Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 940 Göppingen ZOB – Eislingen Schlossplatz/Bahnhof Linie 941 Göppingen – Eislingen – Salach – Eislingen – Ottenbach Linie 941A Eislingen – Salach – Eislingen – Ottenbach Linie 942 Göppingen ZOB – Eislingen Zeisigweg Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen. Das Linien- und Fahrplankonzept aller Linien ist ab diesem Zeitpunkt unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan ergebenden Anforderungen an die geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten der Bahnen erneut anzupassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-28.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 6 „Mittleres Filstal“
Referenznummer: 2025 GP06
Kurze Beschreibung:
Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben:
Linie 940 Göppingen ZOB – Eislingen Schlossplatz/Bahnhof
Linie 941 Göppingen – Eislingen – Salach – Eislingen – Ottenbach
Linie 941A Eislingen – Salach – Eislingen – Ottenbach
Linie 942 Göppingen ZOB – Eislingen Zeisigweg
Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen.
Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten
vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen.
Das Linien- und Fahrplankonzept aller Linien
ist ab diesem Zeitpunkt unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan
ergebenden Anforderungen an die geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten der Bahnen erneut anzupassen.
Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben:
Linie 940 Göppingen ZOB – Eislingen Schlossplatz/Bahnhof
Linie 941 Göppingen – Eislingen – Salach – Eislingen – Ottenbach
Linie 941A Eislingen – Salach – Eislingen – Ottenbach
Linie 942 Göppingen ZOB – Eislingen Zeisigweg
Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen.
Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten
vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen.
Das Linien- und Fahrplankonzept aller Linien
ist ab diesem Zeitpunkt unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan
ergebenden Anforderungen an die geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten der Bahnen erneut anzupassen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2025 GP06
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für: mittlere Unternehmen#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Göppingen
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-01 📅
Datum des Endes: 2033-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Qualität geht mit 30 % in die Wertung ein, d.h. es sind
max. 30 Wertungspunkte erzielbar. Vom Bieter können mit seinem
Angebot die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten drei Konzepte zur
Qualität (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept und Qualitätskonzept)
eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen
Kosten sind in den Wertungspreis einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein
Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der
Konzepte werden in Summe bis zu 30 Wertungspunkte vergeben. Diese
verteilen sich wie folgt: "Konzept 1: Fahrzeugkonzept" (10 Punkte),
"Konzept 2: Personalkonzept" (10 Punkte), "Konzept 3: Qualitätskonzept"
(10 Punkte). Die Konzepte werden anhand von Wertungspunkten
entsprechend der Anlage 6_Bewertungsmatrix bewertet, d.h. aus den
Darlegungen in den Konzepten wird ermittelt, was die angebotenen
Leistungen voneinander unterscheidet. Im Rahmen der Bestbieterermittlung
erfolgt eine Bewertung, ob durch das angebotene Konzept das festgelegte
Ziel sehr gut (10 Punkte), gut (6 Punkte), befriedigend (3 Punkte),
ausreichend (2 Punkte) oder mangelhaft (1 Punkt) erreicht wird; enthält ein
Konzept keine oder keine inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt das
Konzept gänzlich, ist es ungenügend und es werden dafür 0 Punkte
vergeben. Der Bieter hat seine Konzepte nach den in den
Bewerbungsbedingungen vorgegebenen Anforderungen und den in der
Leistungsbeschreibung angegebenen Zielen klar und eindeutig zu gliedern.
Mit den Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die
Leistungen konkret innerhalb des generellen Leistungsrahmens und der
vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der Bieter hat also mit
seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem
Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen
Anforderungen definieren, die der künftige Auftragnehmer bei seiner
Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu erfüllen hat. Dabei werden
ausschließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht bereits in
den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind. Darüber hinaus dürfen die
Angaben in den Konzepten den Festlegungen in den
Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen. Hinsichtlich der formellen
Vorgaben der Konzepte und der Folgen bei Nichteinhaltung, sowie der
Bewertungsstufen wird auf Ziff. III.4. b) der Bewerbungsbedingungen und
auf die Bewertungsmatrix verwiesen. Die Konzepte sind auf jeweils
eigener, bearbeitbarer Unterlage des Bieters dem Angebot beizufügen. Die
drei Konzepte werden Vertragsbestandteil. Näheres regeln die
Vergabeunterlagen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-12 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-12 12:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-05-12 12:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-05-02 12:00:00.000 📅
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen
vorzulegen: 1. Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre.
2. Bestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen
vorzulegen: 1. Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre.
2. Bestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit sind vom Bieter vorzulegen: 1.
Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der
Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte). Die Angaben sind auf dem
Vordruck der Anlage 2 ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit") einzutragen. 2. Es werden drei mit der Leistung
vergleichbare Referenzen (ÖPNV-Verkehre mit Bussen) der letzten drei
Jahre (ab dem Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung) mit
Angabe der Auftraggeber (Aufgabenträger mit bezeichnetem
Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und
Inhalte gefordert (Mindestanforderung). Anonymisierte und / oder
unvollständige Angaben zum Referenzgeber sind nicht zulässig. Nicht
vollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt.
Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer
Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Referenzangaben müssen
zum Zwecke des gebotenen Nachweises der geforderten
Mindestbedingungen hinreichend aussagekräftig sein. Die Referenzen sind
auf dem Vordruck der Anlage 2 ("Eigenerklärung zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit") anzugeben. Der Auftraggeber ist
berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu
überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen
über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben,
die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren
Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB
ausgeschlossen werden. 3. Die Benennung eines für die Durchführung der
Verkehre im gegenständlichen Linienbündel verantwortlichen
Ansprechpartners sowie die Benennung der für die Projektleitung
verantwortlichen Person. Die Benennungen haben auf dem Vordruck der
Anlage 2 ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit") zu erfolgen. 4. Der Bieter hat eine Erklärung darüber
abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Betriebsleiter nach BOKraft
über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der
gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt. Die Erklärung muss
umfassen, für wie viele Verkehre/Linienbündel/Netze/Fahrplankilometer
der Betriebsleiter nach BO-Kraft zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf
dem Vordruck der Anlage 2 ("Eigenerklärung zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit") anzugeben. 5. Der Bieter hat eine
Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender
Verkehrsplaner zur Verfügung steht und über ausreichende Kapazitäten für
die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt;
ausreichende Kapazitäten sind vorhanden, wenn der Verkehrsplaner
Verkehre mit nicht mehr als 3 Mio. Fahrplankilometer betreut. Die
Erklärung muss umfassen, für wie viele
Verkehre/Linienbündel/Netze/Fahrplankilometer der Verkehrsplaner
zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 2
("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit")
anzugeben.
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit sind vom Bieter vorzulegen: 1.
Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der
Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte). Die Angaben sind auf dem
Vordruck der Anlage 2 ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit") einzutragen. 2. Es werden drei mit der Leistung
vergleichbare Referenzen (ÖPNV-Verkehre mit Bussen) der letzten drei
Jahre (ab dem Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung) mit
Angabe der Auftraggeber (Aufgabenträger mit bezeichnetem
Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und
Inhalte gefordert (Mindestanforderung). Anonymisierte und / oder
unvollständige Angaben zum Referenzgeber sind nicht zulässig. Nicht
vollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt.
Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer
Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Referenzangaben müssen
zum Zwecke des gebotenen Nachweises der geforderten
Mindestbedingungen hinreichend aussagekräftig sein. Die Referenzen sind
auf dem Vordruck der Anlage 2 ("Eigenerklärung zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit") anzugeben. Der Auftraggeber ist
berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu
überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen
über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben,
die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren
Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB
ausgeschlossen werden. 3. Die Benennung eines für die Durchführung der
Verkehre im gegenständlichen Linienbündel verantwortlichen
Ansprechpartners sowie die Benennung der für die Projektleitung
verantwortlichen Person. Die Benennungen haben auf dem Vordruck der
Anlage 2 ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit") zu erfolgen. 4. Der Bieter hat eine Erklärung darüber
abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Betriebsleiter nach BOKraft
über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der
gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt. Die Erklärung muss
umfassen, für wie viele Verkehre/Linienbündel/Netze/Fahrplankilometer
der Betriebsleiter nach BO-Kraft zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf
dem Vordruck der Anlage 2 ("Eigenerklärung zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit") anzugeben. 5. Der Bieter hat eine
Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender
Verkehrsplaner zur Verfügung steht und über ausreichende Kapazitäten für
die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt;
ausreichende Kapazitäten sind vorhanden, wenn der Verkehrsplaner
Verkehre mit nicht mehr als 3 Mio. Fahrplankilometer betreut. Die
Erklärung muss umfassen, für wie viele
Verkehre/Linienbündel/Netze/Fahrplankilometer der Verkehrsplaner
zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 2
("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit")
anzugeben.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je
nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind,
entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses
Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung
nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für
die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufsoder
Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die
Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche
Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94
vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten
Berufsausübung muss, sofern erforderlich, im Rahmen des Angebotes als
Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt
unberührt.
Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je
nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind,
entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses
Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung
nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für
die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufsoder
Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die
Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche
Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94
vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten
Berufsausübung muss, sofern erforderlich, im Rahmen des Angebotes als
Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt
unberührt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gemäß § 47 VgV kann der Bieter sich fehlende Eignung
durch eine Eignungsleihe beschaffen. Beabsichtigt der Bieter zum
Nachweis seiner Eignung (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und
berufliche Leistungsfähigkeit) (auch) die Kapazitäten eines
Unterauftragnehmers oder anderer Unternehmen im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie die technische
und/oder berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch zu nehmen
(Eignungsleihe nach § 47 VgV), muss er bereits mit dem Angebot
nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieses
Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zur
Nachweisführung kann die Vorlage in Anlage 2 Formblatt
"Verpflichtungserklärung" verwendet werden. Die Möglichkeit der
Nachweisführung ist nicht auf Anlage 2 Formblatt
"Verpflichtungserklärung" beschränkt. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten
eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird
eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens
entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt, § 47 Abs. 3 VgV.
Der Auftraggeber behält sich die Anforderung einer gesonderten
Haftungserklärung vor. Weiterhin hat sich das eignungsleihende
Unternehmen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 19
Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG,
§ 98c Abs. 1 AufenthG, § 22 LkSG und Artikel 5k der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 in der in der jeweils gültigen Fassung zu erklären. Dazu ist
mit dem Angebot vom Unterauftragnehmer Anlage 2 "Erklärungen zu
Ausschlussgründen" vorzulegen. Sofern ein eignungsleihendes
Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei
ihm zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder Artikel 5k der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung vorliegen,
so muss das eignungsleihende Unternehmen durch den Bieter ersetzt
werden, § 47 Abs. 2 S. 3 VgV. Sollten hingegen fakultative
Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21
Abs. 1AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1
AufenthG und § 22 LkSG vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass
der Unterauftragnehmer durch den Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist
ersetzt wird. Der Nachweis der Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen,
wenn es sich bei den anderen Unternehmen um rechtlich selbständige
konzernverbundene Unternehmen handelt. Für sämtliche erbrachten
Leistungen - insbesondere auch für die von Unterauftragnehmern
ausgeführten - trägt der Auftragnehmer die Verantwortung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gemäß § 47 VgV kann der Bieter sich fehlende Eignung
durch eine Eignungsleihe beschaffen. Beabsichtigt der Bieter zum
Nachweis seiner Eignung (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und
berufliche Leistungsfähigkeit) (auch) die Kapazitäten eines
Unterauftragnehmers oder anderer Unternehmen im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie die technische
und/oder berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch zu nehmen
(Eignungsleihe nach § 47 VgV), muss er bereits mit dem Angebot
nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieses
Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zur
Nachweisführung kann die Vorlage in Anlage 2 Formblatt
"Verpflichtungserklärung" verwendet werden. Die Möglichkeit der
Nachweisführung ist nicht auf Anlage 2 Formblatt
"Verpflichtungserklärung" beschränkt. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten
eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird
eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens
entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt, § 47 Abs. 3 VgV.
