenschluss ein erfolgversprechendes Angebot ermöglicht (Fallgruppe 3).
Mit der Abgabe des Angebotes ist im Falle einer Bietergemeinschaft gleichartiger Unternehmen darzulegen, dass und weshalb die Bietergemeinschaft zulässig ist. Dazu ist das Formblatt der Anlage 02 (Formblatt "Bietergemeinschaft") zu verwenden.
Ferner müssen Angebote von Bietern, die sowohl ein eigenes Angebot einreichen als auch gemäß einem anderen Angebot als Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wegen Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden, soweit Tatsachen vorliegen, die nach Art und Umfang des Unterauftragnehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die Begleitumstände eine Kenntnis von dem zu derselben Ausschreibung abgegebenen Konkurrenzangebot annehmen lassen.
Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen:
1. Mit Anlage 02_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.I.1. eine Erklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
2. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach LTMG (Anlage 02_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren, unter F.) unter Berücksichtigung der Besonderen Vertragsbedingungen und Hinweise.
3. Mit Anlage 02_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.IX. eine Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 02_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.I.2. eine Erklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
2. Mit Anlage 02_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.III. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
3. Mit Anlage 02_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.IV. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen,
4. Mit Anlage 02_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.V. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 98c Abs. 1 AufenthG nicht vorliegen,
5. Mit Anlage 02_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E. VI. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen,
6. Mit Anlage 02_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.VII. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen nach § 22 LkSG nicht vorliegen.
Von einem Ausschluss nach § 123 oder § 124 GWB wird im Falle einer nachgewiesenen Selbstreinigung abgesehen. Auf §§ 125 f. GWB wird hingewiesen. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen sind mit Anlage 02_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.II. und E.VIII. vorzulegen.
Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen:
1. Mit Anlage 02_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.I.1. eine Erklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
2. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach LTMG (Anlage 02_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren, unter F.) unter Berücksichtigung der Besonderen Vertragsbedingungen und Hinweise.
3. Mit Anlage 02_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.IX. eine Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 02_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.I.2. eine Erklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
2. Mit Anlage 02_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.III. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
3. Mit Anlage 02_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.IV. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen,
4. Mit Anlage 02_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.V. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 98c Abs. 1 AufenthG nicht vorliegen,
5. Mit Anlage 02_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E. VI. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen,
6. Mit Anlage 02_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.VII. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen nach § 22 LkSG nicht vorliegen.
Von einem Ausschluss nach § 123 oder § 124 GWB wird im Falle einer nachgewiesenen Selbstreinigung abgesehen. Auf §§ 125 f. GWB wird hingewiesen. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen sind mit Anlage 02_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.II. und E.VIII. vorzulegen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landratsamt Göppingen
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 08117-A3057-55
Postanschrift: Lorcher Str. 6
Postleitzahl: 73033
Postort: Göppingen
Region: Göppingen
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
E-Mail: oepnv@lkgp.de📧
Telefon: +49 7161 202 5501📞
URL: https://www.landkreis-goeppingen.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E36925667🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E36925667🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: RP Karlsruhe Referat 15 Vergabekammer Baden Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: Umsatzsteuer ID: DE811469974
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: 07219268730📞
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏
Federführendes Mitglied ✅ Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 063-205599 (2025-03-28)
Auftragsbekanntmachung (2025-05-12) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Das Linienbündel GP05 ist wie folgt zu beschreiben:
Linie 931 Göppingen – Rechberghausen – Wäschenbeuren;
Linie 931A Göppingen – Rechberghausen – Wäschenbeuren – (Lenglingen);
Linie 932 Göppingen – Faurndau - Rechberghausen – Schwäbisch Gmünd;
Linie 932A Göppingen – Rechberghausen – Lenglingen;
Linie 934 Göppingen – Bartenbach – Rechberghausen – Börtlingen;
Linie 934A Göppingen – Bartenbach – Rechberghausen – (Börtlingen);
Linie 935 Göppingen – Rechberghausen – Adelberg – Schorndorf;
Linie 935A Göppingen – Rechberghausen – Adelberg / Adelberg – Oberberken – Schorndorf;
Linie N93 Göppingen – Bartenbach – Rechberghausen – […] – Hohenstaufen – Göppingen;
Es gelten die Fahrpläne gemäß Anhang LB.1
Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen.
Das Linien- und Fahrplankonzept aller Linien ist ab diesem Zeitpunkt unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan ergebenden Anforderungen an die geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten der Bahnen erneut anzupassen.
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Sauberen-Fahrzeuge-Beschaffungs- Gesetzes.
Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 12 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben:
> Einsatz von mindestens 3 „emissionsfreien Fahrzeugen“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6
des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 112.500
Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.
