Das Linienbündel GP01 ist wie folgt zu beschreiben: 901 Göppingen ZOB – Friedhof – Stauferpark – Lise-Meitner-Straße 901A Göppingen ZOB – Hogy – Stadthalle 902 Göppingen ZOB – Klinik am Eichert 903 Göppingen ZOB – Galgenberg 904 Göppingen ZOB – Bartenbach – Hohrein Ortsmitte 905 Göppingen ZOB – Christkönigskirche – Bartenbach 906* Göppingen ZOB – Jebenhausen 908** Göppingen ZOB – Holzheim – Ursenwang 933 Göppingen – Hohenstaufen – Maitis – Lenglingen 933A Göppingen – Hohenstaufen (- Maitis – Lenglingen) 980** Göppingen ZOB – Ursenwang – Schlat 980A** Göppingen ZOB – Ursenwang – Schlat 997 Göppingen ZOB – Berufsschulzentrum Öde N94 Göppingen ZOB – Eschenbach – Heiningen – Göppingen ZOB *Bitte beachten: Die Linie 906 wird zum 01.12.2027 ihren Linienweg ändern. **Bitte beachten: Die Linien 908, 980 und 980A werden erst zum 01.12.2027 in das Bündel aufgenommen. Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kat. B ohne Einschränkungen. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-15.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 1 „Stadtverkehr Göppingen“
Referenznummer: 2025 GP01
Kurze Beschreibung:
“Das Linienbündel GP01 ist wie folgt zu beschreiben:
901 Göppingen ZOB – Friedhof – Stauferpark – Lise-Meitner-Straße
901A Göppingen ZOB – Hogy –...”
Kurze Beschreibung
Das Linienbündel GP01 ist wie folgt zu beschreiben:
901 Göppingen ZOB – Friedhof – Stauferpark – Lise-Meitner-Straße
901A Göppingen ZOB – Hogy – Stadthalle
902 Göppingen ZOB – Klinik am Eichert
903 Göppingen ZOB – Galgenberg
904 Göppingen ZOB – Bartenbach – Hohrein Ortsmitte
905 Göppingen ZOB – Christkönigskirche – Bartenbach
906* Göppingen ZOB – Jebenhausen
908** Göppingen ZOB – Holzheim – Ursenwang
933 Göppingen – Hohenstaufen – Maitis – Lenglingen
933A Göppingen – Hohenstaufen (- Maitis – Lenglingen)
980** Göppingen ZOB – Ursenwang – Schlat
980A** Göppingen ZOB – Ursenwang – Schlat
997 Göppingen ZOB – Berufsschulzentrum Öde
N94 Göppingen ZOB – Eschenbach – Heiningen – Göppingen ZOB
*Bitte beachten: Die Linie 906 wird zum 01.12.2027 ihren Linienweg ändern.
**Bitte beachten: Die Linien 908, 980 und 980A werden erst zum 01.12.2027 in das Bündel aufgenommen.
Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kat. B ohne Einschränkungen.
Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 2025 GP01
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Linienbündel GP01 ist wie folgt zu beschreiben:
901 Göppingen ZOB – Friedhof – Stauferpark – Lise-Meitner-Straße
901A Göppingen ZOB – Hogy –...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Linienbündel GP01 ist wie folgt zu beschreiben:
901 Göppingen ZOB – Friedhof – Stauferpark – Lise-Meitner-Straße
901A Göppingen ZOB – Hogy – Stadthalle
902 Göppingen ZOB – Klinik am Eichert
903 Göppingen ZOB – Galgenberg
904 Göppingen ZOB – Bartenbach – Hohrein Ortsmitte
905 Göppingen ZOB – Christkönigskirche – Bartenbach
906* Göppingen ZOB – Jebenhausen
908** Göppingen ZOB – Holzheim – Ursenwang
933 Göppingen – Hohenstaufen – Maitis – Lenglingen
933A Göppingen – Hohenstaufen (- Maitis – Lenglingen)
980** Göppingen ZOB – Ursenwang – Schlat
980A** Göppingen ZOB – Ursenwang – Schlat
997 Göppingen ZOB – Berufsschulzentrum Öde
N94 Göppingen ZOB – Eschenbach – Heiningen – Göppingen ZOB
*Bitte beachten: Die Linie 906 wird zum 01.12.2027 ihren Linienweg ändern.
