Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit sind vom Bieter vorzulegen: 1.
Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der
Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte). Die Angaben sind auf dem
Vordruck der Anlage 2 ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit") einzutragen. 2. Es werden drei mit der Leistung
vergleichbare Referenzen (ÖPNV-Verkehre mit Bussen) der letzten drei
Jahre (ab dem Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung) mit
Angabe der Auftraggeber (Aufgabenträger mit bezeichnetem
Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und
Inhalte gefordert (Mindestanforderung). Anonymisierte und / oder
unvollständige Angaben zum Referenzgeber sind nicht zulässig. Nicht
vollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt.
Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer
Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Referenzangaben müssen
zum Zwecke des gebotenen Nachweises der geforderten
Mindestbedingungen hinreichend aussagekräftig sein. Die Referenzen sind
auf dem Vordruck der Anlage 2 ("Eigenerklärung zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit") anzugeben. Der Auftraggeber ist
berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu
überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen
über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben,
die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren
Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB
ausgeschlossen werden. 3. Die Benennung eines für die Durchführung der
Verkehre im gegenständlichen Linienbündel verantwortlichen
Ansprechpartners sowie die Benennung der für die Projektleitung
verantwortlichen Person. Die Benennungen haben auf dem Vordruck der
Anlage 2 ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit") zu erfolgen. 4. Der Bieter hat eine Erklärung darüber
abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Betriebsleiter nach BOKraft
über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der
gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt. Die Erklärung muss
umfassen, für wie viele Verkehre/Linienbündel/Netze/Fahrplankilometer
der Betriebsleiter nach BO-Kraft zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf
dem Vordruck der Anlage 2 ("Eigenerklärung zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit") anzugeben. 5. Der Bieter hat eine
Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender
Verkehrsplaner zur Verfügung steht und über ausreichende Kapazitäten für
die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt;
ausreichende Kapazitäten sind vorhanden, wenn der Verkehrsplaner
Verkehre mit nicht mehr als 3 Mio. Fahrplankilometer betreut. Die
Erklärung muss umfassen, für wie viele
Verkehre/Linienbündel/Netze/Fahrplankilometer der Verkehrsplaner
zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 2
("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit")
anzugeben.