Der Auftraggeber behält sich die Anforderung einer gesonderten
Haftungserklärung vor. Weiterhin hat sich das eignungsleihende
Unternehmen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 19
Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG,
§ 98c Abs. 1 AufenthG, § 22 LkSG und Artikel 5k der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 in der in der jeweils gültigen Fassung zu erklären. Dazu ist
mit dem Angebot vom Unterauftragnehmer Anlage 2 "Erklärungen zu
Ausschlussgründen" vorzulegen. Sofern ein eignungsleihendes
Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei
ihm zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder Artikel 5k der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung vorliegen,
so muss das eignungsleihende Unternehmen durch den Bieter ersetzt
werden, § 47 Abs. 2 S. 3 VgV. Sollten hingegen fakultative
Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21
Abs. 1AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1
AufenthG und § 22 LkSG vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass
der Unterauftragnehmer durch den Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist
ersetzt wird. Der Nachweis der Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen,
wenn es sich bei den anderen Unternehmen um rechtlich selbständige
konzernverbundene Unternehmen handelt. Für sämtliche erbrachten
Leistungen - insbesondere auch für die von Unterauftragnehmern
ausgeführten - trägt der Auftragnehmer die Verantwortung.
Ausschlussgrund:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Angebote von Bietern und
Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren
an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden
ausgeschlossen. Bietergemeinschaften von gleichartigen (= auf demselben Markt
tätigen) Unternehmen können gegen das Kartellverbot in § 1 GWB und Art. 101
AEUV verstoßen, wenn sie eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (OLG Düsseldorf, 01.07.2015, VIIVerg
17/15; OLG Düsseldorf, 08.06.2016, VIIVerg 3/16). Bietergemeinschaften
gleichartiger Unternehmen sind regelmäßig zulässig (wettbewerbsunschädlich),
wenn 1. jedenfalls eines von zwei Unternehmen (Klarstellung: OLG Düsseldorf,
17.01.2018, VII-Verg 39/17, Rn. 69) sich nicht mit einem eigenständigen
Angebot, z.B. aufgrund betrieblicher und geschäftlicher Verhältnisse (z.B.
Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse), beteiligen
kann und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage
versetzt, sich an der Ausschreibung mit Erfolgsaussichten zu beteiligen
(Fallgruppe 1) oder 2. die Unternehmen für sich genommen zwar leistungsfähig
sind, jedoch insb. Kapazitäten aufgrund anderweitiger Bindung aktuell nicht
einsetzbar sind (Fallgruppe 2) oder 3. die beteiligten Unternehmen für sich
genommen leistungsfähig sind, aber im Rahmen einer wirtschaftlich
zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Entscheidung erst der
Zusammenschluss ein erfolgversprechendes Angebot ermöglicht (Fallgruppe 3).
Mit der Abgabe des Angebotes ist im Falle einer Bietergemeinschaft gleichartiger
Unternehmen darzulegen, dass und weshalb die Bietergemeinschaft zulässig ist.
Dazu ist das Formblatt der Anlage 2 (Formblatt "Bietergemeinschaft") zu
verwenden. Ferner müssen Angebote von Bietern, die sowohl ein eigenes
Angebot einreichen als auch gemäß einem anderen Angebot als
Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wegen Verstoßes gegen den
Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden, soweit Tatsachen vorliegen, die nach
Art und Umfang des Unterauftragnehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die
Begleitumstände eine Kenntnis von dem zu derselben Ausschreibung
abgegebenen Konkurrenzangebot annehmen lassen.
Angebote von Bietern und
Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren
an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden
ausgeschlossen. Bietergemeinschaften von gleichartigen (= auf demselben Markt
tätigen) Unternehmen können gegen das Kartellverbot in § 1 GWB und Art. 101
AEUV verstoßen, wenn sie eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (OLG Düsseldorf, 01.07.2015, VIIVerg
17/15; OLG Düsseldorf, 08.06.2016, VIIVerg 3/16). Bietergemeinschaften
gleichartiger Unternehmen sind regelmäßig zulässig (wettbewerbsunschädlich),
wenn 1. jedenfalls eines von zwei Unternehmen (Klarstellung: OLG Düsseldorf,
17.01.2018, VII-Verg 39/17, Rn. 69) sich nicht mit einem eigenständigen
Angebot, z.B. aufgrund betrieblicher und geschäftlicher Verhältnisse (z.B.
Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse), beteiligen
kann und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage
versetzt, sich an der Ausschreibung mit Erfolgsaussichten zu beteiligen
(Fallgruppe 1) oder 2. die Unternehmen für sich genommen zwar leistungsfähig
sind, jedoch insb. Kapazitäten aufgrund anderweitiger Bindung aktuell nicht
einsetzbar sind (Fallgruppe 2) oder 3. die beteiligten Unternehmen für sich
genommen leistungsfähig sind, aber im Rahmen einer wirtschaftlich
zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Entscheidung erst der
Zusammenschluss ein erfolgversprechendes Angebot ermöglicht (Fallgruppe 3).
Mit der Abgabe des Angebotes ist im Falle einer Bietergemeinschaft gleichartiger
Unternehmen darzulegen, dass und weshalb die Bietergemeinschaft zulässig ist.
Dazu ist das Formblatt der Anlage 2 (Formblatt "Bietergemeinschaft") zu
verwenden. Ferner müssen Angebote von Bietern, die sowohl ein eigenes
Angebot einreichen als auch gemäß einem anderen Angebot als
Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wegen Verstoßes gegen den
Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden, soweit Tatsachen vorliegen, die nach
Art und Umfang des Unterauftragnehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die
Begleitumstände eine Kenntnis von dem zu derselben Ausschreibung
abgegebenen Konkurrenzangebot annehmen lassen.
Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 2_Vordrucke für
Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.I.1. eine Erklärung zu den zwingenden
Ausschlussgründen nach § 123 GWB. 2. Verpflichtungserklärung zum
Mindestentgelt nach LTMG (Anlage 02_Vordrucke für Erklärungen im
Vergabeverfahren, unter F.) unter Berücksichtigung der Besonderen
Vertragsbedingungen und Hinweise. 3. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen
im Vergabeverfahren unter E.IX. eine Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014. Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen
Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 2_Vordrucke für
Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.I.2. eine Erklärung zu den fakultativen
Ausschlussgründen nach § 124 GWB, 2. Mit Anlage 02_Vordrucke für
Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.III. eine Eigenerklärung, dass die
Ausschlussvoraussetzungen des § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. 3. Mit
Anlage 02_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.IV. eine
Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG
nicht vorliegen, 4. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren
unter E.V. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 98c
Abs. 1 S. 1 AufenthG nicht vorliegen, 5. Mit Anlage 2_Vordrucke für
Erklärungen im Vergabeverfahren unter E. VI. eine Eigenerklärung, dass die
Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht
vorliegen, 6. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter
E.VII. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen nach § 22 LkSG
nicht vorliegen. Von einem Ausschluss nach § 123 oder § 124 GWB wird im Falle
einer nachgewiesenen Selbstreinigung abgesehen. Auf §§ 125 f. GWB wird
hingewiesen. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen sind mit Anlage
2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.II. und E.VIII.
vorzulegen.
Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 2_Vordrucke für
Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.I.1. eine Erklärung zu den zwingenden
Ausschlussgründen nach § 123 GWB. 2. Verpflichtungserklärung zum
Mindestentgelt nach LTMG (Anlage 02_Vordrucke für Erklärungen im
Vergabeverfahren, unter F.) unter Berücksichtigung der Besonderen
Vertragsbedingungen und Hinweise. 3. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen
im Vergabeverfahren unter E.IX. eine Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014. Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen
Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 2_Vordrucke für
Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.I.2. eine Erklärung zu den fakultativen
Ausschlussgründen nach § 124 GWB, 2. Mit Anlage 02_Vordrucke für
Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.III. eine Eigenerklärung, dass die
Ausschlussvoraussetzungen des § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. 3. Mit
Anlage 02_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.IV. eine
Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG
nicht vorliegen, 4. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren
unter E.V. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 98c
Abs. 1 S. 1 AufenthG nicht vorliegen, 5. Mit Anlage 2_Vordrucke für
Erklärungen im Vergabeverfahren unter E. VI. eine Eigenerklärung, dass die
Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht
vorliegen, 6. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter
E.VII. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen nach § 22 LkSG
nicht vorliegen. Von einem Ausschluss nach § 123 oder § 124 GWB wird im Falle
einer nachgewiesenen Selbstreinigung abgesehen. Auf §§ 125 f. GWB wird
hingewiesen. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen sind mit Anlage
2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.II. und E.VIII.