> Einsatz von mindestens 3 „sauberen Fahrzeuge“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden
Das Linienbündel GP05 ist wie folgt zu beschreiben:
Linie 931 Göppingen – Rechberghausen – Wäschenbeuren;
Linie 931A Göppingen – Rechberghausen – Wäschenbeuren – (Lenglingen);
Linie 932 Göppingen – Faurndau - Rechberghausen – Schwäbisch Gmünd;
Linie 932A Göppingen – Rechberghausen – Lenglingen;
Linie 934 Göppingen – Bartenbach – Rechberghausen – Börtlingen;
Linie 934A Göppingen – Bartenbach – Rechberghausen – (Börtlingen);
Linie 935 Göppingen – Rechberghausen – Adelberg – Schorndorf;
Linie 935A Göppingen – Rechberghausen – Adelberg / Adelberg – Oberberken – Schorndorf;
Linie N93 Göppingen – Bartenbach – Rechberghausen – […] – Hohenstaufen – Göppingen;
Es gelten die Fahrpläne gemäß Anhang LB.1
Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen.
Das Linien- und Fahrplankonzept aller Linien ist ab diesem Zeitpunkt unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan ergebenden Anforderungen an die geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten der Bahnen erneut anzupassen.
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Sauberen-Fahrzeuge-Beschaffungs- Gesetzes.
Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 12 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben:
> Einsatz von mindestens 3 „emissionsfreien Fahrzeugen“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6
des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 112.500
Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.
> Einsatz von mindestens 3 „sauberen Fahrzeuge“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Qualität geht mit 30 % in die Wertung ein, d.h. es sind
max. 30 Wertungspunkte erzielbar. Vom Bieter können mit seinem
Angebot die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten drei Konzepte zur
Qualität (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept und Qualitätskonzept)
eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen
Kosten sind in den Wertungspreis einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein
Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der
Konzepte werden in Summe bis zu 30 Wertungspunkte vergeben. Diese
verteilen sich wie folgt: "Konzept 1: Fahrzeugkonzept" (10 Punkte),
"Konzept 2: Personalkonzept" (10 Punkte), "Konzept 3: Qualitätskonzept"
(10 Punkte). Die Konzepte werden anhand von Wertungspunkten
entsprechend der Anlage 6_Bewertungsmatrix bewertet, d.h. aus den
Darlegungen in den Konzepten wird ermittelt, was die angebotenen
Leistungen voneinander unterscheidet. Im Rahmen der Bestbieterermittlung
erfolgt eine Bewertung, ob durch das angebotene Konzept das festgelegte
Ziel sehr gut (10 Punkte), gut (6 Punkte), befriedigend (3 Punkte),
ausreichend (2 Punkte) oder mangelhaft (1 Punkt) erreicht wird; enthält ein
Konzept keine oder keine inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt das
Konzept gänzlich, ist es ungenügend und es werden dafür 0 Punkte
vergeben. Der Bieter hat seine Konzepte nach den in den
Bewerbungsbedingungen vorgegebenen Anforderungen und den in der
Leistungsbeschreibung angegebenen Zielen klar und eindeutig zu gliedern.
Mit den Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die
Leistungen konkret innerhalb des generellen Leistungsrahmens und der
vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der Bieter hat also mit
seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem
Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen
Anforderungen definieren, die der künftige Auftragnehmer bei seiner
Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu erfüllen hat. Dabei werden
ausschließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht bereits in
den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind. Darüber hinaus dürfen die
Angaben in den Konzepten den Festlegungen in den
Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen. Hinsichtlich der formellen
Vorgaben der Konzepte und der Folgen bei Nichteinhaltung, sowie der
Bewertungsstufen wird auf Ziff. III.4. b) der Bewerbungsbedingungen und
auf die Bewertungsmatrix verwiesen. Die Konzepte sind auf jeweils
eigener, bearbeitbarer Unterlage des Bieters dem Angebot beizufügen. Die
drei Konzepte werden Vertragsbestandteil. Näheres regeln die
Vergabeunterlagen.
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-19 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-19 12:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-05-19 12:00:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-04-29 16:00:00 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen
vorzulegen: 1. Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre.
2. Bestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen
vorzulegen: 1. Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre.
2. Bestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
HINWEIS: Sofern das Kriterium "Maßnahmen zur
Sicherstellung der Qualität" ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das
Kriterium "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" nicht auswählbar
war. Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
sind vom Bieter vorzulegen: 1. Unternehmensbeschreibung mit den
wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter, Standorte,
Aufgabenschwerpunkte). Die Angaben sind auf dem Vordruck der Anlage
02 ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit")
einzutragen. 2. Es werden drei mit der Leistung vergleichbare Referenzen
(ÖPNV-Verkehre mit Bussen) der letzten drei Jahre (ab dem Datum der
Versendung der Auftragsbekanntmachung) mit Angabe der Auftraggeber
(Aufgabenträger mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen
Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und Inhalte gefordert
(Mindestanforderung). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben
zum Referenzgeber sind nicht zulässig. Nicht vollständige
Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die
unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen
würden, finden nicht statt. Referenzangaben müssen zum Zwecke des
gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen hinreichend
aussagekräftig sein. Die Referenzen sind auf dem Vordruck der Anlage 02
("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit")
anzugeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen
selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden
Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen.
Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet
darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden. 3. Die Benennung
eines für die Durchführung der Verkehre im gegenständlichen Linienbündel
verantwortlichen Ansprechpartners sowie die Benennung der für die
Projektleitung verantwortlichen Person. Die Benennungen haben auf dem
Vordruck der Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit") zu erfolgen. 4. Der Bieter hat eine Erklärung darüber
abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Betriebsleiter nach BOKraft
über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der
gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt. Die Erklärung muss
umfassen, für wie viele Verkehre/Linienbündel/Netze/Fahrplankilometer
der Betriebsleiter nach BO-Kraft zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf
dem Vordruck der Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit") anzugeben. 5. Der Bieter hat eine
Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender
Verkehrsplaner zur Verfügung steht und über ausreichende Kapazitäten für
die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt;
ausreichende Kapazitäten sind vorhanden, wenn der Verkehrsplaner
Verkehre mit nicht mehr als 3 Mio. Fahrplankilometer betreut. Die
Erklärung muss umfassen, für wie viele
Verkehre/Linienbündel/Netze/Fahrplankilometer der Verkehrsplaner
zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02
("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit")
anzugeben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
HINWEIS: Sofern das Kriterium "Maßnahmen zur
Sicherstellung der Qualität" ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das
Kriterium "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" nicht auswählbar
war. Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
sind vom Bieter vorzulegen: 1. Unternehmensbeschreibung mit den
wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter, Standorte,
Aufgabenschwerpunkte). Die Angaben sind auf dem Vordruck der Anlage
02 ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit")
einzutragen. 2. Es werden drei mit der Leistung vergleichbare Referenzen
(ÖPNV-Verkehre mit Bussen) der letzten drei Jahre (ab dem Datum der
Versendung der Auftragsbekanntmachung) mit Angabe der Auftraggeber
(Aufgabenträger mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen
Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und Inhalte gefordert
(Mindestanforderung). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben
zum Referenzgeber sind nicht zulässig. Nicht vollständige
Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die
unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen
würden, finden nicht statt. Referenzangaben müssen zum Zwecke des
gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen hinreichend
aussagekräftig sein. Die Referenzen sind auf dem Vordruck der Anlage 02
("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit")
anzugeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen
selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden
Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen.
Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet
darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden. 3. Die Benennung
eines für die Durchführung der Verkehre im gegenständlichen Linienbündel
verantwortlichen Ansprechpartners sowie die Benennung der für die
Projektleitung verantwortlichen Person. Die Benennungen haben auf dem
Vordruck der Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit") zu erfolgen. 4. Der Bieter hat eine Erklärung darüber
abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Betriebsleiter nach BOKraft
über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der
gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt. Die Erklärung muss
umfassen, für wie viele Verkehre/Linienbündel/Netze/Fahrplankilometer
der Betriebsleiter nach BO-Kraft zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf
dem Vordruck der Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit") anzugeben. 5. Der Bieter hat eine
Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender
Verkehrsplaner zur Verfügung steht und über ausreichende Kapazitäten für
die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt;
ausreichende Kapazitäten sind vorhanden, wenn der Verkehrsplaner
Verkehre mit nicht mehr als 3 Mio. Fahrplankilometer betreut. Die
Erklärung muss umfassen, für wie viele
Verkehre/Linienbündel/Netze/Fahrplankilometer der Verkehrsplaner
zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02
("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit")
anzugeben.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
HINWEIS: Sofern das Kriterium mit "Eintragung in ein
relevantes Berufsregister" angegeben wurde, liegt das daran, dass das
Kriterium "Sonstiges" nicht auswählbar war. Gemäß § 47 VgV kann der
Bieter sich fehlende Eignung durch eine 207316-2025 Page 4/8 5.1.10.
Eignungsleihe beschaffen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner
Eignung (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, Wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche
Leistungsfähigkeit) (auch) die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers oder
anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
und/oder finanzielle sowie die technische und/oder berufliche
Leistungsfähigkeit in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe nach § 47 VgV),
muss er bereits mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel dieses Unternehmens tatsächlich zur Verfügung
stehen werden. Zur Nachweisführung kann die Vorlage in Anlage 02
Formblatt "Verpflichtungserklärung" verwendet werden. Die Möglichkeit
der Nachweisführung ist nicht auf Anlage 02 Formblatt
"Verpflichtungserklärung" beschränkt. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten
eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird
eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens
entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt, § 47 Abs. 3 VgV.