**Bitte beachten: Die Linien 908, 980 und 980A werden erst zum 01.12.2027 in das Bündel aufgenommen.
Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kat. B ohne Einschränkungen.
Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen.
Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebene Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Für Busse gilt nach § 6 Abs. 2 SaubFahrzeugBeschG eine Mindestquote von 65% sauberer Fahrzeuge; davon muss die Hälfte der Fahrzeuge emissionsfrei sein. Anstelle von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 22 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben:
> Einsatz von mindestens 8 „emissionsfreien Fahrzeugen“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 300.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.
> Einsatz von mindestens 7 „sauberen Fahrzeuge“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 350.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Göppingen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2034-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Qualität geht mit 30 % in die Wertung ein, d.h. es sind
max. 30 Wertungspunkte erzielbar. Vom Bieter können mit seinem
Angebot die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten drei Konzepte zur
Qualität (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept und Qualitätskonzept)
eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen
Kosten sind in den Wertungspreis einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein
Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der
Konzepte werden in Summe bis zu 30 Wertungspunkte vergeben. Diese
verteilen sich wie folgt: "Konzept 1: Fahrzeugkonzept" (10 Punkte),
"Konzept 2: Personalkonzept" (10 Punkte), "Konzept 3: Qualitätskonzept"
(10 Punkte). Die Konzepte werden anhand von Wertungspunkten entsprechend der Anlage 6_Bewertungsmatrix bewertet. Das vom Bieter angebotene Konzept wird mit einer vergleichenden Bewertung beurteilt. Dabei werden alle ausschreibungs- und vergaberechtskonformen Angebote miteinander verglichen. Auf Basis dieses Vergleichs erfolgt dann eine Feststellung, welches Angebot bzw. welche Angebote die besten Konzeptinhalte hat bzw. haben; dieses Angebot bzw. diese Angebote erhalten dann die meisten Punkte, was nicht die volle Punktzahl sein muss. Die restlichen Angebote erhalten jeweils Punkteabzüge. Im Rahmen der Bestbieterermittlung erfolgt eine Bewertung, ob durch das angebotene Konzept das festgelegte
Ziel sehr gut (10 Punkte), gut (6 Punkte), befriedigend (3 Punkte),
ausreichend (2 Punkte) oder mangelhaft (1 Punkt) erreicht wird; enthält ein
Konzept keine oder keine inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt das
Konzept gänzlich, ist es ungenügend und es werden dafür 0 Punkte
vergeben. Der Bieter hat seine Konzepte nach den in den
Bewerbungsbedingungen vorgegebenen Anforderungen und den in der
Leistungsbeschreibung angegebenen Zielen klar und eindeutig zu gliedern.
Mit den Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die
Leistungen konkret innerhalb des generellen Leistungsrahmens und der
vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der Bieter hat also mit
seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem
Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen
Anforderungen definieren, die der künftige Auftragnehmer bei seiner
Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu erfüllen hat. Dabei werden
ausschließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht bereits in
den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind. Darüber hinaus dürfen die
Angaben in den Konzepten den Festlegungen in den
Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen. Hinsichtlich der formellen
Vorgaben der Konzepte und der Folgen bei Nichteinhaltung, sowie der
Bewertungsstufen wird auf Ziff. III.4. b) der Bewerbungsbedingungen und
auf die Bewertungsmatrix verwiesen. Die Konzepte sind auf jeweils
eigener, bearbeitbarer Unterlage des Bieters dem Angebot beizufügen. Die
drei Konzepte werden Vertragsbestandteil. Näheres regeln die
Vergabeunterlagen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-10 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-10 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-12-10 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-11-28 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
“Näheres regeln die Vergabeunterlagen; auf § 56 VgV wird hingewiesen.”
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen
vorzulegen: 1. Angabe der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen
vorzulegen: 1. Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre.
2. Bestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung.
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Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“HINWEIS: Sofern das Kriterium "Maßnahmen zur
Sicherstellung der Qualität" ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das
Kriterium "Technische und berufliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
HINWEIS: Sofern das Kriterium "Maßnahmen zur
Sicherstellung der Qualität" ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das
Kriterium "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" nicht auswählbar
war. Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
sind vom Bieter vorzulegen: 1. Unternehmensbeschreibung mit den
wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter, Standorte,
Aufgabenschwerpunkte). Die Angaben sind auf dem Vordruck der Anlage
02 ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit")
einzutragen. 2. Es werden drei mit der Leistung vergleichbare Referenzen
(ÖPNV-Verkehre mit Bussen) der letzten drei Jahre (ab dem Datum der
Versendung der Auftragsbekanntmachung) mit Angabe der Auftraggeber
(Aufgabenträger mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen
Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und Inhalte gefordert
(Mindestanforderung). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben
zum Referenzgeber sind nicht zulässig. Nicht vollständige
Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die
unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen
würden, finden nicht statt. Referenzangaben müssen zum Zwecke des
gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen hinreichend
aussagekräftig sein. Die Referenzen sind auf dem Vordruck der Anlage 02
("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit")
anzugeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen
selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden
Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen.
Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet
darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden. 3. Die Benennung
eines für die Durchführung der Verkehre im gegenständlichen Linienbündel
verantwortlichen Ansprechpartners sowie die Benennung der für die
Projektleitung verantwortlichen Person. Die Benennungen haben auf dem
Vordruck der Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit") zu erfolgen. 4. Der Bieter hat eine Erklärung darüber
abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Betriebsleiter nach BOKraft
über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der
gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt. Die Erklärung muss
umfassen, für wie viele Verkehre/Linienbündel/Netze/Fahrplankilometer
der Betriebsleiter nach BO-Kraft zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf
dem Vordruck der Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit") anzugeben. 5. Der Bieter hat eine
Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender
Verkehrsplaner zur Verfügung steht und über ausreichende Kapazitäten für
die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt;
ausreichende Kapazitäten sind vorhanden, wenn der Verkehrsplaner
Verkehre mit nicht mehr als 3 Mio. Fahrplankilometer betreut. Die
Erklärung muss umfassen, für wie viele
Verkehre/Linienbündel/Netze/Fahrplankilometer der Verkehrsplaner
zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02
("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit")
anzugeben.
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Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“HINWEIS: Sofern das Kriterium mit "Eintragung in ein
relevantes Berufsregister" angegeben wurde, liegt das daran, dass das
Kriterium "Sonstiges" nicht...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
HINWEIS: Sofern das Kriterium mit "Eintragung in ein
relevantes Berufsregister" angegeben wurde, liegt das daran, dass das
Kriterium "Sonstiges" nicht auswählbar war. Gemäß § 47 VgV kann der
Bieter sich fehlende Eignung durch eine 207316-2025 Page 4/8 5.1.10.
Eignungsleihe beschaffen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner
Eignung (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, Wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche
Leistungsfähigkeit) (auch) die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers oder
anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
und/oder finanzielle sowie die technische und/oder berufliche
Leistungsfähigkeit in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe nach § 47 VgV),
muss er bereits mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel dieses Unternehmens tatsächlich zur Verfügung
stehen werden. Zur Nachweisführung kann die Vorlage in Anlage 02
Formblatt "Verpflichtungserklärung" verwendet werden. Die Möglichkeit
der Nachweisführung ist nicht auf Anlage 02 Formblatt
"Verpflichtungserklärung" beschränkt. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten
eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird
eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens
entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt, § 47 Abs. 3 VgV.
Der Auftraggeber behält sich die Anforderung einer gesonderten
Haftungserklärung vor. Weiterhin hat sich das eignungsleihende
Unternehmen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 19
Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG,
§ 98c Abs. 1 AufenthG, § 22 LkSG und Artikel 5k der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 in der in der jeweils gültigen Fassung zu erklären. Dazu ist
mit dem Angebot vom Unterauftragnehmer Anlage 02 "Erklärungen zu
Ausschlussgründen" vorzulegen. Sofern ein eignungsleihendes
Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei
ihm zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder Artikel 5k der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung vorliegen,
so muss das eignungsleihende Unternehmen durch den Bieter ersetzt
werden, § 47 Abs. 2 S. 3 VgV. Sollten hingegen fakultative
Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21
Abs. 1AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1
AufenthG und § 22 LkSG vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass
der Unterauftragnehmer durch den Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist
ersetzt wird. Der Nachweis der Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen,
wenn es sich bei den anderen Unternehmen um rechtlich selbständige
konzernverbundene Unternehmen handelt. Für sämtliche erbrachten
Leistungen - insbesondere auch für die von Unterauftragnehmern
ausgeführten - trägt der Auftragnehmer die Verantwortung.