vorzulegen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 08117-A3057-55
Abteilung: Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
Postanschrift: Lorcher Str. 6
Postleitzahl: 73033
Postort: Göppingen
Region: Göppingen
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
E-Mail: oepnv@lkgp.de📧
Telefon: +49 7161 202 5501📞
URL: https://www.landkreis-goeppingen.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E99887393🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E99887393🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Federführendes Mitglied ✅ Körper überprüfen Wie: Name und Adressen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 063-205043 (2025-03-28)
Auftragsbekanntmachung (2025-05-09) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben:
Linie 940 Göppingen ZOB – Eislingen Schlossplatz/Bahnhof
Linie 941 Göppingen – Eislingen – Salach – Eislingen – Ottenbach
Linie 941A Eislingen – Salach – Eislingen – Ottenbach
Linie 942 Göppingen ZOB – Eislingen Zeisigweg
Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen.
Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten
vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen.
Das Linien- und Fahrplankonzept aller Linien
ist ab diesem Zeitpunkt unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan
ergebenden Anforderungen an die geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten der Bahnen erneut anzupassen.
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Sauberen-Fahrzeuge-Beschaffungs- Gesetzes. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 8 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: > Einsatz von mindestens 2 "emissionsfreien Fahrzeugen" gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 75.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. > Einsatz von mindestens 2 "sauberen Fahrzeuge" gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 100.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.
Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben:
Linie 940 Göppingen ZOB – Eislingen Schlossplatz/Bahnhof
Linie 941 Göppingen – Eislingen – Salach – Eislingen – Ottenbach
Linie 941A Eislingen – Salach – Eislingen – Ottenbach
Linie 942 Göppingen ZOB – Eislingen Zeisigweg
Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen.
Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten
vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen.
Das Linien- und Fahrplankonzept aller Linien
ist ab diesem Zeitpunkt unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan
ergebenden Anforderungen an die geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten der Bahnen erneut anzupassen.
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Sauberen-Fahrzeuge-Beschaffungs- Gesetzes. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 8 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: > Einsatz von mindestens 2 "emissionsfreien Fahrzeugen" gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 75.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. > Einsatz von mindestens 2 "sauberen Fahrzeuge" gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 100.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-19 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-19 12:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-05-19 12:00:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-05-09 12:00:00 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des
Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen: 1. Angabe der Gesamtumsätze
der letzten drei Geschäftsjahre. 2. Bestätigung über das Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des
Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen: 1. Angabe der Gesamtumsätze
der letzten drei Geschäftsjahre. 2. Bestätigung über das Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
HINWEIS: Sofern das Kriterium "Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität"
ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das Kriterium "Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit" nicht auswählbar war. Zur Beurteilung der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit sind vom Bieter vorzulegen: 1. Unternehmensbeschreibung mit den
wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte). Die
Angaben sind auf dem Vordruck der Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit") einzutragen. 2. Es werden drei mit der Leistung vergleichbare
Referenzen (ÖPNV-Verkehre mit Bussen) der letzten drei Jahre (ab dem Datum der
Versendung der Auftragsbekanntmachung) mit Angabe der Auftraggeber (Aufgabenträger mit
bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und
Inhalte gefordert (Mindestanforderung). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben
zum Referenzgeber sind nicht zulässig. Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht
berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer
Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Referenzangaben müssen zum Zwecke des
gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen hinreichend aussagekräftig sein.
Die Referenzen sind auf dem Vordruck der Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit") anzugeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen
Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden
Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei
Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren
Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen
werden. 3. Die Benennung eines für die Durchführung der Verkehre im gegenständlichen
Linienbündel verantwortlichen Ansprechpartners sowie die Benennung der für die
Projektleitung verantwortlichen Person. Die Benennungen haben auf dem Vordruck der
Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit") zu erfolgen.
4. Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender
Betriebsleiter nach BO-Kraft über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der
gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt. Die Erklärung muss umfassen, für wie viele
Verkehre/Linienbündel/Netze/Fahrplankilometer der Betriebsleiter nach BO-Kraft zuständig ist.
Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit") anzugeben. 5. Der Bieter hat eine Erklärung darüber
abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Verkehrsplaner zur Verfügung steht und
über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen
verfügt; ausreichende Kapazitäten sind vorhanden, wenn der Verkehrsplaner Verkehre mit
nicht mehr als 3 Mio. Fahrplankilometer betreut. Die Erklärung muss umfassen, für wie viele
Verkehre/Linienbündel/Netze/Fahrplankilometer der Verkehrsplaner zuständig ist. Die
Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit") anzugeben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
HINWEIS: Sofern das Kriterium "Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität"
ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das Kriterium "Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit" nicht auswählbar war. Zur Beurteilung der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit sind vom Bieter vorzulegen: 1. Unternehmensbeschreibung mit den
wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte). Die
Angaben sind auf dem Vordruck der Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit") einzutragen. 2. Es werden drei mit der Leistung vergleichbare
Referenzen (ÖPNV-Verkehre mit Bussen) der letzten drei Jahre (ab dem Datum der
Versendung der Auftragsbekanntmachung) mit Angabe der Auftraggeber (Aufgabenträger mit
bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und
Inhalte gefordert (Mindestanforderung). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben
zum Referenzgeber sind nicht zulässig. Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht
berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer
Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Referenzangaben müssen zum Zwecke des
gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen hinreichend aussagekräftig sein.
Die Referenzen sind auf dem Vordruck der Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit") anzugeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen
Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden
Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei
Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren
Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen
werden. 3. Die Benennung eines für die Durchführung der Verkehre im gegenständlichen
Linienbündel verantwortlichen Ansprechpartners sowie die Benennung der für die
Projektleitung verantwortlichen Person. Die Benennungen haben auf dem Vordruck der
Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit") zu erfolgen.
4. Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender
Betriebsleiter nach BO-Kraft über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der
gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt. Die Erklärung muss umfassen, für wie viele
Verkehre/Linienbündel/Netze/Fahrplankilometer der Betriebsleiter nach BO-Kraft zuständig ist.
Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit") anzugeben. 5. Der Bieter hat eine Erklärung darüber
abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Verkehrsplaner zur Verfügung steht und
über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen
verfügt; ausreichende Kapazitäten sind vorhanden, wenn der Verkehrsplaner Verkehre mit
nicht mehr als 3 Mio. Fahrplankilometer betreut. Die Erklärung muss umfassen, für wie viele
Verkehre/Linienbündel/Netze/Fahrplankilometer der Verkehrsplaner zuständig ist. Die
Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit") anzugeben.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
HINWEIS: Sofern das Kriterium mit "Eintragung in ein relevantes
Berufsregister" angegeben wurde, liegt das daran, dass das Kriterium "Sonstiges" nicht
auswählbar war. Gemäß § 47 VgV kann der Bieter sich fehlende Eignung durch eine
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Eignungsleihe beschaffen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung (Befähigung
und Erlaubnis zur Berufsausübung, Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
technische und berufliche Leistungsfähigkeit) (auch) die Kapazitäten eines
Unterauftragnehmers oder anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie die technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit
in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe nach § 47 VgV), muss er bereits mit dem Angebot
nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieses Unternehmens
tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zur Nachweisführung kann die Vorlage in Anlage 02
Formblatt "Verpflichtungserklärung" verwendet werden. Die Möglichkeit der Nachweisführung
ist nicht auf Anlage 02 Formblatt "Verpflichtungserklärung" beschränkt. Nimmt ein Bieter die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und
/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird eine gemeinsame Haftung des Bieters
und des anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt, § 47
Abs. 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung einer gesonderten
Haftungserklärung vor. Weiterhin hat sich das eignungsleihende Unternehmen zu den
Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21
Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 22 LkSG und Artikel 5k der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der in der jeweils gültigen Fassung zu erklären. Dazu ist mit
dem Angebot vom Unterauftragnehmer Anlage 02 "Erklärungen zu Ausschlussgründen"
vorzulegen. Sofern ein eignungsleihendes Unternehmen das entsprechende
Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei ihm zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB
oder Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung vorliegen,
so muss das eignungsleihende Unternehmen durch den Bieter ersetzt werden, § 47 Abs. 2 S.
