Gegenstand des zu vergebenen Auftrags ist die Erbringung von Verkehrsleistungen ab dem 13.04.2026 als Nachunternehmer im Stadtverkehr Greven (Linienbündel 7 „Greven“).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-10.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Verkehrsleistungen im Stadtverkehr Greven als Nachunternehmer der Regionalverkehr Münsterland GmbH
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des zu vergebenen Auftrags ist die Erbringung von Verkehrsleistungen ab dem 13.04.2026 als Nachunternehmer im Stadtverkehr Greven (Linienbündel 7...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des zu vergebenen Auftrags ist die Erbringung von Verkehrsleistungen ab dem 13.04.2026 als Nachunternehmer im Stadtverkehr Greven (Linienbündel 7 „Greven“).
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des zu vergebenen Auftrags ist die Erbringung von Verkehrsleistungen als Nachunternehmer Regionalverkehr Münsterland GmbH im Stadtverkehr Greven....”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des zu vergebenen Auftrags ist die Erbringung von Verkehrsleistungen als Nachunternehmer Regionalverkehr Münsterland GmbH im Stadtverkehr Greven. Konkret sind die folgenden Stadtbuslinien des Linienbündels 7 sowie der TaxiBus im Stadtgebiet Greven zu erbringen:
• Linie 250: Greven – Reckenfeld
Linie 250a: Rathausplatz/ZOB – Reckenfeld Kiefernstraße – Reckenfeld Emsstraße – Reckenfeld Industriestraße
Linie 250b: Rathausplatz – Reckenfeld Kanalstraße – Reckenfeld Emsstraße – Reckenfeld Freilichtbühne
• Linie 251: Greven – Reckenfeld – Herbern
• Linie 252: Greven – Wentrup – Hüttrup – Pentrup
• Linie 253: Greven – Maestrup – Schmedehausen
• Linie 255: Greven – Mariensäule – Guntrup – Bockholt – Fuestrup
• Linie 256: Greven – Gimbte – Aldrup
• Linie 257: Greven – Westerode
• Linie 258: Rathausplatz – Montargisstraße – Josefschulzentrum
TaxiBus
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Steinfurt🏙️ Dauer
Datum des Endes: 2035-07-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der RVM steht ein einseitiges außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall zu, dass sie ihrerseits nicht durch die Münsterlandkreise (Steinfurt, Borken,...”
Beschreibung der Optionen
Der RVM steht ein einseitiges außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall zu, dass sie ihrerseits nicht durch die Münsterlandkreise (Steinfurt, Borken, Coesfeld, Warendorf) zum 01.01.2031 erneut mit dem Betrieb der jeweiligen Kreisverkehrsleistungen betraut wird. Darüber hinaus besitzt die RVM für die Leistungen eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption für jeweils weitere 12 Monate. Bei voller Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption endet der Betrieb des Stadtverkehrs am 31.07.2037.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-11 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-11 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Die RVM behält sich vor, einen Ausdruck über die Eintragung in das Berufs- und Handelsregister aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem anstelle einer Nachforderung nach § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO eigenständig anzufordern. Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung oder -ummeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis soll bei juristischen Personen mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Die RVM behält sich, neben der Nachforderung von Unterlagen, eigene Ermittlungen vor, wenn die Vertretungsberechtigung nicht aus öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister) ersichtlich ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein. Gewerbeanmeldungen oder -ummeldungen dürfen älter sein, hier ist der jeweils aktuellste Stand einzureichen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigendarstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigendarstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Bus- bzw. Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV (Linienverkehr gem. §§ 42 und 43 PBefG mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV (Linienverkehr gem. §§ 42 und 43 PBefG mit Kraftomnibussen), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, hat es die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben. Sofern der Bieter noch keine drei Jahre am Markt tätig ist, gibt er für die fehlenden Jahre Planzahlen über die zu erwartenden Umsätze für die kommenden Jahre an. Insgesamt sind drei Geschäftsjahre anzugeben. Auf Anforderung durch die RVM wird der Bieter die Planzahlen durch Vorlage einer Unternehmensplanung plausibilisieren.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung des Bieters darüber, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung des Bieters darüber, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die ggf. geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten sowie dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind und dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet. Der Bieter erklärt ferner, dass er dies im Falle einer eventuell in der Wertungsphase erfolgenden Anforderung durch die RVM über die Einreichung entsprechender Unterlagen gemäß § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV analog unverzüglich nachweisen kann
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren, gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren, gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist (Kalenderjahre 2024, 2023, 2022) oder Fahrplanjahre ab dem 01.01.2022 vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen.