Der Auftraggeber behält sich die Anforderung einer gesonderten
Haftungserklärung vor. Weiterhin hat sich das eignungsleihende
Unternehmen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 19
Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG,
§ 98c Abs. 1 AufenthG, § 22 LkSG und Artikel 5k der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 in der in der jeweils gültigen Fassung zu erklären. Dazu ist
mit dem Angebot vom Unterauftragnehmer Anlage 02 "Erklärungen zu
Ausschlussgründen" vorzulegen. Sofern ein eignungsleihendes
Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei
ihm zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder Artikel 5k der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung vorliegen,
so muss das eignungsleihende Unternehmen durch den Bieter ersetzt
werden, § 47 Abs. 2 S. 3 VgV. Sollten hingegen fakultative
Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21
Abs. 1AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1
AufenthG und § 22 LkSG vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass
der Unterauftragnehmer durch den Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist
ersetzt wird. Der Nachweis der Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen,
wenn es sich bei den anderen Unternehmen um rechtlich selbständige
konzernverbundene Unternehmen handelt. Für sämtliche erbrachten
Leistungen - insbesondere auch für die von Unterauftragnehmern
ausgeführten - trägt der Auftragnehmer die Verantwortung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
HINWEIS: Sofern das Kriterium mit "Eintragung in ein
relevantes Berufsregister" angegeben wurde, liegt das daran, dass das
Kriterium "Sonstiges" nicht auswählbar war. Gemäß § 47 VgV kann der
Bieter sich fehlende Eignung durch eine 207316-2025 Page 4/8 5.1.10.
Eignungsleihe beschaffen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner
Eignung (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, Wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche
Leistungsfähigkeit) (auch) die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers oder
anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
und/oder finanzielle sowie die technische und/oder berufliche
Leistungsfähigkeit in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe nach § 47 VgV),
muss er bereits mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel dieses Unternehmens tatsächlich zur Verfügung
stehen werden. Zur Nachweisführung kann die Vorlage in Anlage 02
Formblatt "Verpflichtungserklärung" verwendet werden. Die Möglichkeit
der Nachweisführung ist nicht auf Anlage 02 Formblatt
"Verpflichtungserklärung" beschränkt. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten
eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird
eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens
entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt, § 47 Abs. 3 VgV.
Der Auftraggeber behält sich die Anforderung einer gesonderten
Haftungserklärung vor. Weiterhin hat sich das eignungsleihende
Unternehmen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 19
Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG,
§ 98c Abs. 1 AufenthG, § 22 LkSG und Artikel 5k der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 in der in der jeweils gültigen Fassung zu erklären. Dazu ist
mit dem Angebot vom Unterauftragnehmer Anlage 02 "Erklärungen zu
Ausschlussgründen" vorzulegen. Sofern ein eignungsleihendes
Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei
ihm zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder Artikel 5k der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung vorliegen,
so muss das eignungsleihende Unternehmen durch den Bieter ersetzt
werden, § 47 Abs. 2 S. 3 VgV. Sollten hingegen fakultative
Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21
Abs. 1AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1
AufenthG und § 22 LkSG vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass
der Unterauftragnehmer durch den Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist
ersetzt wird. Der Nachweis der Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen,
wenn es sich bei den anderen Unternehmen um rechtlich selbständige
konzernverbundene Unternehmen handelt. Für sämtliche erbrachten
Leistungen - insbesondere auch für die von Unterauftragnehmern
ausgeführten - trägt der Auftragnehmer die Verantwortung.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
HINWEIS: Sofern das Kriterium "Eintragung in das
Handelsregister" ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das Kriterium
"Eignung zur Berufsausübung" nicht auswählbar war. Soweit ihr Beruf
erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des
Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem
Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere
Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften
vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen
Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die
Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI
der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom
26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung
der Richtlinie 2004/18 /EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65)
aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss, sofern
erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder
Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
HINWEIS: Sofern das Kriterium "Eintragung in das
Handelsregister" ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das Kriterium
"Eignung zur Berufsausübung" nicht auswählbar war. Soweit ihr Beruf
erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des
Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem
Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere
Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften
vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen
Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die
Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI
der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom
26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung
der Richtlinie 2004/18 /EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65)
aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss, sofern
erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder
Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-14+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Fehlende Info zu den sauberen / emissionsfreien Fahrzeugen.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: f0563801-7590-4681-b9a9-25efee1b72c1-01
Quelle: OJS 2025/S 092-308529 (2025-05-12)
Auftragsbekanntmachung (2025-05-16) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-06-03 10:00:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-05-26 12:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-18+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die Angebotsfrist wurde auf den 03.06.2025 verlegt. Die Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen wurde auf den 26.05.2025 verlegt.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 08b87d7b-8c8e-4b90-8db8-3cfb13142262-01
Quelle: OJS 2025/S 095-321015 (2025-05-16)