3 VgV. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder nach § 19 Abs.
1 MiLoG, § 21 Abs. 1AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG
und § 22 LkSG vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass der Unterauftragnehmer
durch den Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ersetzt wird. Der Nachweis der
Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen, wenn es sich bei den anderen Unternehmen um
rechtlich selbständige konzernverbundene Unternehmen handelt. Für sämtliche erbrachten
Leistungen - insbesondere auch für die von Unterauftragnehmern ausgeführten - trägt der
Auftragnehmer die Verantwortung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
HINWEIS: Sofern das Kriterium mit "Eintragung in ein relevantes
Berufsregister" angegeben wurde, liegt das daran, dass das Kriterium "Sonstiges" nicht
auswählbar war. Gemäß § 47 VgV kann der Bieter sich fehlende Eignung durch eine
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Eignungsleihe beschaffen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung (Befähigung
und Erlaubnis zur Berufsausübung, Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
technische und berufliche Leistungsfähigkeit) (auch) die Kapazitäten eines
Unterauftragnehmers oder anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie die technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit
in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe nach § 47 VgV), muss er bereits mit dem Angebot
nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieses Unternehmens
tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zur Nachweisführung kann die Vorlage in Anlage 02
Formblatt "Verpflichtungserklärung" verwendet werden. Die Möglichkeit der Nachweisführung
ist nicht auf Anlage 02 Formblatt "Verpflichtungserklärung" beschränkt. Nimmt ein Bieter die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und
/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird eine gemeinsame Haftung des Bieters
und des anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt, § 47
Abs. 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung einer gesonderten
Haftungserklärung vor. Weiterhin hat sich das eignungsleihende Unternehmen zu den
Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21
Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 22 LkSG und Artikel 5k der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der in der jeweils gültigen Fassung zu erklären. Dazu ist mit
dem Angebot vom Unterauftragnehmer Anlage 02 "Erklärungen zu Ausschlussgründen"
vorzulegen. Sofern ein eignungsleihendes Unternehmen das entsprechende
Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei ihm zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB
oder Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung vorliegen,
so muss das eignungsleihende Unternehmen durch den Bieter ersetzt werden, § 47 Abs. 2 S.
3 VgV. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder nach § 19 Abs.
1 MiLoG, § 21 Abs. 1AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG
und § 22 LkSG vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass der Unterauftragnehmer
durch den Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ersetzt wird. Der Nachweis der
Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen, wenn es sich bei den anderen Unternehmen um
rechtlich selbständige konzernverbundene Unternehmen handelt. Für sämtliche erbrachten
Leistungen - insbesondere auch für die von Unterauftragnehmern ausgeführten - trägt der
Auftragnehmer die Verantwortung.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
HINWEIS: Sofern das Kriterium "Eintragung in das Handelsregister"
ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das Kriterium "Eignung zur Berufsausübung" nicht
auswählbar war. Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den
Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die
erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes
Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder
Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in
Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.
Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18
/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten
Berufsausübung muss, sofern erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der
Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
HINWEIS: Sofern das Kriterium "Eintragung in das Handelsregister"
ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das Kriterium "Eignung zur Berufsausübung" nicht
auswählbar war. Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den
Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die
erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes
Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder
Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in
Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.
Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18
/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten
Berufsausübung muss, sofern erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der
Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-11+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Fehlende Info zu den sauberen / emissionsfreien Fahrzeugen.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 523c4d9a-e518-430a-a721-1fd58538e0ce-01
Quelle: OJS 2025/S 091-302170 (2025-05-09)
Auftragsbekanntmachung (2025-05-16) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-06-03 10:00:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-05-26 12:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-18+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die Frist zur für die Anforderung zusätzlicher Informationen wird auf den 26.05.2025, 12:00 Uhr verlängert.
Die Frist zur Abgabe von Angeboten wird auf den 03.06.2025, 10:00 Uhr verlängert.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: f743c677-2053-4d21-921c-17fc0f71aca9-01
Quelle: OJS 2025/S 095-319538 (2025-05-16)