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Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“HINWEIS: Sofern das Kriterium "Eintragung in das
Handelsregister" ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das Kriterium
"Eignung zur Berufsausübung" nicht...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
HINWEIS: Sofern das Kriterium "Eintragung in das
Handelsregister" ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das Kriterium
"Eignung zur Berufsausübung" nicht auswählbar war. Soweit ihr Beruf
erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des
Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem
Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere
Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften
vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen
Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die
Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI
der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom
26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung
der Richtlinie 2004/18 /EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65)
aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss, sofern
erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder
Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
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Ausschlussgrund: Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Bietergemeinschaften von gleichartigen (= auf demselben Markt tätigen) Unternehmen können gegen das Kartellverbot in § 1 GWB und Art. 101 AEUV verstoßen, wenn sie eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (OLG Düsseldorf, 01.07.2015, VII-Verg 17/15; OLG Düsseldorf, 08.06.2016, VIIVerg 3/16). Bietergemeinschaften gleichartiger Unternehmen sind regelmäßig zulässig (wettbewerbsunschädlich), wenn · jedenfalls eines von zwei Unternehmen (Klarstellung: OLG Düsseldorf, 17.01.2018, VII-Verg 39/17, Rdnr. 69) sich nicht mit einem eigenständigen Angebot, z.B. aufgrund betrieblicher und geschäftlicher Verhältnisse (z.B. Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse), beteiligen kann und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an der Ausschreibung mit Erfolgsaussichten zu beteiligen (Fallgruppe 1) oder · die Unternehmen für sich genommen zwar leistungsfähig sind, jedoch insb. Kapazitäten aufgrund anderweitiger Bindung aktuell nicht einsetzbar sind (Fallgruppe 2) oder · die beteiligten Unternehmen für sich genommen leistungsfähig sind, aber im Rahmen einer wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Entscheidung erst der Zusammenschluss ein erfolgversprechendes Angebot ermöglicht (Fallgruppe 3). Mit der Abgabe des Angebotes ist im Falle einer Bietergemeinschaft gleichartiger Unternehmen darzulegen, dass und weshalb die Bietergemeinschaft zulässig ist. Dazu ist das Formblatt der Anlage 02 (Formblatt „Bietergemeinschaft“) zu verwenden. Ferner müssen Angebote von Bietern, die sowohl ein eigenes Angebot einreichen als auch gemäß einem anderen Angebot als Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wegen Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden, soweit Tatsachen vorliegen, die nach Art und Umfang des Unterauftragnehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die Begleitumstände eine Kenntnis von dem zu derselben Ausschreibung abgegebenen Konkurrenzangebot annehmen lassen. Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 02 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Erklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig festgesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 Abs. 1 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen. 2. Mit Anlage 02 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Erklärung, gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist bzw. sich zur Zahlung verpflichtet hat (§ 123 Abs. 4 GWB). 3. Eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach LTMG (Anlage 02 „Verpflichtungserklärung nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)“) 4. Mit Anlage 02 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören. Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 02 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen. 2. Mit Anlage 02 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. 3. Mit Anlage 02 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen, 4. Mit Anlage 02 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 98c Abs. 1 AufenthG nicht vorliegen 5. Mit Anlage 02 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen, 6. Mit Anlage 02 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ eine Eigenerklärung, dass gegen den Bieter in den letzten drei Jahren kein Verstoß nach § 24 Absatz 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Von einem Ausschluss nach § 123 oder § 124 GWB wird im Falle einer nach-gewiesenen Selbstreinigung abgesehen. Auf §§ 125 f. GWB wird hingewiesen. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen sind mit Anlage 02 „Erklärung zu Ausschlussgründen“ vorzulegen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landratsamt Göppingen
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 08117-A3057-55
Postanschrift: Lorcher Str. 6
Postleitzahl: 73033
Postort: Göppingen
Region: Göppingen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
E-Mail: mobilitaet@lkgp.de📧
Telefon: +49 7161 202 5501📞
URL: https://www.landkreis-goeppingen.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E99434779🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E99434779🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: Umsatzsteuer ID: DE811469974
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: 07219268730📞
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe (vgl. Ziff. 8.1. ORG-0004). Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB rügen. Auf die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 200-684135 (2025-10-15)
Auftragsbekanntmachung (2025-12-11) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-12-19 10:00:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-12-05 12:00:00 📅
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-13+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Information about modifications
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: c69a2129-7cd2-4760-9c44-4010e0e4e276-01
Quelle: OJS 2025/S 241-831122 (2025-12-11)