Vergabeverfahren Regionalbuslinien (Interimsvergabe Los 1)
Landkreis Schweinfurt
Interimsvergabe von Verkehrsleistungen im Regionalbusverkehr (Linien 210, 212, 213, 214 und 219). Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 14.12.2025 und endet am 31.07.2027.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-10.
Wer? Wie? Wo?- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Mittelfranken › Ansbach, Kreisfreie Stadt
- • Unterfranken › Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
- • Unterfranken › Schweinfurt, Landkreis
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-07-10 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2025-07-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabeverfahren Regionalbuslinien (Interimsvergabe Los 1)
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Titel: Interimsvergabe von Verkehrsleistungen im Regionalbusverkehr (Los 1)
Beschreibung der Beschaffung:
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Schweinfurt, Landkreis 🏙️
Vergabekriterien
Preis ✅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-12 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-12 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-08-12 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Schweinfurt
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Schrammstr. 1
Postleitzahl: 97421
Postort: Schweinfurt
Region: Schweinfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: oepnv@lrasw.de 📧
Telefon: +49 9721550 📞
URL: https://www.landkreis-schweinfurt.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E62268413 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E62268413 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern (Regierung von Mittelfranken)
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49981531277 📞
Fax: +49981531837 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 132-456448 (2025-07-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabeverfahren Regionalbuslinien (Interimsvergabe Los 1)
Kurze Beschreibung:
Interimsvergabe von Verkehrsleistungen im Regionalbusverkehr (Linien 210, 212, 213, 214 und 219). Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 14.12.2025 und endet am 31.07.2027.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
LOT-0001 E62268413
Titel: Interimsvergabe von Verkehrsleistungen im Regionalbusverkehr (Los 1)
Beschreibung der Beschaffung:
Interimsvergabe von Verkehrsleistungen im Regionalbusverkehr (Linien 210, 212, 213, 214 und 219). Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 14.12.2025 und endet am 31.07.2027. Auftraggeber der
ausgeschriebenen Verkehrsleistung ist der Landkreis Schweinfurt. Weitere beteiligte Aufgabenträger sind der Landkreis
Rhön-Grabfeld, der Landkreis Bad Kissingen und der Landkreis Haßberge.
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Ort der Leistung: Schweinfurt, Landkreis 🏙️
Vergabekriterien
Preis ✅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-12 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-12 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-08-12 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1) Der Bewerber/Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu
erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang
verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der
Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden
Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich
nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist
als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des
Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
erfüllen wird. 2) Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den
Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten
Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der
Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf essen
Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung
des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich
die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen
werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in
Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die
Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf
die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der
Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass
das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden
Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt
wird; der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des § 3
Abs. 4 Verkehrsvertrag bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die
Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht
einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der
Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn
sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte
zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls
unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die
Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu
erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur
Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat
der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der
Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in
Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und
ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden
Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt und dem Abschnitt
2.1.6 sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten
beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium
nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne
der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses
Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende
Frist zu ersetzen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1) Der Nachweis erfolgt durch Benennung von Referenzen
über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Der Bieter
gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass
er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur
Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn
zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines
Verkehrsunternehmers unter Beachtung der für die Personenbeförderung
geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der
Verkehre vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen
für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. 2) Bieter können sich
zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter
berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen
Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und
unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine
Vereinbarung mit dem Dritten, auf essen Kapazitäten der Bieter sich beruft,
oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der
hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen
Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter
tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen
kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht).
Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf
Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der
Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des
Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte
Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat
dieses Personal entsprechend den Regelungen des § 3 Abs. 4
Verkehrsvertrag bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung
bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig
aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der
Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn
sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte
zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls
unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die
Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur
Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat
der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder
seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der
Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in
Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und
ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden
Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt und dem Abschnitt
2.1.6 sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten
beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium
nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne
der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses
Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende
Frist zu ersetzen.
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Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Nachweis über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung
des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren
Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder
nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123
Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren
Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Abgabe des
Teilnahmeantrags rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem
Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2.
der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und
Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags weder
durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bewerber bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen
Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Abgabe des
Teilnahmeantrags keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der
Bewerber nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bewerbers weder
ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt
oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei
Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags nicht vor-gelegen haben; 5. der
Bewerber sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor
Abgabe des Teilnahmeantrags nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bewerber
noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens
verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen
der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Abgabe des
Teilnahmeantrags eine schwere und die Integrität des Bewerbers infrage stellende
Verfehlung begangen hat; 7. der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Abgabe
des Teilnahmeantrags keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen
hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bewerber kein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
könnte, 9. dass der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Abgabe des
Teilnahmeantrags bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat; 10. der Bewerber nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz
(MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße
von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der
Bewerber noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach
Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf
Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch
Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert
Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei
Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig
verurteilt worden ist. 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV
aufgezählten Verstöße begangen hat; 14. der Bewerber in den letzten drei Jahren
vor Abgabe des Teilnahmeantrags nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten
Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22
Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Schweinfurt
Nationale Registrierungsnummer:
DE26B
Postanschrift: Schrammstr. 1
Postleitzahl: 97421
Postort: Schweinfurt
Region: Schweinfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: oepnv@lrasw.de 📧
Telefon: +49 9721550 📞
URL: https://www.landkreis-schweinfurt.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E62268413 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E62268413 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern (Regierung von Mittelfranken)
Nationale Registrierungsnummer:
DE 811 335 517
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49981531277 📞
Fax: +49981531837 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden
sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der
Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer
von einem Bieter/Bewerber erhobenen Rüge ein entsprechender bei der in dieser
Bekanntmachung genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag
unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3
Nr. 4 GWB).
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 132-456448 (2025-07-10)
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