Die Referenz(en) muss/müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
Darstellung, ob die Verkehrsleistung im Linienverkehr als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (Linienverkehr gem. § 42 PBefG) erbracht wurde. Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 43 – 49 PBefG werden nicht berücksichtigt.
Die Darstellung der Referenz(en) hat folgende Angaben zu enthalten:
1. Name und Adresse des Auftraggebers bzw. bei eigenwirtschaftlichen Verkehrsleistungen Nennung der zuständigen Genehmigungsbehörde, der Linie(n)/Linienbündel sowie das jeweilige Gebiet der Leistungserbringung (Landkreis oder sonstiger Aufgabenträger).
2. Leistungsumfang: Anzahl und Bauart der eingesetzten Fahrzeuge,
3. Leistungsmenge: jährliches Auftragsvolumen nach Fahrplankilometer,
4. Zeitraum der abgeschlossenen Referenzleistung.
5. Bei der Angabe des/der Auftraggeber sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Funktion, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) angegeben werden.
Der Referenzverkehr muss folgende Mindestkriterien erfüllen:
1. Leistungsmenge: mindestens 300.000 Fahrplankilometer/Jahr,
2. Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bieter über mindestens 3 abgeschlossene Jahre zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist (d. h. drei Jahre lang durchgängig/ohne Unterbrechung erfolgte Verkehrserbringung; bei gegenwärtig erbrachten Verkehren gilt als spätestmöglicher „Abschluss“ der Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist).
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter weist seine fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen (nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen). i.S.d. Art. 3 Abs. 1...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter weist seine fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen (nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen). i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV durch Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nach. Der Bieter erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung jeweils in nicht beglaubigter Kopie (Scan) wahlweise
1. durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen IHK über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009 ); ausländische Bieter legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor.
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bieter selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO).
oder
2. durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG;
oder
3. durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 46 PBefG.
Mehr anzeigen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Hierzu wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Da dieser Auftrag Nachunternehmerleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene im Sinne des §§ 1 Abs.
3 Satz 1 i.V.m. § 2...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Da dieser Auftrag Nachunternehmerleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene im Sinne des §§ 1 Abs.
3 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 TVgG-NRW umfasst, muss der Auftragnehmer seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung dieses Auftrags wenigstens das in NRW für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft
vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachvollziehen (vgl. § 2 Abs. 2 TVgG-NRW). Daher werden die BVB-NRW (Anlage A.1.6.) Bestandteil der abzuschließenden Verträge. Es gelten die in der RepTVVO aufgeführten Tarifverträge als repräsentativ. Der jeweils aktuelle Stand der repräsentativen Tarifverträge kann über das Tarifregister NRW über den nachfolgenden Link eingesehen werden: https://www.tarifregister.
nrw.de/tarifinformationen/Repraesentative-Tarifvertraege-im-OePNV
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +492514111691📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regionalverkehr Münsterland GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB: 1489
Postanschrift: Krögerweg 11
Postleitzahl: 48155
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@rvm-online.de📧
Telefon: +4925919390📞
URL: https://www.rvm-online.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die RVM auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der RVM, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 161 Form, Inhalt „(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes
Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die
Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die
sonstigen Beteiligten benennen.“
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 218-750623 (2025-11-10)