Die Pressestelle der Sächsischen Staatskanzlei betreut die Social-Media-Kanäle des Sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer und des Freistaates Sachsen. Auf den Kanälen werden über öffentliche Termine des Ministerpräsidenten und der Sächsischen Staatskanzlei berichtet sowie Informationen über die Sächsische Staatsregierung und dem Freistaat Sachsen aufbereitet. Die Pressestelle ist dabei für die Vorbereitung und Begleitung der entsprechenden Termine, der Erstellung von Texten, Bild- und Videomaterial sowie von Infografiken (Sharepics) verantwortlich. Zudem moderiert die Pressestelle die Social-Media-Kanäle des Ministerpräsidenten und des Freistaates Sachsen.Gegenstand der Ausschreibung ist die Betreuung und Weiterentwicklung der von der Sächsischen Staatskanzlei betreuten Social-Media-Aktivitäten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-15.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabeverfahren Betreuung und Weiterentwicklung der Social-Media-Aktivitäten der Sächsischen Staatskanzlei
Referenznummer: SK.13.1-0453/20/5
Kurze Beschreibung:
Die Pressestelle der Sächsischen Staatskanzlei betreut die Social-Media-Kanäle des Sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer und des Freistaates Sachsen.
Auf den Kanälen werden über öffentliche Termine des Ministerpräsidenten und der Sächsischen Staatskanzlei berichtet sowie Informationen über die Sächsische Staatsregierung und dem Freistaat Sachsen aufbereitet. Die Pressestelle ist dabei für die Vorbereitung und Begleitung der entsprechenden Termine, der Erstellung von Texten, Bild- und Videomaterial sowie von Infografiken (Sharepics) verantwortlich. Zudem moderiert die Pressestelle die Social-Media-Kanäle des Ministerpräsidenten und des Freistaates Sachsen.Gegenstand der Ausschreibung ist die Betreuung und Weiterentwicklung der von der Sächsischen Staatskanzlei betreuten Social-Media-Aktivitäten.
Die Pressestelle der Sächsischen Staatskanzlei betreut die Social-Media-Kanäle des Sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer und des Freistaates Sachsen.
Auf den Kanälen werden über öffentliche Termine des Ministerpräsidenten und der Sächsischen Staatskanzlei berichtet sowie Informationen über die Sächsische Staatsregierung und dem Freistaat Sachsen aufbereitet. Die Pressestelle ist dabei für die Vorbereitung und Begleitung der entsprechenden Termine, der Erstellung von Texten, Bild- und Videomaterial sowie von Infografiken (Sharepics) verantwortlich. Zudem moderiert die Pressestelle die Social-Media-Kanäle des Ministerpräsidenten und des Freistaates Sachsen.Gegenstand der Ausschreibung ist die Betreuung und Weiterentwicklung der von der Sächsischen Staatskanzlei betreuten Social-Media-Aktivitäten.
Die Pressestelle der Sächsischen Staatskanzlei betreut die Social-Media-Kanäle des Sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer und des Freistaates Sachsen.
Auf den Kanälen werden über öffentliche Termine des Ministerpräsidenten und der Sächsischen Staatskanzlei berichtet sowie Informationen über die Sächsische Staatsregierung und dem Freistaat Sachsen aufbereitet. Die Pressestelle ist dabei für die Vorbereitung und Begleitung der entsprechenden Termine, der Erstellung von Texten, Bild- und Videomaterial sowie von Infografiken (Sharepics) verantwortlich. Zudem moderiert die Pressestelle die Social-Media-Kanäle des Ministerpräsidenten und des Freistaates Sachsen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Betreuung und Weiterentwicklung der von der Sächsischen Staatskanzlei betreuten Social-Media-Aktivitäten.
Der Vertrag wird keine Mindestabnahmemengen enthalten
Hinweis: ausführliche Beschreibung im Vertragsentwurf
Die Pressestelle der Sächsischen Staatskanzlei betreut die Social-Media-Kanäle des Sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer und des Freistaates Sachsen.
Auf den Kanälen werden über öffentliche Termine des Ministerpräsidenten und der Sächsischen Staatskanzlei berichtet sowie Informationen über die Sächsische Staatsregierung und dem Freistaat Sachsen aufbereitet. Die Pressestelle ist dabei für die Vorbereitung und Begleitung der entsprechenden Termine, der Erstellung von Texten, Bild- und Videomaterial sowie von Infografiken (Sharepics) verantwortlich. Zudem moderiert die Pressestelle die Social-Media-Kanäle des Ministerpräsidenten und des Freistaates Sachsen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Betreuung und Weiterentwicklung der von der Sächsischen Staatskanzlei betreuten Social-Media-Aktivitäten.
Der Vertrag wird keine Mindestabnahmemengen enthalten
Hinweis: ausführliche Beschreibung im Vertragsentwurf
Dauer: 12 Monate
Maximale Verlängerungen: 3
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachliche Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Postanschrift: Archivstraße 1
Postleitzahl: 01097
Stadt: Dresden
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-14 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-14 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Sächsische Staatskanzlei
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-01-14 13:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Sächsische Staatskanzlei
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Erklärungen, Unterlagen und Nachweise können durch die Vergabestelle nachgefordert werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-15+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 243-839148 (2025-12-15)